Datum: 02.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.01.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.01.2016 wurde den Gemeinderäten zugeschickt. Der Vorsitzende fragt ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums
keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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2 |
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2.1. Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 591, Wernher-von-Braun-Straße 6, Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Röthleiner Straße", Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Vorsitzenden vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird beim Anbau des Wintergartens die Baugrenze überschritten. Desweiteren werden die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, das Einvernehmen und die Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3. Kommunalinvestitionsprogramm - Projekte der Gemeinde Röthlein;
Entscheidung über den Umfang für das Bewerbungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das durch den Bund und den Freistaat Bayern aufgelegte Kommunalinvestitionsprogramm und die für die Gemeinde Röthlein möglichen Projekte dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.01.2016 vorgestellt wurden. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Grundschule Röthlein und die Mehrzweckhalle Heidenfeld im Bewerbungsverfahren der Bewilligungsstelle zu melden. Aufgrund der einzuhaltenden Bewerbungsfrist am 15.02.2016 ist in der heutigen Sitzung der Bewerbungsumfang für das Kommunalinvestitionsprogramm abschließend zu behandeln.
Durch den für die Zusammenstellung der Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens beauftragten Architekten sollen die einzelnen Maßnahmenpakete und Kostenreduzierungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Hierzu erteilt der Vorsitzende das Wort an den anwesenden Architekten Herrn Joachim Schmitz.
Dieser führt aus, dass bereits 2012 in der Grundschule Röthlein Voruntersuchungen bezüglich einer energetischen Sanierung durchgeführt wurden. Die notwendigsten Arbeiten waren damals mit ca. 146.000,- € veranschlagt. Durch den Bauhof wurden einige der Arbeiten bereits vorgenommen.
Eine angedachte Teilsanierung (1,5 Millionen EUR) der Grundschule wurde damals vom Gemeinderat aus Kostengründen abgelehnt.
Sodann gibt er einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen.
Bei einer Generalsanierung wäre ein Vollwärmschutz, ein kompletter WC-Umbau, eine Erneuerung der Heizungsleitungen und der Heizkörper sowie umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten notwendig. Hierfür belaufen sich die Kosten auf ca. 2,8 Millionen EUR. Bei der Durchführung einer Generalsanierung wäre der Schulbetrieb nicht möglich und eine Ausgliederung notwendig.
Sodann stellt er die wesentlichen Maßnahmen vor, welche bei einer Teilsanierung durchgeführt werden müssten. Für die energetische Sanierung müsste die Traufkonstruktion geändert werden, die Ziegel- und Flachdächer saniert werden, eine Fassadendämmung sowie Anschlussarbeiten vorgenommen werden. Desweiteren sind neue Holzverschalungen mit Zusatzdämmung notwendig sowie Spenglerarbeiten. Es müssten neue Eingangstüren, neue Fenster- und Verschattungselemente eingebaut werden. Ebenso wäre der Einbau einer neuen Heizung (Gasbrennwertgerät mit Wärmepumpe oder Pelletheizung) dringend vorzunehmen.
Aufgrund des Austausches von Leitungen wären weitere Arbeiten notwendig wie z. B. die teilweise Erneuerung der WC-Bereiche, neue Flurdecke, neue Beleuchtung im WC und in den Fluren sowie die Öffnung und Wiederherrichtung der Böden.
Die Gesamtkosten für die Teilsanierung belaufen sich auf ca. 1,88 Millionen Euro. Über das Kommunalinvestitionsprogramm wäre eine Förderung von bis zu 60 % möglich.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass bei einer Teilsanierung ohne Ausbau der Fußbodenheizung der Schulbetrieb weiter möglich wäre und somit eine Auslagerung vermieden werden könnte.
Gemeinderatsmitglied Petra Jakob fragt nach dem Urheberrecht des damaligen Architekten der Grundschule und ob dieses von den geplanten Sanierungsarbeiten betroffen wäre.
Herr Schmitz führt aus, dass eine mögliche Beeinträchtigung des Urheberrechtes mit der Regierung von Unterfranken abgeklärt werden müsste.
2. Bürgermeister Martin Weth möchte wissen, welche Kosten in ein paar Jahren nach der Durchführung der Teilsanierung noch auf die Gemeinde zukommen könnten.
Laut Architekten Schmitz ist die Heizungsanlage sehr alt. Die Fußbodenheizung könnte durch eine evtl. Systemtrennung erneuert werden. Hier müssten vorab Untersuchungen der Rohrleitungen vorgenommen werden. Die Trinkwasserleitungen müssten jedoch dringend erneuert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Gemeinderatsmitglied Jürgen Lorenz fragt nach den Kosten, die bei einem möglichen Ausbau bzw. Austausch der Fußbodenheizung anfallen würden.
Hier würden Kosten in Höhe von ca. 300.000,- € anfallen, was jedoch schwer zu sagen ist, so Schmitz, da die Auslagerung in diesem Fall die meisten Kosten verursachen würde.
Es wäre jedoch auch eine Stilllegung der Fußbodenheizung und damit verbunden der Einbau von Heizkörpern möglich. Auch besteht die Möglichkeit erst einmal die Leitungen zu spülen, eine Systemtrennung vorzunehmen und dann zu entscheiden, welche Maßnahme durchgeführt werden soll.
Gemeinderatsmitglied Andreas Hetterich fragt nach, welche Maßnahmen dringen gemacht werden müssen, selbst wenn eine Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm entfällt.
Bereits seit dem Jahr 2012 stehen dringende Sanierungsarbeiten sowie der Austausch der Heizungsanlage an, was bis heute noch nicht in Angriff genommen wurde, so Schmitz. Dies wäre dringend durchzuführen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 900.000,- €.
Sodann zeigt Architekt Joachim Schmitz die wesentlichen Arbeiten an der Mehrzweckhalle in Heidenfeld auf. Demnach wäre eine Flachdachsanierung, der Einbau von neuen Fenstern, die Sanierung der Fassade mit Dämmung und Blechverkleidung, eine Fassadendämmung, Spenglerarbeiten, die Entfernung der Lüftungsanlage in der Turnhalle und im Mehrzweckraum sowie der Einbau von neuen Beleuchtungen (LED) erforderlich.
In der Turnhalle wäre eine Akustikdecke und eine Prallschutzwand anzubringen, im Mehrzweckraum die Rasterdecke zu erneuern.
Für eine Barrierefreiheit der Mehrzweckhalle Heidenfeld ist der Einbau eines Aufzuges und eines barrierefreien WC´s angedacht. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 970.000,- €.
Gemeinderatsmitglied Hilmar Kirch spricht sich gegen den Einbau eines Aufzuges in die Mehrzweckhalle aus. Es sollte lieber über den Einbau eines Aufzuges am Rathaus in Röthlein nachgedacht werden um hier Barrierefreiheit zu schaffen.
3. Bürgermeister Peter Gehring regt an, dass die Barrierefreiheit in der Mehrzweckhalle evtl. auch über eine Rampe geschaffen werden kann. Er spricht sich dafür aus, sich auf ein Projekt zu konzentrieren wobei seiner Meinung nach die Sanierung der Grundschule in Röthlein Vorrang hat.
Die Mehrzweckhalle sollte zurückgestellt werden, da die Kosten hierfür sehr hoch sind. Die Sanierung des Flachdaches könnte dann in 1-2 Jahren in Angriff genommen werden.
Er spricht sich dafür aus, lediglich die Grundschule Röthlein im Bewerbungsverfahren des Kommunalinvestitionsprogramms der Bewilligungsstelle zu melden. Sollte eine Förderung hierüber nicht möglich sein, bestünde immer noch die Möglichkeit die Sanierung der Grundschule mit einer Förderung über FAG-Mittel durchzuführen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms für die Grundschule Röthlein ein Maßnahmenpaket in Höhe von 1.880.000,- EUR zu melden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Errichtung einer Kanu-Anlagestelle in Hirschfeld;
Vorstellung der Planung durch das Büro arc/grün - Zustimmung durch den Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat Röthlein zuletzt in der Sitzung am 05.05.2015 über die Errichtung einer Kanu-Anlagestelle in Hirschfeld beraten hatte. Der Entwurf wurde vom zuständigen Planer Herrn Besch vom Büro arc/grün überarbeitet. Im Jahr 2016 wäre wieder eine Förderung des Projekts möglich, so dass die Planungen des Büros arc/grün nun abschließend im Gemeinderat behandelt werden müssten.
Zur Vorstellung des neuen Entwurfsplanes erteilt der Vorsitzende das Wort an den anwesenden Planer, Herrn Besch.
Dieser zeigt anhand von Plänen, die von ihm überarbeitete Entwurfsplanung auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So muss bei der Errichtung der Kanu-Anlegestelle der Naturschutz beachtet werden, da diese an das Naturschutzgebiet angrenzt.
Herr Besch weist darauf hin, dass der Gemeinderat sich nun endgültig entscheiden muss, ob eine Kanu-Anlegestelle, für welche eine Förderung von ca. 50 bis 60 % möglich wäre, oder eine Badebucht errichtet werden soll. Für eine Badebucht ist keine Förderung möglich, hier müsste die Gemeinde die Kosten selber tragen. Sobald die Vorentwurfsplanung genehmigt ist, kann in die Entwurfsplanung für die weitere Vorgehensweise eingestiegen werden.
Die Kosten (brutto) für die Kanu-Anlegestelle in Hirschfeld belaufen sich laut Herrn Besch auf 106.373,51 €. Hinzu kommen Planungskosten von ca. 10.000,- bis 15.000,- € sowie Kosten für die Erweiterung des Parkplatzes mit ca. 7.000,- €.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn B
esch für dessen Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium den Planungen des Büros arc/grün zur Errichtung einer Kanuanlegestelle zu zustimmen. Das Büro arc/grün wird beauftragt, zusammen mit der Finanzverwaltung einen Förderantrag für das Projekt einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Finanzwesen;
Jahresrechnung 2014
Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende bittet den anwesenden Gemeindekämmerer Maximilian Nunn den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2014 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden vom Gemeindekämmerer Maximilian Nunn ergänzende Angaben getätigt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nunn und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.
Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Breitbanderschließung; Vorläufige Vergabeentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass Ende des Jahres 2015 die Ausschreibung für die Breitbandversorgung mit dem Büro Först durchgeführt wurde. Dabei gingen zwei Angebote ein, welche zur Auswertung an das Büro Först weitergeleitet wurden. Die Auswertung hat ergeben, dass das Angebot der Deutschen Telekom das Wirtschaftlichste ist. Dieses weißt auch die geringere Wirtschaftlichkeitslücke auf, welche die Gemeinde zu tragen hat und welche die Gemeinde gefördert bekommt. Da nur zwei Angebote vorgelegen haben, musste die Wirtschaftlichkeitslücke durch das Breitbandzentrum plausibilisiert werden. Das Breitbandzentrum ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wirtschaftlichkeitslücken plausibel sind. Der Gemeinderat hat nun eine vorläufige Vergabeentscheidung zu treffen. Diese Entscheidung wird der Regierung von Unterfranken vorgelegt, welche die Entscheidung nochmals prüft.
Da die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücken vertraulich zu behandeln sind, können sie daher nicht in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben werden. Aus diesem Grund bittet der Vorsitzende sowohl die Zuhörer als auch Frau Schneider vom Schweinfurter Tagblatt den Sitzungssaal zu verlassen. Nachdem nun die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, stellt der Gemeindekämmerer und Breitbandpate Maximilian Nunn die beiden eingegangenen Angebote und deren Auswertung vor und gibt sodann einen kurzen Ausblick auf die weiter Vorgehensweise.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nunn für dessen Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. Sodann hebt er die Nichtöffentlichkeit auf, so dass die Öffentlichkeit wieder zugelassen ist.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium den Breitbandausbau in der Großgemeinde Röthlein vorläufig an die Deutsche Telekom zu vergeben. Zudem wird das endgültige Erschließungsgebiet gemäß der Anlagen festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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2. Sitzung des Gemeinderates
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02.02.2016
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ö
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7 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Ingeborg Wegner spricht den Spritzschutz an, welcher an einigen Pflanzbeeten in der Hauptstraße in Röthlein angebracht sind. So werden diese beim Rückwärtseinparken von den Einparksensoren der Pkw´s nicht erfasst. Sie fragt an ob die Möglichkeit besteht, diese evtl. zu erhöhen.
Er wird dies an den Bauhof weitergeben, so der Vorsitzende.
2. Bürgermeister Martin Weth fragt nach dem Stand in Sachen Baugebiet in Heidenfeld.
Der Vorsitzende führt aus, dass er bezüglich der Auflösung der Erbengemeinschaft bereits am Amtsgericht war. Sobald er neue Informationen hat, wird er diese an den Gemeinderat weitergeben.
Nachdem von Seiten des Gremiums keine weiteren Wortmeldungen mehr kommen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Datenstand vom 11.01.2018 08:47 Uhr