Datum: 29.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
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2 |
Baugesuche
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2.1 |
Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/7, Tulpenweg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
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2.2 |
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/6, Heidwiesen 11, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
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2.3 |
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
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2.4 |
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
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2.5 |
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
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2.6 |
Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/14, Am Gern 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein
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2.7 |
Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
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2.8 |
Bau einer zweiten Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/6, An der Tränke 23, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein
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3 |
Hochspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Grafenrheinfeld - Beteiligung an der Bundesfachplanung (§ 9 NABEG)
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4 |
Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
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5 |
Informationen und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.03
.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/7, Tulpenweg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat Röthlein wurde in der Sitzung am 19.03.2019 der Antrag vorgelegt. Es sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der Dachneigung notwendig. Es wurde vom Gemeinderat entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt wird und die Verwaltung die umliegenden Anwohner anschreiben und zu dem Bauvorhaben befragen soll.
Mit Schreiben vom 03.04.2019 wurden die Eigentümer von 16 umliegenden Grundstücken angeschrieben. Ihnen wurde der Sachverhalt mitgeteilt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 23.04.2019 gegeben. Acht negative, fünf positive
und eine neutrale Stellungnahme sind eingegangen.
Der Vorsitzende empfiehlt das Einvernehmen zu dem Antrag zu versagen und dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen. Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches für eine Befreiung liegen nicht vor. Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich nicht vertretbar. Ein großer Teil der angeschriebenen Grundstückseigentümer steht dem Bauvorhaben negativ gegenüber.
Er stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der Dachneigung auf der westlichen und östlichen Seite in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
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2.2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/6, Heidwiesen 11, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 14 am 30.10.2018 unter TOP 6.3 behandelt wurde.
Vom Bauherren wurde ein Kniestock von 1,0 m, eine Reduzierung der Dachneigung auf 40° sowie die Nichteinhaltung der Firstrichtung des Wohnhauses beantragt.
Damals wurde dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne sowie der erforderlichen Nachbarunterschriften die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB in Aussicht gestellt.
Der Kniestock des Einfamilienwohnhauses beträgt 1,0 m und die Dachneigung ist 40°. Im Bauantrag wird beantragt, dass die geplante Garage die im Bebauungsplan rückwertige Baulinie um ca. 2 m überschreitet sowie die überbaubare Grundstücksfläche nicht einhält. Im Dachgeschoss der Garage wird die vorhandene Baulinie wieder eingehalten, sodass sich der Baukörper Garage bis auf den geplanten Geräteraum innerhalb der Baulinie befindet.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich des Kniestocks, der Dachneigung, der Überschreitung der Baulinie und der überbaubaren Grundstücksfläche der Garage erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.3. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Antragstellers vom 03.04.2019
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Das geplante Einfamilienwohnhaus soll mit zwei Vollgeschossen errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Weiter soll das Einfamilienwohnhaus mit einem flachgeneigten Satteldach mit 25° Dachneigung errichtet werden und hält somit die vorgeschriebene Dachneigung von 35 +/-° nicht ein. Laut Bauherren werden u. a. die Abstandsflächen und Traufhöhen eingehalten. Die Prüfung hat ergeben, dass beide Gebäude die Baugrenzen nicht einhalten. Die Doppelgarage hält somit auch die vorgesehene Fläche für Garagen und die Stellplatztiefe von 5 m nicht ein.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
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2.4. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zu erteilen.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der geplanten Errichtung des Wohnhauses die Firstrichtung nicht eingehalten. Des Weiteren überschreitet die Dachgaube die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Breite einer Einzelgaube von 1,50 m. Bei Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde festgestellt, dass die Baulinie nicht eingehalten wird. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn hat dieser angegeben, dass die Baulinie im Bauantrag eingehalten wird. Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Firstrichtung des Wohnhauses und der Gaubenbreite in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.5. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So soll das geplante Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen errichtet werden, wodurch die Festsetzung des Bebauungsplanes, ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss, nicht eingehalten wird. Des Weiteren wird bei der Errichtung der beiden Gebäude die Dachform sowie die Dachneigung nicht eingehalten. Beide Gebäude sollen ein Walmdach erhalten. Die Dachneigung des Einfamilienhauses beträgt 28° und die der Doppelgarage 25°. Der Bebauungsplan schreibt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 42° - 48° vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
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2.6. Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/14, Am Gern 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
|
beschließend
|
2.6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei dem Neubau des Geräteschuppens die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Baugrenze die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Des Weiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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2.7. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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2.7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass für den Anbau an ein Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 975/21, Heidwiesen 41, Gemarkung Heidenfeld sowie für den Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/15, An der Tränke 20 und 20 A, Gemarkung Röthlein, Planunterlagen eingereicht wurden und die Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden, da laut den Antragsunterlagen keine Befreiungen erforderlich sind.
Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.
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2.8. Bau einer zweiten Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/6, An der Tränke 23, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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|
2.8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei dem Bau einer zweiten Zufahrt die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren wird das Verbot der Unzulässigkeit von weiteren Zufahrten nicht beachtet.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze und dem Verbot der Unzulässigkeit von weiteren Zufahren die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11
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3. Hochspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Grafenrheinfeld - Beteiligung an der Bundesfachplanung (§ 9 NABEG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Bundesnetzagentur hat die Gemeinde Röthlein mit Schreiben vom 27.03.2019 (Abschnitt E: Arnstein-Großgartach) und 12.04.2019 (Abschnitt D: Gerstungen-Arnstein) über den geplanten Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Brunsbüttel und Großgartach als Erdkabel informiert. Weiter wurde die Gemeinde mit Schreiben vom 12.01.2019 über den geplanten Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wilster und Grafenrheinfeld als Erdkabel informiert (Abschnitt D: Gerstungen-Grafenrheinfeld).
Der Vorsitzende gibt den Wortlaut der drei Schreiben zur Kenntnis.
Es wird ein Bundefachplanungsverfahren gemäß § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz durchgeführt, in dem die Gemeinde Röthlein als Träger öffentlicher Belange angehört wird. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors, innerhalb dessen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Verlauf der Leitungstrasse bestimmt wird. Die Trassenkorridore können den Karten der Bundesnetzagentur entnommen werden, die in der Anlage abgedruckt sind.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein nimmt das Bundefachplanungsverfahren zur Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors zum Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverkn
üpfungspunkten Brunsbüttel und Großgartach (Abschnitt E: Arnstein-Großgartach und Abschnitt D: Gerstungen-Arnstein) sowie Wilster und Grafenrheinfeld (Abschnitt D: Gerstungen-Grafenrheinfeld) zur Kenntnis. Da Belange der Gemeinde Röthlein nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Abwasserzweckverband hat seinen Haushaltsentwurf 2019 vorgelegt. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.
Der Verwaltungshaushalt 2019 hat ein Volumen von 849.900 EUR und beinhaltet die Kosten für eine Machbarkeitsstudie für den Klärschlamm in Höhe von 120.000 EUR. Die Studie wird mit 84.000 EUR gefördert und die teilnehmenden Gemeinden beteiligen sich mit 36.000 EUR. Beim Vermögenshaushalt 2019 mit einem Volumen von 230.000 EUR ist die Elektrotechnik für die Belebung und der Einbau der Schneckenkörper am Pumpwerk Röthlein berücksichtigt. Die Umlagen für die Betriebs- und Investitionskosten 2019 ermitteln sich aus den Abwassereinheiten, die ein Aufteilungsverhältnis von 52,06 % für Schwebheim und 47,94 % für Röthlein ergeben. Die aus der Abrechnung 2018 resultierenden Guthaben wurden bei der Umlage 2019 berücksichtigt (Schwebheim: 12.937,96 EUR, Röthlein: 27.682,90 EUR). Die Betriebskostenumlage für Röthlein liegt 2019 bei 347.500 EUR, die Investitionsumlage bei 82.577 EUR.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt dem Haushaltsentwurf 2019 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2019
|
ö
|
informativ
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5 |
Sachverhalt
Rückbau Kernkraftwerk
Ingeborg Wegner fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Rückbaus des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld und bittet um Informationen an die Bürger und den Gemeinderat.
Der Vorsitzende führt aus, dass am 13.05.2019 im Kernkraftwerk ein Termin mit allen Verantwortlichen bezüglich des Abzugs der Werksfeuerwehr stattfinden wird. Hierzu sind auch der Vertreter der Regierung von Unterfranken, der Landrat, der Kreisbrandrat sowie der Kommandant der FFW Röthlein sowie ein Vertreter der Presse geladen. Über das Ergebnis wird er den Gemeinderat sowie die Bürger mittels Amtsboten informieren.
Friedhöfe
Elke Lanz gibt eine Beschwerde von Bürgern weiter, dass auf dem Friedhof in Röthlein die stillgelegten Familiengräber vom Bauhof mit Stroh bedeckt wurden, was kein schönes Bild abgibt und bittet, dies an den Bauhof weiter zu geben.
Hierauf spricht Hilmar Kirch den Zustand der Gräber in allen drei Friedhöfen an, da die stillgelegten Gräber teilweise mit Schotter, teilweise mit Erde und teilweise mit Gras bedeckt sind. Er regt an, hierfür einen Landschaftsarchitekten zu beauftragen, damit dieser ein Konzept ausarbeitet um einen Parkeffekt entstehen zu lassen.
Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt
Florian Kress spricht die Baustelle im Bereich des Industriegebietes Etzberg III. Abschnitt an und dass durch den Baustellenverkehr der Kreisverkehr zum Industriegebiet sehr stark in Anspruch genommen wird.
Der Vorsitzende führt aus, dass vor Beginn der Baumaßnahme eine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde und nach Abschluss der Maßnahme auch wieder abgenommen wird.
Weiter spricht Florian Kress die Löschwasserversorgung des Industriegebietes Etzberg III. Abschnitt im Falle eines Brandes an und fragt ob die Leitung des bestehenden Hydranten im Bereich des Gewerbegebietes Mühläcker verlängert wurde.
Der Vorsitzende führt aus, dass eine Verlängerung der Leitung nicht vorgenommen wird. Stattdessen wird ein zusätzlicher Hydrant errichtet. Dies wurde dem Gemeinderat im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans vorgestellt und auch vom Kreisbrandrat genehmigt.
Florian Kress bittet, in der nächsten Gemeinderatssitzung den Bebauungsplan mit den Wasserleitungen aufzuzeichnen.
3. Bürgermeister Peter Gehring bittet, als Information an die Bürger eine Ansicht der entstehenden Lagerhalle der Firma Schäflein im Amtsboten zu veröffentlichen.
Städtebauförderung
Simon Stock spricht den aktuellen Stand bezüglich der Städtebauförderung an. Für den Bereich der Tennisplätze in Röthlein wurde ein Konzept ausgearbeitet und vorgestellt, bisher jedoch noch nicht umgesetzt.
Der Vorsitzende berichtet von einem Gespräch mit der Regierung von Unterfranken bezüglich der Städtebauförderung, welches letzte Woche im Rathaus stattgefunden Durch das beauftragte Architekturbüro Perleth wird in einer der nächsten Sitzungen das ausgearbeitete Konzept sowie der Gesamtplan vorgestellt, welcher vom Gemeinderat beschlossen werden muss um dann einen Antrag für die Städteplanförderung stellen zu können.
Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr