Datum: 15.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm mit Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Gesamtgemeindegebiet mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB in den Ortskernen Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Stadtplanerin Christiane Wichmann, die die Antragsunterlagen und den weiteren Zeitplan vorstellte. Den Gemeinderäten wurde die Sitzungspräsentation als Tischvorlage ausgehändigt.
Nachdem am 13.11.2018 der „Städtebaulichen Rahmenplan der Innenentwicklung “ in der Bürgerversammlung vorgestellt wurde, soll nun der Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm gefasst werden.
Die Verwaltung hat hierzu im Vorfeld mehrere Gespräche mit der Regierung von Unterfranken geführt und bei einem Ortstermin die Ortskerne der drei Gemeindeteile vorgestellt. Es wurde in Aussicht gestellt, dass die Gemeinde für die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit vorbereitenden Untersuchungen in allen drei Ortskernen in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wird. Daraufhin wurden von der Verwaltung zusammen mit der Stadtplanerin die entsprechenden Antragsunterlagen vorbereitet, der Gemeinderat hat bereits Entscheidungen über die Aufnahme von Projekten in die Bedarfsmitteilung für den Antrag getroffen.
Für 2020 ist vor allem die Erstellung des ISEKs und die Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des Umfeldes des ehem. Gasthofs „Zum Goldenen Kreuz“ vorgesehen. Das ISEK ist die Fördergrundlage für sämtliche Programme der Städtebauförderung. In den Jahren 2021 bis 2023 sind verschiedene Impulsprojekte vorgesehen, die nach Aufnahme in die Städtebauförderung angegangen werden sollen. Als Ordnungsmaßnahmen sind für Röthlein die Neugestaltung des Mehrgenerationenspielplatzes und die Neugestaltung des Platzes an der Einmündung der Barthstraße in die Hauptstraße vorgesehen. Im Gemeindeteil Heidenfeld ist die Aufwertung der Klosterstraße im Bereich der Achse Richtung Kloster unter Einbezug des Anwesens ehemaliger Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ (Kard.-Faulhaber-Platz 5) sowie die Aufwertung der Seitenbereiche der Dorfstraße ab dem ehemaligen Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ in Richtung Mehrzweckhalle im Zuge der Sanierung der Kreisstraße durch den Landkreis Schweinfurt eingeplant. Für Hirschfeld sind die Aufwertung des Umfeldes der Pfarrkirche und der Umbau des Bürgerhauses berücksichtigt.
Armin Götz stellt fest, dass die Gemeinde bei den Maßnahmen in Vorleistung gehen müsse und noch nicht wisse, ob und in welcher Höhe Förderungen möglich sind.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein stellt einen Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm mit einem Einzelvorhaben - Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Gesamtgemeindegebiet mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB in den Ortskernen Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.09
.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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3. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Errichtung eines Schuppens bzw. Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, weshalb eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Schuppens bzw. des Nebengebäudes die Baugrenze nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Des Weiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.2. Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau einer Dachgaube auf das bestehende Garagendach und versetzen der bestehenden Pergola über die Kelleraußentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/2, Heidwiesen 4, Gemarkung Heidenfeld- Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau einer Dachgaube auf das bestehende Garagendach und versetzen der bestehenden Pergola über die Kelleraußentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/2, Heidwiesen 4, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Heide I. Abschnitt “, Gt. Heidenfeld. Der Anbau hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze nicht ein. Des Weiteren hält dieser sowie auch die Dachgaube die Dachform und die Dachneigung nicht ein. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach und die Dachneigung 46°-53° vor. Der Anbau und die Dachgaube sollen ein Flachdach erhalten. Des Weiteren sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einzelgaubenbreite von max. 1,50 m sowie der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, erforderlich. Der Bauherr möchte eine Dachgaube mit einer Breite von 5,02 m errichten. Die Gesamtsumme der zulässigen Einzelgaubenbreite beträgt 3,04 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dachform, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/6, Heidwiesen 11, Gemarkung Heidenfeld - Tektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/6, Heidwiesen 11, Gemarkung Heidenfeld in der Gemeinderatssitzung Nr. 5 am 29.04.2019 unter TOP 2.2. behandelt wurde und die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Heide 1. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, hinsichtlich des Kniestocks von 1,0 m, einer Dachneigung von 40°, der Überschreitung der rückwertigen Baulinie um 2,0 m sowie der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Garage erteilt wurden.
Der Bauherr hat für das Bauvorhaben einen Änderungsantrag zu dem beantragten/genehmigten Verfahren zur Baugenehmigung vom 01.08.2019, AZ.: 40.2-B-0306-2019 gestellt.
So wird die rückwertige Baugrenze durch das Wohnhaus und die rückwertige Fläche für Garagen und Stellplätze nicht eingehalten. Des Weiteren ist eine Befreiung von der Dacheindeckung notwendig. Die Dachziegel sollen die Farbe An
trazit erhalten. Der Bebauungsplan schreibt die Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur eingereichten Tektur zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der rückwertigen Baugrenze durch das Wohnhaus, der rückwertigen Fläche für Garagen und Stellplätze und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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3.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/1, Am Gern 12, Gemarkung Röthlein im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Tränke“
Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Hirschfeld auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10. Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Oberer Herzenberg“
Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.
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4. Vollzug der Baugesetze;
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim und Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kirchgasse" in Unterspiesheim (Parallelverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Röthlein wurde mit Email vom 09.10.2019 von der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim und Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kirchgasse" in Unterspiesheim (Parallelverfahren) informiert. Es soll die bauleitplanerische Grundlage geschaffen werden, um auf der bisher als landwirtschaftlichen Nutzfläche dargestellten Fläche die Neuansiedlung einer Kindertagesstätte für die tägliche Kinderbetreuung zu ermöglichen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erhebt keine Einwände gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim und der Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kirchgasse" in Unterspiesheim im Parallelverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Friedhofswesen;
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund der 3. Änderungsatzung der Friedhofs- und Bestattungsordnung, welche im Juli 2019 erlassen wurde, auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung) anzupassen ist. Durch § 5 der 3. Änderungssatzung wurde der § 8 b Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dahingehend geändert, dass das Nutzungsrecht (Nutzungszeit) an Urnengrabstätten 10 Jahre beträgt. Weiter wurde durch § 10 der Änderungssatzung der § 12 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dahingehend geändert, dass die Dauer des Benutzungsrechts für Urnengräber und Urnennischen auf 10 Jahre, für alle übrigen Grabstätten auf 20 Jahre festgesetzt wurde.
Aufgrund der geänderten Dauer der Benutzungsrechte sind auch die in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung geregelten Grabgebühren anzupassen und zu ändern. Die erforderlichen Anpassungen werden aufgezeigt und die Änderungssatzung vom Vorsitzenden verlesen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, die als
Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag des St. Josefsvereins Röthlein auf Bedarfsanerkennung von 100 Regelkinderplätzen für den Kindergarten Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der St. Josefsverein Röthlein hat mit Schreiben vom 30.09.2019 den Antrag auf Bedarfsanerkennung für 100 Regelkinder gestellt. Der Vorsitzende verliest das Schreiben. Danach sind die derzeitigen 84 Plätze für Regelkinder nicht ausreichend, die Betriebserlaubnis muss auf 100 Plätze erweitert werden. Hierfür wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erkennt aufgrund des Schreibens des St. Josefsverein Röthlein vom 30.09.2019 den Bedarf von
100 Plätzen für Regelkinder im Kindergarten Röthlein an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2019
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Florian Kress moniert den Zustand des Kinderspielplatzes „An der Tränke“. Teilweise seien die Spielgeräte kaputt und die Wege bzw. der Platz in keinem guten Zustand. Seiner Meinung nach ist die Ausfahrt von der Bäckertorstraße in die Hauptstraße wegen schlechter Sicht nicht gut möglich. Möglicherweise würde ein Spiegel Abhilfe schaffen. Der Vorsitzende wird auf das Staatl. Bauamt in der Angelegenheit zugehen. Weiter möchte er, dass der Neubürgerempfang nicht zusammen mit dem Neujahresempfang abgehalten wird.
Peter Gehring spricht sich dafür aus, einen Bus wie in Poppenhausen zum Transport von Bürgern zu Einkaufsläden einzusetzen. Wolfgang Weller bittet darum, die Nahversorgung in Heidenfeld anzukurbeln. Der Vorsitzende sicherte zu, mit dem mobilen Metzger zu sprechen, der in Röthlein Station macht. Dieser soll zukünftig auch Heidenfeld anfahren.
Peter Gehring möchte wissen, nach welchen Kriterien der Bauhof Projekte abarbeitet. Er sieht Projekte am Hirschfelder Friedhof benachteiligt, z. B. die Heckenneuanpflanzung.
Oliver Schmitt fragt nach einem Sachstandsbericht des Sicherheitsdienstes, auch die Auswertung der Geschwindigkeitsmessgeräte würde ihn interessieren. Der Vorsitzende erklärt, dass der Sicherheitsdienst in einer der nächsten Sitzungen einen Bericht abgeben wird.
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr