Datum: 20.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.07.2019
2 Baugesuche
2.1 Teilabbruch, Wiederaufbau und Erweiterung eines bestehenden Lagergebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/2, Dorfstraße 25, Gemarkung Heidenfeld- Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, der Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
2.4 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Änderung der Satzung - Neufassung des Pauschalsätzeverzeichnisses
4 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.07. 2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö informativ 2
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2.1. Teilabbruch, Wiederaufbau und Erweiterung eines bestehenden Lagergebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/2, Dorfstraße 25, Gemarkung Heidenfeld- Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für den Teilabbruch, Wiederaufbau und Erweiterung eines bestehenden Lagergebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/2, Dorfstraße 25, Gemarkung Heidenfeld, eingereicht wurde. Der Bauherr betreibt eine Logistikfirma und verfügt über eine Lagerhalle. Die bestehende Halle soll erneuert und durch eine Außenrampe erweitert werden. Die Nutzungsbeschreibung vom 07.06.2019 wird vom Vorsitzenden verlesen. Zu den umgeschlagenen Gütern gehören Luftfrachtsendungen aller Art, vor allem Industrieware, überwiegend Metall und verschiedene Handelswaren. Giftige oder explosive Gefahrenstoffe werden nicht umgeschlagen. Es kommt zu keiner Änderung der Betriebszeiten. Diese sind in der Regel von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Einzelfall auch 19:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie nachts wird nicht gearbeitet. Somit gibt es keine Änderung zum bereits bestehenden Gewerbe. Pro Tag ist in der Regel ein Aufkommen von einem LKW. Während der Umladezeiten halten sich in der Regel zwei Mitarbeiter im Bereich der Halle auf. Der Bauherr geht von einer Entlastung der Nachbarn aus, vor allem in Bezug auf die Geräuschentwicklung. Des Weiteren verbessert sich durch die Halle der Komfort und die Arbeitssicherheit.

Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Scheunen, Lagerhallen und Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich somit in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, der Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauherr hat bereits eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, der Gemeinde Röthlein eingereicht. Diese wurde vom Gemeinderat Röthlein in den Gemeinderatssitzungen am 29.04.2019 und 04.06.2019 behandelt, nachdem die Eigentümer von 14 umliegenden Grundstücken angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurden. Der Bauherr wollte damals vom Gemeinderat geklärt haben, ob der Gemeinderat Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Dachneigung des Wohngebäudes in Aussicht stellt. Der Gemeinderat hat die formlose Bauvoranfrage und somit die benötigten Befreiungen nicht in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Bauantrag für das o. g. Bauvorhaben eingereicht. Das Einfamilienwohnhaus hat ein Vollgeschoss und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“ diesbezüglich ein. Allerdings sind Befreiungen von der Dachneigung und der Dacheindeckung des Zwerggiebels sowie der Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses erforderlich. Der Zwerggiebel soll mit einer Dachneigung von 5 Grad errichtet werden und eine Titanzink Verblechung erhalten. Der Bebauungsplan schreibt für Wohngebäude die Dachneigung 35 Grad sowie die Dacheindeckung rotbraunes oder engobiertes Eindeckungsmaterial vor. Bis auf eine Nachbarunterschrift liegen alle Unterschriften vor. Nach Aussage der Bauherren werden sie diese noch nachreichen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachneigung und der Dacheindeckung des Zwerggiebels sowie der Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Doris Gill war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO)

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2.3. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass eine formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Das bestehende Wohnhaus soll vollständig abgerissen werden und ein Einfamilienwohnhaus mit Flachdach errichtet werden. Ebenso reduziert sich die Gebäudehöhe von derzeit 9,10 m auf 6,95 m. Es soll geklärt werden, wie der Gemeinderat zu diesen baulichen Veränderungen steht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Laut Bauherren konnte die fehlende Nachbarunterschrift nicht eingeholt werden, da die angrenzende Nachbarin verstorben ist und sich aktuell eine Erbengemeinschaft bildet. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne und der erforderlichen Nachbarunterschriften in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO)

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2.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/19, An der Tränke 19, Gemarkung Röthlein, Planunterlagen eingereicht wurden und das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurde, da die Verwaltung nach Prüfung der Antragsunterlagen festgestellt hat, das keine Befreiungen erforderlich sind.

Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Änderung der Satzung - Neufassung des Pauschalsätzeverzeichnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund einer Aufforderung des Landratsamtes im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung im Dezember 2017 und der Beschaffung des neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs-Logistik der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein für die Anlage der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren eine eigene Kalkulation für die Gemeinde Röthlein durchgeführt wurde. Kalkuliert wurden die Streckenkosten und Ausrückestunden für die Feuerwehrfahrzeuge. Die Kalkulation sowie die Abweichungen zu den in der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren enthaltenen Pauschalsätze wird aufgezeigt bzw. verlesen. Im Jahr 2017 wurden für 9 Einsätze, 2018 wurden 10 und 2019 bisher für 14 Feuerwehreinsätze Kostenersatz berechnet. Der Vorsitzende schlägt vor, die kalkulierten Sätze zum 01.01.2018 für anwendbar zu erklären.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift (2 Seiten) beigefügten kalkulierten Sätze ab 01.01.2018 für anwendbar zu erklären und die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet von der Beschwerde eines anonymen Schreibers wegen des grünen Tuches am Zaun der Baustelle Hauptstr. 32. Der Zaun würde die Sicht behindern. Weiter zeigt er einen Gestaltungsvorschlag des Büros Perleth mit einer Planskizze auf. Mit dem Nachbarn steht er in Verhandlung wegen der Verbreiterung des Gehwegbereichs in der Barthstraße.

Petra Jakob kritisiert die in im Bereich des Schweinfurter Wegs und Schleifwegs noch vorhandenen Löcher aufgrund der Sanierungsarbeiten der RMG. Der Vorsitzende wird auf die RMG zugehen.

Ingeborg Wegner fragt der Gestaltung der Fläche des ehem. Anwesens Hauptstr. 3. Der Vorsitzende zeigt ein Gestaltungsmodell des Bauhofvorarbeiters für diese Fläche auf. Demnach sollen drei verschiedene Blumenwiesen entstehen, die durch einen Fußweg getrennt werden. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, bittet zu prüfen, ob auch Bäume gepflanzt werden können.

Ingeborg Wegner ist der Meinung, dass die Papier- und Altpapiercontainer öfters geleert werden sollten. Der Vorsitzende wird auf den Landkreis Schweinfurt zugehen.

Armin Götz fragt nach einem Gestaltungsplan für den Vorplatz am Hirschfelder Friedhof. Der Vorsitzende erwidert, dass derzeit der Prozessionsaltar versetzt wird, danach könnte man an die Gestaltung der Fläche gehen.

Simon Stock fordert den Kunstrasen im Hirschfelder Friedhof auf der Mustergrabfläche zu entfernen, da ja entschieden wurde, dass aufgelassene Grabstellen mit Kieselsteine aufgefüllt werden. Weiter fordert er die Bepflanzung des Hirschfelder Friedhofs zügig anzugehen. Peter Gehring stellt den Antrag, dass für die Friedhöfe ein Gestaltungsplan entwickelt wird. Dies könnte durch den Bautechniker erledigt werden.

Simon Stock bittet die Plätze in Heidenfeld und die Kanuanlegestelle offiziell einweihen zu lassen.

Wolfgang Weller fragt nach einem Defibrillator für Heidenfeld. Geeignete Standorte könnten das Feuerwehrhaus, Pfarrheim oder im Bereich der neuen E-Ladesäule sein.

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr