Datum: 19.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018
2 Baugesuche
2.1 Umbauarbeiten und DG-Ausbau sowie Errichtung eines Quergiebels auf dem Grundstück Fl. Nr. 655, Adam-Riese-Straße 19, Gemarkung Heidenfeld
2.2 Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 840, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld
2.3 Einbau einer Wohnung in Dachgeschoss des best. Wohnhauses sowie Umbau zum 3-Familienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 311/1, Schweinfurter Weg 10, Gemarkung Röthlein, sowie Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 236/11, Schweinfurter Weg 17, Gemarkung Röthlein
2.4 Errichtung eines überdachten Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1342/3, Lippertstraße 22, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt"
2.5 Errichtung bzw. Austausch zweier liegender Bitumentanks durch zwei stehende Bitumentanks auf den Grundstücken Fl. Nrn. 767 und 569, Gemarkung Heidenfeld, Hohe Straße (Außenbereich)
2.6 Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld
2.7 Neubau einer Kalthalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429, Am Etzberg 20, Gemarkung Röthlein
3 Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld; Vorstellung des Konzepts durch den Vorsitzenden des St. Johannisvereins Heidenfeld und Architekt Krämer - Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat
4 Neuerlass der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden
5 Festlegung eines Standorts für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Gemeindeteil Hirschfeld
6 Vollzug der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Verzicht auf Kostenersatz für die Unwettereinsätze am 29.05., 09. und 11.06.2018
7 Baugebiet Heidenfeld "An der Sulz"; Beauftragung einer Grabungsfirma wegen archäologischer Arbeiten
8 Informationen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.05.2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Umbauarbeiten und DG-Ausbau sowie Errichtung eines Quergiebels auf dem Grundstück Fl. Nr. 655, Adam-Riese-Straße 19, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung 3 vom 06.03.2018 unter TOP 2.1 behandelt wurde. Damals wurde den Bauherrn bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Röthleiner Straße“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Zahl der Vollgeschosse in Aussicht gestellt. Weiter wurde beschlossen, dass bei dem Bauvorhaben eine Kniestockhöhe von 1 m akzeptiert wird, da die vorgeschriebene Dachneigung von max. 28 Grad eingehalten wird und dass der Bauherr die Erfüllung der Stellplatzplicht in den Planunterlagen nachzuweisen hat.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen der formlosen Bauvoranfrage übereinstimmen und die Baugrenze sowie die Zahl der Vollgeschosse nicht eingehalten werden, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze und der Zahl der Vollgeschosse nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 840, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Grundstück Fl. Nr. 840 liegt im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Fläche vor. Es ergibt sich eine Erdmasse von 7.462,22 m³ bei einer durchschnittlichen Auffüllung von 30 cm. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind, trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.

Für das Bauvorhaben liegt eine Privilegierung vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 840 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf nicht höher als der Weg werden, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Einbau einer Wohnung in Dachgeschoss des best. Wohnhauses sowie Umbau zum 3-Familienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 311/1, Schweinfurter Weg 10, Gemarkung Röthlein, sowie Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 236/11, Schweinfurter Weg 17, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamen Simon Göbel.

Dieser zeigt das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen auf und erläutert diese. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Für das Bauvorhaben sind drei Kfz-Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück selbst, wird einer durch die bestehende Garage nachgewiesen. Die anderen beiden Stellplätze werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 236/17, Schweinfurter Weg 17, errichtet. Gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO kann die Stellplatzpflicht durch Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks erfüllt werden.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Petra Jakob und Ingeborg Wegner möchten sichergestellt haben, dass die Stellplätze auf dem Grundstück Flur-Nr. 236/17 dauerhaft dem Grundstück Flur-Nr. 311/1 zugeordnet werden. Der Vorsitzende sichert zu, diese Thematik beim Landratsamt zu klären.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Es ist sicherzustellen, dass die auf dem Grundstück Flur-Nr. 236/17 eingetragenen Stellplätze dauerhaft dem Grundstück Flur-Nr. 311/1 zugeordnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Errichtung eines überdachten Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1342/3, Lippertstraße 22, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung des überdachten Stellplatzes die Baugrenze sowie die für Garagen vorgesehenen Flächen nicht eingehalten.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehme nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze und der für Garagen vorgesehenen Flächen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Errichtung bzw. Austausch zweier liegender Bitumentanks durch zwei stehende Bitumentanks auf den Grundstücken Fl. Nrn. 767 und 569, Gemarkung Heidenfeld, Hohe Straße (Außenbereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Landratsam Schweinfurt mit Schreiben vom 26.09.2016 die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Bitumentanks auf den beiden Grundstücken erlassen hat, welche auch aufgestellt wurden. Laut Schreiben des Antragstellers vom 06.06.2018 sollen die verbliebenen Bitumentanks in diesem und im darauffolgenden Jahr erneuert werden. Die Lagerkapazität der neuen Tanks wird 80 m³ und 50 m³ betragen. Sie werden stehend zur Ausführung kommen. Zur Befüllung wird eine Befüllpumpe eingesetzt, die Drängeluft aus den Tanks wird über eine Gaspendelleitung in das Tankfahrzeug zurückgeführt.Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde auch nicht beantragt, diese seitens der Gemeinde einzuholen. Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel werden die eingereichten Planunterlagen und das Bauvorhaben aufgezeigt und erläutert. Die 2016 errichteten Tanks haben ein Füllvolumen von 60 m³ und 100 m³ und sind höher als die nun neu geplanten Tanks.  Die auszutauschenden Tanks haben ein Füllvolumen von jeweils 60 m³ und wurden liegend errichtetet.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.6. Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass für den geplanten Abbruch des bestehenden Wohnhauses und zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld, ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde.

Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser zeigt die Planung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. Demnach beabsichtigt der Bauherr das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein Einfamilienwohnhaus mit einem Flachdach und einer Dachneigung von max. 5° zu errichten. Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung ge langen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung dem Wohnen dient. Es sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern und einem Krüppelwalmdach vorhanden. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Peter Gehring, Hilmar Kirch, Armin Götz und Ingeborg Wegner stören sich an der Dachform des neuen Gebäudes. Das Dach fügt sich ihrer Meinung nicht in die Umgebung ein. Der Vorsitzende schlägt vor, dass er mit den Bauherrn wegen der Dachform noch einmal ein Gespräch führen wird.

zum Seitenanfang

2.7. Neubau einer Kalthalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429, Am Etzberg 20, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Etzberg – II. Abschnitt§, Gt. Röthlein zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müssten. Laut einem Schreiben des Antragstellers vom 25.05.2018 sollen in der Kalthalle 900l Dieselkraftstoff im zugelassenen WHG-Palettentank für die Rasenmähertraktoren und das Sprinklernotaggregat gelagert werden, so wie Rasenmähertraktoren und Stapler für die Bewirtschaftung des Grundstücks gelagert werden.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird die Kalthalle außerhalb der Baugrenze errichtet.

Der Vorsitzende schlägt vor, die aufgezeigte Befreiung zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Weiter wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld; Vorstellung des Konzepts durch den Vorsitzenden des St. Johannisvereins Heidenfeld und Architekt Krämer - Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeinderat Röthlein sich bereits in der Sitzung am 05.09.2017 mit der Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld beschäftigt hat. In der Sitzung hatte der mit der Planung beauftragte Architekt mögliche Varianten vorgestellt. Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung und wollte eine Neubaulösung als weitere Variante geprüft haben. In der Sitzung soll nun die neue Variante vorgestellt werden.

Zunächst erläutert der Vorsitzende des St. Johannisvereins Jürgen Beck die erarbeiteten  fünf Konzepte, die sich allesamt jedoch nicht als tragfähig herausgestellt haben. Die favorisierte Lösung, der Einbezug des Pfarrheims in die Überlegungen ist wegen der Mehrfachnutzung der Räume im Pfarrheim jedoch nicht machbar. Planer Ralf Krämer stellt im Anschluss die Möglichkeiten einer Generalsanierung des Kindergartenaltbaus vor.  Das Gebäude soll zweigeschossig mit Flachdachkonstruktion und ohne zusätzlichem Dachgeschoss saniert werden, aus den beiden achteckigen Vorbauten werden viereckige Gebäudeteile. Die notwendige Fluchttreppe wird im Spielturm integriert. In dem bei zwei Gruppen bleibenden Kindergarten wird mit dem Neubau ein offenes pädagogisches Konzept angestrebt. Der Architekt schlägt vor die Dr.-Paul-Hahn-Str., die die beiden Kindergartengebäude trennt, zu verengen und einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen. Die Kosten für die Sanierungsvariante werden vom Architekten auf grob 2,3 Mio. EUR geschätzt, wobei eine Detailkostenberechnung noch fehlt. Für die mind. 1 Jahr dauernde Sanierungsphase könnten die Mehrzweckhalle oder Container als Ausweichquartiere genutzt werden.

Der Vorsitzende spricht ein dickes Lob an die Kindergarten-Leitung, Elternbeirat, St.-Johannisverein und die Kirchenverwaltung für ihr Engagement in dieser Angelegenheit aus.

Auf Nachfrage von Armin Götz erläutert der Architekt, dass aus fördertechnischen Gründen er die Außenmauern des Gebäudes stehen lassen möchte. Florian Kress befürwortet eine Heizungslösung, mit der mehrere Gebäude versorgt werden können. Peter Krenzer lobt das Konzept und spricht sich für die Zustimmung des Gemeinderats aus. Peter Gehring fände eine Neubaulösung mit mehr Platz besser. Auch Ingeborg Wegner sieht in der Inneneinteilung keine Platzvergrößerung. Petra Jakob erinnert im Hinblick auf die geplante Verengung der Straße an die dort wohnenden Anwohner. Peter Gehring spricht das Thema Inklusion an, worauf der Architekt erläutert, dass es ausreichend Räume im Erdgeschoss gäbe. Hilmar Kirch und Jürgen Lorenz sprechen von einem schlüssigen Gesamtkonzept und loben das schöne Gesamtbild.


Der Vorsitzende erläutert, dass die Bischöfliche Finanzkammer der Gemeinde eine Aufteilung der Gesamtkosten mit 27 % Diözese Würzburg und 73 % Gemeinde vorgeschlagen hat. Zugrunde liegt das Fördermodell der Diözese Würzburg zu Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtung vor und nach dem 01.01.2017, wovon die Höhe der diözesanen Kostenbeteiligung (20 % Neufall und 1/3 Altfall) abhängig ist. Da die Abgrenzung der anstehenden Baumaßnahme nicht eindeutig ist spricht die Bischöfliche Finanzkammer von einem Grenzfall. Die vorgeschlagene Finanzierung beinhaltet eine Kostenbeteiligung der Diözese aus der Hälfte der beiden Fördermodelle alt und neu (33,33 % - 20 % = 13,33 % : 2 = 6,67 % somit 20 % + 6,67 % = gerundet 27 %). Bundesfördermittel, wie evtl. ein Sonderinvestitionsprogramm der Regierung würde vor der Aufteilung abgezogen werden; FAG-Mittel verbleiben alleine bei der Gemeinde.

Nach Meinung des Vorsitzenden sei die Sache nun entscheidungsreif und der Gemeinderat könnte den erforderlichen Grundsatzbeschluss fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem vom Architekten vorgestellten Konzept zur Generalsanierung des Kindergartenaltbaus in Heidenfeld zu (Grundsatzbeschluss). Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten mit maximal 73 % (unter Inanspruchnahme von FAG-Mitteln). Der Finanzierungsanteil der Diözese beläuft sich auf 27 %. Die Verwaltung wird beauftragt einen Treuhandvertrag mit der Kath. Kirchenstiftung  Heidenfeld und der Bischöflichen Finanzkammer zu schließen und die notwendigen Haushaltsmittel einzuplanen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Neuerlass der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die „Verordnung der Gemeinde Röthlein über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“ vom 18.12.1998 tritt nach Art. 50  Abs. 2 LStVG in Kürze außer Kraft. Da sich die Verordnung bewährt hat, wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, eine entsprechende neue Verordnung zu erlassen. Der Text der vorgeschlagenen neuen Hundehalteverordnung, der als Beschlussvorlage den Gemeinderäten verschickt wurde, wird von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt, genauso wie die Ermächtigungsnorm Art. 18 Abs. 1 LStVG. Um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen besteht die Möglichkeit, die Anleinpflicht auf den Innerort zu beschränken (Alt. 1) oder mittels Karten den Bereich festzulegen, in dem Hunde frei laufen können (Alt. 2). 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Aussprache folgende Verordnung zu erlassen:

Verordnung der Gemeinde Röthlein
über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)


Die Gemeinde Röthlein  erläßt aufgrund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, da zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 18.05.2018 (GVBl. S. 301) geändert worden ist folgende Verordnung:


§ 1         Leinenpflicht
  1. Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) sind im gesamten Gemeindegebiet in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind innerhalb und an den bebauten und bewohnten Bereichen des Gemeindegebiets in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen.
  2. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
  3. Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:
  1. Blindenführhunde,
  2. Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei, der Zollverwaltung und der Bundeswehr, soweit sie sich im Einsatz befinden,
  3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,
  4. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie
  5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.



§ 2        Begriffsbestimmung
  1. Die Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl S. 268), geändert durch Verordnung vom 04.09.2002 (GVBl S. 513, ber. S. 583).
  2. Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

§ 3        Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,
  1. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 einen Kampfhund oder großen Hund nicht an der Leine führt oder
  2. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder großen Hund an einer nicht reißfesten oder an einer mehr als drei Meter langen Leine führt.

§ 4        Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.08.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeinde Röthlein über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden vom 18.12.1998 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Festlegung eines Standorts für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Gemeindeteil Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag für den Gemeindeteil Hirschfeld ebenfalls eine Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu errichten. Der dritte Förderaufruf des Förderprogramms des Freistaats Bayern ist vor Kurzem gestartet. Es ist eine Förderung bis zu 50 % möglich.
Von der Verwaltung wird der Parkplatz am Hirschfelder Sportheim vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt in Hirschfeld am Parkplatz vor dem Sportheim in der Mainstraße eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen und Angebote für die Ladesäule einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Verzicht auf Kostenersatz für die Unwettereinsätze am 29.05., 09. und 11.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei den Unwettereinsätzen am 29.05., 09. und 11.06.2018 waren die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet und in den benachbarten Gemeinden tätig. Für die technische Hilfeleistung sieht das Feuerwehrgesetz und die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einen Kostenersatz vor.
In Rücksprache mit den anderen betroffenen Gemeinden der Inspektionsbereich 4/4 wird auf einen Kostenersatz der betroffenen Bürger verzichtet. Hierüber ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt von den Betroffenen der Unwetter am 29.05., 09. und 11.06.2018 keinen Kostenersatz für die Feuerwehren der Gemeinde Röthlein zu verlangen. Die Pächter bzw. Eigentümer der Spargeläcker in Hirschfeld im Bereich „des öff. Weges Flur-Nr. 290 sollen jedoch für die im Bereich „Am Herzenberg“ / „St.-Kilian-Str.“ entstandenen Feuerwehrkosten aufkommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Baugebiet Heidenfeld "An der Sulz"; Beauftragung einer Grabungsfirma wegen archäologischer Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplans „An der Sulz“ GT Heidenfeld das Landesamt für Denkmalpflege die Vermutung geäußert hatte, das im Bereich des Bebauungsplansgebiets mit Bodenden kmälern zu rechnen sei. Deshalb bedürfen Eingriffe in den Boden einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan wären vorzusehen. Der Gemeinderat hat am 30.01.2018 entschieden, dass mit dem Landesamt für Denkmalpflege mittels Sondagen die frühgeschichtliche Siedlung untersucht werden soll. Diese Untersuchungen wurden durchgeführt und das Landesamt für Denkmalpflege hat festgelegt, dass weitere  Untersuchungen erforderlich sind. Es wurden von vier Grabungsfirmen Angebote eingeholt und es hat sich gezeigt, dass das Angebot der Fa. Specht aus Schwebheim das wirtschaftlich günstigste Angebot ist. Die Beauftragung erfolgt nach Freigabe durch den Gemeinderat durch den Erschließungsträger.  

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt die Freigabe zur Erteilung des Auftrags für die notwendigen archäologischen Arbeiten im zukünftigen Baugebiet „An der Sulz“ GT Heidenfeld an die Fa. Specht, Schwebheim, mit einer geschätzten Netto-Auftragssumme von 66.110 EUR. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest das Schreiben von Werner Berninger vom 13.06.2018, mit dem dieser auf die nicht gelöste Oberflächenwasserproblematik bei Regenereignissen im Kreuzungsbereich „Am Herzenberg“/“St.-Kilian-Str.“ hinweist. Armin Götz ist der Meinung, dass ein Konzept für diese Problematik benötigt wird. Der Vorsitzende führt aus, dass bereits mehrere Ortstermine mit den betroffenen Landwirten stattgefunden haben. Es wurden den Landwirten Fördermöglichkeiten für Grünflächen genannt und sie wurden darauf hingewiesenen, dass sie dafür sorgen müssen, dass aus ihren Spargeläckern kein Oberflächenwasser abfließt. Eine Möglichkeit wäre die abschüssigen Spargelfelder nicht bis zum gemeindlichen Weg anzulegen und eine Versickerungsfläche frei zu lassen. Die Vorschläge wurden von den Spargelbauern jedoch nicht angenommen. Der Vorsitzende wird die Kosten des Schadens an dem Weg den Spargelbauern in Rechnung stellen.  

Ingeborg Wegner sieht die Schulwegsicherheit der Kinder während der Dauer der Sanierung der Pfarrkirche in Röthlein als gefährdet an, da der Fußweg an der Kirche vorbei für die Dauer der Sanierung gesperrt ist. Ihrer Meinung nach könnte die Öffnung des Durchgangs bei der Apotheke Abhilfe schaffen. Sie bittet den Vorsitzenden um Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer.

Florian Kress bittet für die Feuerwehren Wassersauger zu besorgen. Diese hätten bei den Unwetterereignissen gefehlt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Wassersauger bereits beschafft worden sind.

Armin Götz ist mit der Rasenfläche an der neuen Kanuanlegestelle in Hirschfeld unzufrieden. Dort war eine Liegewiese geplant, angesichts d er vielen Steine im Rasen kann seiner Meinung nach jedoch nicht von einer Liegewiese gesprochen werden. Peter Gehring spricht die Steinquader an, die zum Sitzen gedacht waren. Dies sei jedoch auch nicht möglich. Der Vorsitzende wird den Planer zu einer Gemeinderatssitzung einladen, damit dieser seinen Abschlussbericht über die Maßnahme dem Gemeinderat vorstellt und die offenen Fragen beantwortet.

Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr