Datum: 28.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Ort
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
2 Baugesuche
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung von 6 Fahnenmasten, eines Pilons und 5 Werbeanlagen an der Fassade auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 402, 403, 404 und 405, Am Etzberg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau von Lager-/ und Logistikhallen und Büroflächen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
2.4 Bau eines Gerätehauses für Gartengeräte und Fahrräder auf dem Grundstück Fl. Nr. 1270/3, Lärchenweg 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
2.5 Teilabbruch eines Daches zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 106/1, Balthasar-Neumann-Straße 30, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.6 Tektur für Garage, Technikraum und Überarbeitung der Freiflächengestaltung auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1, An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein
2.7 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für das Grundstück Fl. Nr. 1085, Lage: Erlenhof, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld
2.8 Bau eines Gartenhaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 984/5, Lindenplatz 17, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
3 Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts
4 Finanzwesen - Jahresrechnung 2017
4.1 Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung
4.2 Entlastung
5 Finanzwesen - Jahresrechnung 2018
5.1 Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung
5.2 Entlastung
6 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, ist die Niederschrift hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö informativ 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 14 am 26.11.2019 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld hinsichtlich der Errichtung eines Einfamilienhauses mit „eineinhalb Vollgeschossen“, laut Bauherren, zu erteilen. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Die Eigentümer der im Änderungsbereich des Bebauungsplans liegenden vier Grundstückseigentümer Flur-Nrn. 173/1, 173/2, 173/3 und 173/4 und die Eigentümer des Nachbargrundstücks Flur-Nr. 173/6 haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Damals wurde vom Gremium beschloss, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/5, Baumgärtleinstraße 13, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Anzahl der Vollgeschosse in Aussicht zu stellen.

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde nun eingereicht. Das Einfamilienhaus soll mit zwei Vollgeschossen errichtet werden. Des Weiteren ist eine Befreiung von der Verbindlichkeit von Grenzgaragen erforderlich, da die Gebäudelängen abweichen. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende  die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse und der Verbindlichkeit von Grenzgaragen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung von 6 Fahnenmasten, eines Pilons und 5 Werbeanlagen an der Fassade auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 402, 403, 404 und 405, Am Etzberg 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau von Lager-/Logistikhallen und Fahrersanitärgebäude auf den Grundstücken Fl. Nrn. 402, 403, 404 und 405 (Teilflächen), Am Etzberg 14, Gemarkung Röthlein, bereits in der Sitzung Nr. 14 am 30.10.2018, TOP 6.1, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt wurde.

Nun wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von sechs Fahnenmasten, eines Pylons und fünf Werbeanlagen an der Fassade des fast fertiggestellten Bauvorhabens eingereicht. Demnach soll an der östlichen und westlichen Gebäudeseite der Lager- und Logistikhalle jeweils eine sowie an der nördlichen Gebäudeseite zwei Werbeanlagen angebracht werden. Im südlichen Teil des Grundstücks soll ebenfalls eine Werbeanlage sowie der Pylon und sechs Fahnenmasten errichtet werden. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans „Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", in dessen Geltungsbereich sich das Bauvorhaben befindet, nicht ein, sodass eine Befreiung bezüglich der Unzuläs sigkeit von Werbeanlagen die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) die außerhalb von Ortschaften liegen erforderlich ist.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor.

Mit E-Mail vom 24.03.2020 sowie Schreiben vom 26.03.2020 hat das Staatliche Bauamt hierzu Stellung genommen. Demnach liegt das Vorhaben gemäß Lageplan außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile einer Ortsdurchfahrt auf freier Strecke. Die Werbeanlagen dürfen nur in einer den Verkehr nicht negativ beeinträchtigenden Art und Weise angebracht werden, sodass die vier Werbeanlagen, die von der St 2277 aus sichtbar sind, nicht angestrahlt und nicht blitzend sein dürfen. Hinsichtlich der weiteren Werbeanlagen (Werbeanlage an der Südseite der Halle, sechs Fahnenmasten, ein Pylon) bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Einwände.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichung von der Unzulässigkeit von Werbeanlagen die auf Bereiche der Staatsstraße (St2277) oder der Bundesstraße (B 286) die außerhalb von Ortschaften liegen, unter der Berücksichtigung der Bedingungen des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2.3. Neubau von Lager-/ und Logistikhallen und Büroflächen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau von Lager-/ und Logistikhallen sowie Büroflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein, ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde. Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze nicht ein, da die Feuerwehrumfahrt außerhalb der Baugrenze vorgesehen ist.

Des Weiteren beträgt die Traufhöhe ca. 13,00 m und die Gebäudelänge 157,12 m. Der Bebauungsplan schreibt eine maximale Traufhöhe von 8,00 m sowie eine maximale Gebäudelänge von 100,00 m vor. An der nördlichen Gebäudefassade sollen Werbeanlage angebracht werden, welche angestrahlt werden soll und eventuell von der B 286 und der Staatsstraße aus sichtbar sind. Daher bedarf es einer Befreiung bezüglich der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken. Des Weiteren wird die Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß sowie die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen mit versickerungsgünstigen Materialen teilweise nicht berücksichtigt. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für den Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nicht zu erteilen. Vom Bauherrn sind ein Geländequerschnitt sowie weitere Ansichten der geplanten Lager- und Logistikhalle vorzulegen, auf welchen der Höhenunterschied zu den umliegenden Gebäuden ersichtlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.4. Bau eines Gerätehauses für Gartengeräte und Fahrräder auf dem Grundstück Fl. Nr. 1270/3, Lärchenweg 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird beim Bau des Gerätehauses die Baugrenze nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.5. Teilabbruch eines Daches zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 106/1, Balthasar-Neumann-Straße 30, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich des Teilabbruchs eines Daches zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 106/1, Balthasar-Neumann-Straße 30, Gemarkung Heidenfeld, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude mit Balkonen, Scheunen und Nebengebäude. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.6. Tektur für Garage, Technikraum und Überarbeitung der Freiflächengestaltung auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1, An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1 An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein, vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 3 am 26.02.2019 unter TOP 2.4 behandelt wurde und bezüglich der Traufhöhe die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan „Heidenfelder Weg“, Gt. Röthlein, erteilt wurde.

Durch das Landratsamt Schweinfurt wurde am 27.05.2019 die Baugenehmigung erteilt. Für das Bauvorhaben wurde vom Bauherrn nun ein Änderungsantrag gestellt, da sich erst nach der Baugenehmigung herausgestellt hat, dass für die Erweiterung der Produktionshalle ein zusätzlicher Technikraum sowie ein neuer Trafo erforderlich ist. Dies wird durch einen untergeordneten Anbau an der Hallenerweiterung realisiert wodurch sich der Technikraum (Trafo) teilweise außerhalb der Baugrenze befindet. Des Weiteren sind  eine zusätzliche Garage, welche westlich der neuen Asphaltfläche geplant ist, und der überarbeitete Außenanlagenplan Bestandteil der Tektur.  

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Bauherrn und stellt die eingereichte Tektur mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur vorliegenden Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung von der Baugrenze durch den Technikraum (Trafo) die notwendige Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.7. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für das Grundstück Fl. Nr. 1085, Lage: Erlenhof, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das Grundstück Fl. Nr. 1085, Lage: Erlenhof im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung bei der Gemeinde eingegangen ist. Die Gemeinde ist Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke.

Durch die Abgrabung soll die Bodenqualität des Grundstücks verbessert und durch die Ausbringung von Mutterboden auf dem landwirtschaftlichen Ackergrundstück das Senken ausgeglichen werden. Die Stärke der Ausbringung beträgt ca. 5-10 cm auf einer Fläche von 3.500 bis 4.000 qm.

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Bauherrin und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für das Grundstück Fl. Nr. 1085 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemei ndliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.8. Bau eines Gartenhaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 984/5, Lindenplatz 17, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird beim Bau des Gartenhauses die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren ist eine Befreiung von der Unzulässigkeit von Nebengebäuden erforderlich.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze und der Unzulässigkeit von Nebengebäuden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unterer Unkenbach; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 - Zustimmung zum Entwurf des Haushalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Abwasserzweckverband „Unterer Unkenbach“
seinen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vorgelegt hat. Aufgrund der satzungsrechtlichen Bestimmung müssen die Mitgliedsgemeinden diesem zustimmen.

Der Verwaltungshaushalt 2020 hat ein Volumen von 745.700 EUR und der Vermögenshaushalt ein Volumen von 150.000 EUR. Die Umlagen für die Betriebs- und Investitionskosten 2020 ermitteln sich aus den Abwassereinheiten, die ein Aufteilungsverhältnis von 52,30 % für Schwebheim und 47,70 % für Röthlein ergeben. Die Betriebskostenumlage für Röthlein liegt für das Haushaltsjahr 2020 bei 351.816 EUR, die Investitionskostenumlage bei 23.114 EUR.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, dem Haushaltsentwurf des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ für das J ahr 2020 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Finanzwesen - Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö informativ 4
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4.1. Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Peter Krenzer. Dieser gibt das Prüfungsergebnis bekannt.

Sodann verliest die Kämmerin Lena Seifert die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 . Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 11.02.2020 und 18.02.2020 die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der vor dieser Gemeinderatssitzung stattgefundenen Ausschusssitzung dem Gemeinderat empfohlen, die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 zu beschließen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Da zu diesem Tagesordnungspunkt der 1. Bürgermeister nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt 2. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz. Dieser stellt anschließend die Entlastung zur Abstimmung.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2017 wird mit den im vorherigen Gemeinderatsbeschluss festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Finanzwesen - Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö informativ 5
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5.1. Bekanntgabe des Berichts der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Peter Krenzer. Dieser gibt das Prüfungsergebnis bekannt.

Sodann verliest die Kämmerin Lena Seifert die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 11.02.2020 und 18.02.2020 die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der vor dieser Gemeinderatssitzung stattgefundenen Ausschusssitzung dem Gemeinderat empfohlen, die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 zu beschließen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 2 dieser Niederschrift beiliegende Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.2. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Da zu diesem Tagesordnungspunkt der 1. Bürgermeister nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt 2. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz. Dieser stellt anschließend die Entlastung zur Abstimmung.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2018 wird mit den im vorherigen Gemeinderatsbeschluss festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Vom Geschäftsleiter Simon Göbel wird die E-Mail des Landratsamtes Schweinfurt vom 28.04.2020 verlesen. Hierin teilt das Landratsamt mit, dass die jährlich am 30.04. stattfindenden Feste zur Aufstellung eines Maibaums unter das aktuell geltende Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie fallen und daher in diesem Jahr untersagt sind. Dies wurde bereits an die drei Vereine in der Gemeinde weitergegeben.


Petra Jakob kommt nochmals auf die Rechnungsprüfung zu sprechen und fragt nach, ob bezüglich des hohen Stromverbrauchs in der Feldhofstraße 8 in Heidenfeld schon etwas unternommen wurde. Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof darum kümmern wird.


Ingeborg Wegner hatte bereits während der Hitzewelle im Sommer des vergangenen Jahres angeregt, für die gemeindlichen Bäume in der Großgemeinde Bewässerungssäcke anzuschaffen um dem Bauhof die Arbeit zu erleichtern und fragt nach dem aktuellen Stand.

Der Vorsitzende führt aus, dass der Bauhof mit einem Gießarm ausgestattet ist, der von einem Mitarbeiter vom Fahrzeug aus alleine bedient werden kann, und die Bewässerungssäcke einen Rückschritt bedeuten würden, da hier zwei Mitarbeiter notwendig wären und diese im Straßenverkehr erhöhter Gefahr ausgesetzt wären.


Aufgrund der aktuellen Corona-Lage fragt Andreas Hetterich nach den für die Grundschule Röthlein getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen, sobald der Schulbetrieb wiederaufgenommen wird.

Der geschäftsleitende Beamte Simon Göbel führt hierzu aus, dass es in der Gemeinde Röthlein einen Arbeitssicherheitsausschuss gibt, der sich bereits mit dieser Thematik befasst hat. Für die gemeindlichen Gebäude wie Rathaus, Bauhof, Bibliothek, Mehrzweckhalle usw. wurden bereits erste Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt. Durch die Betriebsärztin Frau Horling fand bereits eine Begehung der Grundschule statt. Ihre Anregungen für notwenige und mögliche Maßnahmen werden in den nächsten Wochen umgesetzt, sodass der Schulbetrieb schrittweise wieder stattfinden kann.


Andreas Hetterich regt an, dass durch die Gemeinde Blühsamen an die Bürgerinnen und Bürger ausgeteilt werden sollte, damit sie diese in ihren Gärten ansähen können um Flächen für Bienen zu schaffen. Hier sollte mit dem Bauhof gesprochen werden, ob diese eventuell währen der Öffnungszeiten der Deponie an Interessierte verteilt werden können.


Simon Stock fragt nach dem Planungsstand in Sachen Kindergarten Heidenfeld.

Hier führt der Vorsitzende aus, dass die Fachprojektanten aktuell daran arbeiten, die Anregungen in die Planungen mit aufzunehmen.

Weiter teilt er mit, dass der Kindergarten während der Umbaumaßnahmen in die Mehrzweckhalle ausgelagert wird. Dies ist mit geringfügigen Umbaukosten möglich, sodass die Regelkinder die Hausmeisterwohnung und die Schulkindbetreuung den Mehrzweckraum nutzen können. Sollte während dieser Zeit eine Veranstaltung in der Mehrzweckhalle stattfinden, kann die Betreuung der Schulkinder in der Kegelbahn stattfinden.


Oliver Schmitt spricht das gemeindliche Grundstück in der Hauptstraße/Ecke Barthstraße an und regt an, dass die Fläche mit Schotter aufgefüllt werden sollte damit der Bauzaun entfernt werden kann, da dieser keinen schönen Anblick darstellt.

Der Vorsitzende führt aus, dass bereits mit dem Architekten Perleth und dem Ingenieurbüro IWM Wolfgang Müller ein vor Ort Termin stattgefunden hat bei dem die Straßenführung des Einmündungsbereichs besprochen wurde. Sobald hier eine Entscheidung getroffen wurde, wird das Architekturbüro Perleth einen neuen Entwurf für die Gestaltung des Grundstücks ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr kommen, bedankt sich der Vorsitzende beim Gemeinderat für die konstruktive und produktive Mitarbeit in den vergangenen 12 Jahren. Nur so war eine erfolgreiche Gemeindearbeit möglich auf die er sehr stolz ist. Besonders bedankt er sich für den respektvollen Umgang untereinander und dass die Sitzungen überwiegend harmonisch abgelaufen sind. Seinem Nachfolger und dem neuen Gemeinderat wünscht er alles Gute und ein glückliches Händchen für die zukünftigen Entscheidungen zum Wohle der Großgemeinde Röthlein.

Datenstand vom 03.09.2020 10:16 Uhr