Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 26.02.2024 gegen den Beschluss einer Gestaltungssatzung
3 Baugesuche
3.1 Antrag auf Nutzung des Gehsteigbereichs für das Anbringen einer Wärmedämmung am Wohngebäude Dorfstr. 49, Gemarkung Heidenfeld, Flur-Nr. 59
3.2 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Pumptracks & Dirtparks, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummern 1199, 1200, 1203, hinter der TSV Sportanlage in Heidenfeld
3.3 Antrag auf Beseitigung landwirtschaftlicher Gebäude, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummer 23, bei Liborius-Wagner-Platz
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost" zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaik" auf den Grundstücken Flur-Nrn. 845, 846, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 866, 867, 868, 869 der Gemarkung Heidenfeld
5 Bau eines Pumptracks auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1199, 1200 und 1203 der Gemarkung Heidenfeld; Entscheidung über weitere Vorgehensweise
6 Jahresbericht der Gemeindebibliothek Röthlein und KÖBs 2023
7 Neuerlass der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren
7.1 Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Röthlein
7.2 Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Heidenfeld
7.3 Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld
8 Anträge von Gemeinderäten
9 Bestätigung Partnerschaftskomitee 2024
10 Informationen und Anfragen
10.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 wurde dem Gemeinderäten zugestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 26.02.2024 gegen den Beschluss einer Gestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 26.02.2024 wurde dem 1. Bürgermeister ein Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung übergeben mit folgendem Wortlaut:

„Wir fordern den Gemeinderat auf, die geplanten Sanierungsregeln für die Altorte in Heidenfeld, Hirschfeld und Röthlein ausschließlich in einem unverbindlichen Gestaltungs-Leitfaden zu regeln und KEINE verbindliche Gestaltungs-Satzung zu erlassen.“

Folgende Begründung wurde dazu abgegeben:

„Die Gebäude in den Altorten stehen schon – der Bestandsschutz soll angegriffen werden.
Möchte jemand im Neubaugebiet bauen und eine Bauplatz von der Gemeinde kaufen, weiß er IM VORAUS, welche Auflagen dort gelten. Passen die Vorgaben des Bebauungsplans nicht zu den individuellen Bau-Vorstellungen hat derjenige die Wahl, den Bauplatz von der Gemeinde nicht zu kaufen.
Die Eigentümer in den Altorten haben keine Wahl. Uns gehören die betroffenen Immobilien schon (seit Generationen). Und durch eine verbindliche Gestaltungs-Satzung werden unsere bestehenden Rechte an den Grundstücken massiv eingeschränkt. Bei Renovierungen und Umbauarbeiten sollen künftig strengere Regelungen gelten als im Neubaugebiet.
Hinzu kommt, dass die Information über das geplante Vorhaben nur spärlich und zeitlich deutlich verzögert erfolgte. Die Bürger wurden in den Entscheidungsprozess nicht einbezogen."

Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags hat nach Art. 18b Abs. 4 GO der Gemeinderat zu entscheiden. Zulässig ist ein Bürgerantrag, wenn mindestens 1 % der Gemeindebürger den Antrag unterschrieben haben. Dieses Quorum wurde erreicht.

Zur weiteren Vorgehensweise:
Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt wurde, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten den Bürgerantrag zu behandeln (Art. 18b Abs. 5 GO). 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erklärt den am 26.02.2024 eingereichten Bürgerantrag mit dem Wortlaut 

„Wir fordern den Gemeinderat auf, die geplanten Sanierungsregeln für die Altorte in Heidenfeld, Hirschfeld und Röthlein ausschließlich in einem unverbindlichen Gestaltungs-Leitfaden zu regeln und KEINE verbindliche Gestaltungs-Satzung zu erlassen.“

nach Art. 18b Abs. 4 GO für zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 3
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3.1. Antrag auf Nutzung des Gehsteigbereichs für das Anbringen einer Wärmedämmung am Wohngebäude Dorfstr. 49, Gemarkung Heidenfeld, Flur-Nr. 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 89, Dorfstr. 49 der Gemarkung Heidenfeld hat mit Schreiben vom 07.02.2024 einen Antrag auf Nutzung des Gehsteigbereichs für das Anbringen einer Wärmedämmung gestellt. Das Schreiben ist mit Anlage angefügt. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens muss auch der Dachstuhl zur Trauf- und Giebelseite um ca. 20-25 cm verlängert werden, was nach Aussage des Landratsamtes keiner Baugenehmigung bedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt dem Antrag des Eigentümers des Grundstücks Flur-Nr. 89, Dorfstr. 49 der Gemarkung Heidenfeld, auf Nutzung des Gehsteigbereichs zum Anbringen einer Wärmedämmung zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Pumptracks & Dirtparks, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummern 1199, 1200, 1203, hinter der TSV Sportanlage in Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Für die Umgestaltung des Bereichs Schlittenberg hinter der TSV Sportanlage in Heidenfeld zu einem Pumptrack & Dirtpark, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummern 1199, 1200, 1203, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigungsfähig. Der Pumptrack & Dirtpark besteht aus Informationstafeln, Rampen, Hinternissen, asphaltierter Parcour für Skater, Toolstation sowie eines Chill-Bereichs. Desweiteren werden Bäume und Hecken angepflanzt.

Die Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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3.3. Antrag auf Beseitigung landwirtschaftlicher Gebäude, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummer 23, bei Liborius-Wagner-Platz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Bei der Gemeinde wurde eine Baubeseitigungsanzeige eingereicht. Es geht um die Beseitigung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 23 der Gemarkung Heidenfeld, bei Liborius-Wagner-Platz. Der von dem Bauherrn eingereichte Lageplan wird aufgezeigt. 

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, keine Einwände zu erheben, zur Aussprache.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost" zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaik" auf den Grundstücken Flur-Nrn. 845, 846, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 866, 867, 868, 869 der Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde ändert derzeit mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans die Festsetzung für diese Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“. Den Beschluss dazu hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 gefasst.

Damit eine Bebauung der Grundstücke Flur-Nrn. 845, 846, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 866, 867, 868, 869 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286) mit Fotovoltaikmodulen aber auch tatsächlich ermöglicht wird, muss ein Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt werden. Das entsprechende Verfahren dazu wird mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der vom Gemeinderat zu fassen ist. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Anlage abgedruckt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ in der Gemarkung Heidenfeld.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 845, 846, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 866, 867, 868, 869 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286). 

Der Lageplan vom 05.03.2024 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO, mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaik“ festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Bau eines Pumptracks auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1199, 1200 und 1203 der Gemarkung Heidenfeld; Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im letzten Jahr wurde ein Antrag an Leader gestellt. Dieser wurde nicht beschieden. Ab Mitte Januar können wieder Anträge bis Mitte April gestellt werden. Der Finanzausschuss hat eine Empfehlung abgegeben, den Bau aufgrund der derzeitigen Finanzsituation zu schieben. Über diese Empfehlung muss in der Sitzung beraten werden.  Desweitern soll über eine Nutzungsänderung des Geländes beraten werden, damit das Gelände für Freizeiteinrichtungen zur Verfügung steht (-> Bauantrag).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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6. Jahresbericht der Gemeindebibliothek Röthlein und KÖBs 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung wird der Jahresbericht der Gemeindebibliothek vorgestellt, der als Anlage angefügt ist. 

In der Anlage sind auch die Berichte der Katholischen Bücherei Heidenfeld und Hirschfeld angefügt. 

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7. Neuerlass der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 7
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7.1. Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 18.10.1983 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und sollen an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Mit der Formulierung „der Stellvertreter“ wird in § 3 Abs. 6 klargestellt, dass nicht nur ein Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt werden kann. 

Deshalb soll die aktuelle Satzung vom 18.10.1983 außer Kraft gesetzt sowie eine neue Satzung erlassen werden. Der Text der neuen Satzung kann dem Beschlussvorschlag entnommen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Neuerlass der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein wie in der Anlage angefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7.2. Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Die Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 18.10.1983 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und sollen an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Mit der Formulierung „der Stellvertreter“ wird in § 3 Abs. 6 klargestellt, dass nicht nur ein Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt werden kann. 

Deshalb soll die aktuelle Satzung vom 18.10.1983 außer Kraft gesetzt sowie eine neue Satzung erlassen werden. Der Text der neuen Satzung kann dem Beschlussvorschlag entnommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Neuerlass der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld wie in der Anlage angefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7.3. Neuerlass Satzung Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Die Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 18.10.1983 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und sollen an die aktuelle Mustersatzung angepasst werden. Mit der Formulierung „der Stellvertreter“ wird in § 3 Abs. 6 klargestellt, dass nicht nur ein Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt werden kann. 

Deshalb soll die aktuelle Satzung vom 18.10.1983 außer Kraft gesetzt sowie eine neue Satzung erlassen werden. Der Text der neuen Satzung kann dem Beschlussvorschlag entnommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Neuerlass der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld wie in der Anlage angefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

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9. Bestätigung Partnerschaftskomitee 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zur Pflege der Partnerschaft der Gemeinde Röthlein mit Cormelles le Royal wurde ein Partnerschaftskomitee eingesetzt. Das Komitee organisiert sich selbst, jeder Bürger/in kann dort mitwirken. Die Leitung wird von den Mitgliedern gewählt und fand am 08.02.2024 für vier Jahre statt.

Das Ergebnis der Wahl 
Die Präsidentin: Nadine Jobst
Stellvertreter: Gisela Fehrmann, Hilmar Kirch
Kassier: Albert Hein
Stellvertreterin: Christina Jobst
Schriftführerinnen: Edelgard Kirch, Sieglinde Herbst
Fachbetreuerin Französisch: Sieglinde Herbst
Chronist: Peter Fuchs, Klaus Werner
Jugendbeauftragte Carina Hein, Isabel Merklein
Die weiteren Mitglieder sind Beisitzer.
Die Kasse wird von der Kämmerei der Gemeinde geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Gewählten im Komitees und beauftragt sie sich weiter um unsere Partnerschaft gut zu kümmern und bedankt sich zu gleich für das Engagement.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 10
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10.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 04.04.2024 14:07 Uhr