Datum: 01.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2020 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Einbau von Dachgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für den Einbau von Dachgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein, ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden inwieweit der Gemeinderat bereit ist die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zu erteilen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde geprüft. Das Bauvorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl sowie von den Festsetzungen für Dachgauben notwendig. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Durch die Errichtung der Gauben würde ein zweites Vollgeschoss entstehen. Des Weiteren wird die max. Einzelgaubenbreite von 1,50 m und die Gesamtsummen der zulässigen Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, überschritten. Die Gauben sind ca. 6,66 m, 3,75 m und 3,80 m lang. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die eingereichten Planunterlagen werden erläutert und das Schreiben der Bauherren verlesen.
Der Vorsitzende erwähnt, dass im gleichen Bebauungsplangebiet für die Errichtung eines Neubaus die Nichteinhaltung der Vollgeschosse, ebenfalls mit zwei Vollgeschossen, abgelehnt wurde. Da es sich beim vorliegenden Vorhaben um ein bestehendes Haus handelt sind die beiden Vorhaben nicht gleichzusetzen. Der Bauherr kann auf Grund des bestehenden Gebäudes keine andere Planung vorlegen. Eine Erklärung des Bauherrn wird vorgelesen. Die Verwaltung schlägt vor dem Antrag zuzustimmen. Auf Nachfrage von Elke Lanz und Armin Götz teilt der 1. Bürgermeister mit, dass sich die baulichen Veränderungen nicht auf die Höhe des bestehenden Hauses auswirken.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.2. Neubau von Lager-/ Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Tektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauantrag für den Neubau von Lager-/ Logistikhallen mit Büroflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 412/2, 412/3 und 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein, vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 8 am 30.06.2020 unter TOP 6.1 behandelt wurde. Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Traufhöhe, der Gebäudelänge sowie der minimalen Flächenversiegelung u. der Verwendung von versickerungsfähiger Materialien vom Bebauungsplan „Industriegebiet Etzberg “, Gt. Röthlein, wurden erteilt.
Durch das Landratsamt Schweinfurt wurde am 26.10.2020 die Baugenehmigung erteilt. Für das Bauvorhaben wurde vom Bauherrn nun ein Änderungsantrag aufgrund der folgenden Änderungen eingereicht.
- Die Brandwand wird von der Achse 20 nach Nordosten zur Achse 19 verlegt und dadurch verkleinert sich die Gesamtfläche der Mezzanine im OG.
- Das Zwischengeschoß entfällt.
- Die Treppe zum OG wird in Halle 2 als Stahltreppe, ohne Umhausung, ausgeführt.
- Die Sozial und Büroräume im OG und EG wurden neu eingeteilt.
- Die ebenerdigen Tore und die Türe im Bereich der Rampe wurden neu angeordnet.
- Der Technikbereich auf der Nordostseite des Gebäudes ist neu strukturiert.
- Die Raucherkabine wurde an die südwestliche Ecke des Gebäudes verlegt.
- Alle anderen bereits genehmigten Baumaßnahmen besonders die Maßnahmen zur besseren Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens bleiben bestehen.
Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und der Vorsitzende stellt die eingereichte Tektur mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache und Entscheidung.
Auf Nachfrage von Jürgen Lorenz bestätigt der 1. Bürgermeister, dass ich äußerlich an der Halle nichts verändert. Es haben sich nur im Innenbereich Änderungen ergeben, die nicht zu beanstanden sind.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zur vorliegenden Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.3. Neubau von sechs Produktions- und Lagerhallen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 408 und 408/5, Röthlein, Am Etzberg 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 8 am 30.06.2020 unter TOP 6.3 behandelt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gt. Röthlein.
Der Gemeinderat beschloss, für den Antrag auf formlose Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, da die Feuerwehrumfahrt außerhalb der Baugrenze liegt, die Traufhöhe von ca. 8,20 m und 11,03 m (B-Plan: max. 8,0 m) und der Gebäudelänge von 199,14 m sowie die Breite 93,06 m (B-Plan: max. 100,00 m) bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne zu erteilen. Hinzu kommt noch für den Bereich der Feuerwehrzufahrt eine Befreiung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (privat).
Als Auflagen wurde aufgenommen, dass die Erstellung und Vorlage eines Lichtkonzeptes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle erforderlich sind. Außerdem ist eine zusätzliche Naturausgleichsfläche mit einer Größenordnung von ca. 400 m² zu schaffen.
Für das Vorhaben wurde nun bei der Gemeinde ein Bauantrag eingereicht. Wie bereits in der formlosen Bauvoranfrage wird die Baugrenze durch die Feuerwehrumfahrt nicht eingehalten. Des Weiteren beträgt die Traufhöhe zwischen 8,15 m und 11,03 m und die Gebäudelänge 199,28 m.
Der Bauherr teilt mittels Schreiben mit, dass für die Montagearbeiten an Aufliegern die Hallen mit Portalkränen ausgestattet werden. Auf dem flachgeneigten Dach kommen großflächige Lichtkuppeln zur Ausführung, um eine natürliche Belichtung des Innenraums zu gewährleisten. Es wird eine Photovoltaikanlage in zwei Bauabschnitten auf der Dachfläche installiert. An drei Gebäudeseiten wird eine beleuchtete Werbefläche montiert. Die Beleuchtung der Außenanlage und der Werbeflächen werden umweltverträglich gestaltet. Die Beleuchtung wird im Laufe der Nachtstunden bedarfsorientiert heruntergeregelt.
Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert und die Begründung des Bauherren zu den Befreiungen verlesen. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Die bestehenden Fragen zur Feuerwehrzufahrt werden angesprochen. Florian Kress fragt ob das gängig ist eine eigene Feuerwehrzufahrt zu haben. Er schlägt vor den Bauherren an den Kosten und der Pflege für den als Zufahrt dienenden Feldweg zu beteiligen und dies in das Genehmigungsverfahren mit aufzunehmen. Der Vorsitzende erläutert, dass das nicht möglich ist.
Detlev Reusch regt eine brandschutztechnische Überprüfung an und sieht auch die Pflege des Feldweges als Aufgabe des Bauherrn. Der Vorsitzende erläutert, dass Fragen des Brandschutzes durch das Landratsamt geprüft werden. Martina Baum fragt an ob man das Landratsamt bei der Übermittlung der Bauunterlagen befragen kann, ob die Feuerwehrzufahrt ausreichend ist. Die Anregung wird von der Verwaltung angenommen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (privat), der Traufhöhe und der Gebäudelänge erteilt.
Als Auflagen wird aufgenommen, dass die Erstellung und Vorlage eines Lichtkonzeptes sowie der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Halle erforderlich sind. Außerdem ist eine zusätzliche Naturausgleichsfläche mit einer Größenordnung von ca. 400 m² zu schaffen. Hierüber hat der Bauherr mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
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2.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die folgenden Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:
- Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/20, An der Sulz 15, Gemarkung Heidenfeld
- Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/30, An der Sulz 11, Gemarkung Heidenfeld
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Abstellraum und PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/5, Unterer Friedhofsweg 52, Gemarkung Heidenfeld
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3. Vollzug der Baugesetze;
7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Maincenter" der Gemeinde Grafenrheinfeld; Durchführung Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Röthlein wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Grafenrheinfeld die 7. Änderung des Flächennutzungsplans plant sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Maincenter". Die Gemeinde wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung in das Verfahren eingebunden. Die Unterlagen stehen uns erst ab 30.11.2020 zur Verfügung. Sie werden in der Sitzung vorgestellt werden.
Der Vorsitzende stellt anhand von Plänen die Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Der Standort wird erläutert und die dort geplanten Maßnahmen. Neben der Errichtung eines Kreisverkehrs sind auf dem Gelände ein Verbrauchermarkt mit 1200 m², ein Getränkemarkt mit 600 m² und eine Bäckerei mit Café mit 140 m² geplant. Da es sich bereits um den 3. Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Grafenrheinfeld handelt würde Kaufkraft von Röthlein abgezogen werden, die dann bei der geplanten Ansiedelung eines 2. Marktes in Röthlein fehlen wird.
Martina Braum hat Bedenken bei der Zustimmung zum Flächennutzungsplan. Detlev Reusch sieht hier einen Verdrängungswettbewerb. Mehrere Gemeinderäte äußern Bedenken gegen die Planungen der Gemeinde Grafenrheinfeld.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein erhebt im Beteiligungsverfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Maincenter" der Gemeinde Grafenrheinfeld unter Verweis auf das LEP Bedenken. Durch die Planungen für einen dritten Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt und Bäckerei wird Kaufkraft Röthlein abgezogen, die dann bei der geplanten Ansiedlung eines 2. Marktes in Röthlein fehlen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Erlass einer Regelung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken für die Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Beamtinnen und Beamte haben jeden Anschein zu vermeiden, im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Gemäß § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) dürfen Beamtinnen und Beamte (hier: Verwaltungs- bzw. Laufbahnbeamte), auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Belohnungen und Geschenke in Bezug auf das Amt nur mit Zustimmung der zuständigen Dienstbehörde annehmen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt gemäß § 47 Abs. 1 BeamtStG ein Dienstvergehen dar, welches dienst-, disziplinar- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (§ 24 BeamtStG, § 47 Abs. 3 BeamtStG, § 48 BeamtStG, § 331 Strafgesetzbuch -StGB- und § 332 StGB).
Laut den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) darf die Zustimmung zur Annahme eines Vorteils nur erteilt werden, wenn nach Lage des Falles nicht zu befürchten ist, dass die Annahme eine objektive Amtsführung der Beamtinnen oder Beamten beeinträchtigt oder bei Dritten, die von der Zuwendung Kenntnis erlangen, den Eindruck ihrer Befangenheit entstehen lassen könnte. Die Zustimmung darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn mit der Zuwendung von Seiten des zuwendenden Dritten erkennbar eine Beeinflussung des dienstlichen Handelns beabsichtigt ist oder in dieser Hinsicht Zweifel bestehen.
Dagegen kann die Zustimmung für die übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihres Amts, in dienstlichem Auftrag oder mit Rücksicht auf die ihnen durch ihr Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnehmen (z.B. Einführung und Verabschiedung von Amtspersonen; offizielle Empfänge bzw. gesellschaftliche Veranstaltungen, welcher der Pflege dienstlicher Interessen dienen; Jubiläen; Grundsteinlegungen; Richtfeste; Einweihungen; Eröffnung von Ausstellungen; Betriebsbesichtigungen sowie Sitzungen von Organen wirtschaftlicher Unternehmungen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist), als stillschweigend genehmigt angesehen werden.
Ebenfalls als stillschweigend genehmigt kann die Teilnahme an Bewirtungen aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen, Besprechungen, Besichtigungen oder dergleichen angesehen werden, die der Vorbereitung oder Ausführung bestimmter Maßnahmen der Verwaltung dienen, wenn sie ihren Grund in den Regeln des Verkehrs oder der Höflichkeit haben, denen sich auch Beamtinnen und Beamte nicht entziehen können, ohne gegen die gesellschaftlichen Formen zu verstoßen. Hierzu gehören auch die die Durchführung eines Dienstgeschäfts erleichtern oder beschleunigen (z.B. die Abholung einer Beamtin oder eines Beamten mit einem Kfz vom Bahnhof).
Für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte (in diesem Fall Erster Bürgermeister, 2. Bürgermeisterin, 3. Bürgermeister) enthält das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) keine gleichlautende bzw. gleichbedeutende Regelung sowie keinen expliziten Anwendungsverweis auf den § 42 BeamtStG. Unter Berücksichtigung, dass das BeamtStG als Bundesgesetz im Rang über den Landesgesetzen (hier: KWBG) steht und in Anlehnung an die beim Landkreis Kitzingen für die Landrätin bestehende Beschlusslage sowie mit Hinblick auf eine rechtsverbindlich klare Handlungsgrundlage bei der Gemeinde Röthlein empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung durch den Gemeinderat:
Im Rahmen der Dienstausübung wird dem Ersten Bürgermeister unter Bezugnahme auf § 42 BeamtStG einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht die Annahme von Geschenken und Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von _____ € [Kitzingen: 150,00 €] im Einzelfall gestattet. Im Vertretungsfall gilt diese Gestattung gleichlautend für die Vertreter/-innen des Ersten Bürgermeisters.
Folgende Regelung würden wir weglassen:
[ Gemäß der allgemeinen Preisentwicklung prüft die Verwaltung für die Zukunft, inwieweit die oben genannte Wertgrenze noch angemessen ist. Sollte auf dieser Grundlage eine Anpassung der Wertgrenze notwendig sein, ist dem Gemeinderat ein entsprechender Beschlussentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.]
Petra Jakob übernimmt den Vorsitz. Sie verliest den Sachverhalt und stellt diesen zur Diskussion.
Jürgen Lorenz frag nach warum der Gemeinderat darüber abstimmen soll. Petra Jakob erläutert, dass das zum Schutz des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter dient und bisher noch nicht geregelt ist.
Martina Braum ist gegen die Annahme von Geschenken. Die gesetzlichen Vorgaben sind auch eine Schutzvorschrift für den Bürgermeister. Wenn dann soll der Betrag gering gehalten werden. Armin Götz und Elke Lanz sprechen sich ebenfalls für einen geringen Betrag aus.
Detlev Reusch ist für eine klare, rechtssichere Regelung. In der Behörde von Doris Gill ist eine Null-Regelung eingeführt. Dadurch ist die Person nicht angreifbar.
Marina Braum regt an, dass der Gemeinderat den Antrag stellt 30,- € als Obergrenze in die Beschlussvorlage aufzunehmen. Der Wunsch wurde geäußert ein bis zwei Jahre die Geschenke aufzuzeichnen und dann erneut über die Höhe des Betrages zu entscheiden. Die Annahme von Bewirtungen bei allgemeinen Veranstaltungen wird nicht in Frage gestellt. Dem schließt sich das Gremium an.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt dass im Rahmen der Dienstausübung dem Ersten Bürgermeister unter Bezugnahme auf § 42 BeamtStG einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht die Annahme von Geschenken und Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 30 € im Einzelfall gestattet wird.
Für die übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihres Amts, in dienstlichem Auftrag oder mit Rücksicht auf die ihnen durch ihr Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnehmen werden als stillschweigend genehmigt angesehen. Im Vertretungsfall gilt diese Gestattung gleichlautend für die Vertreter/-innen des Ersten Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vorstellung des Entwurfs für den Mehrgenerationenplatz in Röthlein;
Genehmigung durch den Gemeinderat und Beschluss über den Antrag für Leader-Mittel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Entwurf des Büros ideenFinden zur Umgestaltung der ehem. Tennisanlage auf dem Sportgelände, Grundstück Flur-Nr. 125 der Gemarkung Röthlein, wird vorgestellt. Auf die anhängende Präsentation wird verwiesen. In der Detailplanung können später noch Änderung bezüglich der Ausstattung und der genauen Standorte verändert werden.
Die Bürger werden parallel in die Vorplanungen eingebunden. Dies erfolgt in der Corona-Pandemie mittels Amtsbote und Internet. Dies wurde bereits in die Wege geleitet, die Planungen werden in der Ausgabe vom 04.12.2020 veröffentlicht.
Folgende Anregungen wurden eingebracht:
- Errichtung eines Kneippbeckens
- zusätzliche Wasserspiele
- kein oder nur ein Weidenturm
- weitere Holzliegen, Bänke, Sonnensegel
- Bewegungsgeräte
Mehrere Gemeinderäte*innen sehen in dem Platz eine große Aufgabe, die für die nächsten Jahre so nicht mehr ansteht und deshalb auch größere Investitionen gemacht werden sollen. Dem steht gegenüber, dass bei einem Leader-Zuschußantrag die Maßnahme in den nächsten beiden Jahren abgeschlossen werden kann. Mittel über einen Städtebauförder-Antrag können erst 2022 beantragt werden und würde die Maßnahme bis ca. 2025 verzögern. Der Gemeinderat einigt sich darauf einen Leader-Zuschussantrag zu stellen.
Das Kassenhäuschen kann laut Bernd Wehner nicht versetzt werden, die Garage dagegen schon. Er hat Bedenken beim Jugendtreff. Der TSV Röthlein möchte die Verantwortung dafür nicht übernehmen, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass es immer wieder zu Problemen kommt.
Simon Stock und Petra Jakob wünschen sich dort einen sozialen Treffpunkt und einen Ort um für die Gesundheit etwas zu tun. Oliver Schmitt bedauert das hier kein Gewässerentwicklungskonzept vorliegt. Armin Götz regt an den Platz in Oberschwarzach zu begutachten. Elke Lanz möchte die Wasserversorgung vom ehemaligen Platz nutzen. Florian Kress bittet um Prüfung, ob das Kneippbecken beim Kassenhäuschen einen Platz findet und regt an das Wasser vom Brunnen am Sportplatz zu nutzen.
Der Vorsitzende erläuterte seine Bedenken gegen das Kneippbecken, da kein fließendes Wasser vorhanden ist. Die Gemeinderäte erteilen den Auftrag in anderen Gemeinden nochmals nachzufragen, wie dort die Kneippbecken betrieben werden.
Jürgen Lorenz findet die Planungen gut, auch für die Kinder und würde aber lieber das bestehende Gebäude als Jugendtreff nutzen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Entwurf des Büros ideenFinden für den Mehrgenerationenplatz in Röthlein zu. Die Vorschläge werden nochmals dem Planer vorgelegt und auf Umsetzung geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt einen Leader-Zuschussantrag zu stellen. Im Haushalt werden für 2021 100.000 € bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vorstellung der Vorplanung für die Aufwertung der Dorfstr. (ab Gaststätte "Goldenes Kreuz" bis Einfahrt Festplatz)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Erneuerung eines Teilbereichs der Kreisstraße SW 11 durch den Landkreis Schweinfurt soll die Umgestaltung bzw. Aufwertung der Straßenrandbereiche der Dorfstraße (Gehwege, Parkstreifen) ortsauswärts ab der Gaststätte „Zum Goldenen Kreuz“ in Richtung Mehrzweckhalle angestrebt werden. Dieser Bereich ist derzeit geprägt von wenig ansprechenden asphaltierten Straßen-, Park- und Gehwegflächen. Es soll eine Umgestaltung zu einer dorfgerechten Straßenraumgliederung mit Baumneupflanzungen und straßenbegleitendem Grün vorgesehen werden. Im Zuge der hochwertigen Gestaltung bzw. Aufwertung dieser Straßenräume sollen wichtige Wegeverbindungen attraktiver werden. Eventuell kann auf Höhe der Gaststätte auch der Fußweg verbreitert werden. In einem zweiten Bauabschnitt soll dann die Aufwertung der Zufahrten zum Kloster „Maria Hilf“ (Georg-Nickel-Str. und Klosterstraße) angegangen werden. Die beiden Maßnahmen sollen mit Förderungen der Städtebauförderung bzw. des Amtes für Ländliche Entwicklung umgesetzt werden.
Die Vorplanung des Büros Perleth für die Aufwertung der Dorfstr. (ab Gaststätte "Goldenes Kreuz" bis Einfahrt Festplatz) wird vorgestellt. Die Kostenschätzung über die bereitzustellenden Haushaltsmittel wird das Büro bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 08.12.2020 liefern.
Die Bürger werden parallel in die Vorplanungen eingebunden. Der Gemeinderat wird nach der Bürgerbeteiligung über die Entwurfsplanung und Kostenberechnung entscheiden.
Detlev Reusch fragt an ob es eine Einbahnstraßenregelung geben wird. Dies wurde verneint.
Da es sich um Vorplanungen für die Aufwertung der Dorfstraße handelt kann die Frage von Jürgen Lorenz wegen der Umgestaltung des Anwesens Rehberger noch nicht abschließend beantwortet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Vorplanung des Büros Perleth für die Aufwertung der Dorfstr. (ab Gaststätte "Goldenes Kreuz" bis Einfahrt Festplatz) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Petra Jakob war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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7. Eingangs und Bewertungskriterien VGV Verfahrens Sanierung und Anbau der Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird der Gemeinderat gebeten, über die Einberufung und Zusammensetzung einer Bewertungskommission zur Bewertung der Architekturbüros in der 1. Stufe des VgV-Verfahrens zu beraten und zu entscheiden und die Kriterien der 1. und 2. Stufe festzulegen. Für die 2. Stufe wird die Bewertungskommission separat festgelegt.
Martina Braum erkundigt sich warum in den Bewertungskriterien der Name der Firma erwähnt wird. Detlev Reusch erklärt, dass damit mögliche Subunternehmer enttarnt werden sollen. Er fragt ob sich mit der Bewertungskommission die Gesamtkosten des Projekts erhöhen. Der Vorsitzende verneinte das und erläutert das sich die Kosten eher verringert haben, da ursprünglich 7,4 Mio. dafür angesetzt waren.
Beschluss
Die vorgeschlagene Wertungsmatrix des begleitenden Büros für die 1. Stufe und 2. Stufe des VgV-Verfahrens wird gebilligt. Die Bewertungskommission für die 1. Stufe des VgV-Verfahrens besteht aus dem geschäftsführenden Bürgermeister, dem Geschäftsleiter sowie dem Bautechniker. Das begleitende Büro wird beraten und eine Vertretung der Grundschule zur Sitzung der Kommission geladen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Elke Lanz war bei der Abstimmung nicht im Raum.
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8. Beschluss über die Projekte 2021, welche im Haushalt berücksichtigt werden sollen.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verweist auf die beiliegende Aufstellung der Projekte, die 2020 geplant bzw. umgesetzt werden sollten. Dabei werden größere Projekte mit dem Start auch Ressourcen bis 2024 binden. Die Aufstellung dient der Vorbereitung für die Haushaltsberatungen 2021. Die Beträge werden bis dahin ermittelt oder geschätzt.
Nachdem Martina Braum und Detlev Reusch die einzelnen Projekte erklärt haben wollen hat der Vorsitzende die Projekte einzeln vorgestellt und erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Liste der Projekte für 2021. Diese sollen entsprechend im Haushaltsplan aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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17. Sitzung des Gemeinderates
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01.12.2020
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Planungen für den Kindergarten Heidenfeld weitergehen und die Ausschreibungen nicht förderschädlich sind.
Für die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde durch die Regierung von Unterfranken der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt.
Jürgen Lorenz erkundigt sich ob die Gemeinde Pflanzungen auf einem Acker in der Nähe vom Elmuß vornimmt. Dazu ist nichts bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass eine private Ausgleichsfläche bepflanzt wird.
Datenstand vom 06.05.2021 17:06 Uhr