Datum: 04.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.05.2019
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2 |
Baugesuche
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2.1 |
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
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2.2 |
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
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2.3 |
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/45, Am Auwald 73, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
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2.4 |
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
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2.5 |
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 563, Spießheimer Weg 13, 97520 Röthlein - Antrag auf Baugenhemigung
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3 |
Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld
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4 |
Informationen und Anfragen
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.05.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat Röthlein wurde in der Sitzung am 29.04.2019 bereits der Antrag vorgelegt. Es sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Dachform und der Dachneigung notwendig. Es wurde vom Gemeinderat entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt wird und die Verwaltung die umliegenden Anwohner anschreiben und zu dem Bauvorhaben befragen soll. Mit Schreiben vom 15.05.2019 wurden die Eigentümer von 10 umliegenden Grundstücken angeschrieben. Ihnen wurde der Sachverhalt mitgeteilt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 03.06.2019 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung nun vorgestellt. Von den 10 Eigentümern der umliegenden Grundstücke wurden 10 Stellungsnahmen bei der Gemeinde eingereicht.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Gemeinderatsmitglied Jürgen Lorenz lehnt die Befreiung vom Bebauungsplan grundsätzlich ab, da durch so eine Befreiung ein Präzedenzfall geschaffen wird und zudem ein zweites Vollgeschoss für dieses Baugebiet zu weitgreifend ist. Oliver Schmitt, Ingeborg Wegner und Elke Lanz stimmen dem zu. Die Bebauungspläne für dieses Baugebiet mussten ebenso von früheren Bauherrn strikt eingehalten werden. Deshalb wäre es ungerecht dies zu ändern.
Simon Stock hat keinen Einwand gegen zwei Vollgeschosse, wenn eine Gesamthöhe für den Bau festgelegt wird.
Erster Bürgermeister Albrecht Hofmann erinnert an einem vergangenen Bauantrag i
n dem Baugebiet, bei dem der Bau eines zweiten Vollgeschosses vom Gemeinderat abgelehnt wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld zu und stellt die benötigten Befreiungen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
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2.2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat Röthlein wurde in der Sitzung am 29.04.2019 bereits der Antrag vorgelegt. Es sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Dachneigung des Wohngebäudes notwendig. Es wurde vom Gemeinderat entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt wird und die Verwaltung die umliegenden Anwohner anschreiben und zu dem Bauvorhaben befragen soll. Mit Schreiben vom 15.05.2019 wurden die Eigentümer von 14 umliegenden Grundstücken angeschrieben. Ihnen wurde der Sachverhalt mitgeteilt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 03.06.2019 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Elke Lanz ist der Meinung, das Bebauungspläne Gleichheit und Ordnung im Baugebiet schaffen sollen, und eine solche Befreiung, wie im vorliegenden Fall dem nicht entspricht. Jürgen Lorenz und Petra Jakob stimmen dem zu. Die grundsätzlichen Regelungen des Bebauungsplans sollen beibehalten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der eingereichten formlosen Bauanfrage über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein zu und stellt die benötigten Befreiungen in Aussicht
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Doris Gill war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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2.3. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/45, Am Auwald 73, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/45, Am Auwald 73, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Elmuß II“. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform Satteldach, der Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine sowie die vorgeschriebene Dachneigung von 46-53° nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll ein Pultdach mit einem Glasdach und einer Dachneigung von 6-7° erhalten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.4. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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2.4 |
Sachverhalt
Wegen persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters übernimmt 1. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt. Er nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 3 am 19.03.2019 unter TOP 2.5behandelt wurde. Vom Bauherren wurde die Geschosshöhe von 2,96 m (B-Plan: Max. 2,80 m), die Dachneigung für das Wohnhaus und der Garage von 40 ° (B-Plan: 46-53°) sowie ein Pultdach mit einem Blechdach und einer Dachneigung von 3 ° des Erkers (B-Plan: Satteldach, naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine, DN: 46-53 °) beantragt.
Des Weiteren wird die Firstrichtung des Wohnhauses nicht eingehalten. Der Kniestock wurde mit 1,0 m beantragt (B-Plan: Max. 0,50 m). Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zu den oben genannten Befreiungen erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat im Vorbescheid vom 08.04.2019 die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, beträgt die Geschosshöhe 2,88 m, die Dachneigung des Wohnhauses und der Garage 45 ° sowie die Dachneigung des Erkers 3 °. Dieser wird mit einem Pultdach und einer Blecheindeckung errichtet. Des Weiteren wir die Firstrichtung des Wohnhauses nicht eingehalten und der Kniestock beträgt 1,0 m. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Geschosshöhe, der Dachneigung des Wohnhauses und der Garage sowie des Erkers, der Dachform und Dacheindeckung des Erkers, der Firstrichtung des Wohnhauses und des Kniestocks erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Albrecht Hofmann und Gemeinderätin Ingeborg Wegner waren nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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2.5. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 563, Spießheimer Weg 13, 97520 Röthlein - Antrag auf Baugenhemigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
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ö
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2.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 10 am 31.07.2019 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Vom Bauherren wurden zwei Vollgeschosse (B-Plan: 1 Vollgeschoss), eine Dachneigung von 10° (B-Plan:18-35°), die Dachform Pultdach (B-Plan: Satteldach), die Dacheindeckung Trapezblechdach (B-Plan: Hartes Material) und eine Traufhöhe von 8,20 m (B-Plan: Max. 6,50 m) beantragt. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zu den oben genannten Befreiungen erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat im Vorbescheid vom 21.01.2019 die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, hat das Wohnhaus zwei Vollgeschosse, ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10 ° und die Dacheindeckung Trapezblechdach. Die Traufhöhe beträgt an der höchsten Stelle 8,21 m.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Geschossanzahl, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung des Wohnhauses sowie der Traufhöhe erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Florian Kress war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Doris Gill war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
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3. Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Firma Glöckle hat einen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau in Grafenrheinfeld gestellt. Dieser wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 vorgestellt. Der Vorsitzende erläutert, dass er wie vom Gemeinderat gewünscht mit der Nachbargemeinde Grafenrheinfeld und einem Anwalt gesprochen hat. Der Gemeinderat müsse nun entscheiden, ob er sich mittels Beschluss gegen das geplante Vorhaben stellen möchte.
Ingeborg Wegner teilt mit, das die Belastung der Straßen bereits durch den zukünftigen Abtransport des KKW-Abbruchmaterials enorm zunehmen wird und daher eine weitere Belastung durch einen Sand- und Kiesabbau verhindert werden sollte. Zweiter Bürgermeister Martin Weth gibt zu bedenken, dass Sand und Kies von anderswo für die Bauwirtschaft antransportiert werden müsste, wenn er nicht durch den Abbau in Grafenrheinfeld und damit vor Ort gewonnen wird. Durch diesen längeren Transport werden die Straßen und Umwelt auch belastet. Florian Kress stimmt dem zu. Gemeinderatsmitglied Jürgen Lorenz würde die Zustimmung von der Dauer und vom Ablauf des Abbaus abhängig machen. Peter Krenzer äußert Bedenken über die durch den Abbau entstehenden Seen. Es gäbe schon genug Wasserflächen in der Großgemeinde Röthlein und diese sollten sich nicht weiter vervielfachen. Auch Armin Götz findet die Dimension des Projekts zu groß und spricht sich gegen eine weitere Seenlandschaft aus.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, den geplanten Sand- und Kiesabbau durch die Fa. Glöckle in der Gemarkung Grafenrheinfeld abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende negative Stellungnahme im Raumordnungsverfahren abzugeben. Insbesondere sind die entstehende Zunahme der Verkehrsbelastung durch das Projekt und die in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden Grafenrheinfeld und Röthlein enthaltenen Ortsentlastungsstraßen für Grafenrheinfeld und Röthlein zu nennen. Aufgrund der Nähe des Abbaugebietes zum Ortsteil Röthlein wird die zu erwartende Lärmbelastung und –belästigung abgelehnt. Sollte es zu einer Umsetzung des Projektes kommen ist auf das verwendete Verfüllungsmaterial zu achten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Oliver Schmitt hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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4. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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7. Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2019
|
ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Geschäftsleitender Beamter Simon Göbel informiert die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen über das „Einfahrt verboten“ Schild vom Kardinal-Faulhaber-Platz (Gemeindestraße) in die Dorfstraße (Kreisstraße) in Heidenfeld. Diese Beschilderung hatte der Gemeinderat im Jahr 20
00 beschlossen und wurde vom Landratsamt so umgesetzt. Das Landratsamt Schweinfurt möchte nun eine Stellungnahme der Gemeinde Röthlein über das weitere Bestehen dieses Verkehrsschildes. Peter Krenzer findet die Erhaltung des Schildes sehr wichtig, da die Kreuzung ohne die Schilder, selbst für Fußgänger zu gefährlich wäre. Die Verwaltung wird eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt verfassen.
Ingeborg Wegner ist der Meinung, dass darüber nachgedacht werden sollte, am Radweg Ladesäulen für Elektrofahrräder aufzustellen. Diese Ladesäulen sollten dann möglichst in der Nähe einer Sitzgelegenheit stehen.
Simon Stock möchte wissen wann die geplante Sitzgelegenheit an der Kanuanlegestelle in Hirschfeld verwirklicht wird. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann verweist auf die geplante Bauauschusssitzung bei der über die Gestaltung der Sitz- und Liegefläche entschieden wird.
Armin Götz spricht die Situation an den Spargelfeldern in Hirschfeld an und fragt nach dem aktuellen Stand. Erster Bürgermeister Hofmann klärt auf, dass er mehrmals versucht habe, Kontakt zu dem Grundstückseigentümer aufzunehmen, auf dessen Grundstück der neue Sandfang errichtet werden soll – bisher ohne Erfolg. Weiter klärt er derzeit die wasserrechtliche Situation wegen dem angedachten Regenwasserbecken ab.
Datenstand vom 03.09.2020 10:09 Uhr