Datum: 30.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020
2 Finanzwesen- Verabschiedung Gemeindehaushalts 2020
2.1 Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan
2.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen
2.3 Beschlussfassung über den Finanzplan
2.4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
3 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2021 an die Regierung von Unterfranken
4 Dorfplätze Heidenfeld; Entscheidung über Brunnen
5 Kindergarten Heidenfeld; Information über den Planungsstand
6 Baugesuche
6.1 Neubau von Lager-/ und Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
6.2 Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
6.3 Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
6.4 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
7 Anträge Gemeinderäte
7.1 Antrag Martina Braum - Information über Außenbereichsbebauung Röthlein
8 Informationen und Anfragen
9 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06 .2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Finanzwesen- Verabschiedung Gemeindehaushalts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 2
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2.1. Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss in der Sitzung am 23.06.2020 den Haushalt vorberaten hat. Den Gemeinderäten wurden mit der Sitzungsladung Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Kämmerin wird nun den Haushalt vorstellen. Dabei wird sie nicht Haushaltsstelle für Haushaltsstelle durchgehen, sondern die wichtigsten Positionen ansprechen. Zur Vorstellung des Zahlenwerks übergibt er das Wort an die Kämmerin Lena Seifert.

Die Kämmerin nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert die Haushaltsansätze, den Stellenplan und die Schulden. Des Weiteren geht sie auf die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde und die Investitionsschwerpunkte ein. Die Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden ebenfalls von der Kämmerin vorgestellt.

Martina Braum möchte wissen ob in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie, Gewerbesteuerverluste mit Hilfe eines Konjunkturpaketes ausgeglichen werden können.
Erster Bürgermeister Gehring erklärt, dass die Gemeinde falls möglich die jeweiligen Anträge stellen wird, jedoch aus haushaltrechtlicher Sicht nichts sicher eingeplant werden kann.

Nachdem die Fragen geklärt wurden, lässt der Vorsitzende über den Haushalt abstimmen.

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2.2. Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2020 schließt wie folgt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit:        8.083.480 EUR und
im Vermögenshaushalt mit:        4.932.980 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.3. Beschlussfassung über den Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Finanzpläne der Jahre 2021 bis 2023 schließen folgendermaßen ab:

Finanzplan für 2021
Verwaltungshaushalt:                7.837.100 EUR
Vermögenshaushalt:                6.481.600 EUR

Finanzplan für 2022
Verwaltungshaushalt:                7.929.110 EUR
Vermögenshaushalt:                1.735.610 EUR

Finanzplan für 2023
Verwaltungshaushalt:                8.134.100 EUR
Vermögenshaushalt:                1.24 4.980 EUR

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Finanzplan der Jahre 2021 bis 2023 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Die Kämmerin verliest die Haushaltssatzung, die auch aufgezeigt wird.

Beschluss

Im Anschluss beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2021 an die Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat bis 15.07.2020 die jährliche Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2021 an die Regierung zu melden. In der Sitzung des Finanzausschusses am 23.06.2020 wurde die Bedarfsmitteilung (siehe Anlage) vorberaten und ein Anerkennungsbeschluss gefasst. In der Bedarfsmitteilung enthalten sind für 2021 der Erwerb des Anwesens „Zum Goldenen Kreuz“, Entwicklung städtebaulicher Rahmenplan „Röthlein Nord-Ost“, Aufwertung Seitenbereiche Dorfstraße unter Einbeziehung Anwesen Kard.-Faulhaber-Platz 5, Umbau Bürgerhaus Hirschfeld. Auch für die Folgejahre wurden bereits Mittel für Projekte angemeldet, wie z. B. Neugestaltung Mehrgenerationenspielplatz Röthlein, Aufwertung Klosterstr. und Georg-Nickel-Str.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2021, die an die Regierung von Unterfranken zu melden ist. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Dorfplätze Heidenfeld; Entscheidung über Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Bei einem Ortstermin mit Herrn Thorwart -Geschäftsführer der Firma Drebinger- musste festgestellt werden, dass der so geplante Betrieb des Brunnens gemäß den neuen hier greifenden Normen nicht regelkonform ist. Da bei den nun geltenden Regeln der Technik nur Frischwasser in Kombination mit einer Aufbereitungsanlage vorgesehen werden kann, empfehlt der Vorsitzende die folgende Variante, bei der bereits durch die Gestaltung ersichtlich ist, dass kein Dauerbetrieb erfolgt.

Geplant ist, das historische Element der Schwengelpumpe - welche auch auf dem Platz vor der Umgestaltung vertreten war- in moderner Form wiederzubeleben. Die Installation der Schwengelpumpe kann ohne größeren Einsatz von technischen Installationen erfolgen. Geringe Tiefbauarbeiten zum Verlegen von Leitungen werden jedoch notwendig.
Ins Becken wird ein Betonierteil aus Edelstahl für Einwinterung und Reinigung eingesetzt
Die Schwengelpumpe wird mit Hygienesteuerung und Druckminderung ausgestattet und ist somit weitgehend wartungsunabhängig.

Der Brunnen belebt den Platz als aktives, spielerisches Element.
Er kann zudem von Wanderern und Radfahrern als Wasserquell genutzt werden.
Wasser wird nur verbraucht, wenn eine Nutzung des Platzes erfolgt.
Die Aufforderung zur aktiven Betätigung ist offensichtlich und unmissverständlich.
Die Lösung spart Ressourcen, ist nahezu wartungsfrei und ist von den Kosten für die Umsetzung und insbesondere auch der Wartung her überschaubar.

Die Kosten werden auf ca. 7000 € beziffert, die Betriebskosten auf ca. 1500 € p.a.

Jürgen Lorenz und Andreas Hetterich bemängeln, dass das Wasser im Brunnen eine gewisse Norm erfüllen muss, die vorher so nicht bekannt war.

Martina Schneider-Gleitsmann erkundigt sich ob die Anbringung eines „kein Trinkwasser“ Schildes ausreichen würde. Erster Bürgermeister Gehring erklärt, dass ein Hinweisschild nicht ausreichend ist, da Einträge von Dachwasser ggf. vermengt mit Vogelkot und anderen Verunreinigungen eine Gesundheitsgefährdung darstellen könnte.

Martina Braum schlägt vor einen Anwalt zu kontaktieren, der sich mit dem Planungsauftrag sowie dem Konzept auseinandersetzten soll und prüfen soll ob diese kurzfristige Änderung der Norm und den damit verbundenen Mehrkosten rechtmäßig waren.  Sie stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Simon Stock und Armin Götz sprechen sich für die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Variante aus. Das Element am Dorfplatz in Heidenfeld soll endgültig fertig gestellt werden. Einen Betrieb mit dieser Menge an Trinkwasser ist hier zu rechtfertigen.

Oliver Schmitt empfiehlt die Schwengelpumpe falls möglich an eine Zeitschaltuhr anzuschließen, sodass kein Dauerbetrieb nötig wäre. (z. B kein Betrieb nachts)

Beschluss

Das Gremium beschließt auf Antrag von Gemeinderätin Martina Braum diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, um mehr Bedenkzeit zu haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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5. Kindergarten Heidenfeld; Information über den Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass es einen Termin mit Planer, Kirchenverwaltung und Träger gab. Die Kostenberechnung wurde dabei vorgestellt. Die Kostenberechnung ergibt einen Betrag von 2.9 Mio Euro. Für die Gemeinde ergibt sich damit ein Förderbedarf von 1,37 Mio Euro, 1,01 Mio Euro werden als Zuschuss vom Freistaat und 0,5 Mio Euro von der Diözese Würzburg erwartet. (Diözese = 27% der Kosten nach Abzug des Zuschusses vom Freistaat Bayern).

Damit, und mit der vom Gemeinderat beschlossenen erhöhten Bedarfsanerkennung, wurde nun der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Sanierung und der Auslagerung in die Mehrzweckhalle beantragt.

Die Kirchverwaltung als Eigentümer muss die Kostenberechnung nun ebenfalls anerkennen.

Gemeinderatsmitglied Detlev Reusch erkundigt sich sich, ob es eine Art Kontrollinstrument gibt, mit dem überwacht werden kann, dass eine gewisse Kostengrenze nicht überschritten wird.  

Jürgen Lorenz und Armin Götz weisen darauf hin, dass wenn es eine Kostengrenze geben würde, die Gemeinde nicht während dem Baugeschehen nachträglich auf Wünsche und Anregungen eingehen könnte.
Als Beispiel nennt Armin Götz den Kindergarten in Röthlein, bei dem zu den geplanten Bauarbeiten im Nachhinein noch auf weitere Desiderate eingegangen werden konnte.

Martina Braum regt an, dem Bauausschuss quartalsmäßig eine Kostenbekanntmachung über die laufenden Projekte auszuhändigen, sodass die Ausschussmitglieder stets auf dem neusten Stand sind.

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6. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 6
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6.1. Neubau von Lager-/ und Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 4 am 28.04.2020 unter TOP 2.3 behandelt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gt. Röthlein.
Der Gemeinderat beschloss, für den Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Traufhöhe von ca. 13,00 m (B-Plan: max. 8,00 m) und der Gebäudelänge 157,12 m (B-Plan: max. 100,00 m), der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken und der Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß sowie die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen mit versickerungsgünstigen Materialen nicht zu erteilen. Vom Bauherrn sollte ein Geländequerschnitt sowie weitere Ansichten der geplanten Lager- und Logistikhalle vorgelegt werden, aus welchen der Höhenunterschied zu den umliegenden Gebäuden ersichtlich ist.

Der Gemeinderat hat sich bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Bauherrn über sein geplantes Vorhaben informiert und der Bauantrag wurde nun eingereicht. Aus den Planunteralgen geht hervor, dass die Traufhöhe ca. 13 m und die Gebäudelänge 175,12 m beträgt. Die Parkplätze wurden vom nordöstlichen in den südwestlichen Bereich verlegt. Dadurch konnte die Halle verlängert werden. Des Weiteren sind nur die PKW-Stellplätze versickerungsfähig. Somit ist auch eine Befreiung von der Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß sowie die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen und Wegen mit versickerungsgünstigen Materialen erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Ein Antrag auf Nachbarbeteiligung wurde nicht gestellt.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert und die Erläuterungen des Bauherrn zum Bauantrag sowie die Begründungen zu den Befreiungen verlesen. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Erster Bürgermeister Gehring weist darauf hin, dass die Auflagen in einem privatrechtlichen Vertrag vereinbart werden und nicht im Rahmen des Baurechts auferlegt werden können.  

Elke Lanz spricht sich für die Erteilung der Genehmigung aus, vorbehaltlich die Außenfassade der Halle in einem Grauton, analog der letztgebauten Halle zu gestalten.

Detlev Reusch ist der Meinung es muss garantiert werden, dass die Photovoltaikanlage eine Mindestleistung von 750.000 kW hat. Er kritisiert, dass bei der Größe der geplanten Halle im Verhältnis nur wenig neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen sollte laut Detlev Reusch in die Bauleitplanung aufgenommen werden.

Bernd Wehner findet, der Bauherr hat in eigenem Ermessen zu entscheiden in welcher Größenordnung die Photovoltaikanlage errichtet werden soll.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Traufhöhe, der Gebäudelänge sowie der minimalen Flächenversiegelung u. der Verwendung von versickerungsfähiger Materialien erteilt.

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie der erforderlichen Befreiungen erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung bezüglich der Schaffung einer zusätzlichen Naturausgleichsfläche mit einer Größenordnung von ca. 400 m², der Erstellung und Vorlage eines Lichtkonzeptes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle 1 und der Errichtung eines Regenwassertanks. Die Außenfassade ist in einem Grauton, analog der letztgebauten Halle für ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild zu gestalten.

Der nach Bebauungsplan erforderliche qualifizierte Bepflanzungsplan ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6.2. Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 6 am 26.05.2020 unter TOP 3.1 behandelt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Einzelgaubenbreiten von 3,50 m und 5,71 m (B-Plan: 1,50 m), der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäude länge betragen darf, sowie des Abstands der Gauben  zum Ortgang von 1,76 m und 2,18 m (B-Plan: 2,50 m) bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Dachgauben bei der Gemeinde eingereicht. Aus den Planunteralgen geht hervor, dass die Dachneigung des Wohnhauses 35 ° beträgt und somit eine Befreiung von der Unzulässigkeit von Dachgauben bei einer Dachneigung unter 38 ° erforderlich ist. Des Weiteren hat sich die Dachneigung der Gauben von 15 ° auf 3 ° im Vergleich zur formlosen Bauvoranfrage reduziert. Ansonsten gibt es keine Änderungen zur formlosen Bauvoranfrage. Die Nachbarunterschriften liegen nun vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Einzelgaubenbreite, der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, des Abstands zum Ortgang und der Unzulässigkeit von Dachgauben bei einer Dachneigung unter 38 °erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken, Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gemeindeteil Röthlein. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze nicht ein, da die Feuerwehrumfahrt außerhalb der Baugrenze liegt. Des Weiteren beträgt die Traufhöhe ca. 8,20 m und 11,03 m und die Gebäudelänge 199,14 m sowie die Breite 93,06 m. Der Bebauungsplan schreibt eine maximale Traufhöhe von 8,00 m sowie eine maximale Gebäudelänge von 100,00 m vor. Die Nachbarunterschrift liegt nicht vor.
Im Werk sollen sämtliche Arten von Anhängern und LKW-Aufbauten produziert und repariert werden. Im Neubau werden ca. 20 Beschäftigte in 3 Schichten arbeiten. Die Sozialräume befinden sich im Obergeschoss über den Büros der einzelnen Abschnitte.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert und die Bau- und Betriebsbeschreibung vorgelesen. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Elke Lanz erkundigt sich ob ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lena Seifert berichtet, dass voraussichtlich acht Parkplätze geplant sind. Die genaue Anzahl der Parkplätze wird im Bauantrag angegeben, es handelt sich momentan nur um eine formlose Bauanfrage.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zum Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Baugrenze, der Traufhöhe und der Gebäudelänge in Aussicht zu stellen.

Die Erstellung und Vorlage eines Lichtkonzeptes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle werden als Auflagen aufgenommen.
Es ist außerdem eine zusätzliche Naturausgleichsfläche mit einer Größenordnung von ca. 400 m² zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6.4. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Umbau einer bestehenden Terrasse zum Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, St.-Kilian-Straße 17, Gemarkung Hirschfeld sowie für die Errichtung eines Freisitzes mit Überdachung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/14, Am Gern 14, Gemarkung Röthlein Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden.

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.

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7. Anträge Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 7
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7.1. Antrag Martina Braum - Information über Außenbereichsbebauung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Der Antrag von Martina Braum kann der Anlage 2 entnommen werden.

Simon Stock empfiehlt die Ergebnisse des Bauantragsverfahrens im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt zu machen, jedoch nicht in der Bürgerversammlung.

Martina Braum nimmt den Vorschlag von Simon Stock an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ergebnisse des Bauantragsverfahrens im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt zu machen und die Bauträger bei Verfehlungen auf diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung angewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Jürgen Lorenz informiert den Vorsitzenden über einen zu tief gesetzten Hydranten am Baugebiet “An der Sulz“, der eine Stolpergefahr darstellt. Erster Bürgermeister Gehring nimmt dies zu Kenntnis und wird sich entsprechend mit Igor Schander in Verbindung setzten.

Andreas Hetterich erkundigt sich, wann die Kanalarbeiten in der Baumgärtleinstraße geteert wird.  Der Vorsitzende erklärt, dass versprochen wurde, die Teerung der Straße innerhalb von 2 Wochen durchzuführen.

Auf Nachfrage von Bernd Wehner, wann der Rasen am Spielplatz an der Tränke angelegt wird, teilt erster Bürgermeister Gehring mit, dass dieser erst im Herbst angelegt wird.

Martina Schneider-Gleitsmann möchte wissen, wer für die Instandhaltung und Pflege von der Grotte „Mutter Gottes“ zuständig ist. Die Sträucher und Büsche decken die Figur komplett ein und machen einen heruntergekommenen Eindruck. Erster Bürgermeister Gehring erklärt, dann sonst der Gartenbauverein die Pflege übernommen hat, jetzt sich jedoch nichtmehr um die Instandhaltung kümmert. Er wird sich die Grotte anschauen und weitere Maßnahmen vornehmen.

Elke Lanz weißt im Zuge dessen auch auf einen Bildstock in Röthlein hin (Kreuzung Flurweg „Käpelle“ und Spiesheimer Weg), der ebenfalls einen verwahrlosten Eindruck macht. Peter Gehring informiert die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen im Allgemeinem darüber, dass die Gemeinde nicht für die Pflege von Bildstöcken verantwortlich ist. Die Gemeinde gab lediglich die Erlaubnis an Private weiter, etwas Kirchliches auf gewissen Gemeindeflächen zu errichten.

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9. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung von 26.05.2020 bekannt.

Dienstaufwandsentschädigung 1. Bürgermeister

Die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters wird auf 560,00 € festzulegen.

Aufwandsentschädigung wieder Bürgermeister
Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Pauschale in Höhe von 75 %,
der 3. Bürgermeister in Höhe von 50 % des Dienstaufwands des 1. Bürgermeisters. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.

Vertretungsfall:
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 41. Tag im Kalenderjahr
der Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung des Ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 1/178 des Grundgehalts des 1. Bürgermeisters pro Stunde gewährt (z.Z.38,04 €/h), soweit Tätigkeiten im Rahmen der Amtsgeschäfte übernommen wurde.


Kauf des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“
Der Gemeinderat Röthlein hat den Erwerb des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“, Flur-Nr. 79, Gemarkung Heidenfeld (ehem. Gaststätte "Zum Goldenen Kreuz") zum Kaufpreis von 80.000 EUR beschlossen. Der Tanzcenter Heidenfeld GmbH wird ein unentgeltliches Nutzungsrecht bezüglich des Tanzcenters auf die Dauer von 2 Jahren eingeräumt, die anfallenden Betriebskosten während der Nutzungszeit gehen zu Lasten des Berechtigten. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Dieser ist am 29.06.2020 notariell beurkundet worden.

Datenstand vom 03.09.2020 10:20 Uhr