Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020
3 Baugesuche
3.1 Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage
3.2 Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen und Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
4 Vollzug des Personenstandsgesetzes - PStG; Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Standesbeamten
5 Information über den aktuellen Stand der Städtebauförderung
6 Gemeindestraßen; Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Kanalsanierung in der Dorfstr., Klosterstr., Georg-Nickel-Str., Balt.-Neumann-Str.
7 Gemeindestraßen; Beauftragung eines Architekturbüros für Planungsleistungen in der Dorfstr., Klosterstr., Georg-Nickel-Str.
8 Kindertagesstätte Heidenfeld; Bedarfsanerkennung für eine weitere Regelgruppe
9 Liegenschaften; Kauf von Heizöl
10 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem von Seiten des Gremiums keine Einwendungen vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.

Martina Braum weist darauf hin, dass bei der Anregung von Andreas Hetterich hinsichtlich der Verteilung von Blühsamen an Bürgerinnen und Bürgern ergänzt werden soll, dass die Gemeinde bei den Eigenheimern, dem Obst- und Gartenbauverein und dem Gartenbau- und Verschönerungsverein anfragen will, ob diese die Verteilung der Samen übernehmen möchten.

Nachdem keine weiteren Einwendungen vorgetragen werden, lässt der 1. Bürgermeister über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Simon Göbel erklärt den Gemeinderäten die Unterschiede einer formlosen Bauvoranfrage zu einem Antrag auf Vorbescheid. Im Anschluss informiert er üben den Antrag auf Baugenehmigung.

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3.1. Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Herzenberg “, Gt. Hirschfeld. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Einzelgaubenbreite von max. 1,50 m sowie der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, erforderlich. Die eine Dachgaube weißt eine Breite von 3,50 m sowie die andere von 5,71 m. auf. Die Gesamtsumme der zulässigen Einzelgaubenbreite beträgt 5,40 m. Des Weiteren wird der Mindestbstand von 2,50 m zwischen Gauben und Ortgang unterschritten. Diese liegt bei 1,76 m und 2,18 m. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der 1. Bürgermeister verliest das Schreiben des Ingenieurbüros, dass die Bauherren den Planunterlagen beigelegt haben.

Elke Lanz äußert keine Bedenken, da es bereits Vergleichsfälle gibt.

Armin Götz schließt sich der Meinung an, da die Nachbarn durch die Gauben nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Einzelgaubenbreite, der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten sowie des Abstands zum Ortgang bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen und Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 13 am 05.11.2019 unter TOP 2.1 behandelt wurde. Im Vorbescheid sollte geklärt werden, ob das Bauvorhaben in diesem Bereich errichtet werden kann. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Scheunen, Nebengebäude sowie Wohnhäuser, das Feuerwehrhaus und einen Spielplatz, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat im Vorbescheid vom 13.12.2019 die bauaufsichtliche Genehmigung für die im Vorbescheidsverfahren zu klärende Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung sowie den Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle bei der Gemeinde eingereicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Martina Braum fragt, ob es beim vorliegenden Bauantrag Änderungen zum Vorbescheid gibt. Dies ist nicht der Fall, wie Simon Göbel entgegnet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Personenstandsgesetzes - PStG; Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der 2. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz. Gemäß § 2 Abs. 3 PStG dürfen nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte zu Standesbeamten bestellt werden. Abweichend hiervon kann gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) der 1. Bürgermeister zum Standesbeamten für den Aufgabenbereich Eheschließungen bestellt werden.

Er schlägt deshalb vor, den 1. Bürgermeister Peter Gehring gemäß § 2 Abs. 3 Personenstandsgesetze zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich „Eheschließungen“ zu bestellen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den 1. Bürgermeister Peter Gehring  zum Standesbeamten mit dem Aufgabenbereich  Eheschließungen gemäß § 2 Abs. 3 PStG i. V. m. § 2 Abs. 3 AVPStG zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Information über den aktuellen Stand der Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister übergibt das Wort an Simon Göbel, der den aktuellen Stand der Städtebauförderung vorstellt. So wurde vom Gemeinderat das Thema Städtebauförderung bereits im Jahr 2018 in Angriff genommen. Es wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt, mit dem Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt wurden. Am 15.10.2019 wurde bei der Regierung der Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung für die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen für jeden Ortsteil gestellt. Die Entscheidung der Regierung darüber sollte in den nächsten Wochen vorliegen. Pro Ortsteil wurden 15 bis 18 Projekte vor allem für die Entwicklung der Altortbereiche aufgenommen. Die Verwaltung hat bereits einen Vorschlag für die Priorisierung der Vorhaben erstellt, diese Liste wird an die Gemeinderäte als Diskussionsgrundlage ausgeteilt.

Andreas Hetterich erkundigt sich, ob es bereits Tendenzen hinsichtlich der Förderung gibt. Der Zuschuss wird wahrscheinlich gegeben, wie dem 1. Bürgermeister in einem Telefonat mit der Regierung mitgeteilt wurde. Des Weiteren teilt der 1. Bürgermeister mit, dass eine Ausschreibung für das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Kürze durchgeführt wird.

Im Fokus steht aktuell die Sanierung der Kreisstraße SW 11 durch den Landkreis Schweinfurt, die durch Heidenfeld verläuft und den Straßennamen „Dorfstraße“ trägt. Diese wurde bereits 1990 und 2012 stückweise saniert. Die Gemeinde hatte die Sanierungen durch den Landkreis jeweils genutzt, um die Seitenbereiche, wie Fahrradweg, Parkstreifen und Gehwege aufzuwerten. Nun soll das Reststück von der Gaststätte „Zum Goldenen Kreuz“ bis zur Mehrzweckhalle saniert werden. Die Gemeinde möchte diese Sanierung nutzen, um dort die Seitenbereiche aufzuwerten und die Achse zum Kloster hervorzuheben. Dies sind alles Projekte aus dem städtebaulichen Rahmenplan für Heidenfeld.

Detlev Reusch möchte den Umfang der Planungsleistungen wissen. Simon Göbel erklärt, dass als erster Schritt das Architekturbüro unter TOP 7 mit den ersten beiden Leistungsphasen beauftragt werden soll. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Der Landkreis ist für die Straße und die Entwässerungsrinne zuständig, die Gemeinde für Kanal und die Seitenbereiche der Straße. Im Bereich Klosterstraße und Georg-Nickel-Str. ist die Gemeinde für alles zuständig, da es sich hierbei um Gemeindestraßen handelt. Detlev Reusch fragt weiter, ob die Kosten budgetiert sind. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Haushalt für 2020 noch nicht beschlossen ist und keine Kostenschätzungen vorliegen. Deshalb soll ein Planungsbüro beauftragt werden, damit eine Kostenschätzung erstellt wird.

Martina Braum erkundigt sich, wann der Landkreis die Straßensanierung plant. Dies soll 2021, spätestens 2022 erfolgen. Der Landkreis wartet auf die Planungen der Gemeinde.

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6. Gemeindestraßen; Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Kanalsanierung in der Dorfstr., Klosterstr., Georg-Nickel-Str., Balt.-Neumann-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Vorgriff auf die anstehende Sanierung der Kreisstraße SW 11 in Heidenfeld durch den Landkreis Schweinfurt (ab der Gaststätte “Zum Goldenen Kreuz“ in Richtung Mehrzweckhalle) hat die Gemeinde Röthlein die im Sanierungsbereich liegenden Kanäle sowie die Kanäle der anliegenden Straße untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die in den sechziger Jahren verlegte Kanäle stark sanierungsbedürftig und unterdimensioniert sind. Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 14.01.2020 das Sanierungskonzept des Ingenieurbüros Müller für den Kanal in der Dorfstraße, Klosterstraße, Georg-Nickel-Str. und Balth.-Neumann-Str. einstimmig angenommen hat, wurden durch die Verwaltung die weiteren Schritte zur Umsetzung dieses Konzepts in die Wege geleitet. Die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts wird mittels Beamer an der Wand gezeigt.

Der Bautechniker der Gemeinde hat ein Angebot zur Bauausführung bei dem Ingenieurbüro Müller für die Leistungsphasen 2-9 eingeholt. Leistungsphase 1 entfällt, da das Ingenieurbüro bereits mit dem Sanierungskonzept beauftragt war. Weitere Angebote sind nicht notwendig, da die Kriterien für eine Verfahrenserleichterung bei freiberuflichen Leistungen erfüllt sind. Das Honorarangebot für die Leistungsphasen 2-9 liegt bei 59.957,93 € zzgl. MwSt. Es wird empfohlen, das Angebot zu beauftragen.

Detlev Reusch regt im Zuge der Kanalsanierung an, ein Glasfasernetz im dortigen Bereich zu errichten. Der 1. Bürgermeister erläutert, dass die Anwohner auf ihren Grundstücken einen entsprechenden Anschluss mit errichten müssten. Grundsätzlich sei dies aber sinnvoll, die Maßnahme muss mit der Telekom abgeklärt werden.

Simon Stock möchte, dass die Bürger im Amtsboten hingewiesen werden, sich um ihre Rückstauklappen zu kümmern.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, das Ingenieurbüro Müller, Gochsheim, mit der Planung und Bauausführung der Kanalsanierung in der Dorfstraße, Klosterstraße, Georg-Nickel-Str. und Balth.-Neumann-Str. im GT Heidenfeld zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und das Büro stufenweise mit den Leistungsphasen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Gemeindestraßen; Beauftragung eines Architekturbüros für Planungsleistungen in der Dorfstr., Klosterstr., Georg-Nickel-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister erläutert, dass im Rahmen der Erneuerung eines Teilbereichs der Kreisstraße SW 11 in Heidenfeld durch den Landkreis Schweinfurt und der Kanalsanierung durch die Gemeinde Röthlein die Umgestaltung bzw. Aufwertung der Straßenrandbereiche der Dorfstraße (Gehwege, Parkstreifen) ortsauswärts ab der Gaststätte „Zum Goldenen Kreuz“ in Richtung Mehrzweckhalle sowie die Zufahrten zum Kloster „Maria Hilf“ (Georg-Nickel-Straße und Klosterstraße) zur Hervorhebung der Achse vom Ort zum Kloster angestrebt werden soll. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplans für Heidenfeld. Es soll eine Umgestaltung bzw. Aufwertung zu einer dorfgerechten Straßenraumgliederung mit Baumneupflanzungen und straßenbegleitendem Grün vorgesehen werden. Eventuell soll auf Höhe der Gaststätte der Fußweg verbreitert werden. Er verweist auf die Ausführungen unter TOP 5, bei dem schon einige Fragen zu dem Projekt beantwortet wurden.

Für die Planung dieser Maßnahme wurden vier Architekten um Abgabe eines Honorarangebots für die Leistungsphasen 1-2 gebeten. Zwei Angebote liegen vor, die vom Bautechniker der Gemeinde geprüft wurden. Ein Architekt hat aus Kapazitätsgründen schriftlich abgesagt und ein weiterer hat die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt. Das Angebot des Architekturbüros A für die Leistungsphasen 1-2 liegt bei 28.257,85 € zzgl. MwSt. Das Angebot des Architekturbüros B (Perleth) für die Leistungsphasen 1-2 liegt bei 25.312,29 € zzgl. MwSt. Somit ist das Angebot des Architekturbüros Perleth das wirtschaftlich günstigere Angebot. Nach einem Aufklärungsgespräch am 02.03.2020 mit den Vertretern des Architektbüros Perleth erwarten wir aufgrund seiner fachlichen Kompetenz auch die bestmögliche Umsetzung des Projekts. Der Projektverantwortliche konnte eine langjährige Erfahrung in der Planung und Umsetzung der Dorferneuerung aufweisen. Es wird empfohlen, das Architekturbüro Perleth mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen und die Verwaltung zu ermächtigen, die weiteren Leistungsphasen (3 bis 9) nach Projektfortschritt eigenständig an das Büro zu vergeben.

Auf Nachfrage von Martina Braum erläutert der 1. Bürgermeister, dass mit dem für die Beauftragung vorgesehenen Büro bisher nur im Bereich Planung zusammengearbeitet wurde. Die bisherige Zusammenarbeit war sehr zufriedenstellend gewesen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, das Architekturbüro Perleth, Schweinfurt, mit der Planung zur Umgestaltung und Aufwertung der Dorfstraße ab der Gaststätte „Zum Goldenen Kreuz“ in Richtung Mehrzweckhalle sowie der Zufahrten zum Kloster (Georg-Nickel-Straße und Klosterstraße) zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und das Büro stufenweise mit den Leistungsphasen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Kindertagesstätte Heidenfeld; Bedarfsanerkennung für eine weitere Regelgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der St. Johannisverein Heidenfeld hat beantragt die Bedarfsanerkennung für 75 Regelkinder für die Kindertagesstätte Heidenfeld festzustellen. Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Danach sind die derzeitigen 50 Plätze für Regelkinder nicht ausreichend, da durch die Geburtenzahlen und die Ausweisung des neuen Baugebiets ein höherer Bedarf zu erwarten ist. Die Betriebserlaubnis muss daher auf 75 Plätze erweitert werden. Eventuell sind auch 70 Plätze ausreichend, wenn dies durch den Platzbedarf in der Kindertagesstätte nicht anders möglich wäre (entsprechend dem Sc hreiben des Landratsamtes Schweinfurt). Für die Bedarfsanerkennung wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erkennt den Bedarf von 75 Plätzen für Regelkinder in der Kindertagesstätte Heidenfeld an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Liegenschaften; Kauf von Heizöl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Angesichts der aktuell günstigen Heizölpreise hat die Gemeindeverwaltung im Mai 2020 für die Liegenschaften Mehrzweckhalle, Feldhofstr. 8 und Mainstr. 12 mit zwei Bestellungen insgesamt 56.000 Liter Heizöl bestellt. Es wurden zwei Angebote eingeholt und das mit 0,4760 EUR/Liter und 0,4460 EUR/Liter jeweils wirtschaftlich günstigere Angebot der Firma Walther, Schweinfurt, beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die im Mai 2020 getätigten Heizölkäufe über 56.000 Liter für die gemeindlichen Liegenschaften Mehrzweckhalle, Feldhofstr. 8 un d Mainstr. 12 bei der Firma Walther, Schweinfurt, zu genehmigen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 10

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert, dass die Blühfläche am Ortseingang in Hirschfeld abmagern muss, damit das Ansähen eine Chance hat. Deshalb liegt die Fläche brach. Martina Schneider-Gleitsmann hat Bedenken, dass aufgrund der dort vorhandenen Steine eine Ansaat nicht möglich ist. Laut dem 1. Bürgermeister stellt dies kein Problem dar.

Der 1. Bürgermeister Gehring setzt die Gemeinderäte in Kenntnis, dass das Ingenieurbüro Müller heute eine Plan für die Straßenführung der Barthstraße vorgelegt hat. Diese wird dem staatlichen Bauamt zur Zustimmung vorgelegt.

Zum Stand des Baugebietes „An der Sulz“ teilt er mit, dass die Vermessung der Grundstücke morgen beginnt. Im Anschluss werden die Grundstücke verkauft, so dass wohl bis September gebaut werden kann. Derzeit gibt es ca. 77 Interessenten. Im Amtsboten erfolgt ein letzter Aufruf für Bauwillige, bevor die Verlosung erfolgt. Doris Gill erkundigt sich, ob es einen neuen Stand hinsichtlich der Probebohrungen gibt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Des Weiteren wird versucht, das Rathaus an das Glasfasernetz anzubinden. Außerdem sollen die Außenstellen an das Rathaus mit einer sicheren Leitung angebunden werden. Dies ist im September auch für den Bauhof, die Kläranlage und die Gemeindebibliothek vorgesehen.

Die Planerin Frau Glanz hat das Gewässerentwicklungskonzept soweit fertig, dieses  wird nun mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen. Dabei soll auch die Entwässerung der Sportplatzstraße besprochen werden.

Der Mehrgenerationenplatz war nicht im Planungsauftrag von Frau Glanz enthalten. Vor der Verlegung des Mühlbachs muss ausgeschlossen werden, dass dort durch Fehlanschlüsse Schmutzwasser eingetragen wird.

Simon Stock stellt den Antrag, dass die Verwaltung und der Gemeinderat die Zustimmung zur Ausweisung eines Baugebietes in Hirschfeld erteilen sollen. Voraussetzung ist, dass dieses nicht förderschädlich ist.

Darüber hinaus fordert er Informationen über den Radioaktivitätsmesspunkt in Hirschfeld sowie über den Stand des Rückbaus des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld in der kommenden Gemeinderatssitzung. Martin Weth weiß, dass einmal jährlich ein Mitarbeiter des KKWs die Strahlenmessung abließt. In der Nähe von der Kläranlage in Heidenfeld gibt es auch einen Messpunkt. Die Messstände sind im Internet abrufbar.

Des Weiteren weist Simon Stock darauf hin, dass das Wäldchen um den Flurbereinigungsstein in Hirschfeld zum Müllablageplatz geworden ist. Er hält diesen nicht für notwendig und bittet, diesen zu entfernen und an der Stelle Bäume anzupflanzen.

Armin Götz fragt, ob es Neuigkeiten hinsichtlich der Spargeläcker in Hirschfeld in Zusammenhang mit Starkregen gibt. Er hat bemerkt, dass dort der Weg geschottert wurde und möchte wissen, wer dies durchgeführt hat. Dies hat der Bauhof vorgenommen. Peter Gehring teilt auch mit, dass hierfür derzeit kein Geld im Haushalt berücksichtigt ist. In Hirschfeld soll eine Kamerabefahrung des Kanals durchgeführt werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob noch weitere Problemstelle vorhanden sind. Das Thema Kanäle wird demnächst im Gemeinderat behandelt.

Jürgen Lorenz fragt nach, ob das Projekt Kanuanlegestelle in Hirschfeld abgeschlossen ist. Er hat entdeckt, dass dort drei Bäume dürr sind. Die Maßnahme ist fertiggestellt. Lediglich ein Sonnensegel, das aus dem Leaderprojekt gezahlt wird, wird noch angebracht. Die Gewährleistung der Bäume soll geprüft werden.

Harald Fuchsberger wurde darauf angesprochen, dass die Einbahnstraßenbeschilderung in der Hindenburgstraße in Röthlein unübersichtlich ist. Aufgrund des Straßenverlaufes der Hauptstraße, auf die die Hindenburgstraße stößt, wäre es sinnvoll, weitere Schilder anzubringen. Der 1. Bürgermeister sichert zu, dass dies in Augenschein genommen wird.

Des Weiteren wurde er darauf hingewiesen, dass es in der Rheinfeldstraße in Röthlein am Wendeplatz bzw. Weg ein Loch gibt, da dort ein Baum entfernet wurde, das noch nicht verschlossen wurde. Um die Gefahr zu beheben, soll das Loch aufgefüllt werden oder ein neuer Baum gepflanzt werden.

Andreas Hetterich erkundigt sich, ob es Probleme mit der Kanalsanierung und Erweiterung in der Baumgärtleinstraße in Heidenfeld gibt. Der Stand der Maßnahme wird in der nächsten Sitzung behandelt.

Bernd Wehner möchte wissen, wann die Sanierung des Schweinfurter Weges in Röthlein vorgesehen ist. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Kanal in Zusammenhang mit Hirschfeld befahren werden soll und die Gemeinde die Straßenoberfläche zusammen mit dem Projekt des Landkreises saniert wird. Das Landratsamt macht hierfür eine Sammelausschreibung.

Detlev Reusch stellt fest, dass trotz des Geschwindigkeitsmessgerätes in Röthlein viel zu schnell gefahren wird. Die Daten des Gerätes werden in der nächsten Sitzung vorgestellt.

Außerdem erkundigt er sich, ob die Gemeinde Röthlein über einen ausgearbeiteten Landschaftsplan verfügt. Der 1. Bürgermeister wird sich diesbezüglich erkundigen.

Detlev Reusch stellt den Antrag, dass die Bewässerung der Grünanlage am Rathaus aufgrund von Umweltschutzmaßnahmen und der Vorbildfunktion für die Bürger unterlassen werden soll. Anstelle des Rasens soll eine Blühwiese entstehen, es werden so auch Kosten für Bewirtschaftung und auch Wasser gespart. Als Kompromisslösung wäre es auch i. O. wenn die Fläche mit der Bank und dem Wasserstein weiterhin bewirtschaftet wird und auch als Fotokulisse weiterhin dienen kann. Außerdem soll zur Vermeidung von „Lichtverschmutzung“ unnötige Beleuchtung am Rathaus vermieden werden (z.B. Bewegungsmelder und Zeitschaltuhr).

Datenstand vom 03.09.2020 10:18 Uhr