Datum: 14.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Ort
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Dorfplätze Heidenfeld; Entscheidung über Brunnen
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020
3 Baugesuche
3.1 Bau einer Terrasse mit einer Überdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Erweiterung der Lagerhalle und des Schutzwalls, Asphaltierung des Betriebsgeländes, Errichtung eines Sedimentationsbeckens, Aufstellung eines Sozialcontainers sowie Verlegung des Abfüllplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 770, 771, 772 und 773, Lage: Hohe Straße, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 972/3, Eichenweg 4, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
4 Frist Einreichung Bauvorhaben Gemeinderatssitzung
5 Behandlung der Zuschussanträge der Vereine - Verabschiedung von Zuschussrichtlinien
5.1 Verabschiedung von Zuschussrichtlinien
5.2 weitere Entscheidungen zu den Zuschußanträgen der Vereine
6 Anträge von Gemeinderäten
6.1 Antrag zur Übernahme von Kosten für den Kindergarten Heidenfeld
7 Informationen und Anfragen
7.1 Informationen zum Bauantragsverfahren des Hofladens im Außenbereich Gemarkung Röthlein
7.2 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Dorfplätze Heidenfeld; Entscheidung über Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat trifft sich am Dorfplatz in Heidenfeld, um sich vor Ort den Brunnen anzuschauen und die Entscheidung zu treffen, welche Variante für die Trinkwassergewinnung in Auftrag gegeben werden soll. Dem Gremium wurden vorab drei Varianten für die Brunnengestaltung zugesandt. Einige Gemeinderäte sprechen sich gegen eine Schwengelpumpe aus, da sich diese optisch nicht in das Gesamtbild einfügt. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass es verschiedene Ausführungen von Schwengelpumpen gibt. So war die an die Gemeinderäte vorab zugeschickte Variante nur ein Beispiel. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Wasser aus dem Brunnen heraussprudelt.

Simon Stock plädiert daf ür, dass das Wasser trinkbar genutzt und nicht verschwendet werden soll. So hält er die Schwengelpumpe für am sinnvollsten.

Andreas Hetterich stimmt dem Argument zu und erkundigt sich nach dem Wasserbrauch. Er hält den Einbau eines Tasters oder Sensors als sinnvoll, falls das Wasser aus dem Stein sprudeln soll. Seitens des Planers ist der Einbau eines Tasters möglich, wie der 1. Bürgermeister mitteilt. Die Wassermenge liegt bei ca. 10.000 l.

Der Vorsitzende stellt klar, dass es sich zwar um einen Trinkbrunnen handelt, aber das Wasser, sobald es aus der Auslaufstelle kommt, keine Trinkwasserqualität mehr hat. Des Weiteren muss das Wasser alle 72 Stunden durchlaufen.

Jürgen Lorenz spricht sich für den Einbau einer Zeitschaltuhr aus. So kann der Wasserverbrauch nachts und an Festen gesteuert werden.

Martin Weth und Harald Fuchsberger schlagen vor, das Wasser aus einem Pilz fließen zu lassen. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass dieser nicht besonders massiv ist und dadurch leicht beschädigt werden könnte.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die Variante 1, jedoch anstelle der Schwengelpumpe einen Fußschalter einzubauen und das Wasser direkt aus dem Stein fließen zu lassen, entsprechend den Anlagen in Auftrag zu geben. Zusätzlich wird ein Durchlauf ermöglicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Genehmigung der Niederschrift vom 30.06.2020 wird in der nächsten Gemeinderatssitzung durchgeführt, da einige Ratsmitglieder Probleme beim Abrufen der Niederschrift  im Ratsinformationsprogramm hatten.

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö informativ 3
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3.1. Bau einer Terrasse mit einer Überdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Bau einer Terrasse mit einer Überdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß II. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erforderlich. Die Terrasse soll ein Flachdach mit einer Dachneigung von 5° aus Aluminium Lamellen erhalten. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 46° - 53° und des Dacheindeckungsmateriales naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Erweiterung der Lagerhalle und des Schutzwalls, Asphaltierung des Betriebsgeländes, Errichtung eines Sedimentationsbeckens, Aufstellung eines Sozialcontainers sowie Verlegung des Abfüllplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 770, 771, 772 und 773, Lage: Hohe Straße, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Erweiterung einer bereits genehmigten Lagerhalle um ein zweites Hallenschiff, die Erweiterung der Schüttwand und des Schutzwalles, der Asphaltierung des Betriebsgeländes (ca. 20.000 m²), die Errichtung eines Sedimentationsbeckens, die Aufstellung eines Sozialcontainers sowie die Verlegung eines Abfüllplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 770, 771, 772 und 773, Außenbereich, Lage: Hohe Straße, Gemarkung Heidenfeld, ein Bauantrag eingereicht wurde. Die für die Außenbereichsbebauung erforderliche Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB liegt vor. Die Nachbarunterschrift fehlt.

Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Die angedachte Versickerungsfläche liegt in einem Gebiet, dass nach Flächennutzungsplan als Sondergebiet, Nutzung regenerative Energien, dargestellt ist. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Simon Stock spricht sich gegen die Asphaltierung der Fläche aus. Er kann die Begründung des Bauherren hinsichtlich des Schmutzaustrages nicht nachvollziehen. Eine Reifenwaschanlage erfüllt seiner Meinung nach den gleichen Zweck.

Detelv Reusch befürchtet, dass das PKW- und LKW-Aufkommen durch das Bauvorhaben massiv zunimmt. Des Weiterem kritisiert er die geplante Asphaltierung und die unzureichende Deklarierung der zwischengelagerten Stoffe.

Martina Braum spricht sich ebenfalls gegen die Asphaltierung aus. Außerdem ist sie gegen die Errichtung des Sedimentierungsbeckens auf dem geplanten Standort, da die Fläche im Flächennutzungsplan für Solaranlagen deklariert ist.

Die Ausgleichsfläche soll laut Schreiben des Bauherren neben dem Sedimentationsbecken entstehen. Der Vorsitzende bemängelt, dass die Ausgleichsfläche auf einer Fläche geplant ist, die sich nicht in der näheren Umgebung des Bauvorhabens befindet. Er informiert, dass der Bauherr ein Öko-Konto führt, und darin angegeben ist, wie groß die Ausgleichsflächen sein müssen.

Der 1. Bürgermeister übergibt nach Zustimmung des Gremiums dem Bauherren Jan-Felix Beuerlein das Wort, um weitere Fragen des Gremiums zu beantworten.

Dieser betont ausdrücklich, dass die Menge der zwischengelagerten Stoffe nicht zunimmt. Die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt 2019 erteilt. Ein Großteil der Asphaltierungsfläche wurde bereits genehmigt und angebracht. Nun ist geplant, ca. die Hälfte der bereits genehmigten Menge zu asphaltieren. Die vorhandene Schotterfläche hat sich aufgrund der intensiven Nutzung der Betriebsfläche verschlechtert. Aufgrund der Staub- und Schmutzprobleme wurde bereits ein Gespräch mit der Gemeinde geführt.
Eine Reifenwaschanlage ist laut des Bauherren hier konkret nicht sinnvoll, da diese nur den größten Schmutz vom Reifen entfernt, jedoch noch eine kleine Restverschmutzung bestehen bleibt.
Des Weiteren sichert er zu, dass keine Stoffe vom KKW gelagert werden.

Kai Hümmer findet die Asphaltierung unnötig, da der Boden auf dem Grundstück aufgrund der schweren Maschinen bereits stark verdichtet ist.

Der Bürgermeister frag den Bauherren, ob es möglich sei, die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Baug rundstück vorzunehmen. Dies sieht Herr Beuerlein jedoch schwierig, da sonst eine Teilfläche begrünt werden müsste, die bisher als Lagerfläche dient.

Florian Kreß erkundigt sich, wie die Tankstelle abgesichert ist. Laut Herrn Beuerlein ist diese überdacht und hat eine Auffangfläche.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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3.3. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 972/3, Eichenweg 4, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Carports die Baugrenze, die für Garagen vorgesehene Fläche sowie der Stauraum von 5 m vor Garagen nicht eingehalten. Des Weiteren soll das Carport ein begrüntes Dach erhalten und entspricht somit nicht der vorgeschriebenen Dacheindeckung. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der für Garagen vorgesehenen Fläche, der Stellplatztiefe von 5 m vor Garagen und der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Frist Einreichung Bauvorhaben Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass mit Beschluss vom 27.01.2009 Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen, ab dem 1. Februar spätestens am Mittwoch, 9.00 Uhr vor dem am darauffolgenden Dienstag geplanten Sitzungstag bei der Verwaltung eingereicht werden müssen.

Damals wurden noch keine Beschlussvorlagen für Bauvorhaben mit den Gemeinderatssitzungseinladungen versendet. Dies hat sich jedoch geändert. Die Bearbeitungszeit für kurzfristig eingegangene Bauvorhaben ist sehr eng bemessen. Deshalb soll die Frist nach vorne verlegt werden.

Die Entscheidung fällt in die eigene Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Jedoch möchte der Vorsitzende trotzdem die Meinung des Gremiums einholen. So sollen Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen und weniger als acht Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde eingereicht werden, grundsätzlich in der übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. Hiergegen gibt es keine Einwände seitens des Gemeinderates.

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5. Behandlung der Zuschussanträge der Vereine - Verabschiedung von Zuschussrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö informativ 5
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5.1. Verabschiedung von Zuschussrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt dem Gremium einen Entwurf der Zuschussrichtlinien für die Gemeinde aus und stellt diesen vor. Die Gemeinde hat bisher keine Zuschussrichtlinie erlassen.

Martina Braum hält es für sinnvoll, die Voraussetzungen für andere Zuschüsse von Vereinen aufzunehmen, um eine Richtlinie zu schaffen. Dies kann in den Zuschussrichtlinien unter den Nummern 2 und 3 ausgearbeitet werden, wenn das Gremium dies wünscht, wie der 1. Bürgermeister mitteilt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussrichtlinien der Gemeinde auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. weitere Entscheidungen zu den Zuschußanträgen der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Zuschussantrag Volkstrachtenverein Röthlein

Bereits im letzten Jahr hat der Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschussantrag für das Anbringen einer Rampe an das Vereinsheim gestellt. Die Rampe sollte in Eigenleistung erbracht werden und die Gesamtkosten wurden mit ca. 900 EUR angesetzt. Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Anbringung einer Rampe mit 1/3 der Kosten, max. 300 EUR, zu bezuschussen. Ein Zahlungsantrug wurde bis zum 31.12.2019 nicht gestellt.

Mit Schreiben vom 31.03.2020 teilte der Volkstrachtenverein mit, dass beim Erstellen der Rampe leider mehr umgebaut werden musste, als vorher vorgesehen war. So musste auch die alte Eingangstür ausgewechselt und Natursteinplatten neu angebracht werden. Die Gesamtkosten für das Anbringen der Rampe beläuft sich auf 2.139,67 EUR. 1/3 der Kosten wären 713,22 EUR.

Zudem wurde ein Zuschussantrag für den Austausch der Eingangstür zum Vereinsheim gestellt. Hierfür liegt ein Angebot der Fa. BayWa AG Baustoffe in Höhe von 797,78 EUR vor. Weiter kommen Eigenkosten für Verputz, Farbe und Material in Höhe von ca. 200,00 € hinzu, sodass sich die Gesamtkosten auf ca. 997,78 EUR belaufen. 1/3 der Kosten wären 332,59 EUR (max. 340 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Vereinsgelände gestellt. Hierfür fallen Kosten für Baumaterialien, Fenster, Türen und Garagentor sowie Erdarbeiten usw. in Höhe von ca. 5.000,- EUR an. 1/3 der Kosten wären 1.666,67 EUR (max. 1.670 EUR).

Petra Jakob fragt, ob der Verein mehrere Angebote eingeholt hat. Die gesetzliche Grundlage bei Vergaben hat sich geändert. Direktvergaben sind nun bis zu 5.000,00 € möglich. Jedoch liegt es im Interesse der Vereine, den Auftrag für das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wie der Vorsitzende mitteilt.


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim, für den Austausch der Eingangstür am Vereinsheim sowie für die Errichtung einer Gartenhütte in Höhe von jeweils 1/3 der Kosten, insgesamt max. 2.750 EUR.


ja
14
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Florian Kreß ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.



Zuschussantrag TSV Röthlein

Der TSV Röthlein hat einen Zuschussantrag für Anschaffung von drei neuen Teilkreisregnern für die Beregnungsanlage für den Sportplatz gestellt. Hierfür liegt ein Angebot mit Gesamtkosten in Höhe von 1.314,97 EUR vor.
1/3 der Kosten wären 438,32 EUR (max. 450 EUR).

Der Vorsitzende teilt mit, dass der TSV Röthlein mit E-Mail vom 01.07.2020 darum gebeten hat, den bestehenden Antrag auf Zuschuss zu erweitern, da noch zwei weitere Regner am Sportplatz defekt sind. Der Gesamtbetrag für die zwei Regner beläuft sich auf 842,95 €.
1/3 der Kosten wären 280,98 € EUR (max. 300 EUR).


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem TSV Röthlein einen Zuschuss für die Beschaffung von fünf neuen Teilkreisregnern für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 750,00 EUR.


ja
14
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.


Zuschussantrag SKK Scharfes Eck
Der 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein e. V. hat einen Zuschussantrag für die Modernisierung der Heizungsanlage gestellt. Diese ist für das Jahr 2020/2021 geplant. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung belaufen sich auf ca. 10.000 EUR. 1/3 der Kosten wären 3.333,33 EUR (max. 3.400 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik gestellt. Diese ist für das Jahr 2021/2022 geplant. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung belaufen sich auf ca. 30.000 EUR.
1/3 der Kosten wären 10.000 EUR.

Simon Stock erkundigt sich, ob es der Zuschuss für Heizungen aller Art gewährt wird und der Gemeinde mitgeteilt wurde, um welche Heizungsart es sich hierbei handelt. Die Gemeinde macht hierfür bisher keine Vorgaben, jedoch muss diese Gesetzeskonform sein. Der 1. Bürgermeister schlägt deshalb vor, dass Zuschüsse für Heizungen unter Berücksichtigung des regenerativen Aspekts gewährt werden. So sollen Erdgasheizungen nicht gefördert werden.

Petra Jakob stimmt dem zu, gibt aber zu bedenken, dass durch den Austausch von Heizungsanlagen größere Kosten anfallen werden. Somit seien höhere Zuschüsse von nöten. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, Vereinen 10 % Zuschuss zu erteilen, wenn diese den regenerativen Aspekt berücksichtigen. Dies soll in den Zuschussrichtlinien geregelt werden.

Detlev Reusch wünscht sich, dass dies um Solar sowohl für Wärme als auch Photovoltaikanlage erweitert wird. Der 1. Bürgermeister sieht dies kritisch, da dies der eigenwirtschaftlichen Nutzung dient.  


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein einen Zuschuss für die Modernisierung der Heizungsanlage in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 3.400 EUR zu gewähren. Sollte ein regeneratives Vorhaben vorgelegt werden, werden zusätzlich 10 % Zuschuss gewährt. Weiter wird für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 10.000 EUR für das Jahr 2021 in Aussicht gestellt.


ja
13
nein
1
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Oliver Schmitt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.


Zuschussantrag DJK Hirschfeld

Die DJK Hirschfeld hat einen Zuschussantrag für eine elektronische Schließanlage mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.500,00 EUR.
1/3 der Kosten wären 833,33 EUR (max. 850 EUR).

Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Sanierung der Umkleide mit Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 500,00 EUR (max. 500 EUR).

Außerdem wurde ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Saaltechnik (Licht/Ton) mit Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 400,00 EUR (max. 400 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Teilerneuerung der Bestuhlung mit Kosten in Höhe von 1.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 500,00 EUR (max. 500 EUR).

Zudem wurde ein Zuschussantrag für den Kauf einer Spülmaschine in Höhe von 3.500,00 EUR gestellt.
1/3 der Kosten wären 1.166,67 EUR (max. 1.200 EUR).

Die Gesamtkosten aller beantragten Maßnahmen beläuft sich auf 10.200 EUR. 1/3 der Kosten wären 3.400 EUR. Ohne Spülmaschine: 6.700 EUR, 1/3 = 2.233,33 EUR (max. 2.250 EUR)

Petra Jakob weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits Gerätschaften für Küchen bezuschusst hat. Der 2. Bürgermeister informiert, dass Zuschüsse für Spülmaschinen jedoch noch nicht gewährt werden. Hierfür müsste ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, welcher in die Zuschussrichtlinien aufgenommen werden soll.


Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt der DJK Hirschfeld einen Zuschuss für eine elektronische Schließanlage, für die Sanierung der Umkleide, für die Erneuerung der Saaltechnik (Licht/Ton) sowie für die Teilerneuerung der Bestuhlung in Höhe von jeweils 1/3 der Kosten, insgesamt max. 2.250 EUR.


ja
13
nein
0
Abstimmungsergebnis



Abstimmungsbemerkung:
Der 1. Bürgermeister Peter Gehring ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.Gemeinderatsmitglied Doris Gill war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.


Zuschussantrag Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld

Der Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld hat einen Zuschussantrag für die Beschaffung von verschiedenen Akkugeräten gestellt. So sollen eine Heckenschere, ein Rasentrimmer, ein Ladegerät und ein Akku mit Gesamtkosten in Höhe von 1.328,00 EUR angeschafft werden.
1/3 der Kosten wären 442,67 EUR (max. 450 EUR).

Der Bürgermeister möchte Zuschuss für den Eigenverleih weiterhin ausschließen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,  den Antrag des Gartenbau- und Verschönerungsverein Hirschfeld auf Zuschuss für die Anschaffung von verschiedenen Akkugeräten (Heckenschere, Rasentrimmer, Ladegerät und Akku) in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 450 EUR abzulehnen.


ja
14
nein
1
Abstimmungsergebnis



Jugendförderung in der Gemeinde Röthlein

Mit Schreiben vom 09.11.2019 wurde vom 1. Vorsitzenden der DJK Hirschfeld, Peter Gehring, angeregt, die Altersgrenze für die Jugendförderung der kommenden Jahre auf 26 Jahre zu verschieben, da sich viele Jugendliche über 18 in Ausbildung und Studium befinden und daher diese Altersgrenze allgemein in der Jugendarbeit verwendet wird, was sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ableiten lässt.

In der Sitzung am 17.12.2019 befasste sich der Gemeinderat im Rahmen der Annahme der im Jahr 2019 eingegangenen Spenden mit dem Vorschlag von Peter Gehring. Dieser informierte darüber, dass die Fördergrenze des Kreisjugendringes bei 26 Jahren liegt und es für Schüler und Auszubildende eine Beitragsermäßigung gibt. Er gab zu bedenken, dass die 18 bis 20jährigen noch nicht so viel verdienen. Der 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann wies darauf hin, dass dies nachzuweisen ein viel zu hoher Aufwand sei und wenn, dann müsste dies einheitlich ohne Nachweis erfolgen.

Elke Lanz wies darauf hin, dass der TSV den Altersspruch berücksichtigt und hierfür auch keinen Nachweis verlangt.

Der Gemeinderat war sich einig, dass diese Thematik vom Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert und beschlossen werden soll.

Aktuell erhalten die Vereine eine Jugendförderung für geleistete Jugendarbeit in Höhe von 5,00 EUR je Vereinsmitglied bis zum 18. Lebensjahr. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist im Sinne des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ein junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist.

Der Beschluss soll erst gefasst werden, wenn die Zuschussrichtlinien erlassen worden sind.


Antrag TSV Röthlein auf Übernahme der Stromkosten für den Jugendtreff im ehemaligen Tennisheim des TSV

Mit Schreiben vom 10.01.2020 teilt der TSV Röthlein mit, dass dieser der Jugend das ehemalige Tennisheim des TSV als Bleibe für den Winter zur Verfügung gestellt hat. An die Jugendlichen wurden konkrete Auflagen erteilt, an die diese sich strikt halten müssen. Die Fa. Gollnick hat das Tennisheim wieder ordnungsgemäß an den Strom angeschlossen. Laut Berechnung dürfte sich der Stromverbrauch monatlich auf einen Betrag zwischen 100,- und 150,- EUR belaufen. Der TSV Röthlein fragt an, ob die Gemeinde diese Kosten übernehmen würde. Hier könnte für das exakte Ablesen des Stromverbrauchs ein Stromzähler eingebaut werden.

Dies wird der 1. Bürgermeister mit dem TSV Röthlein abklären. Bernd Wehner teilt mit, dass noch ein Stromzähler eingebaut wird.


Öffentliche Hotspots in der Gemeinde Röthlein – Finanzielle Beteiligung

In der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019 war sich der Gemeinderat einig, dass DSL-Anschlüsse in den Vereinsheimen sowie gemeindlichen und kirchlichen Gebäuden über einheitliche passwortfreie Gastzugangsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen werden sollte. Dafür ist es notwendig, sich in den bereits installierten Router einzuloggen und kostenfrei einen Gastzugang mit Passwort anzulegen. Dieses Passwort mit den vergebenen Netzwerknamen ist dann für die Mitglieder, Gäste und Kunden nutzbar und sichtbar in den Räumen auszuhängen. Im Gegenzug könnte sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen.

Mit Schreiben vom 18.12.2019 wurden die in Betracht kommenden Vereine, die Katholische Kirchenstiftung bezüglich der beiden Pfarrheime in Röthlein und Heidenfeld und das Hausarztzentrum in Röthlein darüber informiert, dass die Gemeinde Röthlein öffentliche Hotspots einrichten möchte und im Gegenzug bereit wäre, diese mit einem jährlichen Betrag zu unterstützen.

Insgesamt vier Vereine haben ihr Interesse bekundet. Dies sind der TSV Röthlein, der Volkstrachtenverein Röthlein, der FC Bayern München Fanclub und der Sportkegelklub SKK Scharfes Eck. Wobei dieser bereits einen Gastzugang eingerichtet hat.

Daher gilt es nun zu entscheiden, ob die Gemeinde kostenfreie Gastzugänge für die Mitglieder, Gäste und Bürgerinnen und Bürger schaffen möchte und wenn ja, mit welchem Betrag sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen wird.

1. Bürgermeister Peter Gehring schlägt vor, den Vereinen für die Bereitstellung und Nutzung der DSL-Anschlüsse für die Öffentlichkeit über einen kostenfreien Gastzugang einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu gewähren. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist eine passwortfreie Nutzung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes von mindestens 2 Jahren.

Dies wird zur Aussprache und Entscheidung gestellt.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Vereinen für die Bereitstellung und Nutzung der DSL-Anschlüsse für die Öffentlichkeit über einen kostenfreien Gastzugang einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu gewähren. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist eine passwortfreie Nutzung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes von mindestens 2 Jahren.


Abstimmungsergebnis:        Ja        : 15        
                               Nein        : 0

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6. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 6
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6.1. Antrag zur Übernahme von Kosten für den Kindergarten Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf die übersandten Anlagen und übergibt das Wort an Rätin Martina Braum. Der Kindergarten Heidenfeld ist kurz nachdem das Coronavirus ausbrach, auf die Gemeinde zugegangen. Da die Landesregierung festlegte, dass Eltern die Kosten für Notbetreuung f ür den ganzen Monat übernehmen müssen, sobald ihr Kind einen Tag der Betreuung in Anspruch genommen haben, ist eine Kostenschieflage entstanden. Der Kindergarten möchte diese Gelder übernehmen. Die Gemeinde führt morgen mit dem Kindergarten ein Gespräch. Der Antrag wird deshalb zurückgestellt.

Beschluss

Das Gremium beschließt den Antrag zur Übernahme von Kosten für den Kindergarten Heidenfeld zurückzustellen, bis die Gemeinde das Gespräch mit dem Kindergarten geführt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

In der letzten Amtsperiode hat der Gemeinderat über die Anschaffung von Defibrillatoren gesprochen. Ratsmitglied Simon Stock erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der An schaffung. Der 1. Bürgermeister wird demnächst den Auftrag vergeben, so dass diese bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen.

Er fragt nach der Messung der Tiefstände der Gewässer. Diese werden vom Wasserwirtschaftsamt bzw. dem Landratsamt überprüft.

Des Weiteren bittet er, dass in regelmäßigen Abständen ein Bauhofmitarbeiter an den Sitzungen teilnimmt und dem Gremium über die aktuellen Arbeiten und Vorhaben des Bauhofs berichtet. Dies wurde bereits in der vergangenen Amtsperiode gewünscht. Der Bauchtechniker Igor Schander wird im Wechsel mit dem Geschäftsleiter Simon Göbel und der Kämmerin Lena Seifert an den Sitzungen teilnehmen, die Bauhofmitarbeiter allerdings nicht. Da die Teilnahme vom Rathauspersonal an Betriebsausflügen meistens gering ist, möchte er gerne ein Treffen mit den Mitarbeitern zum Zweck des Informationsaustausches. Da der Geschäftsverteilungsplan zeitnah überarbeitet wird, schlägt der 1. Bürgermeister vor, dass die entsprechenden Abteilungsleiter folglich die Aufgaben den Räten vorstellen.

Detlev Reusch ruft für den 17.09.2020 die Räte und Bürger auf, die Beleuchtung an diesen Abend auszusetzen, um in dieser Nacht die Nacht zu würdigen. Er bittet um entsprechende Veröffentlichung im Amtsbote und um Weitergabe an die Gewerbetreibenden. Der Vorsitzende hat bereits darüber mit der ÜZ gesprochen.

Die Streuobstwiesen an der Magadamm in Röthlein werden seit kurzem von Fasanen mit Jungen bewohnt. Er bittet den Bauhof die Wiesen deshalb momentan nicht zu mähen.

Da für alle Bürger die Möglichkeit besteht, Obst an den Streuobstwiesen zu ernten, bittet er, dass ein Lageplan im Amtsboten zum entsprechenden Aufruf abgedruckt wird, um den Erntebereich zu kennzeichnen. Der Vorsitzende möchte darüber hinaus anregen, dass die zu erntenden Bäume mit bunten Basten von Freiwilligen markiert werden.

Der Bürgermeister teilt aufgrund der Anfrage von der vorletzten Gemeinderatssitzung mit, dass es im letzten Jahr 35 Bestattungen gab. Davon waren 5 Erd- und 30 Urnenbestattungen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, von allen Bildstöcken Fotos zur Dokumentation zu machen und zum Vermerk der Standortdaten. Die Gemeinde wird diese anschließend in einer Google Maps Karte oder im GIS-System der Gemeinde verzeichnen. Diese wir dem Gemeinderat dann zur weiteren Veranlassung vorgelegt.

Mit der Restaurierung des Bildstocks am Oberer Wengertweg, Hirschfeld (Marterle) wurde im Februar 2018 der Bildhauer Fleck beauftragt. Der Genehmigungsbescheid über die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Schweinfurt wurde im September 2019 erteilt. Ein Fertigstellungstermin konnte bisher nicht genannt werden.

Sofern sich keiner für die Pflege der Anlage im Bereich der Grotte in Hirschfeld „Mutter Gottes“ bereiterklärt, kann die Gemeinde selbst die Anlage bis auf die Grotte zurückbauen.
Folglich wäre dies mit einem geringen Pflegeaufwand, wie bereits bei den anderen Bildstöcken der Fall, verbunden.

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7.1. Informationen zum Bauantragsverfahren des Hofladens im Außenbereich Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister erläutert, dass der Gemeinderat Röthlein am 30.06.2020 beschlossen hat, aufgrund eines Antrags von Gemeinderätin Martina Braum in der heutigen Sitzung die Ergebnisse des Bauantragsverfahrens für das Grundstück Flur-Nr. 386 der Gemarkung Röthlein zu behandeln. Er verweist auf die übersandten Unterlagen. Die in den Jahren 2017 bis 2019 behandelten Bauanträge für das Grundstück werden aufgezeigt. Das Landratsamt Schweinfurt hat für die Bauanträge landw. Lager- und Maschinenhalle (2017), Direktvermarktung (2018) und Erntehelferunterkünfte (2019) jeweils eine Baugenehmigung ausgesprochen.

Martina Braum erkundigte sich nach der gaststättenrechtlichen Genehmigung für den Bau. Das Landratsamt obliegt die Zuständigkeit über gaststättenrechtliche Genehmigungen, wie der Vorsitzende ausführt.

Der Vorsitzende hat bereits in einem Gespräch mit dem Landwirt festgelegt, dass dieser nachträglich weitere Parkplätze schafft.

Da dem Bauherren die erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung seines Hofladens vorliegen, sieht Gemeinderatsmitglied Florian Kreß die Hinterfragung, des Genehmigungsverfahrens, gegenüber des Bauherren als Belastung.

Der 1. Bürgermeister bestätigt, dass offensichtlich kein Verstoß gegen die gemeindliche Zustimmung vorliegt.
 

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7.2. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 09. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass das Gremium die Verlängerung des Pachtvertrags um weitere 10 Jahre bis 31.12.2030 der Teilfläche (3418 m²) der Flurnummer 570 Gemarkung Röthlein an die Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG beschlossen hat.

Bezüglich des Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld weist er darauf hin, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung die Vergabekriterien für die Bauplätze an der Sulz abschließend beschlossen hat. Diese waren bereits vom alten Gemeinderat diskutiert worden. So wurde der Preis von 145 € je m² bereits festgelegt. Aus den Berechtigten wird eine Reihenfolge gelost, in welcher die Bauplätze dann ausgewählt werden können. Die Kriterien sind nun folgende:

  1. Der Erstbezug ist durch den Eigentümer durchzuführen
  2. Am Vergabeverfahren dürfen nur Gemeindeeinwohner und ehemalige Gemeindeeinwohner teilnehmen, falls Bauplätze übrig sind können in einem zweiten Vergabeverfahren auch Auswärtige berücksichtigt werden.
  3. Der Bauherr darf kein bebauungsfähiges Grundstück innerhalb der Großgemeinde Röthlein besitzen, falls ein Grundstück vorhanden ist, muss dieses bis zum Notartermin verkauft/überschrieben werden.
Der Bebauungsplan ist einzuhalten

Datenstand vom 03.09.2020 10:22 Uhr