Datum: 23.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021
2 Information zum Streu- und Räumplan der Gemeinde
3 Baugesuche
3.1 Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Bau einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/12, An der Tränke 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein
3.3 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Finanzwesen
4.1 Finanzwesen - Jahresrechnung 2020; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung
4.2 Beauftragung eines Langzeitarchivs und eines elektronischen Anordnungswesens
4.3 Kindergartenwesen: Übernahme der Beitragssätze für die Monate Januar und Februar
4.4 Bezuschussung Erneuerung Lichtinstallation Kindergarten Röthlein
5 Städtebau; Aufstellungsbeschluss zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen
6 Städtebauförderung; Förderinitiative "Innen statt Außen" und Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung
7 Anträge von Gemeinderäten
7.1 Glyphosat Verbot im Einflussgebiet der Kommune
8 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Frau Braum beanstandet, dass in der Niederschrift die beschlossene Überprüfung der Mülleimerstandorte fehlt. Der 1. Bürgermeister versichert, dass dies noch abgeändert wird.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 12.01.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Information zum Streu- und Räumplan der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert die Gemeinderäte über die bestehenden Streu- und Räumpläne der Gemeinde. Dies geschieht auf Grund der aktuellen Wetterlage sowie den vermehrten Nachfragen der Bürger. Hierbei geht Herr Gehring speziell auf die Fahrradwege und vor allem der bestehenden Räumpflicht der Gemeinde auf dem Radweg zwischen Röthlein und Schwebheim ein. Abschließend erklärt Herr Gehring, dass die Pläne jedes Jahr überarbeitet und angepasst werden. Dementsprechend können Vorschläge für eine Anpassung der Pläne fürs kommende Jahr von den Gemeinderäten jederzeit vorgebracht werden.

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö informativ 3
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3.1. Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende beauftragt Herrn Göbel, den Gemeinderäten den Sachverhalt näher zu erläutern. Dieser führt aus, dass für den Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 669/2, Elmußweg 4, Gemarkung Röthlein ein Bauantrag eingereicht wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten werden. Somit sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Die Terrasse soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 8,5° aus Glas erhalten. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 46° - 53° und des Dacheindeckungsmateriales naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Bau einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/12, An der Tränke 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Göbel führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röthlein zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden und stimmt deshalb nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein. Somit ist die Erteilung einer Befreiung durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö informativ 3.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das folgende Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld

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4. Finanzwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 4
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4.1. Finanzwesen - Jahresrechnung 2020; Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts - Beschluss über überplan- und außerplanmäßige Ausgaben - Vorlage der Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet den zukünftigen Kämmerer Alexander Wächter den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 bekannt zu geben. Die Tischvorlage mit den wesentlichen Ergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde dem Gremium bereits mit der Sitzungsladung zugeschickt. Hierzu werden von Herrn Wächter ergänzende Angaben zur pro Kopf Verschuldung und den Gesamtrücklagen der Gemeinde gemacht. In den Unterlagen ist bei 4. Einnahmen des Verwaltungshaushalts 2020 bei Grupp.-Nr. 06 „Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land“ der Betrag von 2020 auf 924.068,37 € berichtigt worden.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Wächter und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache und Einsichtnahme beschließt das Gremium den Rechenschaftsbericht anzuerkennen. Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Beauftragung eines Langzeitarchivs und eines elektronischen Anordnungswesens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Bürgermeister erläutert das vorliegende Angebot der Firma Komuna. Es soll ein Erweiterungsmodul für das Finanzprogrammes CIP Kommunal angeschafft werden. Es werden die Anschaffungskosten und Installationskosten in Höhe von 7.925,40 € dargelegt. Die jährlichen Wartungskosten belaufen sich auf 1.428,95 €. Da die Rechnungen zukünftig elektronisch archiviert werden sollen ist zusätzlich auch noch ein revisionssicheres Worm Archiv erforderlich, damit die Belege sicher und langfristig in elektronischer Form gespeichert werden können. Die Kosten mit Installation belaufen sich hierfür auf ca. 10.388,70 €. Die Wartungskosten fallen jährlich 3.540,50 € an.

Auf Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass das CIP-KOM die umfassende Verwaltungssoftware der Gemeinde sei und hier ein Umstieg in Jahrzehnten angedacht werden müsste.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Beschaffung des Zusatzmoduls „elektronisches Anordnungswesens“ für das Programm CIP Kommunal bei der Firma Komuna für ca. 7.925,40 €. Für das revisionssichere Worm Archiv mit einem Anschaffungspreis in Höhe von ca. 10.388,70 € soll ebenfalls die Firma Komuna beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Kindergartenwesen: Übernahme der Beitragssätze für die Monate Januar und Februar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet Herrn Wächter, den Sachverhalt darzustellen. Dieser führt aus, dass die Bayerische Staatsregierung entschieden hat, Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar und Februar 2021. Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben vereinbart, dass der Freistaat 70 Prozent der Kosten des Beitragsersatzes trägt und sich die Kommunen mit 30 Prozent beteiligen sollen. Der Freistaat leistet seinen Beitrag unabhängig von einer kommunalen Beteiligung.

Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragssatz in Anspruch nehmen, dürfen aber im Gegenzug keine Elternbeiträge verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Einrichtung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird und sich dafür entschieden hat, am Angebot Beitragsersatz teilzunehmen. Beitragsersatzanspruch besteht daraufhin für jedes Kind, welches die Einrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht hat (Bagatellgrenze). Dementsprechend ist eine Erstattung monatlich neu zu bewerten. Sollten die Kindertageseinrichtungen nach dem 14. Februar 2021 wieder öffnen, so kann der Beitragsersatz dennoch in Anspruch genommen werden, wenn das Kind freiwillig an nicht mehr als fünf Tagen in diesem Monat die Einrichtung besucht hat.

Die Einrichtungen, welche an dem Beitragsersatz teilnehmen, dürfen für diesen Zeitraum die Elternbeiträge nicht erheben oder müssen bereits eingezogene Beiträge den Betroffenen zurücküberweisen. Der Elternbeitrag umfasst alle Kosten, die für die Betreuung des Kindes anfallen, inklusive den Aufwendungen für das Mittagessen.

Für Röthlein wären dies aus kommunaler Sicht 4.896 Euro, für Heidenfeld 2.592 Euro und für Hirschfeld 1.267 Euro. Als Berechnungsgrundlage dient die aktuelle Anzahl an Kindern, welche die einzelnen Einrichtungen besuchen sowie 120 Euro als geschätzter monatlicher Durchschnittswert. Somit ergibt sich für die Gemeinde Röthlein ein Gesamtbetrag in Höhe von 8.755 Euro.

Auf Grund der Pandemie und den damit einhergehenden Unvorhersehbarkeiten, schlägt Herr Gehring vor, den bestehenden Beschlussvorlag abzuändern und auszuweiten. Dementsprechend wird der bewilligte Zeitraum um zwei Monate von Januar bis einschließlich April verlängert und ein Maximalbetrag von 10.000 Euro festgelegt. Die Voraussetzung für die Zahlung und der prozentuale Anteilssatz bleiben bestehen.

Beschluss

Das Gremium beschließt nach Aussprache, dass sich die Gemeinde Röthlein anteilig mit 30 Prozent am Beitragsersatz für die Monate Januar bis April 2021 beteiligt. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 10.000 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.4. Bezuschussung Erneuerung Lichtinstallation Kindergarten Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Kindergarten Röthlein einen Projektraum in einen Regelraum umwandeln will. Da für einen Regelraum die Beleuchtung nicht ordnungsgemäß ist, muss diese auf LED umgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf brutto 7.795,76 EUR. Der Kindergarten hat nun angefragt, ob sich die Gemeinde an den Kosten beteiligt.

1. Bürgermeister Peter Gehring führt weiter aus, dass bei der Umrüstung der Beleuchtung durch den Projektträger Jülich (Kommunalrichtlinie) bis zu 40 % der Projektkosten gefördert werden.   Hier ist eine Bagatellgrenze von 5.000 EUR zu beachten, sodass bei einer Förderquote von 40 % mindestens 12.500 EUR investiert werden müssen um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Nach Rücksprache mit dem St. Josefverein Röthlein e. V.  als zuständigen Träger, wurde vom 1. Bürgermeister Peter Gehring vorgeschlagen, die Umrüstung der Beleuchtung in allen vier Gruppenräumen vorzunehmen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Weiter schlägt er vor, dass sich die Gemeinde an den anfallenden Gesamtkosten mit 50 % beteiligen würde, sodass der Träger ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten zu tragen hätte.

Aufgrund des vorliegenden Angebotes würden für alle vier Gruppenräume Gesamtkosten in Höhe von ca. 31.200 EUR anfallen, sodass mit einer Förderung in Höhe von ca. 12.480 EUR zu rechnen wäre. Der Zuschuss der Gemeinde würde sich auf ca. 15.600 EUR (50 %) und der Eigenanteil des St. Josefverein Röthlein e. V. auf ca. 3.120 EUR belaufen.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, dem St. Josefverein Röthlein e. V. für die Umrüstung der Beleuchtung in allen vier Gruppenräumen im Kindergarten Röthlein auf LED einen Zuschuss zum Fehlbetrag in Höhe maximal 15.600 EUR zu gewähren. Der St. Josefverein Röthlein e. V. hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Städtebau; Aufstellungsbeschluss zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen in den in der Anlage dargestellten Untersuchungsgebieten von Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld zum Zwecke der Vorbereitung eines förmlich festzusetzenden Sanierungsgebietes muss der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss fassen.

Die Gemeinde vermutet, dass in bestimmten Gebieten städtebauliche Missstände vorliegen. Sie beschließt, vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 BauGB). Die Gemeinde hat in dieser Phase die Ziele und Zwecke der Sanierung zu bestimmen.

Insbesondere die §137-139 BauGB, und §141 BauGB sind maßgeblich für die weiteren Schritte. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll auf die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger und die Auskunftspflicht hingewiesen werden. Gleiches gilt für die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger.

Die Vorbereitende Untersuchung (VU) liefert die Begründung für den Satzungsbeschluss eines förmlich festzusetzenden Sanierungsgebietes.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein fasst einen Aufstellungsbeschluss nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen zum Zwecke der Vorbereitung von förmlich festzusetzenden Sanierungsgebieten in den in der Anlage 1 bis 3 dargestellten Untersuchungsgebieten von Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Simon Stock nimmt ab diesem Punkt an der Sitzung teil. Gemeinderat Jürgen Lorenz ist während der Abstimmung nicht im Raum anwesend.

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6. Städtebauförderung; Förderinitiative "Innen statt Außen" und Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit der Förderinitiative "Innen statt Außen" sollen Gemeinden die sich in einem Programm der Städtebauförderung befinden bei ihrem Engagement zum Flächensparen mit einem erhöhten Fördersatz unterstützt werden, d. h. der Fördersatz (zuwendungsfähige Kosten) wird um 20 Prozentpunkte von 60 auf 80 Prozent erhöht. Es können i. d. R. innerörtliche Maßnahmen bezuschusst werden, die innerhalb von Erneuerungsgebieten liegen.

Dazu zählen vor allem:

  • kommunale Maßnahmen
  • die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Baudenkmälern und stadtbildprägenden Gebäuden (auch Maßnahmen Dritter oder Privater),
  • die Belebung ehemals militärisch oder durch die Bahn genutzter Brachflächen sowie von Industrie- und Gewerbebrachen durch neue Nutzungen.

Das Ziel der Förderinitiative „Innen statt Außen“ möchte erreichen, dass die Gemeinden den Fokus auf die Innenentwicklung der Kommune legen. Für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung von Mitteln aus der Förderinitiative „Innen statt Außen“ muss ein Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde zur Innenentwicklung gefasst werden.

Beschluss

Um den Fördervoraussetzungen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ gerecht zu werden beschließt der Gemeinderat Röthlein, dass die Gemeinde Röthlein sich verpflichtet, die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Umsetzung einer vorrangig auf die Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption, im Sinne der der Förderinitiative „Innen statt Außen“ zu erfüllen. Schwerpunkt der städtebaulich-funktionalen Entwicklung wird auf die Innenorte der Gemeindeteile gelegt. Der Umgang mit Flächen sollte dem Nachhaltigkeitsprinzip folgen. Untergenutzte oder brachliegende innerörtliche Flächen sowie leerstehende Gebäude sollen wieder einer Nutzung zugeführt werden. Die Ausweisung von Bauland wird nur im nachgewiesenen Bedarfsfall vorgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 7
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7.1. Glyphosat Verbot im Einflussgebiet der Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Das Unkrautgift Glyphosat ist schädlich für die ökologische Vielfalt und steht nicht nur im Verdacht, krebserregend zu sein Glyphosathaltige Herbizide können sich verheerend auf die menschliche Gesundheit auswirken. Glyphosat wirkt nachweislich bereits in geringen Dosen toxisch auf menschliche Zellen, z.B. auf Embryonal- und Plazenta-Zellen. Glyphosat steht auch im Verdacht, das menschliche Hormonsystem negativ beeinflussen. Dies kann irreversible Auswirkungen auf besondere Lebensabschnitte haben, etwa auf eine Schwangerschaft.

Die WHO stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein, das Bundesinstitut für Risikobewertung dagegen als sicher krebserregend. Es ist nicht akzeptabel, die breite Belastung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Brot, Bier und Wein, mit Glyphosat einfach in Kauf zu nehmen. Dasselbe gilt für das Artensterben, das durch den Einsatz verursacht wird. Eine langfristig nachhaltige Landwirtschaft kann nur ohne die Verwendung von Glyphosat und dem damit verbundenen Artensterben vonstattengehen.

Die Kommunalpolitik könne ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern und der Umwelt deshalb nur durch ein Verbot von Glyphosat nachkommen. (Beispiele aus unserem Umfeld sind Bergrheinfeld, Werneck, Schweinfurt, Würzburg, Hassfurt, Landkreis Hassberge usw.)

Was ist Glyphosat?
Glyphosat ist das weltweit meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel und in Europa das am weitesten verbreitete Herbizid. Es wird in der Landwirtschaft eingesetzt, in Parkanlagen, auf Bahngleisen und in Gärten. Glyphosat wird außerdem zusammen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausgebracht. Rund 85 Prozent aller Gentech Pflanzen sind so verändert, dass sie Glyphosat-Anwendungen überstehen, während alle anderen Pflanzen auf dem Acker sterben.
Einsatzgebiete: 80% (4000t) Landwirtschaft, 20% (1000 t) Baumschulgehölze, Nadel-, Laubholz (z. B. Weihnachtsbäume), Zierpflanzen, Bahngleise, Nichtkulturland und Haus- und Kleingärten.
(Bei der Bahn wurden 2017 65 t Glyphosat eingesetzt, Privat zwischen 40 und 70t)

Politischer Hintergrund
(Statement Bundesministerium für Umwelt)
Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, wurde bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat.

Die Bundesregierung will die Anwendung des besonders umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat in Deutschland zum Stichtag 31. Dezember 2023 verbieten. Dann läuft auch die Genehmigung in der EU inklusive Übergangsfrist aus, wenn die Staaten sie nicht erneut verlängern. Die geplante "verbindliche Beendigung der Anwendung" von glyphosathaltigen Mitteln steht im "Aktionsprogramm Insektenschutz".

Antragsteller: Detlev Reusch

Beschluss 1

1. Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln auf allen von der Gemeinde neu verpachteten Liegenschaften. Das Anwendungsverbot wird auch bei der Verlängerung von Pachtverträgen durchgesetzt. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatisch Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 2

2. Sofortiges Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln für alle gemeindlichen Institutionen und Betriebe die im Auftrag der Gemeinde handeln. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die Beschlussvorlagen 1. und 2. sind nicht abgelehnt worden. Deshalb steht die Beschlussvorlage 3. nicht weiter zur Abstimmung.


3.  Der Status Quo bezüglich der Ausbringung von Glyphosat bleibt bis Ende des Jahres 2023 bestehen. Sollte es zu einer Verlängerung der Anwendung seitens der Gesetzgebung kommen, muss der Gemeinderat eine Ausbringungsgenehmigung auf den eigenen, zur Verpachtung bereitgestellten Flächen durch eine erneute Abstimmung erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Simon Göbel nimmt noch einmal Bezug auf den Tagesordnungspunkt 5 und erklärt den Gemeinderatsmitgliedern, dass es das Ziel der Gemeinde ist, alle 5 Gebiete, welche untersucht werden sollen, langfristig aus dem Altlastenkataster zu bekommen. Des Weiteren gibt er die Information, dass erst in ungefähr 2 Jahren mit den ersten Ergebnissen aus den Untersuchungen zu rechnen ist.

Anschließend werden die Gemeinderäte über die aktuelle Lage bei Geschwindigkeitsmessanlagen informiert. Da es sich hierbei um reine Anzeigeanlagen handelt, dürfen diese dauerhaft betrieben werden.

Frau Braum wünscht sich, dass der Schulausschuss zeitnah tagt. Hierbei soll sowohl der Umbau, das Konzept der Tagesschule sowie ein Hygienekonzept besprochen werden. Aus einer kurzen Diskussion heraus erörtern die Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeit eines Wechselunterrichts der vierten Klassen der Grundschule Röthlein in der Turnhalle Röthlein. Es wird festgestellt, dass durchaus Interesse an der Umsetzung vorhanden ist, die Initiative dafür aber vom Schulleiter ausgehen muss.

Auf Nachfrage erörtert der 1. Bürgermeister, dass die Gemeinde Röthlein 3 Örtlichkeiten aus dem Gemeindegebiet als mögliches Impfzentrum angeboten hat. Diese werden aber aller Voraussicht nach nicht benötigt, da das Impfzentrum für die Gemeinde vermutlich in der Sporthalle in Grafenrheinfeld aufgebaut werden wird.

Eine weitere Nachfrage an den Bürgermeister betrifft die entstandenen Frostschäden an den Straßen, für die die Gemeinde verantwortlich ist. Diese sollten zeitnah vom Bauhof ausgebessert werden. Herr Gehring bestätigt, dass die größten Schäden ausgebessert werden.

Die letzte Anfrage der Gemeinderäte betrifft die BayernApp und ob die Gemeinde Röthlein an dieser teilnimmt. Der 1. Bürgermeister verneint dies.

Datenstand vom 06.05.2021 17:10 Uhr