Datum: 14.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016
2 Baugesuche
2.1 Umnutzung einer Lagerhalle für Malerbetrieb, Einbau einer Wohnung im OG und DG sowie Anbau einer Garage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 78 und 79, Hauptstraße 67, Gemarkung Röthlein
2.2 Errichtung einer Holzlege und eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Flur-Nr. 669/2, Elmußweg 4, Gemarkung Röthlein
2.3 GENEHMIGUNGSFREISTELLUNGSVERFAHREN; Erweiterung des best. Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 585, Am Unkenbach 3 der Gemarkung Heidenfeld
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung -StVO-;
3.1 Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein
3.2 Beschilderung des neugebauten Teilbereichs der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein
3.3 Änderung der Verkehrsregelung/Beschilderung eines Teilbereichs der Gemeindestraße "Am Gern" und Beschilderung der Gemeindestraße "An der Tränke", Gemeindeteil Röthlein
4 Vollzug der Kostensatzung; Erhebung einer Gebühr für die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.201 6 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann fragt, ob gegen dieses Protokoll Einwände bestehen.

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2
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2.1. Umnutzung einer Lagerhalle für Malerbetrieb, Einbau einer Wohnung im OG und DG sowie Anbau einer Garage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 78 und 79, Hauptstraße 67, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusamme nhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Für dieses Gebiet existiert kein Bebauungsplan, so dass der § 34 BauGB zur Anwendung kommt. Entscheidend ist hierbei, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und sich einfügt.

Das Bauvorhaben und die eingereichten Planunterlagen wurden durch Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Die Überprüfung mit § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung einem Dorfgebiet (MD) entspricht und in der benachbarten Bebauung neben Wohnnutzung auch gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung festzustellen ist. Das Bauvorhaben fügt sich daher in die Umgebung ein.

Bezüglich der Nutzung der Sportplatzstraße und des Kanals hat der Bauherr eine Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Erschließung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Errichtung einer Holzlege und eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Flur-Nr. 669/2, Elmußweg 4, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen sollen. Sie stimmen mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Holzlege die Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Fassade, Grenzabstand von mind. 3 m und Grundfläche der Nebenanlagen von zusammen max. 18 qm nicht eingehalten. Weiter ist eine Befreiung von den Abstandsflächen erforderlich, die das Landratsamt Schweinfurt erteilt.
Das Material des Sichtschutzzauns (Kunststoff) hält die Vorgabe des Bebauungsplans nicht ein. Mit Bescheid der Gemeinde Röthlein vom 12.06.2013 wurde an dieser Stelle für die Errichtung einer Gabionenwand eine Befreiung erteilt. Diese wurde vom Bauherrn aus Kostengründen nicht errichtet, stattdessen wurde der Sichtschutzzaun errichtet.

Die Unterschrift des Nachbars Flur-Nr. 669/3 liegt nicht vor. Er wurde von der Verwaltung von dem Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt.

Der Vorsitzende schlägt vor, das Einvernehmen und die Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zu den eingereichten Bauvorhaben die bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Bei der Errichtung der Holzlege sind dies die Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Fassade, Grenzabstand von mind. 3 m und Grundfläche der Nebenanlagen von zusammen max. 18 qm. Weiter wird bezgl. der Zaunverkleidung aus Kunststoff eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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2.3. GENEHMIGUNGSFREISTELLUNGSVERFAHREN; Erweiterung des best. Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 585, Am Unkenbach 3 der Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird, da es die Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Röthleiner Straße“, Gt. Heidenfeld, einhält.

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung -StVO-;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö informativ 3
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3.1. Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für einen Teilbereich der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Zur Anbindung des Industriegebiets „Etzberg II. Abschnitt“ wurde ab dem Wendehammer
eine Stichstraße neu errichtet. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
wird auf dieser neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig 
ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer wird mittels Zeichen
286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Mit der
Polizei wurde am 01.06.2016 eine Ortseinsicht vorgenommen, bei der diese neue
Beschilderung besprochen wurde.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
auf der neu errichteten Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Etzberg“ halbseitig 
ein eingeschränktes Halteverbot an. Dies geschieht mittels der Zeichen 286-10
(Anfang), 286-30 (Mitte) und 286-20 (Ende). Auf dem Wendehammer der Gemeindestraße
„Am Etzberg“ wird mittels Zeichen 286 mit Zusatzzeichen ebenfalls ein eingeschränktes
Halteverbot angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Beschilderung des neugebauten Teilbereichs der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Zur Anbindung des Industriegebiets „Etzberg II. Abschnitt“ wurde ab dem Wendehammer
eine Stichstraße als Sackgasse neu errichtet. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs zu Beginn dieser Stichstraße das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit dem
Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ angeordnet. Weiter wird für die von diesem
Teilstück der Gemeindestraße „Am Etzberg“ abgehenden Feldwege Flur-Nrn. 423 und 424
der Gemarkung Röthlein das Zeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“
mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet. Mit der Polizei
wurde am 01.06.2016 eine Ortseinsicht vorgenommen, bei der diese neue Beschilderung
besprochen wurde.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
zu Beginn in der Gemeindestraße „Am Etzberg“ neu errichteten Stichstraße das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit dem Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ an. Weiter wird für die von diesem Teilstück der Gemeindestraße „Am Etzberg“ abgehenden Feldwege Flur-Nrn. 423 und 424 der Gemarkung Röthlein das Zeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Änderung der Verkehrsregelung/Beschilderung eines Teilbereichs der Gemeindestraße "Am Gern" und Beschilderung der Gemeindestraße "An der Tränke", Gemeindeteil Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „An der Tränke“ im Gt. Röthlein wurde ein Teilstück der Gemeindestraße „Am Gern“ verbreitert. Ziel ist, die bisherige Einbahnstraßenregelung in diesem Teilstück aufzuheben. Weiter soll im in der Gemeindestraße „An der Tränke“ ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die geplante neue Beschilderung wurde anlässlich eines Ortstermins mit der Polizei am 01.06.2016 abgestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein nimmt aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
für einen Teilbereich der Gemeindestraße „Am Gern“ südwestlich des „Spiesheimer Wegs“ und nördöstlich des „Gernacher Wegs“ die Einbahnstraßenregelung zurück. Weiter wird für die Gemeindestraße „An der Tränke“ ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Kostensatzung; Erhebung einer Gebühr für die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bisher durch die Verwaltung keine Gebühren erhoben. Nach dem Kommunalen Kostenverzeichnis ist dies jedoch möglich. Da die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren einen Bearbeitungsaufwand erzeugt, wird vorgeschlagen, ab 01.07.2016 eine pauschale Verwaltungsgebühr zu erheben.

Auch sollte über eine Erhöhung der Gebühr bei Erteilung von isolierten Befreiungen nachgedacht werden. Hier wird eine Gebühr nach dem staatl. Kostenverzeichnis erhoben (bisher 40 EUR).

Vorschlag:
Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren:                        50 EUR
Isolierte Befreiung:                                                                60 EUR
Isolierte Befreiung mit Nachbarbeteiligung durch Gemeinde:        70 EUR

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, dass ab 01.07.2016 für die Behandlung von Baugesuchen folgende Verwaltungsgebühren erhoben werden:

Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Mitteilung, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: pauschal 50 EUR nach § 2 Satz 2 der Kostensatzung der Gemeinde Röthlein vom 19.09.2012.

Nach Tarif-Nr. 2.I/1.31 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz werden für isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans pauschal 60 EUR verlangt, bei Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde werden pauschal 70 EUR verlangt .

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Hofmann berichtet von einem Ortstermin mit der Polizei in Hirschfeld wegen der Parksituation in der „St.Kilian-Straße“ am Kindergarten. Eine Behinderung des Verkehrsflusses durch parkende Autos wird dort nicht gesehen. Nach Meinung von Armin Götz und Simon Stock muss der Verkehr durch die parkenden Autos sogar auf den Gehweg ausweichen. Kai Hümmer bestätigte die Unübersichtlichkeit der Kurve. Bürgermeister Hofmann sagte zu, die Entscheidung über ein eingeschränktes Halteverbot in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung zu setzen.

Ingeborg Wegner sprach den Sockel des entfernten Bildstockes in der Grünanlage an der Hauptstraße gegenüber dem Anwesen Götz an. Da dieser verwittern würde, sollte er entfernt werden. Weiter regte sie an, nach dem Kindergartenneubau im Tännle eine Aufforstung im Auge zu behalten.

Florian Kress sprach den schlechten Zustand der Verlängerung des „Spiesheimer Wegs“ am neuen Baugebiet „An der Tränke“ an. Hier soll, so der Vorsitzende, durch die Baufirma in diesem Teilbereich eine Straßendeckensanierung durchgeführt werden. Weiter bat er um Auskunft darüber, welche Firma für die Reinigung der Sandfänge in den Straßengullys zuständig ist.

Oliver Schmitt sprach das Aufbringen von Split auf den Verbindungswegen im Baugebiet „Elmuß I. Abschnitt“ an. Der Vorsitzende sagte Erledigung zu.

Auf Nachfrage von Armin Götz erläuterte 1. Bürgermeister Hofmann, dass den Pächtern der Spargelfelder in Hirschfeld im Bereich „Am Herzenberg“ der Aufwand des Bauhofs für das Reinigen der Sandfänge und Gullys nach den Regenfällen in den letzten Wochen in Rechnung gestellt werden wird.

Simon Stock fragt nach einem Bankautomat in Hirschfeld. Der Vorsitzende wird auf die beiden Banken zugehen.

Kai Hümmer fragt nach, ob die Entschädigung der Schülerlotsen gekürzt wurde. Der Vorsitzende wird dies überprüfen.

Simon Stock bittet um Überprüfung der gemeindlichen Kanalisation und Gräben, ob sie die Wassermassen bei Starkregenereignissen auch fassen könn en.

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr