Datum: 15.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016
2 Baugesuche
2.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 784 der Gemarkung Hirschfeld, Am Radweg 2
2.2 Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/39, Riemenschneiderstraße 3a, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen
2.3 Neubau einer Halle zur Unterbringung von Sachen und eines Wasserbehälters auf dem Grundstück Flur-Nr. 450 der Gemarkung Röthlein
2.4 Information über Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Liborius-Wagner-Saales im Pfarrheim Heidenfeld als Trauzimmer in Ausnahmefällen (barrierefrei)
4 Vergaberecht; Bebauungsplan "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein; Vergabe der Erdbau- und Ansaatarbeiten für die Ausgleichsflächen
5 Rückbau des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld; Vergabe der rechtlichen und/oder fachlichen Beratungsleistungen an einen externen Dienstleister
6 Grundstücksangelegenheiten - Baugebiet "An der Tränke", Gt. Röthlein; Festlegung der Formulierung für die Bauverpflichtung
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23 .02.2016 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen.
Simon Stock merkte an, dass er in der letzten Sitzung darauf hingewiesen hat, dass bezüglich der Tür und der Treppe am Bürgerhaus in Hirschfeld etwas unternommen werden müsse. Weiter hatte Armin Götz in der Sitzung darauf hingewiesen, dass ein Plan/Bild des möglichen neuen Buswartehäuschens am Kindergarten Hirschfeld an die Kirchenverwaltung geschickt werden sollte.
Nachdem von Seiten des Gremiums keine weiteren Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 2
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2.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 784 der Gemarkung Hirschfeld, Am Radweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das vorliegende Bauvorhaben soll im Außenbereich der Gemarkung Hirschfeld realisiert werden. Vom Geschäftsleiter Simon Göbel wurden der Standort und das Vorhaben in der Sitzung aufgezeigt und erläutert .

Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden. Die Halle hat ein Außenmaß von 31,6 m auf 21 m und ist baurechtlich genehmigungspflichtig. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde nach Angaben des Bauherrn die Eingrünung des Bauwerks abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass das Dachflächenwasser seiner neuen Halle den gemeindlichen Weg auf Fl. Nr. 306 der Gemarkung Hirschfeld nicht beschädigt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben im Überschwemmungsbereich des Maines liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/39, Riemenschneiderstraße 3a, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führte aus, dass das geplante Bauvorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll, da hier kein Bebauungsplan vorliegt.

Die eingereichten Planunterlagen wurden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Demnach handelt es sich hier um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, da Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m² verfahrensfrei sind und bedarf somit keiner Baugenehmigung. Durch die Errichtung des Gartenhäuschens werden jedoch die zulässigen Abstandsflächen überschritten, womit die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird, erforderlich ist.

Der Vorsitzende stellte die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die Errichtung des Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/39, Riemenschneiderstraße 3a, Gemarkung Heidenfeld, und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer Halle zur Unterbringung von Sachen und eines Wasserbehälters auf dem Grundstück Flur-Nr. 450 der Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das vorliegende Bauvorhaben soll im Außenbereich der Gemarkung Röthlein realisiert werden. Vom Geschäftsleiter Simon Göbel wurden der Standort und das Vorhaben in der Sitzung aufgezeigt und erläutert .

Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden. Die Halle hat ein Außenmaß von 11 m auf 9 m und ist baurechtlich verfahrensfrei. Da die Halle zusammen mit dem baurechtlich genehmigungspflichtigen Wasserbehälter errichtet werden soll, ist sie in dem Bauantrag mit beinhaltet. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde nach Angaben des Bauherrn die Eingrünung des Bauwerks abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.4. Information über Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Elmuß II. Abschnitt" in Röthlein den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/19, Am Auwald 36, als Baugesuch eingereicht wurde. Das Vorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.


Desweiteren teilt der Vorsitzende mit, dass im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Herzenberg" in Hirschfeld der Dachgeschossausbau im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 214, Oberer Herzenberg 1, als Baugesuch eingereicht wurde. Das Vorhaben wurde geprüft und steht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Liborius-Wagner-Saales im Pfarrheim Heidenfeld als Trauzimmer in Ausnahmefällen (barrierefrei)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

In letzter Zeit werde immer häufiger nach einem barrierefreien Zugang zum Sitzungssaal bei den Trauungen gefragt, wird die Leiterin des Standesamts zitiert . Da die Zahl der Eheschließungen steige, sollte neben dem Sitzungssaal in Ausnahmefällen bzw. bei Bedarf, ein barrierefreier Raum für die Trauungen bereitgestellt werden.

Hierfür würde sich der Liborius-Wagner-Saal im Pfarrheim Heidenfeld eignen, der schon während der Umbauphase als Trauzimmer genutzt wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, ab sofort für unbestimmte Zeit den „Liborius-Wagner-Saal“ im Pfarrheim Heidenfeld als weiteren Trausaal zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vergaberecht; Bebauungsplan "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein; Vergabe der Erdbau- und Ansaatarbeiten für die Ausgleichsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf Grundlage der VOB/A wurden für die Erd- und Ansaatarbeiten zur Herstellung einer Teilfläche der Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan „Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt“ 8 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Eröffnungstermin am 03.03.2016 sind 6 Angebote eingegangen.  Das Landschaftsarchitekturbüro Glanz hat die Wertung der Angebote durchgeführt und einen Vergabevorschlag erstellt. Demnach ist das wirtschaftlichste Angebot das der Firma Josef Hell mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 38.187,10 EUR.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein beauftragt mit den Erd- und Ansaatarbeiten zur Herstellung einer Teilfläche der Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan „Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt“ die Firma Josef Hell, Bad Kissingen mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 38.187,10 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Rückbau des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld; Vergabe der rechtlichen und/oder fachlichen Beratungsleistungen an einen externen Dienstleister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der anstehende Rückbau des KKW betrifft auch die Gemeinde Röthlein. Der Betreiber wird voraussichtlich Mitte 2016 einen umfangreichen Schriftsatz zum Abbau vorlegen. Wir können dann alleine bzw. zusammen mit den Mainbogengemeinden unsere Belange einbringen. Auf Grund des sehr komplexen Sachverhalts kann es nach Meinung der Verwaltung notwendig sein, juristischen oder fachlichen Rat einzuholen, da die Gemeinde weder technisch noch fachlich in der Lage sein wird, die wohl sehr umfangreichen Unterlagen zu prüfen und zu beurteilen. Mehrere Mainbogengemeinden haben hierzu bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigen Kenntnisstand auf ca. 4.000,-- € pro Jahr.
Es wird daher vorgeschlagen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Mainbogen-Gemeinden wollen einen gemeinsamen Sachverständigen beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein ermächtigt die Verwaltung, zur Vorbereitung und Formulierung von Stellungnahmen und Einwänden, zum geplanten Rückbauverfahren des KKG Grafenrheinfeld externe rechtliche und/oder fachliche Beratungsleistungen in Auftrag zu geben, ggf. auch sehr kurzfristig. Bei gleichgerichteter Interessenlage soll aus Synergiegründen versucht werden, eine gemeinsame Beauftragung mit ebenfalls betroffenen Nachbargemeinden zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Grundstücksangelegenheiten - Baugebiet "An der Tränke", Gt. Röthlein; Festlegung der Formulierung für die Bauverpflichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2016 wurden für die zum Verkauf anstehenden gemeindlichen Grundstücke im neuen Baugebiet „An der Tränke“ in Röthlein u.a. eine Bauverpflichtung von 3 Jahren festgelegt. Bezüglich der genauen Formulierung in den Verkaufsurkunden wurde mit dem Notariat Kontakt aufgenommen. Von dort wurde ein Formulierungsvorschlag vorgelegt, der im Beschlussvorschlag abgedruckt ist. Es wird vorgeschlagen, dieser Formulierung für die Bauverpflichtung zuzustimmen.

Wolfgang Weller bat darum, bei der Formulierung „Rohbau“ noch „mit eingedecktem Dach“ aufzunehmen, da ansonsten eventuell eine Bauruine entstehen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, folgende Formulierung in die Verkaufsurkunden für den Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „An der Tränke“ in Röthlein mit aufzunehmen:        
„Bauverpflichtung

1)        

Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer, auf dem Vertragsgrundbesitz innerhalb von drei Jahren, von heute an gerechnet, ein Wohnhaus zu errichten. Die Bebauungsverpflichtung gilt als erfüllt, wen n der Rohbau mit eingedecktem Dach für das Wohnhaus errichtet ist.

Für den Fall, dass der Erwerber dieser Bebauungsverpflichtung innerhalb der genannten Frist nicht nachkommt, ist er verpflichtet, das Vertragsobjekt an den Veräußerer zurück zu übertragen, wenn die Gemeinde dies verlangt.

Die Rückübereignungsverpflichtung ist eine einseitige Verpflichtung des  Erwerbers, welche die Gemeinde in keiner Weise bindet, d.h. auch nach Ablauf von drei Jahren besteht kein Recht des Erwerbers auf Rückgabe des Vertragsgrundstücks.

2)        

Die Gemeinde hat dem Erwerber in diesem Fall den heute vereinbarten Kaufpreis ohne Beilage von Zins zurück zu erstatten.
Weiter hat die Gemeinde dem Erwerber die weiteren, von diesem aufgewendeten Erschließungs- und Anliegerkosten sowie die Kanalbeiträge, ebenfalls ohne Beilage von Zins, zu erstatten.

Die durch die Rückübertragung veranlassten Kosten und Steuern hat der heutige Erwerber zu tragen.

Die Gemeinde ist berechtigt, von dem für die Rückübertragung zu zahlenden Entgelt die Kosten für die Rückübertragung sowie die hierfür anfallende Grunderwerbsteuer einzubehalten und direkt an den jeweiligen Gläubiger abzuführen.

Im Übrigen gelten für die Rückübertragung die gesetzlichen Bestimmungen über den Wiederkauf sinngemäß und entsprechend.

3)        

Ein Wiederkaufsrecht zu den vorgenannten Bedingungen steht dem Ver-äußerer auch bei Veräußerung des Vertragsgrundstückes vor Erfüllung der oben genannten Bauverpflichtung zu, es sei denn, der Veräußerer stimmt der Veräußerung zu.

Ein Wiederkaufsrecht nach den vorstehenden Bestimmungen steht dem Veräußerer jedoch nicht mehr zu, wenn der Erwerber seine Bauverpflich­tung erfüllt hat, also er das Bauvorhaben gemäß den vorstehend getroffenen Vereinbarungen erstellt hat.

4)        

Zur Sicherung der Ansprüche des Veräußerers auf Rückübertragung des Eigentums am Vertragsobjekt wird hiermit die Eintragung einer
(Rückauflassungs-)Vormerkung gemäß § 883 BGB
zugunsten des Veräußerers am Vertragsobjekt in das Grundbuch an nächstoffener Rangstelle
b e w i l l i g t   und   b e a n t r a g t .

5)        

Nach Erfüllung der oben genannten Bauverpflichtung ist der Veräußerer verpflichtet, die genannte Rückauflassungsvormerkung auf Kosten des Erwerbers zur Löschung zu bewilligen.

6)        

Der Erwerber wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde keine Kaufpreisfinanzierungsvollmachten erteilt und mit der Rückauflassungsvormerkung hinter Grundpfandrechte üblicherweise nicht im Rang zurücktritt und der Erwerber dies bei der Finanzierung des heutigen Kaufpreises und des Hausbaus berücksichtigen muss.“


Anderslautende frühere Gemeinderatsbeschlüsse werden insoweit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 7

Sachverhalt

Peter Krenzer fragte nach der Datensicherheit im Rathaus Röthlein aufgrund des Trojaner-Angriffs auf das EDV-System der Stadt Dettelbach. Geschäftsleiter Simon Göbel erläutert, dass sich der gemeindliche EDV-Administrator Nunn mit der komuna deshalb schon in Verbindung gesetzt habe. Durch die monatliche Netzbetreuung der komuna ist das EDV-System sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand, backups werden jeden Tag durchgeführt. Jeder Nutzer hat ein Infoblatt bekommen, wie mit Email-Anhängen umzugehen sei.

Aus den Reihen des Gremiums wurde die Frage gestellt, inwieweit auf dem Parkplatz am Sportheim in Hirschfeld Parkmarkierungsstreifen aufgebracht werden könnten. Der Vorsitzende wird darüber mit dem Bauhof sprechen.

Zu der vom Landkreis auf der Kreisstraße auf der Höhe des Rathauses in Röthlein errichteten provisorischen Überquerungshilfe soll nach Meinung des Gremiums ein Aufruf an die Bürgerschaft im Amtsboten erscheinen, mit der diese um Mitteilung der Erfahrungen und Meinungen gebeten werden soll. Oliver Schmitt bittet in der nächsten Sitzung um eine Information über den Sachstand wegen der Errichtung eines Wartehäuschens und einer Lampe in diesem Bereich. Weiter stellt er die Frage, ob aufgrund der Bushaltespur eine Überquerungshilfe im dortigen Bereich überhaupt erlaubt sei.

Elke Lanz fragt nach einem Termin für eine Bauausschusssitzung. Der Vorsitzende wird mit dem 1. Bürgermeister nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub darüber sprechen.

Datenstand vom 11.01.2018 08:48 Uhr