Datum: 26.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Neubau eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 668/5, Rheinfeldstraße 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll und dem Gemeinderat in der Sitzung am 05.11.2019 bereits vorgestellt wurde. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten. Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden erneut aufgezeigt und erläutert. Weiter werden aktuelle Lichtbildaufnahmen der Situation vor Ort gezeigt.
So wird bei dem Neubau des überdachten Freisitzes die Dachform sowie die Dachneigung für Nebengebäude und die Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine nicht eingehalten. Der Freisitz soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 15° mit einem begrünten Dach erhalten. Weiter wird der für Nebenanlagen vorgeschriebene Grenzabstand von 3 m nicht eingehalten sowie die vorgeschriebene Grundfläche von zusammen max. 18 m² für Nebenanlagen überschritten. Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Der Gemeinderat hatte am 05.11.2019 beschlossen, dass das Bauvorhaben zurückgestellt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 667/1, Rheinfeldstraße 18, Gemarkung Röthlein, über das eingereichte Bauvorhaben zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 07.11.2019 diese Grundstückseigentümer informiert und Ihnen bis zum 22.11.2019 die Möglichkeit gegeben eine Stellungnahme abzugeben. Zwei der drei angeschriebenen Nachbareigentümer haben am 14.11.2019 Einsicht in die Unterlagen genommen, eine Stellungnahme wurde jedoch nicht abgegeben.
Der Vorsitzende stellt fest, dass seiner Meinung nach
nachbarschützenden Belange berührt sind, da der Bauherr nur eine Breite von 1,50 m des Fußweges für sich in Anspruch nehmen könne. Wenn er das Bauvorhaben 1,50 m in sein Grundstück rückt, wären die nachbarschützenden Belange nicht mehr berührt. Die Nachbarn Fl. Nr. 667/1 haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt. Er empfiehlt die Ablehnung des Antrags und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Armin Götz vertritt die Auffassung, dass es bereits ähnliche Bauvorhaben gegeben habe, die genehmigt wurden. Außerdem haben die angeschriebenen Nachbarn das Bauvorhaben nicht abgelehnt.
Petra Jakob ist der Meinung, dass der zwischen den beiden Grundstücken liegende Weg genug Abstand bringt und damit die nachbarschaftlichen Belange gewahrt werden.
Andreas Hetterich zeigt sich mit dem Bauvorhaben einverstanden genauso wie Florian Kress. Von dem bestehenden Garagenschleppdach werde sogar eine Teilfläche für den Freisitz zurückgenommen. Für 3. Bürgermeister Peter Gehring ist das beantragte Bauvorhaben untergeordnet und kann deshalb genehmigt werden.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform und Dachneigung für Nebengebäude, der Dacheindeckung, des für Nebenanlagen vorgeschriebene Grenzabstandes von 3 m sowie der Grundfläche von zusammen max. 18 m² für Nebenanlagen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Des Weiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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2.2. Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest die Schreiben des Antragstellers vom 16.11.2019 sowie des Architekten vom 11.11.2019.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Eigentümer der im Änderungsbereich des Bebauungsplans liegenden vier Grundstückseigentümer Flur-Nrn. 173/1 bis 173/4 und die Eigentümer des Nachbargrundstücks Flur-Nr. 173/6 haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Das geplante Einfamilienhaus soll nach Angaben der Bauherren mit „eineinhalb“ Vollgeschossen errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Armin Götz spricht sich für die Befreiung aus, da alle relevanten Nachbarn zugestimmt haben. Wolfgang Weller sieht einen fließenden Übergang vom Grundstück Flur-Nr. 173/6 mit zwei Vollgeschossen zu den Grundstücken mit einem Vollgeschoss. Florian Kress bemerkt, dass heute lediglich das Thema Abweichung von der Vollgeschosszahl behandelt wird.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderliche Befreiung vom Bebauungs
plan bezüglich der Abweichung von der Anzahl der Vollgeschosse in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vollzug der Wassergesetze; Kernkraftwerk Grafenrheinfeld - Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 und 10 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Schweinfurt hat der Gemeinde Röthlein mit Schreiben vom 11.10.2019, eingegangen am 15.10.2019, mitgeteilt, dass die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 des Wasserhaltsgesetzes (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) eingereicht hat. Das Schreiben der Preussen Elektra vom 28.06.2019 wird vom Vorsitzenden verlesen.
Der Antrag dient der Versorgung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld mit Wasser aus dem Main zu Kühlzwecken und als Brauchwasser, aus zwei Grundwasserbrunnen für die Brau
chwasserversorgung sowie für die Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Main.
Die Gemeinde wurde als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis spätestens 29.11.2019 eine Stellungnahme aus fachlicher Sicht abzugeben.
Oliver Schmitt spricht den aus seiner Sicht langen Zeitraum bis 2037 an. Der Vorsitzende entgegnet, dass dies nur 17 Jahre wären und als akzeptabel zu betrachten ist.
Simon Stock und 3. Bürgermeister Peter Gehring sehen es als wichtig an, dass durch die wasserrechtliche Erlaubnis die Anlagensicherheit gewährleistet ist.
Andreas Hetterich befürchtet, dass durch die Wasserentnahmen der Grundwasserspiegel weiter absinken wird. Dies sei ein aktuelles Thema in der Gemeinde. Die Wasserentnahmen dürften seiner Meinung nach nur in Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgen. Aufgrund der zunehmenden Hitze und Trockenheit würde das Wasser in den nächsten Jahren immer knapper werden, dies müssten die Fachbehörden bei solchen Verfahren und Genehmigungen verstärkt beachten. Auch sollten die Fachbehörden die entnommene Wassermenge stärker kontrollieren.
Armin Götz schlägt vor, dass nur für das Wasser zu Kühlzwecken eine Entnahme genehmigt werden sollte. Das Brauchwasser sollte die Firma kaufen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, zu dem Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 und 10 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG eine Stellungnahme abzugeben. Die von den Gemeinderatsmitgliedern vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen in dieser Stellungnahme mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Öffentliches WLAN in der Gemeinde - Entscheidung über Umsetzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den im Oktober eingestellten Bautechniker der Gemeinde, Herrn Igor Schander. Dieser stellt sich kurz vor und erläutert dann die Möglichkeiten, ein öffentliches WLAN in der Gemeinde einzurichten. Die Gemeinde könnte von der EU eine Finanzhilfe i.H.v. 15.000 EUR erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass mind. 10 Zugangspunkte im Freien geschaffen werden. Es könnten auch Zugangspunkte in geschlossenen Räumen geschaffen werden (mind. 12), es ist auch eine Kombination möglich. Herr Schander zeigt die Zahlen der bisher einzigen Stelle mit öffentlichen WLAN an der Bibliothek in Röthlein auf. 2019 gab es 121 Zugriffe, es wurde ein Volumen von 3,14 GB verbraucht. Die laufenden Kosten liegen bei jährlich 140 EUR.
Armin Götz und Peter Krenzer sind
der Meinung, dass öffentliches WLAN nicht notwendig sei. Die meisten Tarife hätten mittlerweile genug Datenvolumen. Wichtig sei eine bessere Mobilfunkverbindung in der Gemeinde zu haben.
Andreas Hetterich ist der Meinung, dass die Jugend schon nach öffentlichem WLAN frage. Er ist der Meinung, die Gemeinde müsste hier aktiv werden.
Peter Gehring schlägt vor, die DSL-Anschlüsse in den Vereinsheimen sowie gemeindlichen und kirchlichen Gebäuden zu nutzen. Eine einheitliche passwortfreie Gastzugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit sollte geschaffen werden. Die Gemeinde könnte sich im Gegenzug an den Kosten beteiligen.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass der EU-Zuschuss entfallen soll, da die Umsetzung zu aufwändig wäre. Der Vorschlag von Peter Gehring soll überprüft werden und die Vereine und Kirchen angeschrieben werden.
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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung der Verlängerung der Gemeindestraße "Am Etzberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilte mit, dass die in der Gemarkung Röthlein liegende Verlängerung der Straße „Am Etzberg“ der Widmung bedarf. Die von der Verwaltung erstellte Verfügung zur Widmung wurde verlesen. Der Vorsitzende stellte sie zur Abstimmung.
Das Gremium beschloss die in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift beiliegende Widmung der Verlängerung der Straße „Am Etzberg“.
Beschluss
Die Verlängerung der Straße "Am Etzberg" auf Fl. Nr. 419/2 der Gemarkung Röthlein wird gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG als Gemeindestraße gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2019
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet davon, dass die Gemeinde bei der Regierung nun den Antrag auf Förderung nach dem FAG gestellt und die Zahlen für die Generalsanierung des Kindergartens Heidenfeld gemeldet habe. Termin sei hier der 30.11.2019 gewesen. Die Kostenverteilung sieht 2020 insges. 726.000 EUR und 2021 insges. 1.694.000 EUR vor. Peter Gehring erinnert daran, eine Grundschuld eintragen zu lassen. Der Vorsitzende wird sich um die Angelegenheit kümmern. Florian Kress möchte, dass dieses Jahr noch eine weitere Bauausschusssitzung stattfindet, in der die Zahlen von Frau Richter zum Energiekonzept vorgelegt werden. Der Vorsitzende wird in der Angelegenheit auf Frau Richter zugehen.
Der Vorsitzende verliest den Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld vom 10.11.2019 wegen der Kostenbeteiligung der Gemeinde am Austausch einer Außentür im Krippengebäude Heidenfeld. Kosten werden in Höhe von 5.674,52 EUR brutto erwartet. Der Gemeinderat zeigt sich ohne Beschluss damit einverstanden, dass sich die Gemeinde mit 80 % am Austausch der Tür beteiligen wird.
Andreas Hetterich geht auf das neue Solar- und Grünflächenkataster des Landkreises ein. Ein Link sollte auf die gemeindliche Homepage und im Amtsboten veröffentlicht werden. Weiter schlägt er vor, den Energieberater Paulus zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einzuladen.
Simon Stock spricht ein Lob über die Arbeit des Bauhofs aus. Der Vorplatz des Hirschfelder Friedhofs ist ansprechend gelungen und auch das Aufstellen der Mülltonnen im Industriegebiet Etzberg findet er gut. Es sollte bei Neupflanzungen zukünftig Pflanzen verwendet werden, die wenig Wasser brauchen. Alle Viertel Jahr sollte ein Vertreter des Bauhofs zukünftig im Gemeinderat über die Arbeiten des Bauhofs berichten. Die Rasenfläche am Ortseingang in Hirschfeld von Heidenfeld kommend sollte zu einer Blühwiese umgestaltet werden, bis durch die Städtebauplanung eine Neugestaltung der Fläche geplant wird.
Datenstand vom 03.09.2020 10:13 Uhr