Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.10.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.10.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Raiffeisenstraße 1, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Raiffeisenstraße 1, Gemarkung Heidenfeld, ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Im Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben in diesem Bereich errichtet werden kann. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Scheunen, Nebengebäude sowie Wohnhäuser, das Feuerwehrhaus und einen Spielplatz, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Neubau eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 668/5, Rheinfeldstraße 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei dem Neubau des überdachten Freisitzes die Dachform sowie die Dachneigung für Nebengebäude und die Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine nicht eingehalten. Der Freisitz soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15° mit einem begrünten Dach erhalten. Weiter wird der für Nebenanlagen vorgeschriebene Grenzabstand von 3 m nicht eingehalten sowie die vorgeschriebene Grundfläche von zusammen max. 18 m² für Nebenanlagen überschritten. In analogen Fällen wurden bereits Ausnahmegenehmigungen/Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Die Nachbarunterschriften des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 668/4 wird laut Bauherr nachgereicht. Die Nachbarunterschriften der Grundstückseigentümer Fl. Nr. 667/1, welches durch den gemeindlichen Fußweg Fl. Nr. 666/2 mit einer Breite von 3 m vom Baugrundstück abgegrenzt ist, liegt nicht vor.
Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das Bauvorhaben zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 667/1, Rheinfeldstraße 18, Gemarkung Röthlein, über das eingereichte Bauvorhaben zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben um dann erneut über das Bauvorhaben beraten und abstimmen zu können. Bis dahin soll vom Bauherrn auch die Nachbarunterschrift des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 668/4 eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. MZH Heidenfeld - Barrierefreier Zugang - Sachstandsbericht des Architekten vor Ausschreibungsbeginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2018 beschlossen hat, das Thema Barrierefreiheit in der Mehrzweckhalle mit erster Priorität umzusetzen. Das Planungsbüro wurde beauftragt, die Planungen für den Hebebühnenlift und die behindertengerechte Toilette weiterzuführen. Weiter wurde beschlossen, dass bei den Planungen ein notwendiger Lärmschutz an den Wänden für die Nutzung des Mehrweckraumes berücksichtigt werden soll.
Die weiteren angedachten Maßnahmen zur Umgestaltung der Mehrzweckhalle, wie Beleuchtung, Erneuerung der Türen, der Wände und des Bodenbelags, Elektroinstallationen sowie neuem Mobiliar wurden zunächst zurückgestellt.
Durch das beauftragte Architekturbüro Perleth wurde die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung durchgeführt. Zur Vorstellung des aktuellen Planungs- und Kostenstandes begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Architekten des Architekturbüros Herrn Joachim Perleth sowie Herrn Kriebel und erteilt ihnen das Wort.
Diese stellen zunächst die vom Architekturbüro vorgenommenen Arbeiten vor. So wurden an den Decken, den Böden und den Wänden Öffnungen vorgenommen. Dies zeigte, dass im geplanten Bereich für das barrierefreie WC keine Abwasserrohre vorhanden sind und somit der Einbau einer Hebeanlage erforderlich ist. Die Deckenöffnung im Vorraum der Kegelbahn zeigte, dass hier aufgrund von brandschutztechnischen Vorschriften eine komplette Abnahme und Erneuerung der Decke erforderlich ist.
Diese zusätzlich notwendigen Maßnahmen führen dazu, dass die ersten Kostenschätzungen nicht eingehalten werden können. Nach Kostenberechnung belaufen sich die Bruttokosten für den barrierefreien Zugang zur Mehrzweckhalle sowie für den Einbau des barrierefreien WC´s auf insgesamt 204.069,40 EUR.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Perleth und Herrn Kriebel für deren Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Florian Kress spricht sich gegen den Einbau einer weiteren Hebeanlage aus, da hier Wartungskosten und später Reparaturkosten auf die Gemeinde zukommen.
3. Bürgermeister Peter Gehring macht den Vorschlag, das barrierefreie WC in den Vorraum der Mehrzweckhalle im Bereich der bestehenden Garderobe einzubauen, da hier genug Platz dafür wäre und so der Zugang zur Toilette einfacher wäre. Eine weitere Möglichkeit wäre, das barrierefreie WC in den Bereich der bestehenden Küche einzubauen und in die Kegelbahn in eine größere und praktikablere Küche umzubauen.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass in der Mehrzweckhalle gemeinsam mit dem Architekturbüro ein Vor-Ort-Termin stattfinden soll um die verschiedenen gestalterischen und planerischen Möglichkeiten zu besprechen und zu diskutieren. Hierzu soll der Vorsitzende des Vereinsrings Herr Wolfgang Sittler mit eingeladen werden um die Belange und Anregungen der Vereine vorzubringen damit diese bei den Planungen mit einbezogen berücks
ichtigt werden können.
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4. Behandlung des Antrags von 3. Bürgermeister Peter Gehring: Anpassung an den Klimawandel - Zukunft der landwirtschaftlichen Wasserversorgun
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der 3. Bürgermeister Peter Gehring mit E-Mail vom 16.10.2019 einen Antrag auf Anpassung an den Klimawandel in Bezug auf die Zukunft der landwirtschaftlichen Wasserversorgung in der Großgemeinde gestellt hat.
In seiner Begründung führt er aus, dass die Gemeinde Röthlein und die Interkommunale Allianz Mainbogen in der fränkischen Trockenplatte liegt. Das Klima ist sehr niederschlagsarm und wir gehören zu den wärmsten Regionen Deutschlands. Der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Die heißen Sommer und auch die Winter mit weniger werdenden Niederschlag stellen eine Herausforderung dar. Unser Wasser wird knapp und gerade die ausgeprägten Sonderkulturen in der Landwirtschaft sind auf Bewässerung angewiesen. Die Seen der Gemeinde weisen schon jetzt teilweise besorgniserregende niedrige Wasserstände auf und die Bäche fallen komplett trocken, mit den entsprechenden Folgen. Für den Bereich zwischen Steigerwald und Main ist ein solches Konzept bereits auf den Weg gebracht (Planungsbüro Arz Ingenieure in Kooperation mit dem Büro für Technik und Management im Wein- und Gartenbau (BTW) aus Sulzfeld am Main). Dies könnte eventuell als Anregung dienen.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, dass die Gemeinde Röthlein die Notwendigkeit zu einem umfassenden landwirtschaftlichen Bewässerungskonzept für die Zukunft der Landwirtschaft im Zeichen des Klimawandels erkennt. Hier muss ein Ausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Bevölkerung geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten eines entsprechenden Projektes im Mainbogen auszuloten. Insbesondere soll auch geprüft werden wie in diesem Bereich mit den Nachbarallianzen zusammengearbeitet werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Behandlung der Anträge des Gemeinderatsmitglieds Simon Stock
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass Gemeinderatsmitglied Simon Stock per E-Mail verschiedene Anträge gestellt hat, mit der Bitte um zeitnahe Behandlung in einer der nächsten Sitzungen sowie um Diskussion und Genehmigung.
Weiter hat er um Fortschrittsmitteilung zu seinen Anträgen aus dem Jahr 2018 gebeten, welche in der Sitzung am 08.05.2019 bereits vom Gemeinderat behandelt wurden, sowie den Anträgen zur Gestaltung des Veranstaltungsraumes der Mehrzweckhalle Heidenfeld gebeten.
Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass die Gestaltung und der Umbau des Veranstaltungsraumes der Mehrzweckhalle vorerst vom Gemeinderat zurückgestellt wurden, da erst abgewartet werden soll, ob der Kindergarten Heidenfeld während der Generalsanierung in die Mehrzweckhalle ausgelagert wird.
In seinem Antrag bat Simon Stock weiter um die Abnahme bzw. den Fertigstellungsbericht der Kanuanlegestelle und um eine Beurteilung des Bepflanzungszustandes vor allem der Bäume sowie um Aufstellung einer Sitzgelegenheit und eines Mülleimers, der regelmäßig geleert wird.
Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass die Abnahme der Kanuanlegestelle bereits erfolgt ist. Zwei der Bäume werden ausgetauscht und durch neue Bäume ersetzt. Der Bauausschuss wird die Kanuanlegestelle im Frühjahr des nächsten Jahres begehen um dann zu entscheiden an welcher Stelle die Sitzgelegenheit sowie ein Mülleimer aufgestellt werden soll. Weiter sollen die dort bereits vorhandenen Steine in die Gestaltung eventuelle als Sitzgelegenheit mit einbezogen werden, so der Vorsitzende weiter.
Zum Antrag auf farbliche Herrichtung des Holzes an den Gebäuden am Festplatz in Hirschfeld führt der Vorsitzende aus, dass dies in diesem Jahr leider aus zeitlichen Gründen vom Bauhof nicht durchgeführt werden konnte. Der Bauhof wird diese Arbeiten im nächsten Jahr mit erledigen.
Ein weiterer Antrag ist die Bitte um Abstimmung zur Aufwertung der steinernen Grabflächen auf den Friedhöfen durch den Bauhof. Da auf Beschluss des Bauausschusses die Steine auf den Grabflächen bis auf weiteres erhalten bleiben, stellt Simon Stock den Antrag, sowohl für den Anblick der Bürger als auch für einen möglichen Nutzen der Natur, diese, die dürren Flächen auf den Friedhöfen sowie mögliche andere gemeindliche Ecken und Flächen mit pflegeleichten, den heißen Witterungen angepassten (mediterranen) Pflanzen aufzuwerten. Seine Pflanzvorschläge wären Sukkulenten, Algarve oder Lavendel, die sich in die Steinflächen einfügen. Anhand von Fotos werden die Flächen in den Friedhöfen sowie ein Bepflanzungsbeispiel aus einer Nachbargemeinde aufgezeigt.
Hierzu führt Gemeinderatsmitglied Florian Kress aus, dass der Bauausschuss beschlossen hat, für die Friedhöfe in den drei Gemeindeteilen ein Gesamtkonzept erstellen zu lassen um eine gesamtheitliche Umplanung angehen zu können.
Der Vorsitzende räumt ein, dass im Friedhof in Hirschfeld die Heckenbepflanzung leider noch nicht erfolgt ist. Dies wird im Frühjahr 2020 erfolgen, was den Friedhof sicherlich aufwerten wird.
Weiter stellte Simon Stock den Antrag an folgenden Plätzen, die umgehenden Pflanzung von vorwiegend Bäumen oder Sträuchern und Ergänzungen, welche sich auch in die zukünftigen gestalterischen Maßnahmen einbringen lassen:
Zur Aufwertung der Ortseinfahrt in Hirschfeld von Heidenfeld kommend. Hier sollte auch eine Sitzgelegenheit geschaffen werden. Als sinnvoller natürlicher Ausgleich zu den baulichen Tätigkeiten in der Gemeinde sieht er die Bepflanzung der Streuobstwiese evtl. mit blühenden Bäumen wie z. B. mit Nuss- oder Kastanienbäumen für Waldtiere als sinnvoll.
Zum Abschluss der Ausdünnungsarbeiten im Außenbereich sowie zur dringend notwendigen Schattenspende, zur Aufwertung des Gesamtbildes und ebenfalls als natürlichen Ausgleich sollte im Friedhof in Hirschfeld die Erneuerung des Zaunes im Außenbereich sowie im hinteren Teil des Friedhofs eine Bepflanzung auf den unbenutzten Grabflächen erfolgen.
Hierzu führt der Vorsitzende aus, dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung am 20.11.2019 den Friedhof in Hirschfeld begehen wird um dann zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen sowie mit dem Antrag, die Bäume in der Großgemeinde mit Bewässerungssäcken auszustatten um den Bauhof zu entlasten und die Bewässerung und das Wachstum der Bäume sicher zu stellen.
Zum Einfahrtsbereich am Friedhof in Hirschfeld führt der Vorsitzende aus, dass vom Bauhof bereits eine Planung für die Gestaltung der Fläche vorgenommen wurde. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt um vom Gemeinderat genehmigt zu werden.
Weiter wünscht sich Simon Stock die Aufstellung von Hinweisschildern an den prägnanten Stellen wie z. B. im Bereich der Kindergärten und der Grundschule.
Zum Abschluss lob
t Andreas Hetterich die Arbeit des Bauhofes. Insbesondere die vorgenommene Bepflanzung an der Mehrzweckhalle und am Kindergarten in Heidenfeld sind sehr gut gelungen und sehr schön geworden.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass die noch offenen Punkte vom Bauausschuss begutachtet und gemeinsam mit dem Bauhof Möglichkeiten für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen und Anträge gefunden werden sollen.
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6. Kommunalwahl 2020;
Berufung des Wahlleiters und des Stellv. Wahlleiters für die Gemeindewahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass am 15. März 2020 die nächsten Kommunalwahlen anstehen. Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter für die Gemeindewahlen. Der Wahlleiter ist die verantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb des Wahlkreises. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere das Wahlverfahren offiziell zu eröffnen, die Wahlvorschläge bekannt zu machen, den Wahlausschuss zu bilden und dort den Vorsitz zu führen, die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen, die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss vorzubereiten, das festgestellte Wahlergebnis zu verkünden und amtlich bekannt zu machen.
Als Personen kommen hierfür der 1. Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten in Betracht. Die im Gesetz genannte Reihenfolge der als Wahlleiter in Betracht kommenden Personen ist nicht verbindlich. Der Gemeinderat hat also nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wer aus diesem Personenkreis zum Wahlleiter berufen wird
.
Nicht berufen werden können Personen, die bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertreter ist.
Bei der Berufung durch den Gemeinderat können analog Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung auch betroffenen Mitglieder mitwirken, weil es sich lediglich um eine interne Organbesetzung handelt – es liegt also keine persönliche Beteiligung vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium den 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann zum Wahlleiter und den Verwaltungsangestellten Reinhard Bauer zum Stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen in der Gemeinde Röthlein zu berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Grundschule Röthlein - Ganztagsschule
Der Vorsitzende gibt das Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung bekannt. Insgesamt wurden 254 Schreiben versendet, wovon 108 Rückmeldungen eingegangen sind. Davon haben 22 Familien kein Interesse an einer Schulkindbetreuung, 5 wünschen sich eine gebundene und 86 wünschen sich eine offene Ganztagsschule.
Der Gemeinderat muss nun in einer der nächsten Sitzungen die weitere Vorgehensweise beschließen und eventuell einen Planer mit der Durchführung beauftragen.
3. Bürgermeister Peter Gehring regt an in einer der
nächsten Sitzung aus den Reihen des Gremiums einen beschließenden Ausschuss zu bilden, welcher sich außerhalb des Gemeinderates mit dem Thema Ganztagsschule befasst und diesbezüglich Entscheidungen zu treffen. Der Ausschuss sollte aus sechs Personen bestehen.
Spielplätze
Petra Jakob fragt nach dem Stand der Einzäunung am Spielplatz im Schweinfurter Weg.
Laut Vorsitzenden ist hierfür nach Rücksprache mit dem Landratsamt nun doch keine Baugenehmigung erforderlich. Durch den Bauhof wird demnächst ein Musterzaun aufgestellt, welcher vom Bauausschuss begutachtet und abgesegnet werden kann.
Oliver Schmitt stellt den Antrag auch um den Kinderspielplatz im Baugebiet „An der Tränke“ einen Zaun zu errichten, da dieser ebenfalls von zwei Seiten frei zugänglich ist.
Andreas Hetterich kommt auf den Spielplatz in der Feldhofstraße in Heidenfeld zu sprechen. Bei der Einzäunung sind lediglich die Querstreben angebracht und der Zaun sollte fertig gestellt werden.
Photovoltaikanlage
Andreas Hetterich kommt auf einen Bericht aus der aktuellen Tagespresse zu sprechen. Demnach gibt es in der Stadt Schweinfurt ein Solardachpotenzialkataster, welches als Teil des Klimaschutzkonzepts seit dem Jahr 2017 zeigt, welche Dächer sich im Stadtgebiet für die Energiegewinnung mittels Photovoltaikanlagen eignen. Mittels einer Karte wird gezeigt, auf welchem Dach eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist, ob sich die Investition lohnt und wann sich diese auszahlt. Diese ist im Internet über die Startseite der Stadt Schweinfurt aufrufbar. Er regt an, dass dies auch eventuell in der Gemeinde Röthlein sinnvoll wäre.
Neubürgerempfang
Florian Kress stellt den Antrag, dass der Neubürgerempfang nicht im Rahmen des Neujahrsempfangs sondern als separate Veranstaltung abgehalten werden soll. Hierzu sollen auch die Vereinsvorsitzenden eingeladen werden.
Festplatz Röthlein
Ingeborg Wegner spricht den Zustand des Festplatzes in Röthlein im Bereich der Altmetall- und Altpapiercontainer an, da hier sehr große Schlaglöcher vorhanden sind, was eine Unfallgefahr darstellt. Sie bittet darum, dass die Schäden noch vor dem Winter behoben werden.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Autofreie Sonntag nächstes Jahr am 07.06.2020 und ab dem Jahr 2021 immer am 3. Sonntag im Mai stattfinden wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr kommen bedankt sich der Vorsitzende und schließt die Sitzung.
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr