Datum: 03.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.02.2020
2 Baugesuche
2.1 Neuerrichung einer Außenwerbung am Sportgeschäft auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Hauptstraße 110, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und eines Nebengebäudes, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein - Anzeige der Beseitigung und Antrag auf Baugenehmigung
3 Jahresbericht der Gemeindebibliothek 2019
4 Finanzwesen - Jahresrechnung 2018; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
5 Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2019 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 0 4.02.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö informativ 2
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2.1. Neuerrichung einer Außenwerbung am Sportgeschäft auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Hauptstraße 110, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Neuerrichtung einer Außenwerbung am Sportgeschäft auf dem Grundstück Fl. Nr. 110, Hauptstraße 21, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstabe a BayBO sind Werbeanlagen in Auslagen oder an Schaufenstern, im Übrigen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m², verfahrensfrei. Da das Vorhaben eine Länge von 6,58 m und eine Höhe von 0,75 m aufweist, ist ein Bauantrag erforderlich. Das Werbeschild ist unbeleuchtet und bündig auf die Fassade geschraubt. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohnhäuser, Scheunen sowie kleine Geschäfte bzw. Verkaufsstätten mit Außenwerbung. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und eines Nebengebäudes, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein - Anzeige der Beseitigung und Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 10 am 20.08.2019 unter TOP 2.3 behandelt wurde. So soll das bestehende Wohnhaus vollständig abgerissen werden und ein Einfamilienwohnhaus mit Flachdach errichtet werden. Die Gebäudehöhe von derzeit 9,10 m reduziert sich auf 6,95 m. Das Gremium beschloss, das gemeindliche Einvernehmen für die formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne in Aussicht zu stellen.
Nun wurde eine Anzeige der Beseitigung für den Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und eines Nebengebäudes sowie ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage eingereicht. Vom Vorsitzenden werden die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude aufgezeigt und erläutert. Er weist auf die gesetzliche Vorschrift des Art. 57 Abs. 5 BayBO, wonach die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen ist, hin. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.
In den Planunterlagen des Bauantrags hat das Wohnhaus eine Gebäudehöhe von 6,50 m und ein Flachdach. Für den Bereich in dem sich das Grundstück befindet, existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohnhäuser, Nebengebäude u nd Garagen. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Laut Bauherren konnte die fehlende Nachbarunterschrift des Grundstücks Fl. Nr. 296 nicht eingeholt werden, da die Grundstückseigentümerin verstorben ist und der Nachlass noch nicht geklärt/vollzogen ist. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlagen keine Einwände zu erheben und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO)

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3. Jahresbericht der Gemeindebibliothek 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Gemeindebibliothek Röthlein, Alexis Lender. Diese stellte die Arbeit der Röthleiner Bibliothek 2019 mit vielen Fotos vor. So sind im vergangenen Jahr die Besucherzahlen um sechs Prozent gestiegen und es wurden 92 neue Leserausweise ausgestellt. Fünf Prozent mehr Entleihen waren im Kinder- und Jugendbuchbereich zu verzeichnen, 15 Prozent bei CDs und Kinderspielen. Insgesamt nutzten 853 Leser das umfangreiche Angebot und entliehen inklusive der elektronischen Medien insgesamt knapp 52 000 Medien.  Ganz neu im Angebot: Die Tonies - kleine, robuste Multimedia-Figuren mit Hörspiel- und Liederinhalt, die, wie auch viele andere neue Medien, dank der Unterstützung der Gemeinde und einer Förderung der Landesfachstelle angeschafft werden konnten. 2019 gab es daneben 92 Veranstaltungen und 41 Buchausstellungen mit über 2000 Besuchern. Krabbelgruppe und Kindergärten kamen regelmäßig zu Besuch, wichtige Leseförderung wie auch der monatliche Vorlesebesuch im Kindergarten und die Lesewoche mit vielen tollen Lesespaß-Aktionen in Kooperation mit der Röthleiner Grundschule. Die fand 2019 bereits zum 15. Mal statt - eine weitere Stufe der gezielten Förderung der Freude am Lesen, die Lehrern und Bibliotheksverantwortlichen natürlich gleichermaßen am Herzen liegt.
Alexis Lender warf  auch einen Blick auf das aktuelle Jahr 2020: Anfang Januar fand bereits eine musikalische Lesung statt, geplant sind auch wieder ein Harry-Potter-Nachmittag und ein Star-Wars-Treffen. Die Patchwork-Expertin aus der Eifel, Thea Merkelbach, kommt ein letztes Mal und neben vielen neuen Büchern zum Thema "Klimawandel" ist mit Nadine Schubert am Donnerstag, 19. November, eine Vorreiterin des plastikfreien Lebens zu Gast, dazu sind weitere Aktionen rund um das Thema unter dem Motto "Was kann ich tun" geplant. In Vorbereitung sind auch bereits die alljährliche Lesewoche im Oktober und das Ferienspaßprogramm in den Sommerferien.

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4. Finanzwesen - Jahresrechnung 2018; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet Geschäftsleiter Simon Göbel den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden von dem Geschäftsleiter ergänzende Angaben getätigt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Göbel und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.

Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2019 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach § 19 Abs. 1 KommHV bleiben im Vermögenshaushalt die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für übertragbar erklärt werden (§ 19 Abs. 2 KommHV). Die Übertragung erfolgt durch Bildung von Haushaltsausgaberesten (VV zu Nr. 19 KommHV). Somit stehen im neuen Jahr Ausgabeansätze zur Verfügung ohne den neuen Haushalt zu belasten. Es wird der Haushalt des vorherigen Jahrs dadurch belastet.

Der Vorsitzende erteilt da Wort an Geschäftsleiter Simon Göbel, der die aufzulösenden und zu bildenden Haushaltsreste vorstellt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsreste aufzulösen bzw. neu zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Ingeborg Wegner fragt nach dem Planungsstand beim abgebrochenen Anwesen Hauptstr. 32. Der Vorsitzende erläutert, dass er mittlerweile die Freigabe durch das Staatl. Bauamt Schweinfurt für die Änderung der Zufahrt in die Barthstr. erhalten hat. Wegner bittet die aktuelle nicht ansehnliche Fassadenansicht zu kaschieren. Andreas Hettterich ist der Meinung, dass erst einmal ein neues Konzept beschlossen werden sollte, bevor der Bauhof hier weitere Arbeitsstunden investiert.

Peter Gehring spricht das Schreiben der Gemeinde an die Vereine zwecks öffentlichem WLAN an. Dort heißt es, dass im Vereinsgebäude ein Paßwort ausgehängt werden solle. Dies war aber nicht Intension des Gemeinderats. Vielmehr solle das WLAN frei und ohne Paßwort zugänglich sein. Der Vorsitzende wird auf den Sachbearbeiter Schander zugehen.

Andreas Hetterich fragt nach der Veranstaltung mit dem Energieberater Herrn Paulus. Der Vorsitzende erläutert, dass der Vortrag am 26.03.2020 im Pfarrheim Heidenfeld stattfinden wird.

Ingeborg Wegner bittet darum im Amtsboten die Vorgehensweise zu erläutern, was zu tun ist, wenn ein Bürger eine defekte Straßenlampe bemerkt. Die Nr. der Lampe sollte direkt der ÜZ gemeldet werden. Armin Götz ergänzt, dass dies online auf der Seite der ÜZ möglich wäre.

Andreas Hetterich fragt nach der Inbetriebnahme des Brunnens auf den Heidenfelder Dorfplätzen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Auftrag vergeben ist. Er wird bei der ausführenden Firma an die Umsetzung erinnern .

Datenstand vom 03.09.2020 10:15 Uhr