Datum: 20.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.09.2020
2 Baugesuche
2.1 Neubau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1409/11, Willibald-Müller-Straße 3a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1350, Barthstraße 38, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Aufstellung eines Containers als Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/13, Heidwiesen 38, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
2.4 Bau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/4, Am Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
2.5 Errichtung eines einachsigen Photovoltaik Tracking Systems auf dem Grundstück Fl. Nr. 672/8, Rheinfeldstraße 19, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
2.6 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplans "Kapellenweg III" durch die Gemeinde Grafenrheinfeld
4 Breitbandförderung; Beschluss zum Eintritt in das Verfahren
5 Verabschiedung der Zuschussrichtlinien für Vereine
6 Kindergartenwesen
6.1 Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2019
6.2 Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2019
7 TSV Röthlein; Abschluss eine Abgeltungsvereinbarung
8 Antrag von Andreas Hetterich auf Förderung von Photovoltaik
9 Informationen und Anfragen
9.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
9.2 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö informativ 2
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2.1. Neubau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1409/11, Willibald-Müller-Straße 3a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker I. Abschnitt“ Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Terrassenüberdachung soll ein Pultdach mit der Dachneigung von ca. 5° sowie der Dacheindeckung aus Glas errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 30° +/- 5°, das Dacheindeckungsmaterial engobierte Ziegeleindeckung vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1350, Barthstraße 38, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es Wohnhäuser uns somit Wohnnutzung sowie Garagen und Scheunen. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellung eines Containers als Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/13, Heidwiesen 38, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten. Vom Gemeinderat wurde ein Befreiungsantrag für dieses Vorhaben bereits in der Sitzung vom 08.09.2020 unter TOP 3.1 behandelt und abgelehnt, da sich der Container aufgrund seiner Optik aus Metall nicht in die Umgebung einfügt. Der Bauherr hat nun einen neuen Antrag mit neuen Planunterlagen eingereicht. Der Container soll mit Holz verkleidet werden. Wie beim bereits eingereichten Antrag wird bei der Aufstellung des Containers als Gartenhaus die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren sind Befreiungen von der Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung erforderlich. Der Container hat ein Flachdach und besteht aus Metall. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° und der Dacheindeckung naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Bau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/4, Am Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Bei dem Bau der Doppelgarage wird die Baulinie und die Fläche für Garagen nicht eingehalten. Des Weiteren wird die Stellplatztiefe von 5 m überschritten.  Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baulinie, der Fläche für Garagen sowie der Stellplatztiefe nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung eines einachsigen Photovoltaik Tracking Systems auf dem Grundstück Fl. Nr. 672/8, Rheinfeldstraße 19, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“ Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat eine Befreiung erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das einachsige Photovoltaik Tracking System soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Elke Lanz erkundigt sich, ob das Grundstück eingefriedet ist und das Vorhaben von der Straße aus sichtbar ist. Laut Oliver Schmitt ist das Grundstück nicht eingefriedet.

Oliver Schmitt vertritt die Meinung, dass eine solche Freiflächen-PV-Anlage nicht in ein Wohngebiet passt und zum Beispiel auf einem dafür vorgesehenen Feld errichtet werden sollte. Dem schließen sich auch einige andere Ratsmitglieder an.
Des Weiteren wurde ein solches Vorhaben noch nicht im Gemeindegebiet errichtet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

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2.6. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/18, Am Weinberg 7, Gemarkung Hirschfeld, Planunterlagen im Freistellungsverfahren eingereicht wurden.

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3. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplans "Kapellenweg III" durch die Gemeinde Grafenrheinfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die Nachbargemeinde Grafenrheinfeld das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Kapellenweg III“ durchführt. Die Gemeinde Röthlein wird im Rahmen der Behördenbeteiligung in das Aufstellungsverfahren eingebunden. Der Standort der geplanten Wohngebietserweiterung liegt am östlichen Ortsrand der bebauten Ortslage von Grafenrheinfeld.

Der Vorsitzende schlägt vor, gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, im Zuge des Aufstellungsverfahrens der Gemeinde Grafenrheinfeld für den Bebauungsplan „Kapellenweg III“ im Rahmen der Behördenbeteiligung keine Einwände, Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Breitbandförderung; Beschluss zum Eintritt in das Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern erstmals gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist somit eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung erforderlich. So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die verfügbaren Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermitteln und darstellen. Hierbei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden.
Das Angebot der Firma Corverse wird vom Vorsitzenden vorgestellt. Mit der Gemeinde Schwebheim soll das Projekt in kommunaler Zusammenarbeit ausgeführt werden. Die Gemeinde Schwebheim hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt den Auftrag, gemäß dem Angebot der Fa. Corvese vom 11.05.2020, zur Durchführung eines Förderverfahrens gemäß den Richtlichen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzens im Freistaat Bayern zu erteilen.
Es soll eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwebheim erfolgen.
Zusätzlich soll der Antrag auf das Startgeld, sowie weiterer nötigen Anträge, zur Förderung gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verabschiedung der Zuschussrichtlinien für Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2020 unter TOP 5.1 die Verwaltung beauftragt hat, Zuschussrichtlinien für die Gemeinde Röthlein auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Zuschussrichtlinien wurden von der Verwaltung ausgearbeitet und werden vom Vorsitzenden vorgestellt und erläutert. Er geht auf die Allgemeinen Richtlinien sowie auf die einzelnen Zuschusstitel ein.

Sodann stellt er die Thematik zur Aussprache und Entscheidung. Vor allem geht er auf den II. Zuschusstitel Nr. 3.5 ein, in dem Förderausschlüsse aufgeführten sind. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, folgende Punkte heraus zu nehmen:

  • Gegenstände und deren Reparaturen, welche an Privatpersonen verliehen werden

ja
10
nein
2
Abstimmungsergebnis: 



  • Gegenstände und deren Reparaturen, welche vor allem dem gastronomischen Betrieb einer Gruppierung dienen

ja
9
nein
3
Abstimmungsergebnis: 



Daraus ergibt sich, dass diese beiden Punkte förderfähig sind. Die Zuschussrichtlinie wird durch die Verwaltung entsprechend angepasst werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Zuschussrichtlinien. Diese treten zum 01.11.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kindergartenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 6
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6.1. Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.01.2020 stellte der St. Johannisverein e. V. Heidenfeld einen Antrag auf Übernahme des Kindergarten-Defizits für das Kalenderjahr 2019. Laut Antrag beläuft sich das Defizit auf 75.224,16 €. Von der Verwaltung wurde der Defizitantrag geprüft. Die Prüfung ergab für 2019 als Gesamtergebnis einen Verlust in Höhe von 22.258,79 €. Hier werden noch die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Höhe von 730,00 € in Abzug gebracht, das diese erst bei Anschaffungen gemeinsam mit dem Elternbeirat auf das Girokonto umgebucht und erst dann als Einnahmen gebucht werden. Somit ergibt sich für das Jahr 2019 ein Verlust in Höhe von 22.988,79 €. Abzüglich des in 2019 überwiesenen Defizits für die Kalenderjahre 2017 und 2018 in Höhe von 52.235,37 € ergibt sich für 2019 ein Defizit in Höhe von 75.224,16 €. Der Stand des Bankkontos beträgt zum 31.12.2019 74.113,87 €.

Gemäß der internen Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den drei Kindergärten wurde dieser Betrag zum Ausgleich des Defizits bereits im Januar 2020, vorbehaltlich der Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, auf das Konto des St. Johannisverein Heidenfeld e. V. überwiesen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 beschlossen, dass eine zukünftige Defizite nur noch übernommen werden, wenn ihm Vorjahr der Haushaltsplan mit dem bereits eingeplanten Defizit vorgelegt wird und eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgt. Vom St. Johannisverein Heidenfeld e. V. wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgelegt. Demnach ergibt sich für 2020 beim Gesamtergebnis ein Gewinn in Höhe von 101.421,48 €. Abzüglich der geplanten Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Höhe von 1.500,00 € würde sich für 2020 ein Gewinn in Höhe von 99.921,48 € ergeben. Nach Rücksprache mit dem Kassier geht dieser im Moment davon aus, dass St. Johannisverein auf einen Defizitantrag für das Jahr 2020 verzichten können. Der St. Johannisverein Heidenfeld e. V. hat mit Beginn des Kindergartenjahres im September 2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge vorgenommen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Kindergarten trotz Nachfrage per E-Mail keine anderen Angaben für die Zahlen von 2020 gemacht hat. Diesen liegt noch nicht die Meldung der Caritas vor. Die Zahlen werden mit dem Kindergarten nochmal beim Kindergartenträgertroffen besprochen.
Der Kindergarten Heidenfeld geht davon aus im Jahr 2020 kein Defizit zu machen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem St. Johannisverein Heidenfeld e. V. das durch den Betrieb der Kindertagesstätte in Hirschfeld angefallene Defizit für das Jahr 2019 in Höhe von 75.224,16 EUR zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende kommt auf die Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 zu sprechen, in welcher bereits über den Defizitantrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. beraten und beschlossen wurde. Mit E-Mail vom 27.11.2019 stellte der St. Johannisverein Hirschfeld e. V. einen Antrag auf Übernahme des Kindergarten-Defizits für das Kalenderjahr 2019. Laut damaligen Antrag belief sich das Defizit auf -90.000,00 EUR. Zur Sicherung der Liquidität beantragte der St. Johannisvereins Hirschfeld e. V., dem Kindergarten diese 90.000,00 EUR umgehend zur Verfügung zu stellen. Eine genaue Abrechnung des Defizits sollte im Jahr 2020 erfolgen.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde dem St. Johannisverein bereits am 27.11.2019 ein Betrag in Höhe von 55.000,00 EUR ausgezahlt. Weiter wurde vom Gemeinderat beschlossen, dem St. Johannisverein Hirschfeld e. V. das durch den Betrieb der Kindertagesstätte in Hirschfeld angefallene Defizit für das Kindergartenjahr 2019 in Höhe von voraussichtlich 90.000,00 EUR, vorbehaltlich der Vorlage aller für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, auszugleichen. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses wurde dem St. Johannisverein am 18.12.2019 weitere 35.000,00 EUR und somit insgesamt 90.000,00 EUR als Defizitübernahme ausgezahlt.

Mit E-Mail vom 30.09.2020 hat der St. Johannisverein e. V. Hirschfeld nun die Jahresrechnung für das Kalenderjahr 2019 vorgelegt. Von der Verwaltung wurde der Defizitantrag geprüft. Die Prüfung ergab für das Jahr 2019 als Gesamtergebnis einen Verlust in Höhe von -106.778,06 EUR. Der Stand der Bank- und Kassenkonten beträgt zum 31.12.2019 1.553,30 EUR. Abzüglich der bereits an den Verein gezahlten 90.000,00 EUR ergibt sich für den St. Johannisverein Hirschfeld noch ein Verlust für das Kalenderjahr 2019 in Höhe von -16.778,06 EUR.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 beschlossen, dass zukünftige Defizite nur noch übernommen werden, wenn im Vorjahr der Haushaltsplan mit dem bereits geplanten Defizit vorgelegt wird und die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt. Der St. Johannisverein Hirschfeld e. V. hat mit Beginn des Kindergartenjahres im September 2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge vorgenommen.

Weiter wurden sowohl eine Erzieher- und eine Pflegerstelle zum 31.08.2020 betriebsbedingt gekündigt, um Personalkosten einzusparen.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem St. Johannisverein Hirschfeld e. V. das durch den Betrieb der Kindertagesstätte in Hirschfeld angefallene Defizit für das Jahr 2019 in Höhe von 106.778,06 EUR auszugleichen.

Der noch offene Betrag in Höhe von 16.778,06 EUR wird an den St. Johannisverein Hirschfeld e. V. ausgezahlt.

Weiter beschließt das Gremium dem St. Johannisverein Hirschfeld e. V. einen Vorschuss auf das Defizit für das Jahr 2020 in Höhe von 90.000 EUR auszuzahlen. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe (ca. 40.000 €) auf der Haushaltsstelle 4640.7001. Die Mehrkosten werden durch die Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. TSV Röthlein; Abschluss eine Abgeltungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.08.2017 die Vorfinanzierung der Sanierung des Hallenbodens sowie den Abschluss eines Vertrages mit dem TSV Röthlein beschlossen hat. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.09.2017 wurden die Kosten für den Einbau einer neuen Fluchttür in die Vorfinanzierung miteingeschlossen. Gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages erfolgt die Rückzahlung der Vorfinanzierung seitens des TSV Röthlein an die Gemeinde Röthlein über eine Zeit von 25 Jahren. Weiter wurde der TSV Röthlein verpflichtet, den Zuschuss des BLSV als übertragender Zahlungsempfänger an die Gemeinde als erhaltender Zahlungsempfänger abzutreten.

Die Sanierung des Hallenbodens wurde im Jahr 2017 durchgeführt. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 79.149,18 EUR. Für den Einbau der neuen Eingangstür bzw. Fluchttüre der Turnhalle sind Kosten in Höhe von 8.240,15 EUR angefallen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für beide Maßnahmen auf 87.389,33 EUR. Diese sind auf dem Verwahrkonto geblieben und wurden in das Jahr 2020 übertragen. Im Haushalt ist für diese Maßnahme ein Haushaltsrest in Höhe von 110.000,00 EUR vorhanden.

Der Finanzausschuss hat im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, dem Gemeinderat die vollständige Übernahme der angefallenen Gesamtkosten zu empfehlen.

Mittlerweile ist der Zuschuss des BLSV in Höhe von 16.250,00 EUR an den TSV Röthlein geflossen und der Betrag wurde auch bereits an die Gemeinde Röthlein weitergeleitet. Abzüglich des Zuschusses sowie der Vorsteuererstattung und der Eigenleistungen durch den TSV verbleibt ein Abrechnungsbetrag in Höhe von 67.630,33 EUR. Hiervon sollen dem TSV Röthlein 1/3 und somit 22.543,44 EUR als Zuschuss und die restlichen 45.086,89 EUR als jährlicher, rückzahlungsfreier Zuschuss in Höhe von 1.803,48 EUR (letzte Rate 2045: 1.803,37 EUR) gewährt werden.

Weiter wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.04.2020 die Vorfinanzierung der Sanierung des Flachdachs des Nebengebäudes der Turnhalle des TSV Röthlein sowie der Abschluss eines Vertrages mit dem TSV Röthlein beschlossen hat. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt ca. 21.968,59 EUR. Es wird mit einem Zuschuss des BLSV von voraussichtlich 4.393,72 EUR gerechnet. Gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages erfolgt die Rückzahlung der Vorfinanzierung seitens des TSV Röthlein an die Gemeinde Röthlein über eine Zeit von 25 Jahren. Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch hier dem TSV Röthlein 1/3 als Zuschuss und der restliche Betrag als jährlicher, rückzahlungsfreier Zuschuss mit 25 Raten gewährt werden soll. Dies soll bereits in den Nutzungsvertrag mit aufgenommen werden, die genauen Beträge werden dem Vertrag nach Abrechnung der Maßnahme als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, den Nutzungsvertrag zwischen dem TSV Röthlein und der Gemeinde Röthlein entsprechend zu ändern, zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem TSV Röthlein für die Sanierung des Hallenbodens der Turnhalle des TSV Röthlein sowie dem Einbau der neuen Eingangstür bzw. Fluchttür einen Zuschuss in Höhe 22.543,44 EUR (1/3 der Gesamtkosten) sowie die restlichen 45.086,89 EUR über die Dauer von 25 Jahren als jährlichen, rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 1.803,48 EUR ab 2021 (letzte Rate 2045: 1.803,37 EUR) zu gewähren.

Weiter wird beschlossen, dem TSV Röthlein für die Sanierung des Flachdachs des Nebengebäudes der Turnhalle des TSV Röthlein einen Zuschuss in Höhe von 1/3 sowie den restlichen Betrag über die Dauer von 25 Jahren als jährlichen, rückzahlungsfreien Zuschuss zu gewähren. Die genauen Beträge werden dem Vertrag nach Abrechnung der Maßnahme als Anlage beigefügt.

Auf Wunsch der Gemeinde erfolgt die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuchamt.

Weiter beschließt das Gremium den als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügten Nutzungsvertrag mit dem TSV Röthlein abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bernd Wehner war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Antrag von Andreas Hetterich auf Förderung von Photovoltaik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Andreas Hetterich stellte bei einer vor Ort Begehung des Baugebietes „An der Tränke“ in Röthlein fest, dass lediglich auf einem Grundstück in diesem Gebiet eine Photovoltaikanlage installiert wurde. In den Altortberichten gibt es ebenfalls wenig Dächer auf denen Photovoltaikanlagen zu finden sind. Der Klimawandel wird sich auf die Erhöhung der Sonnenenergie aus. Deshalb ist er der Meinung, dass die Installation von Photovoltaikanlagen sinnvoll ist. Der Staat wird zukünftig auch mehr Zuschuss für Photovoltaikanlagen gewähren. Jedoch möchte Andreas Hetterich anregen, dass die Gemeinde ebenfalls einen Zuschuss für Photovoltaikanlagen gewährt. So sollen pro Kilowatt-Peak (kWp) 50 €, max. für 10 kWp und für Speicher pauschal 250,00 € bezuschusst werden. Im Austausch mit anderen Gemeinden konnte er feststellen, dass eine solche Förderung rege angenommen wird. Der Zuschuss von max. 500 € für die Anlagen soll auf Privatpersonen begrenzt werden.
Martina Schneider-Gleitsmann fragt, ob der Zuschuss für den Batteriespeicher auch für PV-Bestandsanlagen erteilt werden soll. Andreas Hetterich bejahrt das und geht davon aus, dass dies 20 bis 25 Anlagen betrifft.
Florian Kreß erkundigt sich, warum Andreas Hetterich den Zuschuss nur privaten erteilen möchte. Der 1. Bürgermeister macht den Einwand, dass 80 % der Personen, die Solaranlagen auf ihren Dächern haben zu Gewerbetreibenden werden. Andreas Hetterich möchte damit erreichen, dass der Strom nur zum Eigenverbrauch genutzt wird. So hält es Andreas Hetterich für sinnvoll, die geförderte Kilowattzahl zu begrenzen.
Elke Lanz unterstützt den Antrag und schlägt vor, die Förderung sowohl für Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zuzuzahlen und auf max. 10 KW zu begrenzen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Förderung pro kWp von 50 €, max. 10 KWp, und eine pauschale Förderung für Speichers mit 250,00 € zu erteilen. Die Förderung wird auf max. 750,00 € pro Anlage begrenzt. Im Haushalt werden hierfür 25.000 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö informativ 9
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9.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö informativ 9.1
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9.2. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Andreas Hetterich spricht dem Bauhof für den neuangelegten Spielplatz im Baugebiet „An der Tränke“ ein großes Lob aus.

Bernd Wehner hat kurz vor der Sitzung einen Anruf von einer Röthleiner Bürgerin erhalten. Diese teilte mit, dass vor den Altkleidercontainer am Festplatz in Röthlein ein großer, stinkender Berg mit Kleidung liegt. Der Vorsitzende wird den Bauhof morgen informieren, dass dieser beseitigt wird. Jedoch lag diese Situation leider schon des Öfteren vor.

Der 1. Bürgermeister informiert das Gremium, dass die Öffnungszeiten im Rathaus aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen geändert wurden. So muss vor Betreten des Rathauses ein Termin vereinbart werden. Des Weiteren muss beim Betreten am Eingang ein Formular (Checkliste zur Corona-Risikobewertung) ausgefüllt und beim jeweiligen Sachbearbeiter abgegeben werden.

In Heidenfeld haben sich erfreulicherweise einige neue Schülerlotsinnen und Schülerlotsen gemeldet, sodass das Team mittlerweile sehr groß ist, wie der Vorsitzende mitteilt.

Der Vorsitzende erinnert die Räte an die morgige Abwasserzweckverbandssitzung der Stammheimer Gruppe. Die Zweckverbandssitzung des Unteren Unkenbachs findet am 26.10.2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Heidenfeld statt.

Simon Stock erkundigt sich, wie es mit der Gestaltung des Platzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 8, Hauptstraße 32, Gemarkung Röthlein, vorangeht. Die Straßenbauarbeiten werden in Kürze beginnen, wie der Vorsitzende mitteilt. Das Gutachten vom Statiker liegt noch nicht vor. Simon Stock findet den momentan befindlichen Bauzaun sehr unattraktiv und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen zu verschönern. Im Gemeinderat wurde bereits vorgeschlagen, den Bereich mit Schotter aufzufüllen. Dies würde jedoch eine Behinderung für die Baufirma darstellen.

Detlev Reusch informiert, dass die Vereinsvorstände vom Volkstrachtenverein ein Schreiben bezüglich eines Adventsspaziergangs in Röthlein am letzten Adventssamstag erhalten haben. Er möchte wissen, ob die Gemeinde auch daran beteiligt ist. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde nicht als Veranstalter in der Covid-19-Zeit auftreten möchte. Deshalb findet dieses Jahr nicht der Adventsmarkt in der Grundschule statt. Die Gemeinde soll lediglich die Straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen. Laut Florian Kreß haben bisher nur zwei Vereine Rückmeldung gegeben. Er kann somit noch keine Prognosen geben, ob die Adventsstraße stattfinden kann.

Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr