Datum: 21.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.07.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 31
.07.2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 613, Adam-Riese-Straße 8, Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 613, Adam-Riese-Straße 8, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Röthleiner Straße“, Gt. Heidenfeld, zu erteilen.
Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel werden die eingereichten Skizzen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan aufgezeigt und erläutert. So soll das Wohnhaus mit einer Dachneigung von 25°-28° errichtet werden, wodurch die die vorgeschriebene Dachneigung von 42°-48° nicht eingehalten wird.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 613, Adam-Riese-Straße 8, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne sowie der erforderlichen Nachbarunterschriften die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich einer Dachneigung von 25°-28° in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/18, Am Weinberg 7, Gemarkung Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/18, Am Weinberg 7, Gemarkung Hirschfeld, ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Das geplante Vorhaben soll im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Bauherrn vom 02.07.2018 und verweist auf das von den Nachbarn des Grundstücks Flur-Nr. 265/16 verfasste Schreiben vom 18.08.2018 an die Gemeinderäte.
Zur Vorstellung und Erläuterung erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel. Dieser stellt das Vorhaben anhand der eingereichten Planunterlagen vor, zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der geplanten Errichtung des Dreifamilienwohnhauses die Baulinie und die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren wird die Zahl der Geschosse, die Grundflächenzahl und die Dachneigung nicht eingehalten. Die für das Dreifamilienwohnhaus notwendigen 5 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor, sind aber nicht vollständig. Mit dem Vorbescheidsverfahren soll abgeklärt werden, ob seitens der Gemeinde Einverständnis mit den Abweichungen besteht.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.3. Tekturgenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit Unterkünften für Saisonarbeiter auf den Grundstücken Fl. Nrn. 108, 109, 100 und 111, Hauptstraße 21 und 23, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Hier bezieht sich der Vorsitzende auf die Sitzung Nr. 17 vom 06.12.2016, TOP 2.4. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle mit Unterkünften für Saisonarbeiter das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Schweinfurt hat daraufhin die Baugenehmigung erteilt. Am 09.08.2018 wurde in der Gemeindeverwaltung eine Tektur bezüglich des gedrehten Treppenhauses, der Änderung der Innenwände, der Raumaufteilung und der sanitären Anlagen sowie des Einbaus eines Fensters im Treppenhaus im Dachgeschoss eingereicht. Die Änderungen werden aufgezeigt.
Der Vorsitzende schlägt vor, zur Tektur das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
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3. Gewässerentwicklungskonzept der Gemeinde Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. GEK - Vorstellung des Konzeptentwurfs für die Umgestaltung des Heidenfelder Mühlbachs - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Nachdem die Gemeinde Röthlein zusammen mit der Gemeinde Grafenrheinfeld ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt hat, wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass aus dem Konzept für den Heidenfelder Mühlbach ein Teilabschnitt umgesetzt werden soll. Der Vorsitzende begrüßt die mit der Ausarbeitung des Konzepts beauftragte Landschaftsarchitektin Miriam Glanz, die die Planungen vorstellt.
Geplant sind danach abschnittsweise Renaturierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Gewässereigenentwicklung. In einigen Teilbereichen des Heidenfelder Mühlbachs sind Maßnahmen aufgrund von Tiefe und Fließgeschwindigkeit kaum möglich, in anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Klostergelände, können Maßnahmen umgesetzt werden, wie Uferabflachungen, Ausweitungen des Gewässerbetts, sowie die Anlage von Pufferzonen und Pflegestreifen. Außerhalb des Klostergeländes kann am östlichen Teilbereich an der Brücke zu der Kleingartenanlage/Schlittenberg ein Naherholungsbereich mit geteiltem Bachlauf, Sitzgelegenheiten, Trittsteinen, möglichen Wasserspielen oder – bei angehobenem Wasserstand – Kneippbecken
entstehen. Die grob geschätzten Kosten gibt die Planerin mit 30 bis 40 Euro pro laufendem Meter an. Entscheidend für die Kosten ist vor allem, ob belasteter Boden anfällt der teuer entsorgt werden muss. Auf Nachfrage von Simon Stock bezeichnet die Planerin den erforderlichen Pflegeaufwand als nicht sehr hoch.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem vorgestellten Konzept für die Umgestaltung eines Teilabschnitts des Heidenfelder Mühlbachs zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag auf den Weg zu bringen und den benötigten Grunderwerb vorzubereiten. Das Planungsbüro Glanz soll die Genehmigungsplanung fertigstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.2. GEK - Vorstellung des Konzeptentwurfs für die Umgestaltung des Röthleiner Seitengrabens zum Unkenbach ("Sportplatzgraben") - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Nachdem die Gemeinde Röthlein zusammen mit der Gemeinde Grafenrheinfeld ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt hat, wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass aus dem Konzept für den Röthleiner Sportplatzgraben ein Teilabschnitt umgesetzt werden soll. Der Vorsitzende begrüßt die mit der Ausarbeitung des Konzepts beauftragte Landschaftsarchitektin Miriam Glanz, die die Planungen vorstellt.
Für den ersten Teilbereich hat Frau Glanz zum Festplatz hin eine Baumpflanzung konzipiert, im weiteren Verlauf könnte sie sich im Bereich des Sportplatzes eine Fällung der Hainbuchen und Fichten vorstellen. Im Bereich der nicht mehr genutzten Tennisplätze stellte Frau Glanz eine große und kleine Lösung vor. Bei der kleinen Lösung würden 2 Tennisplätze bestehen bleiben und 2 Tennisplätze überplant werden. Die große Lösung sieht vor das alle vier Tennisplätze abgebrochen werden und der Bachlauf in das frei werdende Areal verlegt wird. Dort können dann auch ein Gehweg mit Sitzgelegenheiten, Wasserspielbereich, Baumanpflanzungen und ein Spielplatz entstehen. Die Maßnahme wird mit der Städtebauplanung abgestimmt und die Anbindung über das Kirchengelände mit eingebunden. Auf Nachfrage von Armin Götz erläutert die Planerin, dass der ökologisch intakte Graben ausreichend Wasser führt. Ingeborg Wegner erinnert an die Verkehrsberuhigung des Teilbereichs der Straße „Am Sportplatz“ und wünscht sich, dass von der Straße aus die geplante Naherholungsanlage einsehbar wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem vorgestellten Konzept für die Umgestaltung des Röthleiner Sportplatzgraben zu. Umgesetzt werden soll die große Lösung, also mit Überplanung der 4 Tennisplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag auf den Weg zu bringen und den benötigten Grunderwerb vorzubereiten. Das Planungsbüro Glanz soll die Genehmigungsplanung fertigstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Feuerwehrwesen;
Bestellung eines neuen Gerätewartes für die Freiwillige Feuerwehr Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Röthlein hat mit Email vom 30.07.2018 angezeigt, dass Herr Thorsten Schmöger als neuer Gerätewart/Schlauchwart bestellt werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein bestellt Herr Thorsten Schmöger, Hauptstr. 90, 97520 Röthlein zum neuen Gerätewart/Schlauchwart für die Freiwillige Feuerwehr Röthlein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Gemeindestraßen;
Widmung der Straße "Mühlbach" in der Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass die in der Gemarkung Röthlein liegende Straße „Mühlbach der Widmung bedarf. Die von der Verwaltung erstellte Verfügung zur Widmung wird verlesen. Der Vorsitzende stellt sie zu Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift beiliegende Widmung der Straße „Mühlbach“ in der Gemarkung Röthlein mit
der Flur-Nr. 496/2 der Gemarkung Röthlein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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21.08.2018
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verliest die Einladung des Volkstrachtenvereins Röthlein zum Erntedankumzug am 07.10.2018 um 13 Uhr in Röthlein.
Ingeborg Wegner hat in Kolitzheim gesehen, dass dort die Bäume mit Wassersäcken TreeKings bewässert werden. Der Vorsitzende wird dies an den Bauhof weitergeben.
Florian Kress spricht den Feuerwehreinsatz bei der Spedition Schäflein an. Der Einsatz hat reibungslos geklappt, die vorhandene Schutzausrüstung wurde benötigt und es hat trotz anderslautender Gerüchte zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er wegen dem immer noch nicht vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan das Büro abgemahnt habe.
Geschäftsleiter Simon Göbel gibt bekannt, dass die archäologischen Grabungsarbeiten im Bereich des neuen Heidenfelder Baugebiets abgeschlossen wurden und der Abschlussbericht bis voraussichtlich Ende September 2018 erstellt werden wird. Er hat mit der Grabungsfirma besprochen, dass die Ergebnisse im Rahmen der Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt we
rden könnten, wie es der 2. Bürgermeister Weth vorgeschlagen hatte. Die Gemeinde wird im September die erneute Offenlage des Bebauungsplans durchführen.
Weiter erläutert er zur Dorferneuerung Heidenfeld, dass der Bauvertrag mit der Firma gekündigt wurde. Die Leistungsverzeichnisse für die offenen Arbeiten werden derzeit versandt und die Submission wird am 06.09.2018 stattfinden. Die Arbeiten sollen am 11.09.2018 durch den Gemeinderat vergeben werden.
Datenstand vom 03.09.2020 10:00 Uhr