Datum: 21.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019
2 Baugesuche
2.1 Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 612, Adam-Riese-Straße 6, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/9, Heidwiesen 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 291, Schleifweg 23, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Neubau eines Gewächshauses mit Halle im Erwerbsgartenbau auf dem Grundstück, Fl. Nr. 444 und 445, Gemarkung Röthlein, Außenbereich - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Änderung der Eingabeplanung für die Errichtung von drei Erntehelferunterkünften auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Gemarkung Röthlein, Außenbereich
3 Gemeindestraßen - Baugebiet "An der Sulz" in Heidenfeld; Festlegung Straßennamen
4 Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld
5 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö informativ 2
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2.1. Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 612, Adam-Riese-Straße 6, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 612, Adam-Riese-Straße 6, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Röthleiner Straße“. Das Bauvorhaben hält den Bebauungsplan bezüglich der Dacheindeckung engobierte Tonziegel, Pfannenziegel oder Flachdachpfannen sowie die vorgeschriebene Dachneigung von 30-32° nicht ein.
Der Wintergarten soll mit einem Glasdach und einer Dachneigung von 8,4° errichtet werden.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Dacheindeckung und der Dachneigung die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/9, Heidwiesen 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/9, Heidwiesen 18, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Heide I. Abschnitt“. Es hält die Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenze nicht ein. Des weiten beträgt die Dachneigung der Terrassenüberdachung 5° und hat eine Doppelstegplatte als Dacheindeckung. Der Bebauungsplan schreibt die Dachneigung von 46°-53 vor und als Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine. Der maximal vorgegebene Dachüberstand an Haupt- und Nebengebäuden von 60cm wird überschritten. Dieser soll ca. 1,0m betragen .

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dacheindeckung und des Dachüberstands die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer war nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO).

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2.3. Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 291, Schleifweg 23, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zur Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 291, Schleifweg 23, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es Wohnhäuser mit entsprechenden Nebengebäuden. Das Bauvorhaben fügt sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Gewächshauses mit Halle im Erwerbsgartenbau auf dem Grundstück, Fl. Nr. 444 und 445, Gemarkung Röthlein, Außenbereich - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das vorliegende Bauvorhaben im Außenbereich der Gemarkung Röthlein realisiert werden soll. Der Bauherr teilte mit Schreiben vom 11.05.2019 mit, dass es sich bei dem Vorhaben um ein Produktionsgewächshaus im Erwerbsgartenbau handelt, indem Obst und Gemüse erzeugt werden. Um dies durchzuführen, ist das Objekt in zwei Teile gegliedert. Es gliedert sich in Produktionsflächen, in dem Kulturen wachsen und von 10-15 Personen geerntet werden und zum anderen in eine Verbindungshalle. In diesem Bereich werden die erzeugten Waren komissioniert, Verpackung für die erzeugten Produkte gelagert und die Versorgungseinrichtungen untergebracht. Ebenfalls wird für die Mitarbeiter ein Sozialbereich zur Verfügung gestellt. Die Belieferung der Einrichtung erfolgt mit Schlepper, PKW sowie LKW in den Arbeitszeiten von 6:00 – 22:00 Uhr. Es wird voraussichtlich ein LKW pro Monat das Gewächshaus anfahren. An das Grundstück werden Strom- und Gasversorgungsleitungen angebunden, ein Anschluss an den Kanal ist nicht angedacht, es wird eine Abwassergrube errichtet werden. Der Bauherr hat ein Brandschutzkonzept erstellt und das Vorhaben bereits mit der örtl. Feuerwehr abgestimmt. Die auf dem Gelände vorhandene private Ausgleichsfläche muss der Bauherr zeitnah ersetzen. Hier erfolgten bereits Abstimmungsgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden.
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache. Petra Jakob befürwortet das Vorhaben, da es sich um ein schlüssiges Konzept handelt und kein provisorisches Foliengewächshaus errichtet werden soll.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.5. Änderung der Eingabeplanung für die Errichtung von drei Erntehelferunterkünften auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Gemarkung Röthlein, Außenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2019 das gemeindliche Einvernehmen, vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung für das Bauvorhaben durch das Landratsamt Schweinfurt, zur Errichtung von drei Erntehelferunterkünften auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, im Außenbereich der Gemarkung Röthlein erteilt wurde. Der Bauherr teilte mit, dass aus brandschutzrechtlichen Gründen eine der drei Erntehelferunterkünften gedreht werden musste.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Abs. 1 BauGB zu den geänderten Plänen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. Gemeindestraßen - Baugebiet "An der Sulz" in Heidenfeld; Festlegung Straßennamen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das neue Baugebiet über die Vergabe eines oder zwei Straßennamen zu entscheiden ist. Geschäftsleiter Simon Göbel führt aus, dass die Widmung dann erfolgen wird, wenn die Straße für den Verkehr frei gegeben wird. Dazu ist dann ein weiterer Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Von den 41 neuen Baugrundstücken gehören sechs zum Unterer Friedhofsweg. Möglich wäre für die neue Straße einen oder zwei Straßennamen zu vergeben, da eine Querstraße durch das Baugebiet verläuft.

3. Bürgermeister Peter Gehring spricht sich dafür aus zwei Straßennamen zu vergeben. Peter Krenzer ist der Meinung, dass ein Straßenname wie in den letzten Baugebieten ausreichend sei und Wolfgang Weller schlägt „An der Sulz“ vor, da der Bebauungsplan auch diesen Namen trägt. Diesen Vorschlag unterstützt auch 2. Bürgermeister Martin Weth.

Der Vorsitzende erläutert, dass zunächst darüber zu entscheiden ist, wie viele Straßennamen vergeben werden und dann über den oder die Namen.
 

Beschluss 1

Für das Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld soll ein Straßenname vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die neue Straße im Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld soll den Namen „An der Sulz“ erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - informiert derzeit die Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens
für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld. Die Firma Glöckle GmbH & Co.KG plant östlich von Grafenrheinfeld im Nassabbau Sand und Kies zu gewinnen. Das Abbaugebiet umfasst eine Fläche von ca. 85 ha, auf der rund 4,8 Mio. Tonnen Sand und Kies abgebaut werden sollen. Der Abbau soll abschnittsweise in einem Abbauzeitraum von insgesamt rund 25 – 30 Jahren erfolgen. Für eine Teilfläche von ca. 60 ha ist eine Wiederverfüllung mit Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche geplant; für eine Teilfläche von rund 25 ha soll eine dauerhafte Wasserfläche erhalten werden. Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Umweltbelangen mit ein.
Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung zu dem Vorhaben gegeben. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zum Vorhaben können bis spätestens zum 14.06.2019 abgegeben werden. Die Stellungnahme sollte sich nur auf die generelle Ausführung des Vorhabens und deren Auswirkungen auf die zu vertretenden Belange beziehen. Fragen des Bedarfs, technische Detailprobleme sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens.

Der Vorsitzende gibt die Email der Regierung von Unterfranken vom 26.04.2019 den Gemeinderatsmitgliedern bekannt und Geschäftsleiter Simon Göbel zeigt das geplante Abbaugebiet auf, welches bis zu 400 m an den Ortsteil Röthlein heranreicht. Weiter informiert er die Gemeinderatsmitglieder über die im Verfahrensordner aufgezeigten Alternativstandorte, wobei einer (blau markiert) westlich bis an die Ortsgrenzen von Röthlein und Heidenfeld heranreicht. Des Weiteren geht Göbel auf die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein ein, womit die Umgehungsstraße von Röthlein in den nördlichen Bereich verlegt wurde. Grafenrheinfeld hat diese Umgehungsstraße ebenfalls im Flächennutzungsplan aufgenommen.

Peter Gehring schlägt vor mit der Gemeinde Grafenrheinfeld in der Angelegenheit zusammen zu arbeiten und einen Anwalt hinzuzuziehen. Hilmar Kirch spricht die Verkehrsbelastung an und Ingeborg Wegner erinnert an den geplanten Rückbau des Kernkraftwerks, der die beiden Gemeinden schon erheblich belasten wird.

Der Vorsitzende sichert zu in der Angelegenheit auf die Gemeinde Grafenrheinfeld zuzugehen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Der Gemeinderat wird sich in der Sitzung am 04.06.2019 erneut mit dem Thema beschäftigen.

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5. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Armin Götz weist auf die Straßenschäden in der St.-Kilian-Str. hin. Der Vorsitzende erläutert, dass in dem Bereich dieses Jahr eine Kamerabefahrung des Kanals erfolgen soll und danach möglicherweise mit einer Ausschreibung über den Landkreis die gesamte Oberdecke der St.-Kilian-Str. erneuert werden soll.

Ingeborg Wegner weist darauf hin, dass am Spielplatz Schweinfurter Weg die Verschmutzungen durch Tiere zunehmen und sie fordert dort einen Zaun zu errichten. Peter Gehring schlägt vor, anstatt Sand ein anderes Material als Fallschutz zu verwenden, z. B. Hackschnitzel. Florian Kress stellt den Antrag, einen Zaun am Spielplatz am Schweinfurter Weg zu errichten.

Ingeborg Wegner erinnert an den fehlenden Papierkorb am Nettomarkt.

Datenstand vom 03.09.2020 10:08 Uhr