Datum: 10.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.08.2019
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld
2.2 Errichtung einer Garage / Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/6, Barthstraße 60, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker II. Abschnitt", Gt. Röthlein
3 Entscheidung über die Beschaffung von E-Bike-Ladeschränken für die Großgemeinde
4 Gewässerentwicklungskonzept; Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste
5 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.08.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gartenhauses die Baugrenze sowie die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden vom Bauherrn nicht eingeholt.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dachform und der Dacheindeckung die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Garage / Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/6, Barthstraße 60, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker II. Abschnitt", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker II. Abschnitt“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gebäudes, das überwiegend als Garage genutzt werden aber auch als Nebengebäude dienen soll, die Baugrenze, die für Garagen vorgesehene Fläche, die massive Bauweise aller Gebäude sowie die Errichtung von Nebengebäuden in Verbindung mit Garagen nicht eingehalten.

Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

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3. Entscheidung über die Beschaffung von E-Bike-Ladeschränken für die Großgemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Landkreis Schweinfurt aktuell an einem neuen Mobilitätskonzept im Bereich Radverkehr arbeitet, da es sich hierbei auch um eine umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr handelt. Da es im Landkreis Schweinfurt kaum öffentliche Lademöglichkeiten für Fahrer von Elektro-Fahrräder gibt, will der Landkreis die Kapazitäten erhöhen und an fast allen seiner Immobilien Ladestationen anbringen. Dort kann man seinen abnehmbaren Akku an eine Stromquelle anschließen, ebenso Smartphones, Tablets und Navigationsgeräte, die über einen USB-Anschluss verfügen. Für Räder mit fest verbauten Akkus, gibt es einen Kabeldurchlass, so dass man den Strom zapfen kann, ohne dass jemand unbefugt den Stecker ziehen kann.

Dem Landkreis ist es gelungen, mit den Lechwerken Augsburg einen sehr günstigen Rahmenvertrag abzuschließen. Er strebt eine möglichst große Sammelbestellung an und will das Angebot auf interessierte Gemeinden ausweiten. Ziel ist es, ein Netz an Ladeinfrastruktur über den gesamten Landkreis zu spannen, betrieben von verschiedenen Partnern, jedoch mit einer einheitlichen Optik für einen hohen Wiedererkennungswert beim Nutzer. Die Kosten für die beschriftete und anschlussfertige Ladeinfrastruktur betragen maximal 2.200 EUR (brutto) je Einheit. Hinzu kommen für die Gemeinde ca. 100,00 EUR Stromkosten pro Jahr. Die Stationen können auch in der Bezahl-Variante angeschafft werden, allerdings sind die Abrechnungskosten in Relation zu den Einnahmen sehr hoch.

Der Vorsitzende führt weiter aus, dass es nun in der Entscheidung des Gemeinderates liegt, ob und wenn ja, an welchen Standorten, für die Großgemeinde Röthlein die Beschaffung von E-Bike-Ladestationen gewünscht wird.

Er stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, über den Rahmenvertrag des Landkreis Schweinfurt mit den Lechwerken Augsburg einen E-Bike-Ladeschrank mit Kosten in Höhe von 2.200 EUR (brutto) zu beschaffen. Der E-Bike-Ladeschrank soll in Röthlein auf der Grünfläche des Regenrückhaltebeckens im Bereich des Netto-Marktes installiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Gewässerentwicklungskonzept; Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat bereits 2015/2016 zusammen mit der Gemeinde Grafenrheinfeld ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erstellt.  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, dass für die Umsetzung des Gewässer-entwicklungskonzeptes in Röthlein der Teilabschnitt des Seitengrabens 1 (Sportplatzgraben) sowie ein Teilabschnitt des Heidenfelder Mühlbach angegangen werden sollen.

Um für die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes eine Förderung zu erhalten ist beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen für beide Maßnahmen jeweils ein Antrag auf Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste zu stellen.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur Umsetzung des Gewässerentwicklungs- konzeptes für das Teilstück des Heidenfelder Mühlbach sowie des Teilstücks des Seitengraben 1 in Röthlein jeweils einen Antrag auf Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste beim Wasserwirtschaftsamt zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Veröffentlichung im Amtsboten
Gemeinderat Florian Kress spricht die Umfrage der Eltern bezüglich der Errichtung einer Ganztagsschule an. Er möchte, dass im Amtsboten ein Hinweis veröffentlicht werden soll, dass die Rückmeldungen bis Ende September eingegangen sein sollen.

Weiter wünscht er sich eine Information der Bürgerinnen und Bürger im Amtsboten über den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise in Sachen Gewässerentwicklungskonzept und der Städtebauförderung.


Spielplatz Schweinfurt Weg
Petra Jakob fragt nach, warum der Spielplatz im Schweinfurter Weg noch nicht eingezäunt wurde. Die Errichtung eines Zaunes um den Spielplatz wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Der Vorsitzende führt aus, dass hierfür eine Genehmigung vom Landratsamt erforderlich ist, da sich der Spielplatz im Außenbereich befindet. Er wird sich bezüglich der Genehmigung nochmals mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.


Bildstock in Hirschfeld
Armin Götz fragt nach dem im Gemeindeteil Hirschfeld abgebauten Bildstock.

Der Vorsitzende führt aus, dass dieser zurzeit noch restauriert und danach wieder an gleicher Stelle aufgestellt wird.


Altmetallcontainer
Weiter spricht Armin Götz den Zustand an den Altmetallcontainern am Festplatz in Hirschfeld an. Diese sind ständig überfüllt und das Altmetall wird einfach daneben geschmissen. Entweder müssen die Container öfter geleert oder mehr Container aufgestellt werden.

Der Vorsitzende führt aus, dass diese Problematik bekannt ist. Er wird dies nochmals an das Landratsamt Schweinfurt weitergeben und auf eine Lösung des Problems drängen.


Bildstöcke in der Großgemeinde
Ingeborg Wegner fragt nach dem Stand der Bedarfsliste für die Bildstöcke in der Großgemeinde, welche bereits vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Der Vorsitzende führt aus, dass er derzeit auf der Suche nach einem geeigneten Steinmetz bzw. Restaurator ist, der die Bedarfsliste aufstellt. Hier muss zunächst auch nochmals Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde gehalten werden.


Dorfplätze Heidenfeld
Andreas Hetterich bemängelt, dass auf den Dorfplätzen in Heidenfeld bereits das Unkraut wächst und fragt nach dem Stand der Beschaffung des Heißwasserunkrautbeseitigungs-gerätes. Dieses sollte umgehend beschafft werden, damit das Unkraut in Angriff genommen werden kann.

Laut Vorsitzenden liegt für die Beschaffung bereits ein Angebot vor. Der Vorarbeiter des Bauhofs prüft derzeit die Möglichkeit, das Unkrautbeseitigungsgerät über eine Firma zu leihen oder zu leasen.


Generalsanierung Kindergarten Heidenfeld
Simon Stock fragt nach dem Stand in Sachen Ausweichmöglichkeit in den leer stehenden Kindergarten in Gernach während der Generalsanierung des Kindergartens in Heidenfeld und nach weiteren Ausweichmöglichkeiten sollte uns die Gemeinde Kolitzheim eine Absage erteilen.

Der Vorsitzende führt aus, dass von der Gemeinde Kolitzheim Ende September eine endgültige Entscheidung darüber getroffen wird, wie es mit dem Kindergarten in Gernach weitergeht und er erst dann weiß, ob der Gemeinde Röthlein der Kindergarten als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein bestehen als weitere Ausweichmöglichkeiten das Pfarrheim oder die Mehrzweckhalle.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr kommen, bedankt sich der Vorsitzende bei allen Anwesenden und schließt die Sitzung.

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr