Datum: 26.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.04.2016
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Carports mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 321/3, Schleifweg 32, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV
2.2 Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe etc.) und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstraße 10, Gemarkung Heidenfeld
3 Vierstreifiger Ausbau der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt - Einordnung des Projekts im neuen Bundesverkehrswegeplan
4 Umgestaltung der Plätze in Heidenfeld; Information des 1. Bürgermeisters über Zeitplan bei Förderung nach Dorferneuerungsrichtlinie - Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)
5 Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.04 .2016 wurde den Gemeinderäten zugeschickt. Der Vorsitzende fragt ob gegen diese Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Carports mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 321/3, Schleifweg 32, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Nach den vom Bauherrn eingereichten Planunterlagen wird die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV vorgeschriebene Zu- und Abfahrt zwischen Carport und öffentlichem Verkehrsweg von 3 m Länge nicht eingehalten. Demnach ist die Erteilung einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird. Die Gemeinde ist als Eigentümerin des Gehwegs zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium aufgrund des Antrags des Eigentümers Flur Nr. 321/3 der Gemarkung Röthlein gegen die Errichtung des Carports und der damit verbundenen Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV i. V. m. Art. 63 Abs. 1 BayBO keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.2. Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe etc.) und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstraße 10, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 16 vom 22.12.2015 unter TOP 2.3 behandelt wurde. Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Baugebiet der Art nach einem allgemeinen Wohngebiet entspricht, welches vorwiegend dem Wohnen dient. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Damals wurden dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die Erteilung einer notwendigen Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in Aussicht gestellt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert.Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen des Vorbescheides, welcher am 22.01.2016 durch das Landratsamt Schweinfurt erlassen wurde, übereinstimmen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen.
Bezüglich der Benutzung des Gebäudes als Bürocontainer wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 und § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Vierstreifiger Ausbau der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt - Einordnung des Projekts im neuen Bundesverkehrswegeplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der vierstreifige Ausbau der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt wurde im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans von der Kategorie „neue Vorhaben – vordringlicher Bedarf“ in die Kategorie „neue Vorhaben – weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Der vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans liegt derzeit öffentlich aus und die Gemeinde Röthlein kann hierzu eine Stellungahme abgeben.

Angesichts des stark zugenommenen Verkehrs auf dem Streckenabschnitt der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt sollte es bei der ursprünglichen Einstufung bleiben und die Rückstufung zurück genommen werden. Alleine durch die gewerblichen Entwicklungen in Röthlein und Schwebheim (Ansiedlung von Logistikunternehmen) ist mit einer weiteren Zunahme - vor allem von Lkw-Verkehr - zu rechnen. Durch einen Ausbau würden die bestehenden Unfallgefahren aufgrund von Überholmanövern und den kurzen Ein- und Ausfädelspuren bei den Aus- und Einfahrten auf die B 286 in diesem Streckenabschnitt gesenkt werden und der Verkehr könnte allgemein flüssiger fließen.

In Richtung Süden wurden bereits verschiedene Ausbauvorhaben umgesetzt bzw. sollen noch dieses Jahr noch umgesetzt werden. Das Projekt „Ausbau der B 286“ sollte als Gesamtprojekt betrachtet werden und hierzu gehört auch die zügige Umsetzung des vierstreifigen Ausbaus der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein spricht sich nachdrücklich für eine Einstufung des Projekts „Vierstreifiger Ausbau der B 286 zwischen Schwebheim/Röthlein und Schweinfurt“ in die Bewertungskategorie „vordringlicher Bedarf“ aus. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Bundesverkehrswegeplan beim zuständigen Bundesministerium einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Umgestaltung der Plätze in Heidenfeld; Information des 1. Bürgermeisters über Zeitplan bei Förderung nach Dorferneuerungsrichtlinie - Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Von der Verwaltung wurden die möglichen Förderungen nach beiden Richtlinien berechnet.


Somit ergibt sich bei einer Förderung nach der Dorferneuerungsrichtlinie eine Zuweisung von 171.579,35 EUR, wobei der Fördersatz von 60 % nur geschätzt ist. Zum tatsächlichen Fördersatz kann hier keine Aussage getroffen werden. Bei einer Förderung nach dem ELER-Programm ergibt sich eine Gesamtförderung zuzüglich der ÖPNV-Förderung für die Bushäuschen von 129.939,00 EUR, wobei die ÖPNV Förderung nur geschätzt ist.

Nach Auskunft des Amt für ländliche Entwicklung ist der Fördertopf für die Dorferneuerungsrichtlinie im Doppelhaushalt 2017/18 des Freistaats bereits ausgeschöpft. Die Gemeinde Röthlein würde erst im Doppelhaushalt 2019/20 zum Zug kommen. Die Förderhöhe ist hier aber noch offen.

Laut Aussage des Amtes für ländliche Entwicklung ist bei einer Bewerbung im ELER-Programm eine Förderung wahrscheinlich.

Momentan geht es nur um die Bewerbung im ELER-Programm. Bei einer erfolgreichen Bewerbung kann der Gemeinderat immer noch entscheiden, ob das Projekt durchgeführt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Umgestaltung der Heidenfelder Plätze das Bewerbungsverfahren für das ELER-Programm durchzuführen. Der Antrag auf Dorferneuerung nach der Dorferneuerungsrichtlinie wird zunächst nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Abwasserzweckverband hat seinen Haushaltsentwurf 2016 vorgelegt. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.
Geschäftsleiter Simon Göbel stellt den vom Abwasserzweckverband übermittelten Haushaltsentwurf vor. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 877.730 EUR (2015: 1.033.050 EUR), der Verwaltungshaushalt liegt bei 577.730 EUR (2015: 583.050 EUR), der Vermögenshaushalt bei 300.000 EUR (2015: 450.000 EUR).
Die Betriebskostenumlage für Röthlein erhöht sich von 292.206 EUR (2015) auf 295.392 EUR (2016). Eine Investitionsumlage wird im Jahr 2016 von Röthlein in Höhe von 153.143 EUR erhoben. Hierbei ist ein Überschussanteil für Röthlein in Höhe von 1.523 EUR berücksichtigt.

Beschluss

Das Gremium beschließt dem Haushaltsentwurf 2016 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Elke Lanz war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt das Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 19.04.2016 zur Überquerungshilfe auf der Kreisstraße SW 1 in Röthlein am Ortsausgang Richtung Heidenfeld bekannt. Danach wird aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht eine Querungshilfe an dieser Stelle sowie auch eine Kreisellösung abgelehnt.

Weiter erläutert er, dass das Pfarramt mitgeteilt hat, dass für die ab 2017/2018 anstehende Sanierung der Röthleiner Pfarrkirche ein Zuschuss von der Gemeinde beantragt wird. Er wird das Schreiben an den Finanzausschuss übergeben. Weiter wurden Ausführungen zu der Treppe im rückwärtigen Bereich des Kirchengrundstücks in Röthlein gemacht. Er wird die Thematik in der Bauausschusssitzung am 02.05.2016 ansprechen.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Klimatechnik im Sitzungssaal des Rathauses im
Mai 2016 eingebaut wird. Die Ausschreibung hat ergeben, dass die Firma Skorsetz,
Kitzingen, das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat und dementsprechend
beauftragt wurde. Kai Hümmer bittet den jährlichen Wartungsaufwand mit der Montagefirma abzuklären. Der Vorsitzende sichert dies zu.

Peter Krenzer hinterfragt, wann die Verträge mit der Telekom bezgl. einer besseren Breitbandversorgung abgeschlossen werden. Der Vorsitzende erläutert, dass dies in den nächsten Wochen geschehen würde.

Andreas Hetterich teilt mit, dass es in Heidenfeld viele Bauwillige gäbe, jedoch keine Bauplätze zur Verfügung stünden. Er bittet die Eigentümer von unbebauten  Grundstücken erneut anzuschreiben und die Ausweisung eines neuen Baugebiets in Heidenfeld zu for cieren.

Florian Kress bittet zu überprüfen, ob im Bereich Kirche Röthlein / Bäckerei ein Mülleimer aufgestellt werden könnte.

Simon Stock schlägt vor, für die Umgestaltung der Spielplätze eine Ideensammlung von der Grundschule und den Kindergärten anzufordern.

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr