Datum: 05.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.03
.2016 wurde den Gemeinderäten zugeschickt. Der Vorsitzende fragt ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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2 |
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2.1. Errichtung eines Treppenhauses und eines Esszimmers auf dem Grundstück Fl. Nr. 80, Am Kirchplatz 2, Gemarkung Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Er
zeigt das Vorhaben und die eingereichten Planunterlagen auf. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr.446/2, Beethovenstraße 5, Gemarkung Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Er zeigt das Vorhaben und die eingereichten Planunterlagen auf. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.3. Kleinere Umbaumaßnahmen in einem ausgebauten Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 1270/2, Lärchenweg 4, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Ölgarten", GT Röthlein zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Er stellt das Vorhaben vor, zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Dachgauben die Dachneigung nicht eingehalten. Desweiteren wird die zulässige Breite für Einzelgauben, die Gesamtsumme der Gaubenbreite, welche 1/3 der Gebäudelänge nicht überschreiten darf, sowie die Mindestabstände zum Ortgang und zum First nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die aufgezeigten Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Dachneigung, der zulässigen Breite für Einzelgauben, der Gesamtsumme der Gaubenbreite sowie der Mindestabstände zum Ortgang und zum First nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Finanzwesen - Jahresrechnung 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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3 |
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3.1. Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Hofmann erteilt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusse Peter Krenzer. Dieser gibt das Prüfungsergebnis bekannt.
Sodann verliest Kämmerer Maximilian Nunn die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26. und 28.01.2016 die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der vor dieser Gemeinderatssitzung stattgefundenen Abschlusssitzung dem Gemeinderat empfohlen, die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2013 zu beschließen.
Beschluss
Das Gremium beschließt die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3.2. Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Da für den nächsten Punkt der 1. Bürgermeister gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt 2. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz.
Diese stellt anschließend die Entlastung zur Abstimmung.
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2013 wird mit den im vorherigen Gemeinderatsbeschluss festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Albrecht Hofmann ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.
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4. Finanzwesen - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer Maximilian Nunn. Dieser nimmt Bezug auf die mit der Sitzungsladung verschickte Tabelle über die Bildung und Auflösung von Haushaltsresten. Er erläutert die aufzulösenden und neu zu bildenden Haushaltsreste.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsreste aufzulösen bzw. neu zu bilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Umgestaltung der Plätze in Heidenfeld;
Entscheidung über die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016 wurde die Gemeindeverwaltung damit beauftragt für die Umgestaltung der Plätze in Heidenfeld einen Antrag auf Dorferneuerung zu stellen.
Dieser Antrag wurde gestellt.
Vom Amt für ländliche Entwicklung kam nun die Auskunft, dass momentan nicht klar ist wie viel und wann Geld für neue Dorferneuerungen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde solle sich für das ELER-Programm bewerben. Dabei ist sicher von einer 60 % Förderung auszugehen. Allerdings sind nicht alle Bereich förderfähig, wie zum Bespiel die Straßenbeleuchtung und die Buswartehalle.
Für das ELER-Programm hat sich die Gemeinde einem Bewerbungsverfahren zu unterziehen. Die Frist für die erste Förderperiode endet am 31.05.2016. Bis dahin müssen alle Unterlagen beim Amt für ländliche Entwicklung vorliegen.
Maximilian Nunn gibt nähere Informationen zum ELER-Programm und erläutert, welche Anschaffungen nicht bezuschusst werden. Sobald wir die Zusage erhalten könnte das Projekt gestartet werden. Die Zuschüsse werden jedoch erst nach Fertigstellung ausgezahlt.
Krenzer Peter ist für die Teilnahme am ELER-Programm. Die Gemeinde habe konkrete Vorstellungen. Außerdem sei das Projekt bereits gediehen.
Diesem Vorschlag schließt sich Ingeborg Wegner an. Das Projekt sei inzwischen schon weit fortgeschritten, man sollte es jetzt nicht mehr stoppen. Auch Jürgen Lorenz spricht sich für die Teilnahme am Förderprogramm aus, somit bestehe zumindest die Möglichkeit einer Bezuschussung.
Nach Meinung von 3. Bürgermeister Peter Gehring sollte die Gemeinde nur dann einen Antrag stellen, wenn eine Förderung in Aussicht gestellt wird und fragt, ebenso wie Armin Götz, um welche Summen es sich handelt.
Der Kämmerer gibt die Zahlen bekannt: 306.000 Gesamtkosten – Förderbetrag nach dem ELER-Programm 117.000 Euro.
Florian Kreß erinnert, dass anfangs von einer Eigenbeteiligung von nur 40% ausgegangen wurde und sieht die Ausgaben für die Gemeinde zu hoch.
Da die Planung für die Umgestaltung der Plätze inzwischen schon so weit fortgeschritten ist, so der Vorsitzende abschließend, sollte sich die Gemeinde dem Förderprogramm anschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Umgestaltung der Heidenfelder Plätze das Bewerbungsverfahren für das ELER-Programm durchzuführen. Der Antrag auf Dorferneuerung nach der Dorferneuerungsrichtlinie wird zunächst
nicht weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9
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6. Gemeindestraßen - Baugebiet "An der Tränke" in Röthlein;
Festlegung eines Straßennamens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für das neue Baugebiet in Röthlein „An der Tränke“ ist ein Straßenname durch den Gemeinderat festzulegen. Bürgermeister Albrecht Hofmann schlägt vor, die Straße ebenso wie das Baugebiet, „An der Tränke“, zu benennen. Ingeborg Wegner schließt sich diesem Vorschlag an.
Hilmar Kirch vertritt die Meinung, die Straße in Würdigung des Lebens und Wirkens verdienter Persönlichkeiten aus Röthlein oder der Großgemeinde zu widmen.
Florian Kreß nennt hier den ehemaligen Bürgermeister Ferdinand Götz.
Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, die Straße im Baugebiet an der Tränke, ebenso zu benennen: „An der Tränke“.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, für das Baugebiet „An der Tränke“ im Gemeindeteil Röthlein den Straßennamen „An der Tränke“ festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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7. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2016
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende geht auf die unter Informationen in der letzten Sitzung angesprochenen Themen ein. So hat er mit dem Bauhof bezüglich der Anbringung von Parkmarkierungsstreifen am Sportheim Hirschfeld gesprochen. Grundsätzlich wäre dies möglich, angesichts der großen Parkfläche sind diese jedoch nicht erforderlich.
Weiter geht der Vorsitzende auf den aktuellen Stand der Überquerungshilfe auf der Höhe des Röthleiner Rathauses in Richtung Heidenfeld ein. Er berichtet von den Erfahrungen, die ihm zugetragen wurden und die er selbst beobachtet hat. 2 Bürger haben sich dafür und 4 dagegen ausgesprochen. Zwischenzeitlich hat er auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter am Landratsamt Rücksprache gehalten. Die Beobachtungen der Polizei sprechen gegen die dauerhafte Errichtung der Überquerungshilfe. Zur Errichtung eines Buswartehäuschens und einer Lampe erläutert er, dass diese in Planung sind.
Kai Hümmer schlägt vor, die Streckenführung des Busses zu ändern, z. B. zum Baugebiet „An der Tränke“. An der Hauptstraße sei dies momentan keine vernünftige Lösung und würde mit Sicherheit nicht genehmigt werden. Hier erinnert Peter Gehring an die Situation in Heidenfeld. Hier waren die Anwohner der Baugebiete dagegen.
Florian Kreß fragt, ob eine Verkürzung möglich sei. Man könnte eventuell, so der Vorsitzende, das Ganze –einschließlich der Bushaltestelle- verschieben, soweit dies zulässig ist.
Wegen der in der letzten Sitzung angesprochenen Bauausschusssitzungen gibt der Vorsitzende bekannt, dass diese am 02.05.2016 stattfinden wird.
Datenstand vom 11.01.2018 08:48 Uhr