Datum: 16.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
2 Baugesuche
2.1 Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens „St Laurentius“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 135, Dr.-Paul-Hahn-Straße 2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG); Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Flur-Nr. 433 der Gemarkung Röthlein, An der Hohen Str. 6
2.3 Teilnutzungsänderung und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Abbruch des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Zehntstraße 22, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/27, An der Tränke 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "An der Tränke", Gt. Röthlein
3 Friedhofswesen; Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Röthlein; Erlass der 3. Änderungssatzung
4 Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2018 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten
5 Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2019
5.1 Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan
5.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen
5.3 Beschlussfassung über den Finanzplan
5.4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
6 Behandlung der Zuschussanträge der Vereine
6.1 Zuschuss Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld - Kinderfeuerwehr
6.2 Zuschuss Gesangverein Heidenfeld
6.3 Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein
6.4 Zuschuss Eigenheimervereinigung Röthlein
6.5 Zuschuss Katholische Kirchenstiftung Hirschfeld
6.6 Zuschuss Katholische Kirchenstiftung Röthlein
6.7 Zuschuss TSV Heidenfeld
6.8 Zuschuss DJK Hirschfeld
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö informativ 2
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2.1. Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens „St Laurentius“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 135, Dr.-Paul-Hahn-Straße 2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens „St. Laurentius“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 135, Dr.-Paul-Hahn-Straße 2, Gemarkung Heidenfeld, eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen, Scheunen und Nebengebäude. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück das andere Kindergartengebäude, das Pfarrheim, die Pfarrkirche und das Pfarrhaus. Das Bauvorhaben fügt sich somit  in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der 1. Bürgermeister übergibt das Wort an den anwesenden Architekten Herrn Krämer, der das Bauvorhaben und die Kostenaufstellung der einzelnen Gewerke vorstellt. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung und die Erweiterung des Kindergartens auf 2,42 Mio. EUR. Für die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation (125.000 EUR) sowie für die Elektroinstallation (75.000 EUR) liegen noch keine Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen vor, da noch keine Fachprojektanten beauftragt wurden. Der Kindergarten soll mit einer Wärmepumpe mit Fußbodenheizung ausgestattet werden. Geplanter Baubeginn ist das Frühjahr 2020. Sodann beantwortet er die aufgekommenen Fragen.

3. Bürgermeister Peter Gehring möchte, dass der Kindergarten den benötigten Strom selbst erzeugt und stellt den Antrag, dass beim Umbau des Kindergartens eine Photovoltaikanlage installiert bzw. mit eingeplant wird.

Nachdem alle Fragen beantwortet sind, schlägt der Vorsitzende vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Die weiteren Planungen bezüglich der Generalsanierung und der Erweiterung des Kindergartens Heidenfeld sowie die Vergabe der Aufträge werden dem gemeindlichen Bauausschuss übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG); Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Flur-Nr. 433 der Gemarkung Röthlein, An der Hohen Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.07.2019 hat das Landratsamt Schweinfurt der Gemeinde Röthlein mitgeteilt, dass ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, gestellt wurde.

Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt nach §13 BImSchG die beantragte Baugenehmigung mit ein. Der Bauherr stellt den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Waage, eines Sozial- und Bürocontainers, eines Brechers und einer Siebanlage sowie eines Lagerbereichs für In- & Output am neuen Zwischenlager. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg – II. Abschnitt“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Die eingereichten Antragsunterlagen enthalten zudem einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den nordöstlich angrenzenden vorhandenen Graben.

Laut der Betriebsbeschreibung werden folgende Anlagenleistungen beantragt:

- Maximale Gesamtjahresmenge: 150.000 t/a, mit 
  • unbelasteten mineralischen Abfällen: max. 150.000 t/a, davon
  • erdfeuchter Boden/erdfeuchtes Baggergut: max. 150.000 t/a

  • sonstige Materialien (fakultativ zu den nicht gefährlichen mineralischen Abfällen): max. 150.000 t/a (innerhalb der max. Gesamtjahresmenge von 150.000 t/a), davon
  • erdfeuchtes Baggergut (Natursande und Kiese), welsches bei Uferrücknahmen und bei der Schaffung von Retentionsräumen im Rahmen des Ausbaus der Fahrrinne des Mains anfällt: max. 150.000 t/a
  • natürliche mineralische Rohstoffe (Sand, Kies, Schotter, etc.):
max. 150.000 t/a (innerhalb der max. Gesamtjahresmenge von 150.000 t/a)


- Maximale Gesamtlagermenge: 150.000 t, mit 
  • unbelasteten mineralischen Abfälle (Input): 80.000 t, davon
  • erdfeuchter Boden/erdfeuchtes Baggergut: max. 80.000 t

  • sonstige Materialien (fakultativ zu den nicht gefährlichen mineralischen Abfällen): max. 150.000 t, davon
  • erdfeuchtes Baggergut (Natursande und Kiese), welsches bei Uferrücknahmen und bei der Schaffung von Retentionsräumen im Rahmen des Ausbaus der Fahrrinne des Mains anfällt: max. 70.000 t
  • natürliche mineralische Rohstoffe: max. 150.000 t


- Maximale Behandlungsleistung (Brechen und Sieben): 2.000 t/d 


Die Betriebszeiten der beantragten Anlage sind wie folgt:
Mo – Sa: 06:00 – 22:00 Uhr; An Sonn- und Feiertagen findet kein Anlagenbetrieb statt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, zu erheben sowie das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden auch keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den nordöstlich angrenzenden vorhandenen Graben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Teilnutzungsänderung und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Abbruch des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Zehntstraße 22, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Teilnutzungsänderung und den Umbau des bestehenden Wohnhauses und Abbruch des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Zehntstraße 22, Gemarkung Hirschfeld, eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Scheunen und Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/27, An der Tränke 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "An der Tränke", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gartenhauses die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Baugrenze die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Des Weiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Friedhofswesen; Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Röthlein; Erlass der 3. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die im Jahr 2006 erlassene und zuletzt durch die 2. Änderungssatzung im Jahr 2012 geänderte Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Röthlein, aufgrund der geänderten Gegebenheiten auf den Friedhöfen in den drei Gemeindeteilen einer erneuten Änderung bedarf. Bezüglich der erforderlichen Anpassungen verweist er auf die mit der Sitzungsladung versandten Unterlagen. Die Änderungen werden vorgestellt und erläutert.

So werden die neu errichteten Urnengräberfelder in die Satzung mit aufgenommen. Weiter ergeben sich Änderungen bezüglich der Bezeichnung der einzelnen Abteilungen. Das Nutzungsrecht (Nutzungszeit) der Urnengrabstätten soll auf 10 Jahre festgesetzt werden. Weiter sollen zukünftig nur noch biologisch abbaubare Urnen verwendet werden dürfen. Die Dauer des Benutzungsrechts für Urnengräber und Urnennischen soll auf 10 Jahre, für alle übrigen Grabstätten auf 20 Jahre festgesetzt werden.

Der Vorsitzende stellt mit dem Vorschlag, die Änderungssatzung anzunehmen, die Angelegenheit zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende 3. Änderungssatzung der Friedhofs- und Bestattungsordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2018 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach § 19 Abs. 1 KommHV bleiben im Vermögenshaushalt die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für übertragbar erklärt werden (§ 19 Abs. 2 KommHV). Die Übertragung erfolgt durch Bildung von Haushaltsausgaberesten (VV zu Nr. 19 KommHV). Somit stehen im neuen Jahr Ausgabeansätze zur Verfügung ohne den neuen Haushalt zu belasten. Es wird der Haushalt des vorherigen Jahrs dadurch belastet.

Der Vorsitzende erteilt da Wort an die Kämmerin Lena Seifert, die die aufzulösenden und zu bildenden Haushaltsreste vorstellt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 2  dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsreste aufzulösen bzw. neu zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Kai Hümmer war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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5. Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö informativ 5
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5.1. Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss in zwei Sitzungen den Haushalt vorberaten hat. Den Gemeinderäten wurden mit der Sitzungsladung Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Kämmerin wird nun den Haushalt vorstellen. Dabei wird sie nicht Haushaltsstelle für Haushaltsstelle durchgehen, sondern die wichtigsten Positionen ansprechen. Zur Vorstellung des Zahlenwerks übergibt er das Wort an die Kämmerin Lena Seifert.

Die Kämmerin nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert die Haushaltsansätze, den Stellenplan und die Schulden. Des Weiteren geht sie auf die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde und die Investitionsschwerpunkte ein. Die Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden ebenfalls von der Kämmerin vorgestellt.

Nachdem die Fragen geklärt wurden, lässt der Vorsitzende über den Haushalt abstimmen.

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5.2. Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 schließt wie folgt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit:        8.558.920 EUR und
im Vermögenshaushalt mit:        6.625.700 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.3. Beschlussfassung über den Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Die Finanzpläne der Jahre 2020 bis 2022 schließen folgendermaßen ab:

Finanzplan für 2020
Verwaltungshaushalt:                7.833.040 EUR
Vermögenshaushalt:                3.325.075 EUR

Finanzplan für 2021
Verwaltungshaushalt:                7.779.130 EUR
Vermögenshaushalt:                1.916.830 EUR

Finanzplan für 2022
Verwaltungshaushalt:                7.779.130 EUR
Vermögenshaushalt:                1.594.625 EUR

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Finanzplan der Jahre 2020 bis 2022 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Die Kämmerin verliest die Haushaltssatzung, die auch mit Folie gezeigt wird.

Beschluss

Im Anschluss beschließt das Gremium die als Anlage 3  dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Behandlung der Zuschussanträge der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö informativ 6
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6.1. Zuschuss Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld - Kinderfeuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld beantragt für die Kinderfeuerwehr einen Zuschuss für ein 12 Mann Zelt für das Sommerzeltlager (Kosten ca. 1.309,00 €) oder für 25 Softschelljacken inkl. Beschriftung (Kosten ca. 1.000,00 €).

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld für die Anschaffung eines 12 Mann Zeltes für die Kinderfeuerwehr einen Zuschuss von einem Drittel der Kosten maximal  500,00 EUR. Vorrangig soll jedoch eine Förderung beim Kreisjugendring beantragt werden. Bei Förderfähigkeit wird die Gemeinde die Anschaffung nach dem Schwebheimer Modell bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.2. Zuschuss Gesangverein Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Gesangverein Heidenfeld beantragt die Bezuschussung der Neubeschaffung von Kinder- und Jugendsportbekleidung. Es liegt ein Angebot vor.
Antonia Werr Zentrum:        3.700 EUR
1/3 vom Gesamtpreis wären 1.233,30 EUR (max. 1.250,00 EUR)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Gesangverein Heidenfeld für die Anschaffung von Kinder- und Jugendtanzsportbekleidung keinen Zuschuss zu gewähren.

Weiter beschließt der Gemeinderat, dem Gesangverein Heidenfeld, der DJK Hirschfeld und dem Volkstrachtenverein Röthlein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils  300,00 EUR für die Durchführung von öffentlichen Faschingssitzungen zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Peter Gehring und Gemeinderatsmitglied Florian Kress sind nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und haben bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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6.3. Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Volkstrachtenverein Röthlein hat einen Zuschussantrag für die Erneuerung der Wasserleitungen sowie den Einbau eines Durchlauferhitzers gestellt. Die Arbeiten wurden im Juli 2018 durchgeführt. Die Rechnungen liegen vor. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.666,27 EUR. 1/3 der Kosten wären 555,42 EUR.

Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Anschaffung neuer Möbel für das Vereinsheim gestellt. Es liegen zwei Angebote vor.
Fa. VS:        8.557,35 EUR
Fa. Bach:        10.022,03 EUR
1/3 der Kosten wären 2.852,45 EUR (max. 2.860 EUR).

Außerdem wurde ein Zuschussantrag für die Isolierung der Hallendecke gestellt. Hier liegen zwei Angebote vor.
Fa. Baustoffcenter:        2.208,82 EUR
Fa. Wadenklee:        2.548,18 EUR
zzgl. Material für Verputz- und Malerarbeiten in Höhe von ca. 500,00 € belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 2.708,82 EUR.
1/3 der Kosten wären 902,94 EUR (max. 910 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim, welche in Eigenleistung gebaut werden soll. Ein vergleichbares Angebot liegt vor und beläuft sich auf 859,89 EUR. Für die Treppe sind Fliesenarbeiten erforderlich. Es wird mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 900,00 EUR gerechnet.
1/3 der Kosten wären 300,00 EUR.

Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss für die Erneuerung der Wasserleitungen sowie den Einbau eines Durchlauferhitzers in Höhe von 555,42 EUR, für die Anschaffung neuer Möbel in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 2.860 EUR, für die Isolierung der Hallendecke und der Materialkosten in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 910 EUR und für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim in Höhe von 1/3 der Kosten, maximal 300 EUR .

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Florian Kress ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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6.4. Zuschuss Eigenheimervereinigung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Die Eigenheimervereinigung Röthlein hat einen Zuschussantrag für die Anschaffung eines neuen oder gut gebrauchten WC-Wagen gestellt. Es wurden bereits Angebote eingeholt. Die Anschaffungskosten für einen gut gebrauchten WC-Wagen beginnen bei ca. 10.000 EUR, für einen neuen WC-Wagen ab ca. 15.000 EUR.
1/3 der Kosten für einen neuen WC-Wagen wären ca. 5.000 EUR (max. 5.000 EUR)
1/3 der Kosten für einen gebrauchten WC-Wagen wären ca. 3.333,33 EUR (max. 3.500 EUR).

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der Eigenheimervereinigung Röthlein einen Zuschuss für die Anschaffung eines gut gebrauchten WC-Wagens in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 3.500 EUR unter der Voraussetzung, dass der WC-Wagen vorrangig den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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6.5. Zuschuss Katholische Kirchenstiftung Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Die Katholische Kirchenstiftung Hirschfeld beantragt einen Zuschuss für den Austausch der Fenster im Kindergarten in Hirschfeld. Der Austausch der Fenster erfolgte bereits im Juni 2018. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für 2018 wurde bereits über den Antrag entschieden und beschlossen, 2/3 der Kosten zu übernehmen. Die Rechnung belief sich abzüglich Skonto auf 17.287,03 EUR. Der Katholischen Kirschenstiftung wurden 11.524,69 EUR überweisen.

Mit Schreiben vom 02.07.2018 hat die Kirchenstiftung mitgeteilt, dass die bischöfliche Finanzkammer nicht mehr wie bisher 1/3 sondern nur noch 20 % der Kosten, also 3.500 EUR, übernimmt. Die Kirchenstiftung hat die Übernahme der restlichen Kosten in Höhe von 2.262,34 EUR beantragt, da die Kirchenstiftung diese nicht tragen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der Katholischen Kirchenstiftung Hirschfeld einen Zuschuss für den Austausch der Fenster im Kindergarten in Hirschfeld in Höhe von 2.262,34 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.6. Zuschuss Katholische Kirchenstiftung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.6

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2016 beantragte die Katholische Kirchenstiftung Röthlein einen Zuschuss für die Sanierung der Außenfassade der Pfarrkirche in Röthlein, welche in Bauabschnitten durchgeführt werden soll. Die Kosten wurden auf 900.000 EUR geschätzt. Laut Finanzierungsplan des bischöflichen Ordinariats soll der Beteiligungsbeitrag der Gemeinde Röthlein bei 10 %, also 90.000 EUR liegen. Dieser Betrag wurde in den Finanzplan für 2019 eingestellt.

Im letzten Jahr wurde der 1. Bauabschnitt, die Sanierung des Kirchturmes, durchgeführt. Hierfür lag die Kostenschätzung bei 380.000 EUR. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 beschlossen, hierfür einen Zuschuss in Höhe von 10 %, max. 38.000 EUR, zu gewähren. Nach Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen wurden Anfang dieses Jahres 26.944,08 EUR als Zuschuss bezahlt. Mit Schreiben vom 15.01.2019 teilte die Kirchenstiftung mit, dass nach Auftragsvergabe die Kosten mit 470.000 EUR ermittelt worden sind und beantragt daher Zuschuss der Gemeinde auf 47.000 EUR (10 % der Kosten) anzupassen.

Mit Schreiben vom 21.06.2019 teilte die Kirchenstiftung mit, dass die geschätzten Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt bei 440.000 EUR, für den 2. Bauabschnitt bei ca. 585.000 EUR und somit die Gesamtkosten bei ca. 1.025.000 EUR liegen.

Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt der Katholischen Kirschenstiftung Röthlein für die Sanierung der Außenfassade der Pfarrkirche Röthlein einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, maximal 102.500,00 EUR. Darin enthalten ist der Zuschuss für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 10 % der Kosten, maximal 44.000,00 EUR sowie ein Zuschuss für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 10 %, maximal 58.500,00 EUR.

Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass zwischen der Gemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung eine Einigung bezüglich der Sanierung und des barrierefreien Umbaus der Treppe zwischen der Hauptstraße und der Straße „Am Sportplatz“ erfolgt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.7. Zuschuss TSV Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.7

Sachverhalt

Der TSV Heidenfeld hat einen Zuschussantrag für die Anschaffung eines neuen Rasenmähertraktors. Es liegt ein Angebot vor.
Fa. Amrhein:                23.921,38 EUR
1/3 der Kosten wären 7.973,79 EUR (max. 8.000 EUR)

Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem TSV Heidenfeld für die Anschaffung eines neuen Rasenmähertraktors einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 8.000,00 EUR .

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.8. Zuschuss DJK Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.8

Sachverhalt

Die DJK Hirschfeld hat einen Zuschussantrag für zwei Kleinfeldtore mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.500,00 EUR.
1/3 der Kosten wären 500,00 EUR.

Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Anschaffung von Sporttrampolins mit Kosten in Höhe von ca. 1.300,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 433,33 EUR (max. 450 EUR).

Außerdem wurde ein Zuschussantrag für die Sanierungsmaßnahmen der Umkleide, der Toiletten und der Sauna, welche vor allem durch Eigenleistung durchgeführt werden soll, gestellt. Die Gesamtkosten für Firmenleistungen und Material belaufen sich auf ca. 2.500,00 EUR.
1/3 der Kosten wären 833,33 EUR (max. 850 EUR).

Zudem wurde ein Zuschuss für die Teilerneuerung der Beschallungsanlage im Saal mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.800,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 933,33 EUR (max. 950 EUR).

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt der DJK Hirschfeld einen Zuschuss für zwei Kleinfeldtore in Höhe von einem Drittel der Kosten, max. 500,00 EUR. Vorrangig soll jedoch eine Förderung beim Kreisjugendring beantragt werden. Bei Förderfähigkeit wird die Gemeinde die Anschaffung nach dem Schwebheimer Modell bezuschussen.

Weiter gewährt der Gemeinderat der DJK Hirschfeld einen Zuschuss für die Anschaffung von Sporttrampolins in Höhe von einem Drittel der Kosten, max. 450,00 EUR, zur Sanierung der Umkleide, der Toiletten und der Sauna in Höhe von einem Drittel der Kosten, max. 850,00 EUR und für die Teilerneuerung der Beschallungsanlage im Saal in Höhe von einem Drittel der Kosten, max. 950,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Peter Gehring ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Ortseingang Hauptstraße/Barthstraße
Ingeborg Wegner kommt auf das Grundstück Hauptstraße 32 zu sprechen, welches nach dem Abriss des Wohnhauses keinen schönen Anblick macht. Sie bittet darum, dass der vorhandene Bauzaun durch das Anbringen einer Plane oder mit einem Flies als Sichtschutz abgehängt wird.


Friedhof Hirschfeld
Armin Götz kommt auf die Fläche vor dem Friedhof in Hirschfeld zu sprechen. Nachdem die Baumaßnahmen zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Hirschfeld nach Gernach abgeschlossen ist, sollte hier eine Grünfläche oder eine Blumenwiese angepflanzt werden.


Buswartehäuschen Mainstraße
Weiter spricht Armin Götz das Buswartehäuschen in der Mainstraße in Hirschfeld an. Hier sind die Dichtungen kaputt und er bittet darum, dass diese vom Bauhof repariert werden.


Radweg Heidenfeld
Peter Krenzer kommt auf den Radweg im Bereich der Klostermauer in Heidenfeld zu sprechen. Hier ragt der Kanaldeckel aus dem Radweg heraus und auch durch Wurzelwachstum ergeben sich Erhebungen im Bereich des Radweges, was eine Gefahrenstelle für die Radfahrer darstellt.

Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr