Datum: 24.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.04.2016
2 Baugesuche
2.1 Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich des Grundstückes mit der Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990
2.2 Errichtung eines Anbaus am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/5, Szillaweg 10, Gemarkung Röthlein
2.3 Überdachung einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400/2, Blumenweg 5, Gemarkung Röthlein
2.4 Errichtung eines Garagen- und Gerätegebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld
3 Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 02.05.2016
4 Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr Röthlein - Abberufung eines Gerätewartes und Bestellung der Nachfolger
5 Grundschule Röthlein; Teilsanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Grundschulgebäude - Entscheidung über weitere Vorgehensweise
6 Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" an Edgar Engelbrecht
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann fragt, ob gegen dieses Protokoll Einwände bestehen.

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö informativ 2
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2.1. Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich des Grundstückes mit der Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö 2.1

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9 hat einen Antrag auf Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich ihres Grundstücks über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990 gestellt. Die Gemeinde Röthlein hat zuletzt 2013 dem Grundstückseigentümer Flur-Nr. 173/46, Schubertstr. 5, Gemarkung Heidenfeld, eine solche Zufahrt genehmigt. Voraussetzung war damals der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, die bei ähnlichen Fällen abgeschlossen wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt der Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr.: 173/48, Gemarkung Heidenfeld, Schubertstr. 9, die Zufahrt zu einer Garage/Carport im rückwärtigen Bereich ihres Grundstücks über die gemeindlichen Wege Flur-Nrn. 989 und 990 zu erlauben. Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Beim Bau der Garage bzw. des Carports sind die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Mit der Zustimmung der Gemeinde zur Zufahrt über den gemeindlichen Weg ist noch keine baurechtliche Würdigung bzw. Zustimmung zum Bau der Garage bzw. des Carports verbunden. Dies bleibt dem baurechtlichen Verfahren vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Errichtung eines Anbaus am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/5, Szillaweg 10, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker III. Abschnitt“, Gt. Röthlein und hält die Vorgaben des Bebauungsplans nicht ein, so dass neben dem gemeindlichen Einvernehmen Befreiungen erteilt werden müssten.

Der Gemeinderat Röthlein beschäftigte sich in der Sitzung vom 10.11.2015 mit einer formlosen Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben. Der Gemeinderat legte damals fest, dass einer Überschreitung der Baugrenze zugestimmt wird, bezüglich der Dachform und der Anzahl der Vollgeschosse jedoch keine Befreiung erteilt wird.

In dem nun vorliegenden Bauantrag wird die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Dachform und –neigung eingehalten, die Anzahl der Vollgeschosse hält das Bauvorhaben dagegen nicht ein. Der Bebauungsplan lässt maximal ein Vollgeschoss zu, beantragt sind durch die Bauherren zwei Vollgeschosse. In der Sitzung am 10.11.2015 bestand der Gemeinderat auf die Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Vollgeschosse.

Des Weiteren ist wegen geringfügiger Überschreitung eine Befreiung von der im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenze erforderlich. Diese wurde den Bauherrn in der Sitzung am 10.11.2015 in Aussicht gestellt. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen na ch § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass  die Planunterlagen geändert werden und die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Anzahl der Vollgeschosse eingehalten wird.

Bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan wird bei Einhaltung der vom Bebauungsplan vorgeschriebenen Anzahl der Vollgeschosse die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.3. Überdachung einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400/2, Blumenweg 5, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Terrassenüberdachung die Dachform und die Dachneigung nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, das Einvernehmen und die Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Dachform und der Dachneigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Errichtung eines Garagen- und Gerätegebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten.

VAR Simon Göbel zeigt das Vorhaben auf, welches sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes befindet. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hab ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 02.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll der Bauausschusssitzung vom 02.05.2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann fragt, ob gegen dieses Protokoll Einwände bestehen.

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

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4. Feuerwehrwesen; Freiwillige Feuerwehr Röthlein - Abberufung eines Gerätewartes und Bestellung der Nachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Röthlein hat der Gemeinde gegenüber angezeigt, dass der bisher als Gerätewart tätige Feuerwehrangehörige Stefan Schmitt aufgrund seines Wegzuges aus Röthlein diese Tätigkeit aufgeben wird. Schmitt war vom Gemeinderat  am 21.09.2010 als Gerätewart mittels Beschluss bestellt worden. Vom Stellv. Kommandanten Harald Marschall wurden als Nachfolger die Feuerwehrangehörigen Dominik Halbig und Sebastian Kraus benannt. Diese sind vom Gemeinderat als Gerätewarte zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Bestätigung des Feuerwehrangehörigen Stefan Schmitt mit Wirkung zum 01.06.2016 zu widerrufen. Weiter wird beschlossen, dass ab dem vorgenannten Zeitpunkt die Feuerwehrangehörigen Dominik Halbig und Sebastian Kraus zu Gerätewart en bestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Grundschule Röthlein; Teilsanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Grundschulgebäude - Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein entschied sich am 02.02.2016, mit der Maßnahme „Teilsanierung der Grundschule Röthlein“ zum Förderprogramm zum Ausbau kommunaler Infrastruktur (Kommunalinvestitionsprogramm – KIP) zu bewerben. Das Projekt wurde mit geschätzten Kosten in Höhe von 1.880.000 EUR bei der Regierung von Unterfranken angemeldet. Die Regierung hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Maßnahme „Teilsanierung der Grundschule Röthlein“ nicht zur Förderung ausgewählt wurde.

Im Gemeinderat ist nun darüber zu beraten, wie bezüglich der Teilsanierung der Grundschule Röthlein weiter vorgegangen werden soll. Da die Sanierungsarbeiten in den Sommerferien stattfinden sollen, ist eine Durchführung in diesem Jahr nicht mehr realistisch. Das Projekt sollte daher im Jahr 2017 in Angriff genommen werden.

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6. Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" an Edgar Engelbrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Edgar Engelbrecht war von 1984 bis 2008 der 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein. In seine Amtszeit fielen unter anderem der Bau von Rad- und Gehwegen, der Neubau der Grundschule, die Erschließung neuer Baugebiete, die Verwirklichung des florierenden Industriegebiets Etzberg, in dem sich bedeutende Unternehmen vor allem aus der Logistikbranche angesiedelt haben. Weiter wurde in der Zeit die Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Cormelles le Royal geschlossen.

Nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) besteht die Möglichkeit, früheren kommunalen Wahlbeamten die ihrem früheren Amt entsprechende Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister zu verleihen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) dem früheren 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein, Herrn Edgar Engelbrecht, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö 7

Sachverhalt

Ingeborg Wegner kritisiert, dass bei der Maibaumaufstellung in Röthlein die barrierefreien Toiletten der Bibliothek nicht geöffnet waren. Bei zukünftigen Festen bittet sie diese zu öffnen. Weiter spricht sie die am Hintereingang des Röthleiner Friedhofs liegenden Steine an. Es bestehe die Gefahr, dass dieser Bereich zu einem öffentlichen Abfallplatz wird.

Petra Jakob spricht die auf der Gemeindehomepage veröffentlichten Gemeinderatsprotokolle an. Dort sind nur ältere zu finden, die neuen fehlen.

Auf Nachfrage von Ingeborg Wegner berichtet der Vorsitzende von der Verlosung und dem Stand der Bauplatzreservierungen für das Baugebiet „An der Tränke“.
 

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr