Datum: 14.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.12.2019
2 Baugesuche
2.1 Abgrabung eines landwirtschaftlich genutzten Bewässerungsteiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281 und 282, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 360/1, St.-Jakobus-Weg 12, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von der GaStellV
3 Kanaluntersuchungen im Ortsnetz Heidenfeld - Teilbereiche Dorfstraße, Klosterstraße, Georg-Nickel-Str., Balth.-Neumann-Str.; Vorstellung eines Sanierungskonzepts - Entscheidung über weitere Vorgehensweise
4 Kommunalwahl 2020; Festlegung der Entschädigungssätze für die Kommunalwahl
5 Festlegung des Termins für die Kirchweih Heidenfeld - Antrag Eigenheimer Heidenfeld
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.12 .2019 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö informativ 2
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2.1. Abgrabung eines landwirtschaftlich genutzten Bewässerungsteiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281 und 282, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das vorliegende Vorhaben, Abgrabung eines landwirtschaftlich genutzten Bewässerungsteiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281 und 282, im Außenbereich der Gemarkung Hirschfeld, realisiert werden soll. Der Standort und das Vorhaben werden aufgezeigt und erläutert. Der Teich hat eine Wasserfläche von 34 m auf 44 m und eine Tiefe von 6 m. Der Bauherr ist Vollerwerbslandwirt. Der Bewässerungsteich dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Im Innenbereich ist es nicht möglich, dieses Bauvorhaben zu errichten, weshalb es im Außenbereich entstehen soll. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist somit vorhanden. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor. Das Grundstück liegt in der Nähe eines laut Flächennutzungsplan möglichen weiteren Baugebiets.
Weiter soll auf dem Grundstück eine verfahrensfreie Halle entstehen. Diese wird ebenfalls aufgezeigt.

Peter Krenzer möchte wissen ob der Bewässerungsteich abgesichert wird, da es durch die Tiefe von 6 m und die steile Böschung gefährlich werden kann, wenn ein Bürger hineinfällt. Bürgermeister Hofmann ist für eine Einzäunung mit Begrünung, da der Bewässerungsteich nahe des Wohngebietes liegt und nur so Sicherheit garantiert werden kann.

Petra Jakob fragt, ob der Abstand des Sees von 4m auf 8m zum Gehweg erweitert werden kann. So kann zusätzlich mehr Sicherheit gewährt werden. Außerdem möchte Sie wissen für was der See genutzt wird. Erster Bürgermeister Hofmann erklärt, dass in dem Teich Grundwasser gesammelt werden soll. Der Teich dient nicht zum Abfangen von Oberflächenwasser.

Peter Gehring teilt den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen mit, dass er bereits vor Ort war und mit dem Eigentümer bezüglich einer Einzäunung geredet hat. Der Eigentümer ist mit einer Einzäunung und Eingrünung einverstanden.

Simon Stock merkt an das eventuell ein Rettungsring am Bewässerungsteiches anzubringen ist. Simon Göbel teilt dem Gemeinderat mit, dass aus Lärmschutzgründen eine Elektropumpe für den Bewässerungsteich sinnvoll wäre.

Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Auflagen zu erteilen, zur Aussprache. Der Bewässerungsteich soll einen Abstand von 8m zum Gehweg haben. Die Böschung des Teichs soll gesenkt werden. Der Teich ist einzuzäunen und anschließend zu begrünen, sodass er besser ins Landschaftsbild integriert ist. Es soll eine Elektropumpe zum Einsatz kommen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Bauvorhaben, vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung für das Bauvorhaben durch das Landratsamt Schweinfurt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit den oben genannten Auflagen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 360/1, St.-Jakobus-Weg 12, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von der GaStellV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nach den von der Bauherrin eingereichten Planunterlagen wird die vorgeschriebene Zu- und Abfahrt zwischen Stellpatz und öffentlichem Verkehrsweg von 3 m Länge analog § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV nicht eingehalten. Demnach ist die Erteilung einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erforderlich, welche vom Landratsamt Schweinfurt erteilt wird. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt ist, schlägt der Vorsitzende vor,  die gemeindliche Zustimmung zu geben.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium aufgrund des Antrags der Eigentümerin Fl. Nr. 360/1 der Gemeinde Röthlein gegen die Errichtung eines Stellplatzes und der damit verbundenen Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV i. V. m. Art. 63 Abs. 1 BayBO keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO).

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3. Kanaluntersuchungen im Ortsnetz Heidenfeld - Teilbereiche Dorfstraße, Klosterstraße, Georg-Nickel-Str., Balth.-Neumann-Str.; Vorstellung eines Sanierungskonzepts - Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Im Vorgriff auf die anstehende Sanierung der Kreisstraße SW 11 durch den Landkreis Schweinfurt wurden die im Sanierungsbereich liegenden Kanäle sowie die Kanäle der anliegenden Straßen mit einer Kamera befahren. Das Ingenieurbüro Wolfgang Müller hat die Befahrungsergebnisse ausgewertet und wird dem Gemeinderat in der Sitzung die Erkenntnisse sowie ein Sanierungskonzept für den Bereich vorstellen.  

Frau Klüspies erklärt an Hand einer Präsentation die Zustände der Kanäle im Bereich der Dorfstraße in Heidenfeld.

Elke Lanz möchte wissen wie lange solch eine Erneuerung der Kanäle hält. Frau Klüspies teilt ihr mit das die letzte Erneuerung im Jahr 1970 durchgeführt wurde. Eine Erneuerung ist circa alle 50 Jahre notwendig.

Peter Krenzer möchte wissen ob die Sanierung der Hausanschlüsse in offener Bauweise erfolgt. Frau Klüspies bejaht dies.

Während der Präsentation teilt Frau Klüspies mit, dass die Kanäle für die Wassermengen zu klein gebaut sind.  In einem Teil der Dorfstraße, sowie die Georg-Nickel-Straße soll ein Schlauliner verlegt werde, der einen Dicke von circa 2cm hat. Wolfgang Weller merkt an, dass der Kanal dann noch enger wird.
Frau Klüspies erklärt ihm, dass dies keinen Unterschied macht, da durch die glatte Oberfläche des Schlauchliners das Wasser schneller fließen kann, anders als beim rauen Beton.

Martin Weth weist darauf hin, dass der Glasfaserausbau gleich mit der Sanierung der Kanäle verbunden werden kann, da die Straße sonst zweimal geöffnet werden muss.

Wolfgang Weller fragt ob die Sanierung bezuschusst wird. Erster Bürgermeister Hofmann teilt ihm mit das es keine Zuschüsse für die Sanierung der Kanäle gibt.

Bürgermeister Hofmann informiert den Gemeinderat auf Nachfrage von Peter Gehring, dass alle Kosten für die Sanierung des Kanals auf die Bürger in Heidenfeld und Röthlein umgelegt werden. Martin Weth fragt deshalb nach ob ein Teil der Sanierungsarbeiten verschoben werden können. Laut Frau Klüspies kann ein Teil der Arbeiten verschoben werden, jedoch ist dies nicht unbedingt sinnvoll, da die Schäden sich nicht verbessern und es dann zukünftig nur teurer wird. Im schlimmsten Fall kann die Oberfläche nachgeben.

Peter Gehring schlägt vor je nach Haushaltstand die Sanierungsarbeiten komplett durchzuführen oder nur einen Teil zu sanieren.

Beschluss

Der Gemeinderat zeigt sich mit dem Sanierungskonzept des Ingenieurbüros Wolfgang Müller für die Kanäle in der Dorfstraße, Klosterstraße, Georg-Nickel-Str. und Balth.-Neumann-Str. einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung des Konzeptes in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Kommunalwahl 2020; Festlegung der Entschädigungssätze für die Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Entschädigungssätze für die Kommunalwahl mittels
Gemeinderatsbeschluss festzulegen sind. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass der
Landkreis einen Entschädigungsbetrag von maximal 45 EUR anerkennen wird.

Die Entschädigungssätze bei der Kommunalwahl 2014 waren:

Wahlhelfer (auch Briefwahl):                        pauschal 40 EUR
Bei Bedarf für Bürgermeister-Stichwahl:                pauschal 30 EUR
 
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Entschädigung in Höhe von 15 EUR je Sitzung

1. Bürgermeister Hofmann schlägt für die Wahlhelfer 50 EUR, für die Wahlhelfer bei eventueller Stichwahl 35 EUR vor, sowie für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 30 EUR pro Sitzung vor.
Ingeborg Wegner unterstützt die Anhebung der Entschädigungssätze, da so ein größerer Anreiz geschaffen wird, durch den womöglich mehr Wahlhelfer gefunden werden.

Oliver Schmitt schlägt einen Pauschalbetrag von 65 EUR für Wahlvorsteher und Stellvertreter, sowie für Schriftführer und Stellvertreter bei der Wahl vor, da sie die Hauptarbeit und Verantwortung haben. Für die Beisitzer schlägt er einen Pauschalbetrag von 55 EUR und bei eventueller Stichwahl einen Pauschalbetrag für alle Wahlhelfer von 45 EUR vor. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sollen mit 30 EUR pro Sitzung entschädigt werden. Dieser Vorschlag findet im Gemeinderat Anklang.

Simon Stock merkt an das dieses Jahr für die Wahlhelfer ein anderer Kuchen bestellt werden soll, als der von der Europawahl.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, bei den bestehenden Kommunalwahlen im
März 2020 folgende Entschädigungen und Ersatzleistungen auszubezahlen:

Wahlhelfer (auch Briefwahl): pauschal 65 EUR (Wahlvorsteher, Schriftführer sowie ihre Stellvertreter)
Wahlhelfer (auch Briefwahl): pauschal 55 EUR (Beisitzer)

Bei Bedarf Bürgermeister-Stichwahl: pauschal 45 EUR (für alle)
 
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Entschädigung in Höhe von 30 EUR je Sitzung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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5. Festlegung des Termins für die Kirchweih Heidenfeld - Antrag Eigenheimer Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Eigenheimervereins Heidenfeld Martina Braum informierte die Gemeinde Röthlein mit einem Schreiben vom 11.12.2019 über die geplante Sommerkirchweih in Heidenfeld und die damit verbundenen Änderungen der Straßensperrungen im Vergleich zum Vorjahr.

Sie bot in ihrem Schreiben an, das Konzept in einer Gemeinderatssitzung genauer zu erklären. Dieses Angebot wird vom Gemeinderat für nicht erforderlich gesehen. Es genügt eine Erläuterung des Konzepts in der Gemeindeverwaltung, zusammen mit dem 1. Bürgermeister und dem Bauhof. Die Heidenfelder Sommerkirchweih wird in diesem Jahr vom 08.08.2020 – 10.08.2020 stattfinden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Ingeborg Wegner teilt den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen mit, dass sie durch den Amtsboten auf ein Treffen der Jugendbeauftragten der Gemeinden des Landkreises Schweinfurt aufmerksam wurde. Ingeborg Wegner schlägt vor, dort auch jemanden im Auftrag der Gemeinde Röthlein teilnehmen zu lassen.

Wolfgang Weller erkundigt sich nach der geplanten Sanierung des Kindergartens in Heidenfeld. 1. Bürgermeister Hofmann erklärt ihm, das Näheres in der Bauausschusssitzung am Mittwoch den, 22.01.2020 besprochen wird. Florian Kress kritisiert die späte Bekanntgabe des Termins. 1. Bürgermeister Hofmann erklärt, dass man noch auf Zusagen warten musste, die erst heute eintrafen.

Ingeborg Wegner fragt nach dem Stand der Grundschulsanierung. 1. Bürgermeister Hofmann Albrecht Hofmann informiert die Gemeinderätin, dass die Gemeinde in der siebten Kalenderwoche einen Termin bei der Re gierung in Würzburg hat. Dort wird dann die weitere Planung erfolgen.

Peter Gehring berichtet von einem Treffen mit den Vereinsvertretern zum Thema Bürgerhaus Hirschfeld. Diese haben sich für eine kleine Teeküche, eine Erneuerung der Treppe, sowie eine barrierefreie Toilette und einen Wanddurchbruch ausgesprochen.

 

Datenstand vom 03.09.2020 10:14 Uhr