Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.08.2020
2 Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.08.2020
3 Baugesuche
3.1 Aufstellung eines Containers als Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/13, Heidwiesen 38, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
3.2 Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans zur Dachform bei Garagen im Baugebiet "Elmuß II-Abschnitt", Gt. Röthlein
4 Bebauungsplan "An der Sulz" - generelle Befreiung der Stellplatztiefe vor den Garagen
5 Erhöhung des Zuschusses für Regenwasserzisternen
6 Übernahme Entsorgungskosten Tennisplätze Röthlein
7 Gemeindewege; Festlegung eines Straßennamens für eine Teilfläche der Flur-Nr. 382 der Gemarkung Röthlein
8 Investitionspakt zur Förderung von kommunalen Sportstätten; Beschluss zur Interessensbekundung
9 Glasfaseranbindung Rathaus
10 Informationen und Anfragen
10.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
10.2 Information und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.08.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 27.08.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 3
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3.1. Aufstellung eines Containers als Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/13, Heidwiesen 38, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Aufstellung eines Containers als Gartenhaus die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren sind Befreiungen von der Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung erforderlich. Der Container hat ein Flachdach und besteht aus Metall. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° und der Dacheindeckung naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Jürgen Lorenz bemängelt, dass sich ein solcher Container optisch nicht in die Umgebung einfügt. Auch andere Gemeinderatsmitglieder stimmen dem zu und kritisieren das Aussehen des Containers.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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3.2. Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans zur Dachform bei Garagen im Baugebiet "Elmuß II-Abschnitt", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat ein Schreiben und die Vorsprache eines Anwohners des Baugebietes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein erhalten.
Dieser moniert, dass im Baugebiet mehrere Garagen mit Flachdächern errichtet wurden. Der Bebauungsplan schreibt für Garagen die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 46°-53° vor. Die Verwaltung hat sich die Situation vor Ort angeschaut und konnte die Feststellung bestätigen.

Nach Art. 77 Abs. 1 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.
Demnach ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob die Bauaufsichtsbehörde über die Angelegenheit informiert werden soll und tätig wird.

Petra Jakob stellt fest, dass man keinen Bebauungsplan bräuchte, wenn es ohne Weiteres akzeptiert wird, dass Abweichungen vom genehmigten Bauplan bestehen bleiben dürfen. Harald Fuchsberger dagegen möchte die Eigentümer nicht verpflichten, ihre Garagen nachzurüsten, da es womöglich für die angrenzenden Nachbarn schöner wäre, wenn das Garagendach so niedrig wie möglich bleibt. Elke Lanz und Bernd Wehner schließen sich jedoch Petra Jakob an und plädieren auf Gleichberechtigung, da alle Bauherren diese Auflagen hatten und alle anderen sich darangehalten haben.

Da für derartige Fälle jedoch die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, stellt Petra Jakob den Antrag, dass die Gemeinde Röthlein die Bauaufsichtsbehörde über die Situation informieren soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bauaufsichtsbehörde bezüglich der Nichteinhaltung der Festsetzungen hinsichtlich der Dachneigung und Dachform von Garagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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4. Bebauungsplan "An der Sulz" - generelle Befreiung der Stellplatztiefe vor den Garagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass bereits einige Bauherren der Grundstücke im Bebauungsplan „An der Sulz“, GT. Heidenfeld, auf ihn zugekommen sind und angefragt haben, ob es möglich ist, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Stellplatztiefe zu erhalten.

Gemäß Festsetzung A3 b des Bebauungsplans hat der Stauraum zwischen Garagen und Straßenbegrenzungslinie mind. 5 m zu betragen. Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sieht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 vor, dass zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein müssen.

Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob für alle Grundstücke im Bebauungsplan „An der Sulz“ generell eine Befreiung bezüglich der Abweichung von der Stellplatztiefe in Aussicht gestellt wird. Der Bauantrag könne dann allerdings nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern würde für das Baugenehmigungsverfahren an die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Jürgen Lorenz spricht sich dafür aus, dass die 5 m Stellplatztiefe bleiben sollen, da sie die Möglichkeit bieten, Fahrzeuge darauf abzustellen und somit die Parksituation auf den Straßen zu entzerren, indem die Fahrzeuganzahl dort minimiert wird. Auch andere Gemeinderatsmitglieder vertreten diese Meinung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die Errichtung von Garagen im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, GT. Heidenfeld, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Stellplatztiefe von mind. 5 m, zu erteilen. Die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV festgelegte Stellplatztiefe von mindestens 3 m ist einzuhalten.

Die Verwaltung wird ermächtigt, für hiervon betroffene Bauanträge, das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

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5. Erhöhung des Zuschusses für Regenwasserzisternen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein zahlt seit 1992 Grundstückseigentümern für den Bau von Zisternen für Gießzwecke einen Zuschuss in Höhe von 255,65 EUR. Die Gemeinde will damit erreichen, dass Trinkwasser gespart und Regen­wasser ausschließlich zu Gießzwecken verwendet wird. Außerdem wird dadurch eine Entla­stung der Kanäle sowie der Kläranlagen erreicht.

Der Zuschuss wir unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:

a)        Das Fassungsvermögen hat mindestens 5 Kubikmeter zu betragen.
b)        Die Anlage ist wasserdicht herzustellen.
c)        Eine Stand- und Druckfestigkeit gegenüber Bodendruck muss gewährleistet sein.
d)        Die Anlage ist auftriebssicher herzustellen.
e)        Die Anlage ist unterirdisch zu erstellen.
f)        Bei großflächigen Behältern - Gefälle zum Pumpensumpf
g)        Der Zulauf muss höher sein als der Überlauf.
h)        Der Überlauf muss in den Kanal- oder in einen Sickerschacht bzw. -grube laufen.
i)        Die Anlage ist mit einer Öffnung zum Reinigen mit Einstiegsleiter oder Tritt zu verse­hen.
j)        Das gleiche gilt für eine entsprechende Pumpe (Öffnung).
k)        Material: Kunststoff, Stahl (geschützt gegen Rost und Huminsäure des Bodens)  
       o d e r  Beton.
l)        Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.


Spätestens 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten, ist bei der Gemeinde ein formloser Zuschussantrag mit Nachweis der Fertigstellung einzureichen.

Der aktuelle Zuschussbetrag resultiert aus der Umrechnung aus DM-Zeiten und lag bei 500 DM und wurde auf 255,65 EUR umgerechnet. Es wird vorgeschlagen, den Zuschussbetrag auf 500 EUR zu erhöhen.

Andreas Hetterich stellt den Antrag, dass in der Gemeinde auch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen durch Privatpersonen ebenfalls mit 500 EUR gefördert werden sollen. Hiermit wird sich der Umwelt- und Klimaausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Zuschussbetrag für den Bau von Regenwasserzisternen für Gießzwecke ab sofort auf 500 EUR zu erhöhen. An den Zuschussvoraussetzungen wird keine Veränderung vorgenommen. Die Antragstellung hat innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Übernahme Entsorgungskosten Tennisplätze Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde Eigentümerin des Grundstücks Fl.-Nr. 125, Gemarkung Röthlein, auf dem sich die Tennisplätze befinden, ist, das dazugehörige Erbbaurecht besitzt jedoch der TSV Röthlein. Die Tennisplätze sind daher Eigentum des TSV und sollen nun zu Gunsten des Mehrgenerationenparks, der auf dem Gelände entstehen soll, abgetragen werden.

Nach einem Bodengutachten hat die Gemeinde Röthlein nun die Möglichkeit, für ca. 10.000 EUR die Erdarbeiten und Entsorgung des Tennisplatzbodens zu beauftragen. Somit wäre die Gemeinde für das Projekt verantwortlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Entsorgungskosten für den Boden des Tennisplatzes (Grundstück Fl.-Nr. 125, Gemarkung Röthlein) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Gemeindewege; Festlegung eines Straßennamens für eine Teilfläche der Flur-Nr. 382 der Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Familie Götz auf ihn zugekommen ist und darum gebeten hat, für die Zufahrtstraße zum Bauernhof-Café am Ortseingang von Röthlein einen Straßennamen zu vergeben.

Von der Verwaltung werden als Straßenname „Kührasen“, „Birkenteich“, „Am Bauernhof“ oder „Bärenweg“ vorgeschlagen.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Oliver Schmitt stellt den Antrag, die Straße „Am Kührasen“ zu nennen, Petra Jakob spricht sich mit ihrem Antrag für den „Beerenweg“ aus, während 1. Bürgermeister Peter Gehring den „Bärenweg“ beantragt.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag von Oliver Schmitt abstimmen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die Teilfläche der Fl. Nr. 382 der Gemarkung Röthlein, welche als Zufahrtsstraße für das Bauernhof-Café dient, als Straßennamen „Am Kührasen“ festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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8. Investitionspakt zur Förderung von kommunalen Sportstätten; Beschluss zur Interessensbekundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten stehen 2020 insgesamt 25,694 Mio. Euro in Bayern zur Verfügung. Sportstätten sind nicht nur Orte zur sportlichen Bewegung, sondern auch Orte des sozialen Miteinanders für alle Bürgerinnen und Bürger. Zentrales Ziel des neuen Investitionspaktes Sportstätten von Bund und Ländern ist daher neben der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten, Märkten und Gemeinden. Schwerpunktmäßig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten förderfähig, die primär einer breiten Öffentlichkeit offenstehen. Hierzu zählen vor allem kommunale Sportstätten für den Breitensport. Analog zur Städtebauförderung sollen die Maßnahmen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit konzeptionellen Aussagen zu den Sportstätten eingebettet sein.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Grundvoraussetzung erfüllt die Gemeinde Röthlein, sie ist in einem Programm der Städtebauförderung aufgenommen.

Rahmenbedingungen sind, dass nur Maßnahmen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 50.000 EUR gefördert werden und die Förderung aus dem Investitionspakt nachranging zu anderen Förderungen erfolgt. Die Bewerbungsfrist für das Programm endet am 02.10.2020. Die Bewilligungsstelle wählt aus den eingegangenen Projekten Maßnahmen aus, die in das Programm aufgenommen werden.

Es wird vorgeschlagen, das Sportzentrum Heidenfeld / Mehrzweckhalle anzumelden. Im städtebaulichen Rahmenplan aus 2018 sind bereits zwei Projekte genannt, die den Willen der Gemeinde unterstreichen, in diesem Bereich eine Verbesserung zu erreichen. Es handelt sich hierbei um Projekt Nr. 11: Umbau der MZH (Steigerung der Attraktivität, Barrierefreiheit und Nutzung EG / Kegelbahn) sowie Projekt Nr. 9: Aufwertung der Fußanbindung Richtung MZH. Die möglichen Maßnahmen werden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein fasst den Grundsatzbeschluss, für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten das Sportzentrum Heidenfeld / Mehrzweckhalle anzumelden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Anträge und Unterlagen der Bewilligungsstelle zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Glasfaseranbindung Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein möchte das Rathaus, mittels Fördergelder, an das Glasfasernetz anschließen. Der Bautechniker der Gemeinde hat drei Firmen um Abgabe eines Angebots gebeten. Es liegen nun zwei Angebot vor. Der Gemeinde wird eine Förderung von bis zu 90% in Aussicht gestellt. Für die Antragstellung ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.

Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurden sowohl die Anschlusskosten als auch die Betriebskosten bewertet.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt, aufgrund der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das Angebot dem Unternehmen A mit 54.841,52 € zzgl. MwSt. den Auftrag zur Anbindung des Rathauses an die Glasfaserinfrastruktur zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Förderung bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Die Auftragserteilung erfolgt erst nach Billigung durch die Regierung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 10
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10.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass aktuell keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt zu geben sind.

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10.2. Information und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Simon Stock erkundigt sich nach einer vor einigen Jahren abgerissenen Brücke, die von Hirschfeld in das Vogelschutzgebiet Garstadt geführt hat. Er möchte wissen, ob sie wiedererrichtet werden soll oder ob der Weg dorthin weiterhin nicht nutzbar bleiben soll.
Peter Gehring erklärt, dass es schon einmal einen Antrag gab, die Brücke wiederaufzubauen, der jedoch abgelehnt wurde. Weiterhin führt er aus, dass dies gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Gemeinde Bergrheinfeld abzusprechen ist und in der Zukunft wieder zu Debatte stehen wird.

Weiterhin fragt Simon Stock nach, wie der Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld vonstattengeht und ob es darüber nähere Informationen zum Zwischenlager gibt. Der Bürgermeister teilt mit, dass die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH in der nächsten Umwelt- und Klimaausschusssitzung darüber informieren wird. Auch wird es eine Führung des Zwischenlagers für den Gemeinderat geben.

Martina Schneider-Gleitsmann erkundigt sich nach der Maria am Schornholz, die komplett bewachsen ist. Sie fragt, ob diese freigeschnitten werden darf. Der Vorsitzende erteilt hierzu ab Oktober die Freigabe. Weiter haben sich zwei Hirschfelder Bürger dazu bereit erklärt, die dort aufgestellten Sitzbänke wiederherzurichten. Laut Bürgermeister Gehring werden die hierfür anfallenden Kosten für Material von der Gemeinde übernommen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in Zukunft gelbe Bänder an den Bäumen der gemeindlichen Streuobstwiesen signalisieren sollen, dass die Früchte dort gepflückt werden dürfen.

Detlev Reusch erinnert an die Earth Night am 17.09.2020. In dieser Nacht sollen alle Lichter ausgeschaltet werden um auf Lichtverschmutzung und ihre Folgen für Mensch, Tier und Umwelt hinzuweisen. In der Großgemeinde werden in dieser Nacht Teleskope aufgestellt und an der Grundschule wird ab 20 Uhr ein Infostand des Naturschutzbundes sein. In Heidenfeld gibt es ab 20.30 Uhr eine Sternenführung, die per Anmeldung auf 20 Teilnehmer begrenzt ist. Es handelt sich um ein Pilotprojekt im Mainbogen. Um das notwendige Hygienekonzept kümmert sich 1. Bürgermeister Peter Gehring.

Datenstand vom 06.05.2021 17:02 Uhr