Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung 14.07.2020
3 Baugesuche
3.1 Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage
3.2 Errichtung von zwei Wintergärten an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/4, Tannenweg 8 und 8a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Errichtung einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus sowie Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 695/1, Feldhofstraße 21b, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
4 Finanzwesen - Jahresrechnung 2019; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung
5 Kindergärten - Übernahme Elternbeiträge
6 Baugebiet "An der Sulz", GT Heidenfeld; Info über Probebohrung und Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses für Bauherrn bei Nutzung des Kaltwärme-Netzes
7 Wasserversorgung; Standrohrausgaben - Festsetzung der Leihgebühren
8 Informationen und Anfragen
8.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
8.2 Anfragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung 14.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.07.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.07.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 3
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3.1. Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Baumgärtlein“, Gt. Heidenfeld, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Antragstellers vom 07.07.2020.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Bauvorhaben hält die Baugrenze, die Zahl der Vollgeschosse I + D, nach Planunterlagen II + D, die GFZ 0,5, laut Planunterlagen 0,63, sowie die für Garagen vorgesehene Fläche nicht ein. Hierfür bittet der Bauherr vorab um Mitteilung, ob der Gemeinderat die erforderlichen Befreiungen in Aussicht stellen würde.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Den Gemeinderatsmitgliedern ist dabei vermehrt wichtig, dass auf die umliegenden Nachbarhäuser Rücksicht genommen wird. Da noch keine Dachform feststeht, sollte diejenige ausgewählt werden, welche sich am besten in die Umgebung einfügt und die die meisten Wohneinheiten begünstigt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, in Verbindung mit Hs. Nr. 10, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit Nachbarunterschriften die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der für Garagen vorgesehenen Fläche in Aussicht zu stellen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen / Garagen muss über die Schubertstraße erfolgen. Die Gebäudehöhe des Wohnhauses darf max. 9,50 m betragen.

Da mehr als drei Wohnungen errichtet werden, ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung von zwei Wintergärten an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/4, Tannenweg 8 und 8a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung von zwei Wintergärten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/4, Tannenweg 8 und 8a, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung und der Fassade erforderlich. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,56, laut Bebauungsplan ist diese mit 0,4 vorgeschrieben. Die beiden Wintergärten sollen in gleicher Art mit einem Pultdach, Dachneigung von 5° sowie der Dacheindeckung und Fassade aus Glas errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 53° +/- 3°, das Dacheindeckungsmaterial rotbraunes oder engobiertes Eindeckungsmaterial sowie die Fassade mit gedeckt farbigem Putz-, Mauerwerk- oder Verkleidungsfarben vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung sowie der Fassade erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Errichtung einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus sowie Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 695/1, Feldhofstraße 21b, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Errichtung einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus sowie der Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 695/1, Feldhofstraße 21b, Gemarkung Heidenfeld , führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude mit Dachgauben und Nebengebäude. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Finanzwesen - Jahresrechnung 2019; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet die Kämmerin Lena Seifert den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden von der Kämmerin ergänzende Angaben getätigt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Seifert und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.

Die dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den aufgezeigten Haushaltsstellen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Kindergärten - Übernahme Elternbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende kommt auf den Antrag der Gemeinderätin Martina Braum zu sprechen, welcher dem Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung am 14.07.2020 bekannt gegeben wurde. Der Gemeinderat hatte beschlossen, den Antrag zurückzustellen, bis die Gemeinde ein Gespräch mit den drei Kindergärten geführt hat.

Am 15.07.2020 fand nun ein Gespräch mit den Kindergartenleitungen sowie den jeweiligen Trägern der drei Kindergärten in der Großgemeinde Röthlein bezüglich des Beitragsersatzes von Elternbeiträgen statt. Aufgrund des vom Freistaat Bayern ausgesprochenen Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen wegen der Corona-Pandemie, entlastet dieser Eltern und Träger in den Monaten April, Mai und Juni bei den Elternbeiträgen. Für Kinder, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtigt waren, hiervon jedoch während eines ganzen Kalendermonats keinen Gebrauch gemacht haben, wird der Beitragsersatz gewährt. Der Elternbeitrag umfasst alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an die Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden. Davon umfasst sind insbesondere auch die Aufwendungen für das Mittagessen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Kinder im jeweiligen Monat tatsächlich an keinem Tag betreut wurden. Wenn ein Kind betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. Auf den Umfang der in Anspruch genommenen Betreuung in dem jeweiligen Monat kommt es dabei nicht an. Wurde also ein Kind in einem Kalendermonat betreut, wenn auch nur auch nur an einem Tag, so ist der jeweilige Beitrag von den Eltern zu leisten.

Um hier den betroffenen Eltern in der Großgemeinde entgegenzukommen, hat man sich mit den Leiterinnen als auch mit den Trägern der drei Kindergärten darauf geeinigt, dass die Gemeinde für die Monate April und Mai den Beitragsersatz für die Kinder, die in diesen beiden Kalendermonaten betreut wurden, übernimmt.

Für Röthlein wären dies 3.495 EUR, für Heidenfeld 2.691 EUR und für Hirschfeld 1.006   EUR.  Somit ergibt sich für die Erstattung der Elternbeiträge für die Monate April und Mai für alle drei Kindergärten ein Gesamtbetrag in Höhe von 7.192 EUR.
 
Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Elternbeiträge für die Monate April und Mai, welche nicht vom Freistaat Bayern getragen werden, an den St. Josefsverein Röthlein in Höhe von 3.495  EUR, an den St. Johannisverein Heidenfeld in Höhe von 2.691 EUR und an den St. Johannisverein Hirschfeld in Höhe von 1.006 EUR zu erstatten.
Die Verwaltung soll einen Infobrief erstellen, mit welchem die Eltern hierüber informiert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. Baugebiet "An der Sulz", GT Heidenfeld; Info über Probebohrung und Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses für Bauherrn bei Nutzung des Kaltwärme-Netzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass im Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld Probebohrungen durchgeführt wurden und nach den bisher vorliegenden Ergebnissen die Kaltwärme-Versorgung im Baugebiet umsetzbar ist. Allerdings ist nach Auskunft der ÜZ Mainfranken mit einem hohen Bohrwasseraufkommen von ca. 20 m³ pro Bohrung zu rechnen.

Damit bei der Umsetzung hiermit keine Probleme entstehen, schlägt die ÜZ Mainfranken vor, dass die Bohrarbeiten in Schritten von z. B. vier Grundstücken erfolgen könnte. Dies würde die Gemeinde in der Vergabe flexibler machen und es könnte auf die benötigte Heizlast der Wohnhäuser Rücksicht genommen werden. Bezüglich der Allgemeinkosten für die Antragstellung und Erkundung ist eine Nutzung von mindestens 20 Grundstücken erforderlich.

Bei einer Gesamtzahl von mindestens 20 Grundstücken, die in maximal fünf Etappen zu vier Grundstücken erfolgt, würden sich die Kosten pro Grundstück für drei Erdsonden mit je 60 m auf 12.500 EUR netto und für die Außenanbindung auf 4.250 EUR netto belaufen. Somit ergeben sich für die Nutzung des Kaltwärme-Netzes für die Bauherrn Gesamtkosten in Höhe von ca. 19.932,50 EUR. Um abzuklären, wie viele Bauherren das Kaltwärme-Netz nutzen würden, soll mit den Käufern der Grundstücke ein Informationsabend veranstaltet werden.

Von Seiten der Gemeinde ist nun zu überlegen, ob und in welcher Höhe den Bauherren ein Zuschuss für die Nutzung des Kaltwärme-Netzes gewährt wird.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Florian Kreß möchte aufgrund der Gleichberechtigung aller Bauherren die Förderung nicht auf das Baugebiet „An der Sulz“ begrenzen, sondern der kompletten Großgemeinde ermöglichen. Außerdem soll der Zuschuss auch auf weitere regenerative Energien erweitert werden. Hierfür soll ein Katalog aufgestellt werden.

Martina Braum schlägt deshalb vor, zunächst über das Vorgehen im Baugebiet  „An der Sulz“ zu entscheiden und den Umweltausschuss über einen möglichen Katalog beraten zu lassen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, den Bauherrn für die Nutzung von Erdwärme im Baugebiet „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 20 Grundstücke an das Kaltwärme-Netz angeschlossen werden. Der Umweltausschuss soll über einen Katalog, in welchem weitere zu fördernde Heizmethoden festgelegt werden, entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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7. Wasserversorgung; Standrohrausgaben - Festsetzung der Leihgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass es die Möglichkeit gibt über die Gemeinde für den Wasserbezug z. B. bei Baustellen oder für die Befüllung von Pools ein St androhr auszuleihen. Das Standrohr wird beim Gebrauch an Unterflurhydranten angeschlossen und dient dazu Wasser aus Hydranten zu entnehmen, wobei die entnommene Wassermenge mittels Wasserzähler gemessen wird.

Die Verleihung des Standrohres sowie der Hydrantenschlüssel erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofs. Für die Nutzung des Standrohres sowie die Entnahme von Wasser aus Hydranten ist kostenpflichtig, die Menge des entnommenen Wassers wird mit einem Wasserzähler gemessen, der direkt an dem Standrohr angebracht wird. Dabei wird der Zählerstand bei Ausgabe und Rückgabe des Zählers notiert und dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten.

Die entnommene Wassermenge wird mit dem jeweils gültigen Wasserpreis fällig. Hinzu kommt eine Leihgebühr für die Nutzung des Standrohres. Diese beträgt derzeit 5,00 EUR und sollte auf 10,00 EUR erhöht werden. Weiter sollte nicht nur die verbrauchte Wassermenge, sondern hierfür auch die jeweils gültige Kanalbenutzungsgebühr verlangt werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Leihgebühr für die Standrohrausgabe ab 01.01.2021 auf 10,00 EUR zu erhöhen. Weiter wird sowohl für den Wasserverbrauch als auch die Kanalbenutzung eine einheitliche Gebühr in Höhe von 3,60 EUR je m³ entnommener Wassermenge verlangt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 8
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8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse bekannt gegeben .

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8.2. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 8.2

Sachverhalt

Anschließend kam die Frage auf, ob ein Bushäuschen an der alten Schule in Röthlein gebaut wird. Dazu ist jedoch kein Häuschen geplant, sondern eine Anlage unter den Plantanen mit Sitzmöglichkeiten.

Martina Braum weist auf die Straßenschäden in der Adam-Riese-Straße / Siemensstraße in Heidenfeld hin. Der Bauhof hat diese bereits in die Liste für anstehende Sanierungen aufgenommen.

Die Rede kam anschließend auf die Pflege der Kanuanlegestelle. Bürgermeister Gehring erklärte, dass zwei tote Bäume entfernt werden müssen bevor weitere Pflegearbeiten durchgeführt werden können. Da es sich dabei um Überschwemmungsgebiet handelt, darf ein gewünschter Abfalleimer dort nicht aufgestellt werden. Es ist jedoch eine Bank als Sitzgelegenheit geplant. Simon Stock möchte prüfen lassen, ob es nicht doch möglich ist, einen Abfalleimer anzubringen.

Jürgen Lorenz möchte wissen, ob es bezüglich der gepflasterten Flussrinnen an der Kirche in Heidenfeld eine Möglichkeit gibt, die Kante auszugleichen. Da ältere Mitbürger/innen Angst haben mit dem Fahrrad an dieser Stelle zu stürzen. Jedoch ist keine Straßenbaumaßnahme dort geplant, weshalb nichts Derartiges unternommen werden kann.

Weiterhin verkündete Martina Braum, dass die Eigenheimer Heidenfeld sich bereit erklärt haben den Blühsamen an die Bürger/ innen auszugeben bzw. zu verteilen.

Von Bernd Wehner kam der Anstoß, die Mauern des Röthleiner Friedhofs ausbessern zu lassen. Es wurde festgelegt, diese bei der nächsten Ortsbegehung anzuschauen.

Anschließend wurden die Parkplätze am Plan in Röthlein thematisiert, als Simon Stock erklärte, ihm sei zugetragen worden, dass diese teilweise dauerhaft belegt seien. Peter Gehring erklärte, dass es eine zeitliche Begrenzung gebe und er keine Kenntnis über eine derartige Problematik hätte.

Weiterhin gibt es keine Planungen bezüglich eines Neubürgerempfanges, da die aktuelle Situation (Covid-19 Pandemie) diese nicht zulässt.

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr