Datum: 12.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 20:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.12.2020
2 Baugesuche
3 Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2020 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten
4 Behandlung der Zuschussanträge der Vereine
4.1 Zuschuss TSV Heidenfeld
4.2 Zuschuss 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein
4.3 Zuschuss Eigenheimer Heidenfeld e. V.
4.4 Kindergartenwesen; Antrag auf Kostenübernahme für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Kindergarten Röthlein
5 Verabschiedung Zuschussrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher
6 Gemeindestraßen und Wege; Widmung der Gemeindestraße "An der Sulz"
7 Anträge von Gemeinderäten
8 Informationen und Anfragen
8.1 Vollzug der Wassergesetze; Kernkraftwerk Grafenrheinfeld - Entscheidung des Landratsamtes Schweinfurt zum Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.12.2020 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 23.12.2020 wird hiermit genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Da bis zum Eingabeschlusstermin für Bauvorhaben keine Bauanträge eingegangen sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

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3. Finanzwesen; Vollzug des Haushalts 2020 - Bildung und Auflösung von Haushaltsresten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach § 19 Abs. 1 KommHV bleiben im Vermögenshaushalt die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung in ihren Zweck verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für übertragbar erklärt werden (§ 19 As. 2 KommHV). Die Übertragung erfolgt durch Bildung von Haushaltsausgaberesten (VV zu Nr. 19 KommHV). Somit stehen im neuen Jahr Ausgabeansätze zur Verfügung ohne den neuen Haushalt zu belasten. Es wird der Haushalt des vorherigen Jahres dadurch belastet.

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel, der die aufzulösenden und zu bildenden Haushaltsreste vorstellt.

Detlev Reusch fragt nach wieso die für das Gewässerentwicklungskonzept vorhandenen Ausgabereste aufgelöst werden sollen. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass zur Zeit keine Grundstücke hierfür erworben werden können und deshalb keine Ausgaben anstehen.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die als Anlage dieser Niederschrift beigefügten Haushaltsreste aufzulösen bzw. neu zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Behandlung der Zuschussanträge der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö informativ 4
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4.1. Zuschuss TSV Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der TSV Heidenfeld hat einen Zuschussantrag für ein neues Barrieresystem für den Hauptplatz gestellt. Nach ersten Kontakten mit verschiedenen Firmen sind mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 EUR zu rechnen. 33 % der Kosten wären 6.600,00 EUR.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt dem TSV Heidenfeld einen Zuschuss für ein neues Barrieresystem für den Hauptplatz in Höhe von 33 % der Kosten und somit 6.600,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Zuschuss 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Bereits im letzten Jahr hat der Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ einen Zuschussantrag für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik gestellt, welche für das Jahr 2021/2022 geplant war. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung belaufen sich auf ca. 30.000 EUR. Bei den Haushaltsberatungen hatte der Finanzausschuss dem Gemeinderat empfohlen, dem 1. Sport Kegel Klub “Scharfes Eck“ Röthlein einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, max. 10.000 EUR für das Jahr 2021 in Aussicht zu stellen.

Die Modernisierung der Kegelbahn-Technik soll nun in diesem Jahr durchgeführt werden. Laut dem günstigerem Angebot belaufen sich die Kosten für die Modernisierung auf 33.642,01 EUR. Gemäß den Zuschussrichtlinien beträgt die Förderung ab 2021 33 % der förderfähigen Kosten und somit 11.101,86 EUR.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt dem 1. Sport Kegel Klub „Scharfes Eck“ Röthlein einen Zuschuss für die Modernisierung der Kegelbahn-Technik in Höhe von 33 % der Kosten, max. 11.500 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Zuschuss Eigenheimer Heidenfeld e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Eigenheimer Heidenfeld e. V. hat einen Zuschussantrag für Verbesserungsmaßnahmen auf dem Grundstück und am Gerätehaus der Eigenheimer (Außenrollo für Dacheingang, Dachdämmung und Bodenerneuerung, Garteneingang neu pflastern und Gartentor erneuern) gestellt. Hierfür fallen Materialkosten in Höhe von 6.600,00 EUR an. 33 % der Kosten wären 2.178,00 EUR, max. 2.200,00 EUR. Weiter werden 88 Stunden Arbeitsleistung in Eigenleistung erbracht. Diese werden mit 5,00 EUR je Stunde und somit mit 440,00 EUR bezuschusst.

Damit der Gemeinderat über alle Zuschussanträge Kenntnis erhält, informiert der Vorsitzende den Gemeinderat, dass der Zuschuss bereits durch ihn bewilligt wurde, da die Höhe noch in seinem Entscheidungsbereich liegt.

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4.4. Kindergartenwesen; Antrag auf Kostenübernahme für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Kindergarten Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der St. Josefsverein Röthlein e. V. hat mit E-Mail vom 21.10.2020 angefragt, ob die Gemeinde die Kosten für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Kindergarten Röthlein übernehmen würde, da es dieses Jahr erstmalig eine Interessentin hierfür gibt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.099,00 EUR im Monat (inkl. Sozialversicherungsbeiträge, Zuschuss zur Unterkunft sowie Mittagessen) und somit auf insgesamt 13.188,00 EUR. Der St. Johannisverein Röthlein e. V. hat angefragt, ob die Gemeinde dieses Vorhaben unterstützt und die anfallenden Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Bisher werden im Kindergarten Röthlein für jedes Kindergartenjahr die Kosten für zwei Praktikumsstellen, soweit diese besetzt sind, übernommen.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Armin Götz fragt nach ob die Praktikumsstellen erhalten bleiben. Der Vorsitzende erläutert, dass diese erhalten bleiben.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Kosten für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Kindergarten Röthlein für das Kindergartenjahr2020 - 2022 in Höhe von max. 13.500,00 EUR zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Verabschiedung Zuschussrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 20.10.2020 eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher beschlossen. Die Verwaltung hat nun eine Zuschussrichtlinie ausgearbeitet, die vom Gemeinderat zu verabschieden ist.

Simon Göbel erläutert die Bedingungen. Martin Weth möchte wissen, wieso nicht im Außenbereich (z.B.  in Kleingärten) gefördert werden soll. Der Vorsitzende erläutert, dass keine gewerblich genutzten Gebäude im Außenbereich gefördert werden sollen. Martina Braum fragt nach was dann mit Hallen außerhalb ist, die privat genutzt werden. Die Frage wird diskutiert und dann darüber abgestimmt.


Beschluss:

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern im Außenbereich wird abgelehnt.


ja
13
nein
3
Abstimmungsergebnis: 




Kai Hümmer möchte wissen, warum keine beweglichen Anlagen gefördert werden.  Elke Lanz stimmt den Bedingungen zu. Nach einer eingehenden Diskussion hierüber wird den Bedingungen allgemein zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Grundstückseigentümern für die Errichtung von Photovoltaikanlagen innerorts auf oder an Gebäuden und für Stromspeicher unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss zu gewähren. Der Gemeinderat will mit diesem Beschluss erreichen, dass der Energiebedarf im Gemeindegebiet Röthlein nachhaltig reduziert wird.

Bedingungen:

a)        Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines Grundstücks im Gebiet der Gemeinde Röthlein.
b)        Gefördert wird maximal jeweils eine Photovoltaik-Anlage auf oder an Gebäuden sowie eines Stromspeichers pro Immobilie und Jahr.
c)        Gefördert wird die Neuerrichtung einer mind. 2 kWp großen Photovoltaikanlage innerorts im Gebiet der Gemeinde Röthlein (also nicht im Außenbereich) mit 50 EUR pro kWp. Maximal werden 10 kWp gefördert, der Förderhöchstsatz liegt somit bei 500 EUR.
d)        Gefördert wird des Weiteren die Installation eines mind. 4 kWh großen Stromspeichers einer Anlage nach Buchst. c). Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einem mind. 4 kWh großen Stromspeicher wird mit pauschal 250 EUR gefördert.
e)        Die Gemeinde Röthlein behält sich eine Besichtigung der Anlage vor, ggf. durch eine von ihr beauftragten Stelle (nach vorheriger Terminabsprache).
f)        Die Förderung der Maßnahme durch die Gemeinde Röthlein ersetzt nicht eine ggf. erforderliche Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften. Mit der Förderung wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung übernommen. Die Verantwortung für die Prüfung der Dach-oder Fassadeneignung und der statischen Belastbarkeit des Daches/der Fassade liegt beim Antragsteller. Die Gemeinde Röthlein haftet nicht für Schäden, die durch geförderte Maßnahmen entstehen.
g)        Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig. Ob andere Förderprogramme eine Kumulierung zulassen, ist vom Antragsteller zu prüfen.
h)        Die Antragsberechtigten haben vor Auftragserteilung mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen, die auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Dazu füllen die Antragsberechtigten die Vereinbarung aus und reichen diese unterschrieben in 2-facher Form bei der Gemeinde ein. Eine Ausfertigung erhalten die Antragsberechtigten zurück und können dann den Auftrag erteilen.  Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ist bei der Gemeinde Röthlein ein formloser Verwendungsnachweis unter Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Schlussrechnung) einzureichen.
i)        Das Budget des Förderprogramms ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr wird aufgrund der Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Gemeinde Röthlein entschieden.
j)        Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt errichtet werden. Die Richtlinie ist gültig, solange Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und der Gemeinderat Röthlein keine Änderung beschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gemeindestraßen und Wege; Widmung der Gemeindestraße "An der Sulz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilte mit, dass die in der Gemarkung Heidenfeld liegende Straße „An der Sulz“ der Widmung bedarf. Die von der Verwaltung erstellte Verfügung zur Widmung wurde verlesen. Der Vorsitzende stellte sie zur Abstimmung.

Das Gremium beschloss die in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift beiliegende Widmung der Straße "An der Sulz"

Beschluss

Die Straße "An der Sulz" Fl. Nr. 1003/1 (vormals Fl.Nr. 1001/12 und Fl. Nr. 1003/1 der Gemarkung Heidenfeld, wird gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG als Gemeindestraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö 7
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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Martina Braum regt an im Amtsboten die Zeiten zum Rasenmähen für sonstige lärmintensiven Geräte zu veröffentlichen. Der Vorsitzende sichert zu dies im Frühjahr zu veröffentlichen. Außerdem bemängelt Frau Braum, dass zur Zeit beim Winterdienst zu viel Salz auf einer Stelle aufgebracht wird und bittet den Bauhof dahingehend zu befragen.

Zur Nachfrage von Doris Gill wegen der Bäume an der Kirche wird auf einen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Umweltausschusssitzung verwiesen.

Simon Stock sprach die Aufstellung von Hunde-WC an. Mehrere Gemeinderäte schließen sich der Frage an. Der Vorsitzende sichert zu dies als Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu setzen. Martina Braum erfragt bis dahin die Hundestrecken in Heidenfeld.

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8.1. Vollzug der Wassergesetze; Kernkraftwerk Grafenrheinfeld - Entscheidung des Landratsamtes Schweinfurt zum Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Schweinfurt hat die Gemeinde mit Schreiben vom 21.12.2020 davon informiert, dass dem Antragsteller PreussenElektra GmbH eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld erteilt wurde. Der Antrag dient der Versorgung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld mit Wasser aus dem Main zu Kühlzwecken und als Brauchwasser, aus zwei Grundwasserbrunnen für die Brauchwasserversorgung sowie für die Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Main.  
Der Gemeinderat hatte sich mit der Thematik in der Sitzung am 26.11.2019 beschäftigt.
Mit Schreiben vom 28.11.2019 hatte der 1. Bürgermeister eine Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abgegeben. Dabei wurde deutlich gemacht, dass die Gemeinde Bedenken auf Grund der sinkenden Grundwasserspiegel hat. Es solle geprüft werden, pn die beantragte Wassermenge notwendig ist und ob nicht durch Fremdwasserbezug die Wassermenge weiter reduziert werden könnte.

Das Landratsamt erwidert darauf:
Die beantragte Grundwasserentnahme ist bereits deutlich geringer als der bisher genehmigte Benutzungsumfang. Auch die tatsächliche Wasserentnahme hat sich seit Abschaltung der Anlage bereits reduziert. Dennoch ist eine gewisse Versorgungssicherheit für den geplanten Rückbau notwendig. Wie aus den Daten zu den Pegelständen hervorgeht, ist es in den letzten Jahren (bei höheren Entnahmemengen) zu keiner signifikanten Absenkung des Grundwasserspiegels gekommen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel zu erwarten sind. Ferner wird durch Auflagen und Kontrollmessungen sichergestellt, dass nicht mehr als die erlaubten Mengen entnommen werden. Ein Zukauf des Brauchwassers würde gesamtökologisch keine Verbesserung erbringen. Der Verbrauch wird bereits auf das notwendige Maß reduziert, eine weiter Reduzierung erscheint nur eingeschränkt möglich. Bei Zukauf des Brauchwassers müsste dies also an anderer Stelle entnommen werden und zusätzlich noch über größere Strecken an den Standort transportiert werden.

Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung des Landratsamtes informatorisch zur Kenntnis.  

Simon Stock fragt nach, ob da nicht bereits schon mal zugestimmt wurde. Der Vorsitzende führt aus, dass auf Grund der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019  von der Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben wurde und diese, wie oben aufgeführt, beantwortet wurde. Harald Fuchsberger fragt nach um welche Wassermassen es da geht. Der Vorsitzende nennt hierzu einige Zahlen. Detlev Reusch merkt hierzu an, dass damit 20.000 Haushalte versorgt werden könnten. Der Vorsitzende schließt die Diskussion, da die Gemeinde nur darüber informiert wurde und kein Einspruchsrecht hat.  

Datenstand vom 06.05.2021 17:08 Uhr