Datum: 25.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.08.2020
3 Baugesuche
3.1 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Angleichung der Dachneigung eines bestehenden Wohnhauses in der Gartenstr. 4, Heidenfeld, Flur-Nr. 574/16
4 Beauftragung eines Büros mit der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld
5 Kanuanlegestelle - Entscheidung über evtl. weitere Maßnahmen
6 Information über das Starkregenereignis am 11.08.2020 in Röthlein und Kostenbefreiung Feuerwehreinsätze
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.08.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.08.2020 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö informativ 3
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3.1. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/4, Gemarkung Röthlein, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Garagen und Carports. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Da das Grundstück bisher noch nicht erschlossen ist, muss die Erschließung noch sichergestellt werden. Der Gemeinderat Röthlein hatte sich mit dem Thema im Rahmen einer Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung am 25.02.1997 beschäftigt und festgelegt, dass der Bauherr einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abzuschließen hat. Dazu ist der Bauherr bereit.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Der Geschäftsleiter Simon Göbel erklärt die dort momentan herrschende Verkehrsregelung. Die Friedhofsstraße ist Vorfahrtsstraße. Durch die Erschließung des geplanten Vorhabens würde aber die Rechts-vor-links-Regel in Kraft treten, außer dies würde anders durch Verkehrszeichen geregelt werden.

Martina Braum erkundigt sich, ob der Bauherr die gesamten Kosten für die Befestigung der Straße trägt. Laut Bürgermeister übernimmt der Bauherr 90 % und die Gemeinde 10 % der Kosten. Ein Planungsbüro hat bereits eine Kostenschätzung vorgelegt.  
Um den Weg zum Grundstück und den zum Friedhof abzugrenzen, soll der Eingang zum Friedhof gepflastert werden.

Jürgen Lorenz fragt, ob die Erschließung von anderen Grundstücken in diesem Bereich ebenfalls möglich wäre. Dies wäre möglich.  Nach Rücksprache des Bauherren mit den anderen Eigentümern besteht momentan allerdings kein Interesse, wie der Geschäftsleiter ausführt.

Da der Straßenverlauf aufgrund einer Kurve und der Bebauung im Bereich des Vorhabens unübersichtlich ist, sprechen sich einige Gemeinderäte für die Anbringung eines Spiegels aus. Des Weiteren soll die Friedhofsstraße weiterhin Vorfahrtsstraße bleiben.

Da die Straße entlang des Baugrundstücks noch keinen Straßennamen trägt, schlägt Elke Lanz vor, diese „Am Friedhof“ zu nennen. Hiergegen werden keine Einwände vorgebacht.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist, dass der Bauherr einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abschließt.
Ferner beschließt das Gremium sich mit 10 % an den Erschließungskosten als Bauherr zu beteiligen und auf Kosten der Gemeinde den Lückenschluss bis zum Friedhof zu befestigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Angleichung der Dachneigung eines bestehenden Wohnhauses in der Gartenstr. 4, Heidenfeld, Flur-Nr. 574/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Angleichung der Dachneigung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/16, Gemarkung Heidenfeld, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Der straßenseitige Gebäudeteil am Bestand wird durch das Erhöhen der Traufen und Ändern der Dachneigung auf 29 Grad angeglichen.

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude, Garagen und Scheunen. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Martin Weth ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. Beauftragung eines Büros mit der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt in den Ortskernen der drei Gemeindeteile städtebauliche Missstände, verkehrliche Probleme, die notwendigen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge usw. aufzugreifen und in einem Entwicklungsprozess Lösungsvorschläge und konkrete Umsetzungsmaßnahmen für sozialräumliche, städtebauliche und funktionale Anpassungserfordernisse zu entwickeln. Um bestmögliche Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse für alle Altersgruppen zu schaffen, sollen städtebauliche Maßnahmen eingeleitet werden, die innerörtliche Leerstände reaktivieren, zur Steigerung der Energieeffizienz im Baubestand beitragen und die nachhaltige Erneuerung des baulichen Erbes stützen. Im Jahr 2018 wurde bereits ein städtebaulicher Rahmenplan für die Gemeinde Röthlein zur Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen im Zuge der Städtebauförderung erarbeitet.

Von einem Planungsbüro ist ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das gesamte Gemeindegebiet Röthlein zu erarbeiten, welches den Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB entspricht. Mit diesen Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung förmlich festgelegter Sanierungsgebiete gemäß §§ 136 ff. BauGB für die drei Ortskerne geschaffen werden. Das mit der Regierung von Unterfranken abgestimmte innerörtliche Entwicklungsgebiet für die vorläufigen Untersuchungsgebiete von Röthlein umfasst 70,6 Hektar, von Heidenfeld 48 Hektar und von Hirschfeld 27 Hektar.

Eine gesonderte Rahmenplanung ist für das Umfeld des ehemaligen Gasthofes "Zum Goldenen Kreuz" im Ortskern von Heidenfeld zu erarbeiten. Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt städtebauliche Neugestaltungsmaßnahmen im Umfeld des ehemaligen Gasthofes. Angestrebt werden der Erhalt und die Sanierung des denkmalgeschützten Haupthauses sowie der Rückbau der Anbauten, sodass das Umfeld neu entwickelt werden kann. Seitens der Gemeinde sind hier die Nachverdichtung mit Wohngebäuden und die Gestaltung eines öffentlichen Raumes mit Aufenthaltsfunktion angedacht. Dabei sind die denkmalpflegerischen Belange des ehemaligen Gasthofes zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Röthlein hat in der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung die o.g. Einzelmaßnahmen für das Jahr 2020 bei der Regierung von Unterfranken angemeldet. Die Leistungsbeschreibung für die Planungsleistungen wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und an drei Planungsbüros verschickt.

Die Gemeinde Röthlein hat sich nun für ein Planungsbüro zu entscheiden. Zwei Planungsbüros haben Angebote abgegeben, mit beiden Büros wurden Vorstellungsgespräche am 04.08.2020 geführt. Die Büros wurden nach Zuschlagskriterien vorläufig bewertet, wie Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams, Projektdarstellung und Zeitplan, Herangehensweise an das Projekt Umgestaltung des Umfeldes des ehem. Gasthofs Goldenes Kreuz, Herangehensweise an eine Konversionsfläche sowie Preis (siehe Anlage). Die Gemeinde Röthlein muss nun eine Entscheidung darüber treffen, welches Büro das geeignetere Büro für die beschriebenen Leistungen ist. Wenn die Regierung von Unterfranken als Förderstelle zugestimmt hat, kann die Beauftragung erfolgen.

Der Gemeinderat wünscht, die Namen und nähere Angaben über die Angebote der beiden Büros zu erhalten. Deshalb wurde die Öffentlichkeit bis zur Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfassung ist in der nichtöffentlichen Niederschrift (TOP 1) festgehalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, das Architekturbüro B (Architektur- und Ingenieurbüro Perleth, Schweinfurt) aufgrund der Auswertung der Zuschlagskriterien mit der errichten Punktzahl von 81:80 mit der der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken zu beauftragen.





ja
7
nein
9
Abstimmungsergebnis: 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, das Architekturbüro A (iF ideenFinden GmbH, Wunsiedel) aufgrund der Auswertung der Zuschlagskriterien mit der errichten Punktzahl von 82:81 mit der der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) in Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld sowie Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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5. Kanuanlegestelle - Entscheidung über evtl. weitere Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Kanuanlegestelle wurde kürzlich fertiggestellt. Der Bereich am Wasser wurde mit Kiesel aufgefüllt, eine Wiese angelegt sowie eine Sitzmöglichkeit angebracht. Das dort aufgebaute Sonnensegel war jedoch nach einem Tag unbenutzbar, da dieses als Hängematte missbraucht wurde.
Die vorhandene Info-Tafel soll erweitert werden, da der aktuelle Kartenausschnitt nur einen Teilabschnitt umfasst und kurz nach Hirschfeld endet. Des Weiteren soll nun ein Abfalleimer aufgestellt werden.

Armin Götz stellt den Antrag eine Sitzgruppe an der Kanuanlegestelle zu errichten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund des Antrags von Armin Götz eine Sitzgelegenheit zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

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6. Information über das Starkregenereignis am 11.08.2020 in Röthlein und Kostenbefreiung Feuerwehreinsätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö 6

Sachverhalt

Am 11.08.2020 war die Freiwillige Feuerwehr Grafenrheinfeld, Sennfeld, Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld im Gemeindeteil Röthlein und Heidenfeld tätig. Für die technische Hilfeleistung sieht das Feuerwehrgesetz und die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einen Kostenersatz vor.

Analog der früheren Unwettereinsätze der gemeindlichen Feuerwehren sollte hier ebenfalls auf einen Kostenersatz der betroffenen Bürger verzichtet werden.

Der Vorsitzende teilt mir, dass es 64 Feuerwehreinsätze in Röthlein und 3 in Heidenfeld gab. Am Folgetag des Unwetters fand ein Termin mit dem Büro FMP sowie dem Klärmeister Martin Weth statt. Das Büro wird eine Analyse des Kanalsystems durchführen. Im Rathaus wurden von einigen Bürgern Wassereintritt in ihre Keller gemeldet. Er erläutert, dass weder Industrie- bzw. Neugebiet noch die Flutmulde damit zusammenhängen.

Bernd Wehner stellte fest, dass der Sportplatzgraben entlang der Sportplatzstraße unterschiedliche Wasserstand aufwies. Eine mögliche Lösung könnte eine andere Mähweise des Bachbetts als bisher sein.

Simon Stock bittet darum, die Bürger aufzufordern, ihre Rückstauklappen und Schächte zu kontrollieren. Jeder ist verpflichtet, seine Kanaleinläufe selbst zu sichern, die unterhalb des Straßenniveaus liegen.

Der 3. Bürgermeister Florian Kreß bedankt sich für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrleute und der Bürger untereinander Hilfe zu leisten. Als Dankeschön übergab der 1. Bürgermeister Peter Gehring den Feuerwehren für jedes eingesetzte Feuerwehrauto eine Spende von 50 €.

Der 3. Bürgermeister appelliert an die Bürger, die Gehwege regelmäßig zu kehren, damit kein Sand in den Kanal eintritt.

Die Gemeinderäte sprechen sich dafür aus, keinen Kostenersatz von den durch die Unwettereinsätze Betroffenen für die Hilfe durch die Freiwilligen Feuerwehren am 11.08.2020 zu fordern. Des Weiteren soll mit den Mainbogen Gemeinden über Vorgaben zum Eigenschutz gesprochen werden, um eine einheitliche Regelung für zukünftige Ereignisse festzulegen.

Beschluss

Das Gremium beschließt von den Betroffenen der Unwettereinsätze für die Hilfe durch die Freiwilligen Feuerwehren am 11.08.2020 keinen Kostenersatz zu verlangen.
Für die Regelung bei zukünftige Ereignisse soll mit den Mainbogen Gemeinden über Vorgaben zum Eigenschutz gesprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

Die zu Beginn der Amtsperiode ausgeteilte Terminliste des Gemeinderates hat sich geändert. Die aktualisierte Liste ist im RIS gespeichert.

Der 2. Bürgermeister Martin Weth lädt zum diesjährige Betriebsausflug am Samstag, den 26. September 2020 unter Beachtung eines Hygienekonzeptes ein. Die schriftliche Einladung folgt noch.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es ab 1. September 2020 personelle Veränderungen im Rathaus geben wird. Herr Felix Dörner hat seinen Ausbildungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Die bisher vorgesehene Auszubildende Sophia Kreutzberger wird ein Studium aufnehmen und hat einen Aufhebungsvertag geschlossen. Hierfür wünscht die Gemeinde viel Erfolg.
Des Weiteren wird Frau Ulrike Tremer aus Euerbach die Verwaltung mit einer halben Stelle unterstützen. Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet. Die noch offene zweite halbe Stelle wird ebenfalls demnächst besetzt. Die entsprechenden Gespräche werden momentan geführt.
Die Neue Mitarbeiter*innen werden sich demnächst dem Gemeinderat vorstellen, evtl. bei dem Betriebsausflug.

Bernd Wehner bedankt sich im Namen des TSV Röthlein für den Zuschuss der für den WLAN-Hotspot erteilt wurde. Dieser wurde bereits beschafft und aktiviert. Er erkundigt sich, welche Vereine ebenfalls an der Aktion teilnehmen. Die Liste wird der 1. Bürgermeister abdrucken.

Detlev Reusch ist über die Messergebnisse von Brunnen, die im Gemeindegebiet genommen und in der Mainpost veröffentlicht wurden, besorgt. Er bittet darum, die Bürger mittels Amtsboten hinzuweisen, dass das Wasser aus ihren Brunnen kein Trinkwasser ist.

Harald Fuchsberger möchte, dass die Eltern von den Kindern, die sowohl das Sonnensegel am Festplatz als auch an der Kanuanlegestelle beschädigt haben, informiert werden. Da keine Namen bekannt sind, soll dies über den Amtsboten erfolgen.

Datenstand vom 06.05.2021 16:58 Uhr