Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.10.2018
2 Baugesuche
2.1 Neubau von Lager-/Logistikhallen und Fahrersanitärgebäude auf den Grundstücken Flur-Nrn. 402, 403, 404, 405 (Teilflächen) der Gemarkung Röthlein (GI Etzberg III. Abschnitt) –
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Kellerersatzbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/14, Heidwiesen 40, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Tekturplanung: Neubau zweier Gärsubstratlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788 der Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung - Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren
2.4 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Breitband/Internet in der Gemeinde - Vorstellung Masterplan Leerrohrkonzept
4 Finanzwesen - Erhöhung der Weihnachtszuwendungen an Vereine
5 Finanzwesen; Jahresrechnung 2017 Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
6 Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung des Landratsamtes Schweinfurt für die Jahre 2006 bis 2014
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.10. 2018 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö informativ 2
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2.1. Neubau von Lager-/Logistikhallen und Fahrersanitärgebäude auf den Grundstücken Flur-Nrn. 402, 403, 404, 405 (Teilflächen) der Gemarkung Röthlein (GI Etzberg III. Abschnitt) –

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass mit dem Bauherrn Gespräche über den in den Plänen fehlenden Aufenthaltsraum für Fahrer neben den Sanitäranlagen geführt wurden. Die Pläne wurden angepasst, der Aufenthaltsraum ist nun vorgesehen. Die geänderten Pläne werden gezeigt.  

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt der eingereichten Tektur bezüglich des Fahrersanitärgebäudes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Kellerersatzbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/14, Heidwiesen 40, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Kellerersatzbau im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/14, Heidwiesen 40, Gemarkung Heidenfeld eingereicht wurde. Der Bauantrag wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Fläche, der Dachform, Dachneigung und der Dacheindeckung des geplanten Carports sowie des Kellerersatzbaus erforderlich. Ferner ist eine Befreiung vom Mindestmaß des Kniestocks notwendig.

Die für Garagen und Stellplätze vorgesehene Fläche wird um 2 m überschritten.
Der offene Carport soll genauso wie das Wohnhaus, mit einem Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Stauraum von 5 m ist laut Bauherrn unbeachtlich, da direkt hineingefahren werden kann. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform, Satteldach 46-53° Dachneigung, sowie die Dacheindeckung aus Ziegelsteinen vor. Der Carport soll ein flachgeneigtes Pultdach mit Glaseindeckung erhalten. Der Kellerersatzbau hat ein Stahlbeton-Flachdach. Der vorgegebene Kniestock von max. 0,5 m wird nicht eingehalten. Der Kniestock wird mit 1,0 m beantragt.

Die eingereichten Planunterlagen und die Begründungen des Bauherrn werden erläutert. Im Baugebiet „An der Heide I. Abschnitt“ wurden bereits Befreiungen zum Kniestock im vom Bauherrn gewünschten Umfang gegeben. Vergleichbare andere Befreiungen gab es jedoch bisher nicht. Bilder von ähnlichen Fällen werden aufgezeigt. Die Garagenstellplatzverordnung wurde allerdings mittlerweile angepasst, vor Garagen sind nun 3 m einzuhalten. Der Bebauungsplan schreibt jedoch 5 m vor.

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2.3. Tekturplanung: Neubau zweier Gärsubstratlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788 der Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung - Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben, welches sich im Außenbereich befindet, bereits in der Sitzung am 08.08.2018 vorgestellt worden war. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 23.10.2017 die Baugenehmigung zur Errichtung zweier Gärsubstratlager (Fassungsvermögen jeweils 1900 m³) auf dem Grundstück Fl. Nr. 788 der Gemarkung Hirschfeld erteilt. Das Grundstück Fl. Nr. 788 wurde geteilt. Das Bauvorhaben bezieht sich auf die Teilfläche Fl. Nr. 788/1.

Im Unterschied zum genehmigten Bauplan wird im Tekturplan der Fahrweg zu den beiden Gärsubstratlagern geändert, der Abfüllplatz mit Zisterne wird an einer anderen Stelle gebaut und die Behälter ragen 2,00 m bis 2,30 m anstatt 1,50 m aus der Erde.
Die Änderungen werden aufgezeigt. Der Vorsitzende schlägt verliest die Begründung des Landratsamtes SG Abfallwirtschaft zum Tekturantrag und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, bezüglich des vorgelegten Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Begrünungsplan ist anzupassen und von der Unteren Naturschutzbehörde abzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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2.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Herzenberg“ in Hirschfeld wurde der Um- und Anbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1971/3, Am Herzenberg 22, Gemarkung Hirschfeld, im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und behandelt.

Weiter wird eine Abbruchanzeige für ein Zweifamilienwohnhaus in Hirschfeld, St.-Kilian-Str. 29, vom Vor sitzenden verlesen und aufgezeigt.

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3. Breitband/Internet in der Gemeinde - Vorstellung Masterplan Leerrohrkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Leerrohrkonzept für die flächendeckende Breitbandversorgung mit leistungsfähigen Anschlüssen wird von Rainer Werb vom Büro Corwese vorgestellt. Die Gemeinde hat dieses Konzept mit Bundesmitteln gefördert bekommen. Der Breitbandbedarf verdoppelt sich laut Herrn Werb alle 2 Jahre. 70 - 80 % der Kosten für die Breitbanderschließung entfallen allein auf den Tiefbau. Großes Potential für Kosteneinsparungen sieht Herr Werb durch das Mitverlegung im Rahmen anstehender Baumaßnahmen (Kanalsanierung, Dorferneuerung etc.). Anhand der Kanalbaumaßnahme in der Baumgärtleinstraße stellt er eine Mitverlegung von Leerrohren vor.  Eine Förderung der Breitbanderschließung ist für die Gemeinde derzeit nicht denkbar, da die laut EU-Richtlinie vorgeschriebene Unterdeckung mit 30 Mbit/s nicht gegeben ist.  

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4. Finanzwesen - Erhöhung der Weihnachtszuwendungen an Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Kulturausschusses am 13.03.2018 hat dieser dem Gemeinderat empfohlen die Weihnachtszuwendung für die Vereine von 52,00 EUR auf 100,00 EUR zu erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Weihnachtszuwendung für Vereine ab dem Jahr 2018 auf 100,00 EUR pro Verein zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Finanzwesen; Jahresrechnung 2017 Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet den anwesenden Gemeindekämmerer Maximilian Nunn den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden vom Gemeindekämmerer Maximilian Nunn ergänzende Angaben getätigt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nunn und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017  soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.
Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung des Landratsamtes Schweinfurt für die Jahre 2006 bis 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamt Schweinfurt wurde die überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2014 durchgeführt. Der Bericht hierüber wird nun dem Gemeinderat zusammengefasst bekanntgegeben.

TZ 1: Defizite im Bereich der Abwasserbeseitigung Röthlein/Heidenfeld (2006 und 2007) hätten durch rechtzeitige Zuführungen und Entnahmen zur/aus der Sonderrücklage verhindert werden können. Dies wird künftig beachtet.

TZ 2: Eine Verrechnung im Bereich Abwasserbeseitigung verfälscht durch die Buchung auf der Haushaltsstelle 7010 die „Übersicht über die dauernde Leitungsfähigkeit“. Die Verrechnung sollte besser im Bereich 7090 gebucht werden. Dies wird künftig beachtet.

TZ 3: Ein Straßenentwässerungsanteil an den laufenden Kosten der
Entwässerungseinrichtung wird bisher nicht gebucht. Über die Benutzungsgebühren
dürfen nur die Kosten der Grundstücksentwässerung, nicht dagegen die Kosten der
Straßenentwässerung abgedeckt werden. Die Straßenentwässerung ist Aufgabe
des Baulastträgers. Soweit die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten der Straßenentwässerung zuzurechnen sind, müssen sie
deshalb bei der Kalkulation der Abwassergebühren zugunsten der Gebührenzahler
außer Ansatz bleiben. Dies ist bereits im Rahmen der Buchhaltung abzubilden. Dies wird künftig beachtet.

TZ 4: Die ebenfalls als kostenrechnende Einrichtung betriebene Abwasserbeseitigung
Hirschfeld weist in den Jahren 2006, 2010, 2011 und 2012 geringfügige Überdeckungen auf. Die Kostenüberdeckungen wurden nicht einer Sonderrücklage zugeführt. Dies wird künftig beachtet.

TZ 5: Abweichung zwischen dem Bericht des Bayer. Landesamt für Statistik über die Kommunalschulden und der gemeindlichen Jahresrechnung. Die Differenz wird aufgeklärt.

TZ 6: Die Jahresrechnungen waren teilweise unvollständig  bzw. wurden verschiedene Schritte nicht rechtzeitig durchgeführt. Dies wird künftig beachtet.

TZ 7: Einholung der Genehmigung für über- und außerplanmäßige Ausgaben vor Durchführung der Bewirtschaftungsmaßnahme. Dies wird künftig beachtet.

TZ 8: Innere Verrechnungen in den Jahren 2010-2013 (Abwasserbeseitung) stimmen in Einnahmen und Ausgaben nicht überein. Die Differenz kann nicht mehr nachvollzogen werden.
Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2010 wurde unzulässigerweise in das Jahr 2012 übertragen. Dies wird künftig beachtet.
Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt wurden unzulässigerweise auf das übernächste Jahr übertragen. Dies wird künftig beachtet.

TZ 9: In größeren öffentlichen Gebäuden ab 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung beruht, muss ein
Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein, damit die Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen kann.  Dies wird erledigt.

TZ 10: Für Gemeinden ist ein Informationssicherheitskonzept zu erstellen. Momentan in Arbeit.
Die Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen ist auch den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Wird erledigt.

TZ 11: Bei der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen wurde bei einem Einsatz die zur Verrechnung anzusetzende Dauer statt aufgerundet abgerundet. Weiter sind für den Personaleinsatz die Gesamtstunden aufzurunden und nicht wie von der Verwaltung praktiziert die Zeit des einzelnen Feuerwehrdienstleistenden auf die nächste halbe Stunde. Weiter hätte für Fehlalarme vor dem 16.01.2013 kein Kostenersatz berechnet werden dürfen, da die Satzung noch nicht entsprechend geändert war. Die Anmerkungen werden künftig beachtet.
Die Pauschalsätze der Satzung sind zu kalkulieren und nicht der Mustersatzung zu entnehmen. Die Sätze werden zu gegebener Zeit kalkuliert.

TZ 12: Die Annahme von Spenden muss Gemeinderat entschieden werden. Es wird vorgeschlagen einen Beschluss zu fassen, dass der erste Bürgermeister Spenden unter Vorbehalt des Beschlusses des Gemeinderats annehmen darf. Die Liste über die im Jahr eingegangen Spenden sind am Jahresende dem Gemeinderat vorzulegen, welcher einen Beschluss über die Annahme der Spenden fasst.

Beschluss:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, dass der erste Bürgermeister Spenden an die Gemeinde unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Gemeinderats annehmen darf.

Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                       nein        0


TZ 13: Grundsätzlich für Strom- und Gaslieferungen ein Vergabeverfahren zu erfolgen. Dies wird künftig beachtet.
Auch die Reinigungsleistungen in der Grundschule sollten nach 20 Jahren Vertragslaufzeit neu ausgeschrieben werden. Bereits erledigt.

TZ 14: Die Straßenreinigungsverordnung ist der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Bereits erledigt.

TZ 15: Bei den Wasserzählern wurde der Durchflussmaßstab vom Nenndurchfluss auf Dauerdurchfluss geändert. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist zu ändern. Dies wird bei der nächsten Änderung berücksichtigt.

TZ 16: Die Buchungen für die Zuführungen zur Sonderrücklage der Entwässerungseinrichtung Röthlein/Heidenfeld war in den Jahren 2006 und 2008 schwer nachvollziehbar und teilweise unvollständig.

TZ 17: Es werden Hinweise zu den Dienstanweisungen gegeben. Diese sind zu überarbeiten bzw. die interne Organisation der Verwaltung ist an den Dienstanweisungen anzupassen. Die Zahlstellen sind in die örtliche Kassenprüfung mit einzubeziehen. Die Dienstanweisungen sind anzupassen.
Es soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Dies wird als unverhältnismäßig für unsere Gemeindegröße angesehen.

TZ 18: Gebührenkalkulation Abwasser
Hirschfeld Nachkalkulation 2008-2011
-Straßenentwässerungsanteil nicht berücksichtigt, bei Berücksichtigung wäre kein Defizit von 297,68 EUR entstanden.
Hirschfeld Nachkalkulation 2012-2015
-Zisternenzuschuss fälschlicherweise in Kalkulation berücksichtigt. Ist aus dem Haushalt zu finanzieren.
-Verwaltungskosten pauschal mit 5 % der Gebühreneinnahmen berechnet. Zukünftig genaue Erfassung
-Einnahmen in Nachkalkulation andere Werte als in Jahresrechnung
Nachkalkulation korrigieren und Defizit der Kassenversicherung melden.
Röthlein/Heidenfeld Nachkalkulation 2009-2012
-Verwaltungskosten pauschal mit 5 % der Gebühreneinnahmen berechnet. Zukünftig genaue Erfassung
-berechnete kalk. Kosten stimmen mit denen von Schulte/Röder nicht über ein (Beginn der Vermögensbuchführung durch Schulte/Röder erst im Jahr 2012)
-Straßenentwässerungsanteil für Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht berücksichtigt
Röthlein/Heidenfeld Kalkulation 2013
-Kalkulation nicht erfolgt, Aktenvermerk, dass vorherige Kalkulation bis 2014 weiter gilt
-Dadurch neuer Kalkulationszeitraum 2013 und neuer ab 2014
-Die Unterdeckung aus 2009-2012 hätte nicht in die Kalkulation ab 2014 übernommen werden dürfen, da dies bereits der übernächste Kalkulationszeitraum ist
Röthlein/Heidenfeld Nachkalkulation 2011-2013
-es wurde das errechnete Defizit aus der Berechnung von Röder Kommunalberatung übernommen. Dies umfasst nur die Jahre 2011-2013. Es hätte aber ab 2009 eine Nachkalkulation erfolgen müssen.
-In der Nachkalkulation hätten Beträge nicht berücksichtigt werden dürfen. Außerdem stimmen Beträge mit dem Ergebnis der Jahresrechnung nicht überein und es fehlen Beträge.
-Für 2013 wurden zur Nachkalkulation ausschließlich die Haushaltsdaten übernommen, obwohl zum Zeitpunkt der Kalkulation im Dez. 2013 bereits tatsächliche Kosten vorlagen.
Röthlein/Heidenfeld Vorauskalkulation 2014-2016
-Es fehlen Beträge in der Vorauskalkulation
Die Kalkulation werden korrigiert und das Defizit der Kassenversicherung gemeldet.

TZ 19: Bestattungswesen
-Genehmigungen für Arbeiten im Friedhof sind nur durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Die Regelung in der Friedhofssatzung wird angepasst.
- Pauschale für Aufbewahrung des Sargs/der Urne im Leichenhaus verstößt gegen Äquivalenzprinzip. Es ist auf das zeitliche Ausmaß der Benutzung abzustellen. Dies wird bei der nächsten Kalkulation der Gebühren berücksichtigt.
- Gebühren teilweise nicht kostendeckend. Vorschlag von RePrü Kosten für Grünpflege geringfügig in allgemeinen Grünanlagen berücksichtigen.

TZ 20: Verwahr- und Vorschussbuch
-Im Verwahrbuch wurden Sachfremde Buchungen durchgeführt, die nicht im Verwahrbuch hätten gebucht werden dürfen. Wird künftig beachtet.
-Die im Verwahrbuch gebuchten Ausschüttungen der Bürgerstiftung stellen ein fremdes Kassengeschäft dar und bedürfen der Anordnung durch Dienstanweisung wird im Rahmen der Änderung der Dienstanweisung eingearbeitet.

TZ 21: Bei einzelnen Erbbaurechtsverträge ist der Erbbauzins gemäß der Wertsicherungsklausel anzupassen. Bei einem Vertrag verjährte Forderungen werden der Kassenversicherung gemeldet. Der Erbbauzins der betroffenen Verträge wird angepasst.

TZ 22: Bei der stichprobenartigen Belegprüfung wurden folgende Sachverhalte festgestellt: Rechnungsbegründender Beleg fehlt, Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch gemäß Dienstanweisung nicht berechtigte Person, Unzulässige Rotabsetzung, Buchung auf falscher Haushaltsstelle.
Wird künftig beachtet
Bei den Verfügungsmitteln wurden Beträge gebucht, die auf einer speziellen Haushaltsstelle hätten gebucht werden dürfen. Wird künftig beachtet

TZ 23: Gesetzlich ist nach der 1. Mahnung keine 2. Mahnung vorgesehen. Von der Kasse wird jedoch eine 2. Mahnung verschickt. Da dies einer Stundung gleichkommt ist die Dienstanweisung diesbezüglich zu ändern.

TZ 24: Zahlstellen und Handvorschüsse sind in die örtliche Kassenprüfung mit einzubeziehen. 2006 und 2011 wurde keine örtliche Kassenprüfung durchgeführt.
Wird künftig beachtet

TZ 25: Über die verwahrten Vermögensgegenstände ist ein Wertesachbuch zu führen.
Wird künftig geführt

TZ 26: -Hinterlegungsschein für Tresorschlüssel bei Bank fehlt Dienstanweisung wird geändert.
-Zweitschlüssel der Zahlstellen sind in der Gemeindekasse aufzubewahren
-Die Dienstanweisungen für Zahlstellen sind gesetzeskonform auszuführen
Wird künftig beachtet und geändert

TZ 27: Die Kassenbestandverstärkung aus Rücklagemitteln ist im Zeitbuch und Verwahrbuch zu buchen. Wird künftig beachtet

TZ 28: Für ein Mietkautionssparbuch fehlt die Verpfändungserklärung und der Sperrvermerk ist anzubringen. Mietkautionskautionskonten, die im Finanzstatusbericht der Bank enthalten sind, müssen im Zeit- und Verwahrbuch ausgewiesen werden. Wird künftig beachtet

TZ 29 und 30: Eine Mitarbeiterin und der Bürgermeister sind  einzelverfügungsberechtigt auf ein Konto. Wurde bereits geändert

TZ 31: Für Frau Franke als Stellvertretende Kassenverwalterin liegt keine förmliche Bestellung durch den Gemeinderat vor. Bestellung wird nachgeholt.

Beschluss:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, dass Frau Martina Franke als Stellvertretende Kassenverwalterin bestellt wird.

Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                       nein        0


TZ 32: Hochbaumaßnahme Kindergarten Röthlein
-Bautagebuch fehlt wurde bereits bei Architekt angefordert
-Bei Aufträgen über 30.000 € ist über den Auftragnehmer ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Wird künftig beachtet
-Bieterfirmen dürfen nicht den Planer kennen und der Planer darf bis zur Submission nicht die Bieterfirmen kennen um Manipulationen zu vermeiden. Wird künftig beachtet
-Das Honorar des Architekturbüros wurde anhand der Bruttokosten der Kostenschätzung berechnet. Die Honorarkosten sind aber anhand der Nettokosten zu berechnen. Das überzahlte Honorar wird zurückgefordert.
-Die Zweckbindungsfrist aus dem Förderbescheid des Freistaats Bayern ist an den Kindergartenträger weiterzugeben. Wird nachgeholt

TZ 33: Die Gemeinde kann nur einen Anteil an einer Kreditgenossenschaft erwerben. Der Erwerb weiterer Anteile ist nach § 134 BGB nichtig. Anteil wird zurückgegeben

TZ 34: Verschiedenes
-Zwecks Nachweis tarifgerechter Eingruppierungen sollten Arbeitsplatzbeschreibungen/- bewertungen künftig sukzessiv erstellt werden. Wird zukünftig beachtet.
-Beim Büchergeld hat der Zweckbindungsvermerk im Haushaltsplan gefehlt. Außerdem konnte die Zweckentsprechende Verwendung im Prüfungszeitraum nicht festgestellt werden. Es wurde in den letzten Jahren mehr Geld für Bücher ausgegeben als die Gemeinde an Staatszuweisungen erhalten hat.
-Für Fortbildungsreisen sind nur 75 % der Reisekosten zu erstatten. Dies wurde bereits geändert.
-Freiwillige Gewerbesteuervorauszahlungen nicht verbescheiden, damit bei späterer Steuererstattung keine Erstattungszinsen zu zahlen sind. Wird künftig beachtet.
-Freigabeerklärung nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 KommHV für die Finanzsoftware fehlt. Wird nachgeholt.
-die Erschließungsbeitragssatzung ist aus Gründen der Rechtssicherheit neu zu erlassen. Wird erledigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein nimmt die Textziffern des Prüfungsberichts über die überörtliche Prüfung der Kasse und der Jahresrechnungen 2006 bis 2014 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Ingeborg Wegner stellt den Antrag, für die Veranstaltungen in der Grundschule eine Spülmaschine zu beschaffen. Martin Weth ist der Meinung, dass eine kleine Küche für diese Zwecke eingerichtet werden sollte. Peter Gehring erinnert daran, dass für jeden Ortsteil Industriespülmaschinen beschafft wurden und vertritt die Meinung, dass diese Maßnahmen im Zuge der Schulsanierung umgesetzt werden sollten.

Ingeborg Wegner spricht das Thema aus der Bürgerversammlung an, dass Jugendliche in Röthlein sich am Sportgelände aufhalten und keine Bleibe für ihre Treffen hätten. Sie ist der Meinung, dass die Jugendbeauftragten oder ein Streetworker sich der Sache annehmen solte. Florian Kress schlägt vor, über den Amtsboten die Eltern in die Pflicht zu nehmen. Simon Stock hat bereits Gespräche geführt. Martin Weth erläutert, dass die Gemeinde Schwebheim ähnliche Probleme hat und auf Mainbogenebene Lösungsmöglichkeiten ausloten will. Peter Gehring stellt klar, dass ein Streetworker kein Polizist sein kann. Ingeborg Wegner verweist auf den bestehenden Jugendtreff in Röthlein, der leider nur selten genutzt wird.

Armin Götz fragt nach einem Zeitplan für den Umbau des Kindergarten Heidenfeld. Der 1. Bürgermeister erklärt, dass frühestens Ende 2019 mit dem Bau begonnen wird.

Simon Stock möchte, dass die Schlaglöcher in der Straße Hirschfeld – Gernach bis zum Winter ausgebessert werden.

Datenstand vom 03.09.2020 10:02 Uhr