Datum: 06.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung BGZ
2 Vorstellen der Außenpflegearbeiten des Bauhof (Grabenpflege, Gehölzschnitt, Landschaftspflege)
3 Vorstellung EMAS für Gemeinden
4 Antrag Energienetzwerk
5 Antrag Ziele Umweltausschuss
6 Anträge von Gemeinderäten
7 Verabschiedung Richtlinien zur Beleuchtung
8 Informationen und Anfragen

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1. Vorstellung BGZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö informativ 1
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2. Vorstellen der Außenpflegearbeiten des Bauhof (Grabenpflege, Gehölzschnitt, Landschaftspflege)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 2
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3. Vorstellung EMAS für Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt an Beispielen Umweltmanagementsysteme für Kommunen vor. 

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein installiert ein Umweltmanagementsystem. Angestrebt wird aktuell ein System nach EMAS. Dazu werden zunächst die Rahmenbedingungen wie verfügbare Gutachter, Partnergemeinden (mit internen Auditoren) und mögliche Alternativen recherchiert und eine Förderung (PJT, Freistaat, …) abgeklärt.
Zunächst sollen dabei die Betriebsstätten Gemeindeverwaltung, Bauhof, später Bibliothek und Mehrzweckhalle betrachtet werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4. Antrag Energienetzwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Bildung eines Energieeffizienznetzwerkes
Energieeffizienz-Netzwerke tragen dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienz-Potenziale möglichst rasch zu erschließen.
Ziel eines Energieeffizienz-Netzwerkes für Kommunen ist es, durch einen regelmäßigen und professionell moderierten Erfahrungsaustausch innerhalb einer Netzwerkgruppe Effizienzpotenziale zu erschließen – und zwar schneller und mit geringerem Einsatz von Ressourcen im Vergleich zu einer Vorgehensweise, bei der kein Austausch stattfindet.

Davon ist auch der Gesetzgeber überzeugt: Ein Förderprogramm für Energieeffizienznetzwerke von Kommunen wurde 2015 im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) eingeführt. Seit Januar 2017 wurde es fortgeführt im Rahmen der Klimaschutzinitiative (NKI). Ab Januar 2019 ist die Förderung kommunaler Netzwerke in die neue Kommunalrichtlinie integriert. Gefördert werden nun kommunale Netzwerke zu den Themenbereichen Energieeffizienz, Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität.

Detlev Reusch stellt seinen Antrag vor und gibt Auskünfte zu Fragen. Der Bürgermeister verweist darauf, dass es bereits ein aus den Mitteln gefördertes Energieeffizienznetzwerk gibt. Diese ist unter Federführung der ÜZ und läuft bis 2022. Hier wurde zum Beispiel die energetischen Möglichkeiten des Kindergarten Heidenfeld untersucht

Beschluss

Das Gremium beschließt: 
Im Rahmen des Mainbogens/ Bürgermeistertreffen treffen sollte diesem Kreis das Vorhaben vorgestellt und für Zustimmung der Gründung eines Netzwerkes geworben werden.
Zusätzlich sollten auch noch weitere (näheres Umfeld) Gemeinden angesprochen werden sich diesem Energieeffizienznetzwerk anzuschließen. Ziel soll es sein ein Netzwerk mit mindestens 6 Kommunen zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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5. Antrag Ziele Umweltausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 5

Sachverhalt

GENERELLE GRUNDLAGEN/ ZIELE DES UMWELT- UND KLIMAAUSSCUSSES

Da der erst 2020 gegründete Umwelt- und Klimaausschuss die primären Ziele noch nicht schriftlich fixiert hat soll dies fixiert werden. Aus meiner Sicht enthält ist die bayrischen Verfassung im Artikel 141 entsprechende Leitlinien.

(Art. 141 der Verfassung des Freistaats Bayern)
(1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
  • den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
  • die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

Detlev Reusch stellt seinen Antrag in der Anlage vor und gibt Auskünfte zu Fragen. Es wird darüber diskutiert, ob ein Ziel nötig ist und ob ein Artikel der Verfassung ein Ziel sein kann, da die Gemeinde diesem sowieso verpflichtet ist, gleichwohl mit den anderen Artikeln der Verfassung, welche in der Anwendung oft einer Abwägung bedürfen.

Beschluss

Das Gremium beschließt: 
Der Umwelt- und Klimaausschuss verpflichtet sich unter anderem die Ziele des Artikels 141 der Verfassung des Freistaates Bayern zu unterstützen und sich im Rahmen der Möglichkeiten einer Gemeinde aktiv dafür einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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6. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 6
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7. Verabschiedung Richtlinien zur Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt die erarbeiteten Richtlinien vor. Damit soll die Lichtverschmutzung im eigenen Wirkungskreis eigedämmt werden. Es wird insbesondere darüber diskutiert, ob diese nötigt ist, aber auch, ob die Kelvin Wert nicht noch angepasst werden sollte.

Beschluss

Der Umweltausschuss verabschiedet folgende generelle Vorgaben zur Beleuchtung im Außenbereich. 

Vorgaben zur Beleuchtung im Außenbereich. 

  1. Geltungsbereich 
Diese Vorgaben gelten für die Beleuchtung im Außenbereich welche von der Gemeinde betrieben und neuerrichtet oder ersetzt wird und dies mit wirtschaftlichem vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Sie soll auch bei von der Gemeinde unterstützten Projekten angemessen berücksichtigt werden.

  1. Anforderung an die Beleuchtung    

2.1. Lichtlenkung
Die eingesetzten Leuchten sollen das Licht möglichst effizient auf die zu beleuchtende Fläche
lenken. Insbesondere sollen Leuchten so verwendet werden, dass im installierten Zustand kein Licht in den oberen Halbraum abgegeben wird 

2.2 Lichtmenge
Die installierte Lichtleistung sollte möglichst gering gewählt werden. Insbesondere eine bedarfsorientierte Anpassung in den späten Abend- und Nachtstunden mit verringertem Verkehrsfluss sollte vorgesehen werden.
Reduzierungsmöglichkeiten um 50% sind inzwischen bei vielen Herstellern Standard, eine weitere
Leistungsabsenkung bei LED kein Problem und dringend zu empfehlen. Dabei ist zu bedenken, dass
Helligkeitsunterschiede von 50% vom menschlichen Auge nicht zu unterscheiden sind (wenn kein
unmittelbarer Vergleich vorliegt). Bedarfsorientierte Beleuchtung ist durch Bewegungsmelder oder
Schaltungen möglich.

2.3 Lichtfarbe
Warmweiße Lichtfarbe mit geringen Blauanteilen
Warmweißes Licht mit geringen Blauanteilen im Spektrum und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung der Umwelt- und Klimaausschuss 06.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Umwelt- und Klimaausschusssitzungen
Der Umwelt- und Klimaausschuss soll 2-3 Mal im Jahr tagen.

Datenstand vom 05.10.2021 15:14 Uhr