Datum: 17.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26
.11.2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/7, Raiffeisenweg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/7, Raiffeisenweg 14, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“.
Es hält die Festsetzungen hinsichtlich der Dacheindeckung nicht ein. Die Dachziegel haben einen grauen/anthrazitfarbenen Farbton. Der Bebauungsplan schreibt für Wohngebäude die Dacheindeckung rotbraunes oder engobiertes
Eindeckungsmaterial vor. Vergleichbare Befreiungen wurden in diesem Baugebiet bereits erteilt.
Bis auf die Nachbarunterschriften des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 1259/5 liegen alle Unterschriften vor. Diese werden laut Bauherren nachgereicht.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Dacheindeckung die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/46, Am Auwald 71, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. NR. 657/46, Am Auwald 71, Gemarkung Röthlein, ein Bauantrag eingereicht wurde. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß II. Abschnitt“, Gt. Röthlein.
Er nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 12 am 11.09.2018 unter TOP 2.2 behandelt wurde. So wurde das gemeindliche Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Errichtung eines Kniestocks mit 0,87 m für das geplante Einfamilienwohnhaus, wodurch der max. zulässige Kniestock von 0,50 m sowie die Dachneigung nicht eingehalten wird, und der Dachform der Hauseingangsüberdachung bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne und der vollständigen Nachbarunterschriften in Aussicht gestellt.
Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, hält die Hauseingangsüberdachung die Baulinie nicht ein. Das Einfamilienhaus wird jedoch auf der Baulinie errichtet. Die Hauseingangsüberdachung soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 25 ° erhalten (B-Plan: Satteldach, 46-53 °). Des Weiteren beträgt die Geschosshöhe im Erdgeschoss 2,95 m und im Obergeschoss 2,83 m (B-Plan: 2,80m). Der Stauraum vor der Doppelgarage liegt zwischen 4,20 m und 4,55 m (B-Plan: mind. 5,0 m – 9,0 m). Der Kniestock beträgt 1,0 m (B-Plan: max. 0,50 m).
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Petra Jakob fragt nach, ob vom Gremium bereits Befreiungen bezüglich des Stauraumes erteilt wurden. Florian Kress entgegnet, dass dieser in dem Baugebiet nicht konkret befreit wurde. Davon geht auch der 1. Bürgermeister Hofmann aus. Laut seiner Aussage wurde allerdings die Zufahrtsbreite der Garage schon befreit.
Ingeborg Wegner möchte wissen, ob das Haus aufgrund der hohen Geschosshöhe über den Durchschnitt der ande
ren Häuser hinausragt. Dies ist aber nicht der Fall, da die Gesamthöhe des Wohnhauses 9,40 m beträgt, wie Simon Göbel aus den Planunterlagen entnehmen kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie durch die Hauseingangsüberdachung, der Dachform sowie Dachneigung der Hauseingangsüberdachung, der Geschosshöhe, des Stauraumes und des Kniestocks erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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3. Vorstellung einer Machbarkeitsstudie für Grundstück Hauptstr. 32
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der 1. Bürgermeister Herrn Lohmann, der im Mai den Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie für das Grundstück Fl. Nr. 8, Hauptstraße 32, Gemarkung Röthlein erhalten hat.
Laut Herrn Lohmann ist der Grundstückszuschnitt vergleichbar mit einem Halbkreis. Um dieses verläuft ein Gehweg. Das Grundstück grenzt an die Hauptstraße (Staatsstraße) und Barthstraße (Gemeindestraße) an. Die Gebäude, die sich auf dem Grundstück befanden, wurden Anfang des Jahres abgerissen. Das Grundstück soll nun neu angelegt werden. Da der vorhandene Gehweg sehr schmal ist, soll ein neuer Weg entstehen. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten geschaffen werden und das Grundstück bepflanzt werden. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Wohnhaus, eine Scheune sowie ein Carport, die direkt an der Grundstücksgrenze erbaut wurden.
Herr Lohmann stellt zwei Varianten zur Gestaltung des Grundstücks mittels Beamer vor.
In der Variante 1 sind die Stützmauern der Nachbargebäude beinhaltetet, da nach damaliger Planung davon ausgegangen wurde, dass die Gebäude bei Entfernung der Mauern einzustürzen drohen. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall. Zwischen den Stützmauern ist ein Weg vorgesehen, der somit seine Bedeutung verloren hat.
Die Variante 2 ist offener und hat somit eine bessere Erreichbarkeit. Durch das Grundstück verläuft ein Fußweg.
Eine Vorzugsvariante wurde entwickelt. Um die Bepflanzung zu schützen, sollen 30 cm höhere Steine, als der Gehsteig hoch ist, angebracht werden. Des Weiteren sollen zwei Hochbeete mit einem Baum und einer Verkleidung aus Holz entstehen. Diese dienen auch als Sitzmöglichkeit. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei ca. 30.000,00 €, brutto.
Florian Kress erkundigt sich, was mit den Hauswänden der Nachbargebäude, Anwesen Hauptstraße 34,
passieren soll, da diese nicht schön ausschauen.
Herr Lohmann erklärt, dass die Hauswand verputzt werden soll. Die 2,50 m hohe Wand des Carports soll mit Gehölzgruppen kaschiert werden. Allerdings muss der Nachbar hierfür erst sein Einverständnis erteilen. Andreas Hetterich schlägt vor, 2 m der Wand mit Holz zu verkleiden und den Rest zu verputzen.
Florian Kress weist darauf hin, dass man sich über die weitere Vorgehensweise Gedanken machen sollte, wenn der Nachbar nicht zustimmt.
Petra Jakob fragt nach, ob der Nachbar bereit wäre, seine Halle an die Gemeinde zu verkaufen, damit der Gehsteig verbreitert werden kann. Der 1. Bürgermeister hat bereits Verkaufsgespräche mit dem Nachbarn geführt. Diese sind gescheitert, da der Grundstückseigentümer das Grundstück nicht verkaufen will. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Straße zu verschmälern und den Gehsteig zu vergrößern. Die Gemeinde muss sich somit um die Gestaltung der Fassade kümmern.
Des Weiteren haben einige Gemeinderäte die geplante Grundstücksbepflanzung und den Verlauf des Weges bemängelt.
Geplant ist eine Blumenwiese, diese ist für den Bauhof am pflegeleichtesten. Herr Lohmann weist darauf hin, dass die Bepflanzung aber auch mit Rasen oder Stauden möglich ist.
Peter Gehring möchte wissen, wie die weitere Planung aussieht und wie der Verkehr verlaufen soll. Er möchte, dass der Gehsteig anders als geplant verläuft. Dieser soll durch Bepflanzung, bzw. Rasen von der Straße abgetrennt werden. Bürgermeister Hofmann entgegnet, dass der Verkehrskonzeptplan, der vor einem Jahr von Herrn Müller gefertigt wurde, dem Straßenbauamt Schweinfurt vorliegt. Es soll eine Verkehrsinsel in der Barthstraße auf der Höhe des Grundstücks entstehen. Ingeborg Wegner stimmt Peter Gehrings Meinung zu. Sie meint, dass es für Fahrrad-, Rollatorfahrer oder Personen mit Kinderwagen schwierig ist, den Platz, wie nach momentaner Planung vorgesehen, zu überqueren. Des Weiteren müssen auch Fahrradfahrer berücksichtigt werden. Die Fläche soll von allen Leuten genutzt werden können. Sie hat bei der Bepflanzung des Platzes Bedenken, dass eine Blumenwiese zu Sichteinschränkungen führt. Sie bevorzugt deshalb Ansaaten, die nicht so hoch werden.
Andreas Hetterich sprich sich für eine Blumenwiese aus. Ihm gefällt die Vorzugsvariante von Herrn Lehmann. Er meint, dass der Gehsteig weiterhin um das Grundstück herum verlaufen soll. Er hat bedenken, dass sonst Hunde angelockt werden und aufgrund der geringen Grundstücksgröße von 120 m², wovon ein Großteil der Straße zum Opfer fällt, ein durchlaufender Weg viel Platz wegnehmen würde.
Peter Gehring stellt den Antrag, dass den Gemeinderäten noch eine andere Variante vorgestellt wird. In dieser soll die Bepflanzung dargestellt werden. Er findet die Idee mit der Sitzbank gut, möchte aber, dass ein weiteres Pflanzbeet errichtet wird. Des Weiteren soll der Bauausschuss den Beschluss über die Fassade fassen.
Mit einem 3D-Modell wird die Planung den Gemeinderäten in einer der nächsten Sitzungen visualisiert. Ein kleiner Baum soll laut Herrn Lohmann auf der anderen Straßenseite gepflanzt werden, damit dies ein harmonisches Gesamtbild ergibt.
Oliver Schmitt meint, dass die Planung des Grundstücks und der gegenüberliegenden Ecke als Ganzes betrachtet werden muss. Er möchte, dass im vorderen Bereich des Grundstücks zur Hauptstraße hin, auch etwas gemacht wird. Der Straßenverlauf soll unverändert bleiben. Armin Götz vertritt der gleichen Meinung. Dies muss in Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt nach Aussage von Herrn Lehmann erfolgen. Er spricht sich für die Aufschüttung des Grundstücks auf eine einheitliche Höhe sowie die Anlegung einer Blumenwiese aus.
Andreas Hetterich fragt, ob das Eck an der Gärtnerei, dass gegenüber dem Grundstück liegt, in diesem Zuge gleich mitverändert wird. Der 1. Bürgermeister antwortet, dass dies ein Projekt der Städtebauförderung ist, dass man als großes Konzept anmelden kann.
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4. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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17.12.2019
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Ingeborg Wegner fragt, ob in die Bürgerstiftung etwas ein- oder ausgezahlt wird. Der 1. Bürgermeister informiert, dass jährlich 10.000,00 € durch die Gemeinde
einbezahlt und 300,00 € - 400,00 € Zinsen ausgezahlt werden. Der Stiftungsrat entscheidet hierüber. Möglicherweise wird nächstes Jahr eine Stiftungssitzung stattfinden.
Peter Gehring fände es sinnvoll, 11.000,00 € einzubezahlen, damit 1.000,00 € als Verbrauchskapital zur Verfügung stehen.
Ingeborg Wegner hat in der Meinpost vom 04.12.2019 einen Artikel gelesen, dass es Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte im Mainbogen gibt.
Peter Gehring weiß, dass es bis zu 80.000€ Förderung gibt. Er glaubt, dass man einen Förderanteil von bis zu 80 % erhalten kann. Die Projekte müssen bis März 2020 eingereicht werden und möglicherweise im Oktober 2020 abgerechnet werden. Dies soll für 2021 auch für Vereine angeboten werden.
Im März 2020 wird ein Entscheidungsgremium gebildet, dass auch aus einem Bürger/ einer Bürgerin der Großgemeinde Röthlein besteht.
Simon Stock möchte wissen, was sich mit der Einladung der Neubürger zu einem Neubürgerempfang, wie in der letzten Sitzung von Florian Kress angesprochen, ergeben hat. Bürgermeister Hofmann gibt zu bedenken, dass für ihn nicht ganz klar ist, wer als Neubürger definiert werden kann. Seiner Auffassung nach, sind dies Bürger, die seit zwei bis drei Jahren ihren Wohnsitz in der Großgemeinde haben.
Simon Stock plädiert dafür, dass Vereine miteinbezogen werden sollen. Er möchte die Einladungen nicht nur an Neubürger adressieren, sondern auch andere Interessierte. Florian Kress bittet, dass ein Schreiben für Vereine zur Information Anfang des Jahres von der Gemeinde herausgeschickt wird. Dies soll laut Bürgermeister nach Fasching 2020 umgesetzt werden.
Peter Gehring schlägt vor, an den Kirchweihen der einzelnen Gemeindeteilte explizit an einem Tag auf die Neubürger eingeht und Sie mit einem Getränkegutschein einzuladen. Florian Kress möchte ein gemeinsames Zusammenkommen der Neubürger der Großgemeinde.
Simon Stock erkundigt sich, ob sich Jugendliche am Häuschen am Tennisplatz des TSV Röthlein niederlassen können. Ingeborg Wegner weiß, dass dies vom Verein für die Jugendlichen geschaffen wurde. Er fragt, was aus der Errichtung eines Generationenplatzes auf dem Gelände des TSV Röthlein geworden ist. Dieses wurde offiziell vom TSV Röthlein freigegeben, wie der 1. Bürgermeister antwortet.
Petra Jakob möchte wissen, ob der Schlittenberg, der sich „An der Tränke“ befindet, noch existiert, da sie von Bürgern gehört hat, dass dieser abgetragen wurde. Bürgermeister Hofmann bestätigt, dass dies nicht so ist. Der Schlittenberg existiert noch.
Datenstand vom 03.09.2020 10:13 Uhr