Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. Frau Braum beanstandet, dass in der Niederschrift nur 2 Gemeinderatsmitglieder beim Tagesordnungspunkt 7.1 genannt worden ist. Ihrer Meinung nach, sollen entweder alle Diskussionsteilnehmer genannt werden oder keiner. Der 1. Bürgermeister versichert, dass dieser Punkt für die Zukunft berücksichtigt werde. Anschließend erkundigt sich Frau Jakob über den von der Gemeinde bezuschussten Betrag zu TOP 4.4, der Erneuerung der Lichtinstallation im Kindergarten Röthlein. Herr Gehring klärt auf, dass es sich hierbei um einen Maximalbetrag von 15.600 Euro handelt.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 12.01.2021 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Neubau einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/1, Szillaweg 2, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für den Neubau einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/1, Szillaweg 2, Gemarkung Röthlein ein Bauantrag eingereicht wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gernäcker III. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung von 32 +/- 3° und der Einzelgaubenbreite von max. 1,50 m erforderlich. Die Dachgaube soll mit einer Dachneigung von 18° und einer Breite von 3,04 m errichtet werden. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachneigung und der Einzelgaubenbreite erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/14, An der Sulz 22, Gemarkung Heidenfeld - Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/14, An der Sulz 22, Gemarkung Heidenfeld, wurden Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Gemeinde eingereicht. Bei der Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, nicht eingehalten werden. So soll einer der geplanten Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Des Weiteren wird der Stauraum von mind. 5 m bis max. 9 m zwischen Garage / Stellplatz und öffentlicher Fläche nicht eingehalten. Der 1. Stellplatz soll direkt an den öffentlichen Grund anschließen, der zweite Stellplatz hat einen Stauraum von 10 m. Der Gemeinderat beschloss unter TOP 4 in der öffentlichen Sitzung am 08.09.2020, dass für die Errichtung von Garagen im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, GT. Heidenfeld, keine Befreiung von der Stellplatztiefe von mind. 5 m, erteilt wird.
Sowohl der Entwurfsverfasser als auch der Bauherr wurden von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden. Der Grundstückseigentümer hat hierfür auch bereits in der Reservierungsvereinbarung unterschrieben. Bis zur gesetzten Frist wurden die geänderten Planunterlagen nicht in Papierform eingereicht. Deshalb hat die Verwaltung mit Schreiben vom 16.02.2021 gegenüber dem Bauherrn erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchgeführt wird. Nachbarunterschriften liegen keine vor. Am 08.03.2021 wurden geänderte Planunterlagen bei der Gemeinde eingereicht. Der 1. Stellplatz befindet sich nun innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und hat einen Stauraum von 5 m. Der 2. Stauraum hat nach wie vor einen Stauraum von 10 m und hält damit die Vorgaben des Bebauungsplans nicht ein.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraums zwischen Stellplatz und Straßenbegrenzungslinie erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15
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3. Vorstellung des Jahresberichts der interkommunalen Allianz Schweinfurter Mainbogen durch die Leiterin der Koordinationsstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Frau Weidinger stellt die Arbeit des Mainbogens anhand einer PowerPoint Präsentation
vor. Ein Abdruck davon ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden. In Ihrer Ausführung geht Frau Weidinger zunächst auf die Entwicklung der ILE seit dem Jahr 2006 ein und verdeutlicht den Anwesenden das Aufgabengebiet des Schweinfurter Mainbogens. Nach der Vorstellung der Organisation und den neuen Räumlichkeiten kommt Sie auf das neue eigene Regionalbudget zu sprechen. Im Anschluss daran gibt Frau Weidinger einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2020 und weißt danach auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die Mainbogen-Kommunen hin. Ein besonderes Augenmerk legt Sie dabei auf das neu zu Verfügung stehende Regionalbudget und dem Ablaufplan dieser Förderung. Zum Abschluss des Vortrags gibt Frau Weidinger einen Ausblick auf die Zukunft der Allianz. Damit einhergehend informiert Sie die Ratsmitglieder über die bevorstehende Evaluationsmöglichkeit der bisher geleisteten Arbeit, aus dessen Ergebnissen ein weiterführendes Konzept für die Zukunft aufgestellt werden soll.
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4. Gestaltung der "Sportplatzstraße" in Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister informiert die Mitglieder, dass dieser Tagesordnungspunkt schon Bestandteil der letzten Bauausschusssitzung gewesen ist und das Thema nun vom gesamten Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden soll. Herr Gehring führt aus, dass die Sportplatzstraße nur einen neuen Asphaltbelag bekommen und keine Gesamterneuerung durchgeführt werden soll. Weiterhin schildert er, dass im Bauausschuss mehrere Möglichkeiten diskutiert worden sind, auf welche Art und Weise die Straße nach der Renovierung genutzt werden soll. Hierbei ist besonders zu beachten, dass der Weg als Schulweg von den Röthleiner Kindern genutzt wird, die Straße zusätzlich die Zufahrt zum Sportgelände des TSV Röthlein ist und die Straße recht eng gebaut ist. Das Ziel der Gemeinde muss es sein, dass diese Straße nach dem Umbau sicherer für die Kinder ist und wenn möglich entlastet wird.
Aus der Diskussion heraus ergeben sich verschiedene Vorschläge:
- Errichtung von Straßenschwellen:
Straßenschwellen können errichtet werden, damit die Fahrgeschwindigkeit der Autos reduziert wird. Gegen diese Möglichkeit sprechen aber eine Behinderung anderer Nutzer der Straße wie Radfahrer oder Bürger, die auf einen Rollator angewiesen sind sowie eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohner und einem möglichen Haftungsanspruch der Autofahrer gegenüber der Gemeinde bei Schäden.
- Aufstellen von Hindernissen:
Eine weitere genannte Möglichkeit ist das Aufstellen von Hindernissen wie Pflanzenkübel oder das Pflanzen von Bäumen. Das Umfahren dieser Hindernisse soll einerseits die Fahrgeschwindigkeit verringern und zusätzlich das Umgebungsbild aufwerten, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Bürgerpark, welcher an die Straße angrenzen wird. Für diese Art der Verkehrsberuhigung werden im Gremium mehrere Ansatzpunkte herausgearbeitet, wie das Aufstellen dieser Hindernisse auf der ganzen Strecke oder nur auf dem Teilbereich von Friedhof bis zur Kirche.
- Aufstellen von mobilen Hindernissen:
Zusätzlich wird die Idee eingebracht, mobile Kübel an den Einfahrten aufzustellen, damit die Straße je nach Bedarf komplett gesperrt oder geöffnet werden kann.
Neben diesen Vorschlägen wird auch eine Teilung der Straße vorgeschlagen, sodass der Verkehr nur bis zur Einfahrt auf das Sportgelände des TSV Röthleins von der Grafenrheinfelder Straßeneinfahrt möglich wäre. Dies würde verhindern, dass die Straße weiterhin als Durchfahrtsstraße genutzt wird und der Anreiz diese Strecke zu befahren wird gesenkt. Dieses Vorhaben kann allerdings zu Problemen bei der Anfahrt zum Sportgelände des TSV Röthlein führen und Anwohner könnten Probleme bei der Zufahrt auf das eigene Grundstück bekommen.
Neben den genannten Baumöglichkeiten, werden von den Gemeinderäten weitere Punkte herausgearbeitet, welche bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass sich eine Verkehrsänderung auch auf die Straßenführung zwischen dem Friedhof und der Hauptstraße in Röthlein auswirken wird und dieses Teilstück sowieso als Problempunkt gilt. Des Weiteren wird festgestellt, dass beim Bau darauf geachtet werden muss, dass der Straßenrand nicht nur provisorisch befestigt wird, da die Straße sehr schmal bleiben wird und ein Befahren und damit die Abnutzung der Straßenränder ein dauerhaftes Problem darstellen wird.
Alle Gemeinderatsmitglieder sprechen sich aber grundsätzlich für eine neue verkehrsberuhigte Zone aus, unabhängig vom letztlich durchgeführten Bauplan, denn eine niedrigere erlaubte Maximalgeschwindigkeit ist aus Sicht der Mitglieder der einfachste Weg um die Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Aus den herausgearbeiteten Ideen haben sich 2 Beschlussvorschläge herauskristallisiert, über die nacheinander abgestimmt werden soll. Dabei ist die zweite Beschlussvorlage aus den Vorlagen von Frau Braum, die zumindest eine anteilige Aufstellung von Hindernissen zwischen der Kirche und der Einfahrt vom Friedhof möchte und dem Vorschlag von Herrn Wehner, der eine durchgängige Aufstellung von Hindernissen beantragt, zusammengesetzt worden. Der 1. Beschlussvorschlag geht von Herrn Schmitt ein.
Beschluss 1
- Nach der Renovierung der Sportplatzstraße wird die Befahrung der Straße aufgeteilt. Eine Befahrung von der Seite Grafenrheinfeld ist nur noch bis zur Einfahrt auf das Gelände des TSV Röthlein möglich. Umgekehrt ist das Befahren der Straße von der Einfahrt des Friedhofes nur noch bis zur letzten Einfahrt auf dem Schulparkplatz möglich. Auf diesem Teilstück wird zusätzlich eine verkehrsberuhigte Zone mit ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15
Beschluss 2
- Nach der Renovierung der Sportplatzstraße ist weiterhin eine beidseitige Befahrung der Straße möglich. Zusätzlich zu der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich und der beschilderten Maximalgeschwindigkeit werden auf der ganzen Strecke Hindernisse in Form von Pflanzenkübeln aufgestellt, damit eine erhöhte Fahrgeschwindigkeit von Autofahrern verhindert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5
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5. Skateranlage - Zusammenarbeit mit dem TSV Heidenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister informiert das Gremium über den Antrag zum Bau einer Skateranlage auf dem Gelände des TSV Heidenfeld. Er führt aus, dass die Initiative von den Bürgern aus gekommen ist und ein Bau einer Skaterbahn prinzipiell in das Förderprogramm des Mainbogens passen würde. Nach Prüfung der Sachlage lässt sich jedoch feststellen, dass der Antrag für eine solche Skaterbahn nichtmehr mit den Fristen des Mainbogens in diesem Jahr zu vereinbaren ist und die Gesamtkosten den Maximalbetrag des Förderprogramms übersteigen wird. Zusätzlich erklärt Herr Gehring, dass in der Vergangenheit schon einmal eine solche Skaterbahn auf dem TSV Gelände geplant gewesen sei, hier aber keine Zusammenarbeit mit dem TSV erzielt werden konnte. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des TSV Heidenfelds soll nun überprüft werden, ob die brachliegende Fläche am Volleyballfeld zu Verfügung stehen würde. Abschließend informiert der 1. Bürgermeister das Gremium darüber, dass die vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung, wie das asphaltieren des Geländes hohe Kostentreiber sind und das Projekt deshalb mit um die 50.000 Euro zu planen ist.
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6. Antrag auf Überbauung einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 574/41, Gemarkung Heidenfeld, für die nachträgliche Dämmung eines bestehenden Hauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin der Fl. Nr. 574/16, Gartenstraße 4, Gemarkung Heidenfeld, stellte einen Antrag, um eine Teilfläche des Durchgangs Fl. Nr. 574/41, Gemarkung Heidenfeld, um ca. 6 cm Dämmung und ca. 2 cm Putz zu überbauen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der Grundstückseigentümerin Fl. Nr. 574/16, Gemarkung Heidenfeld, für die nachträgliche Anbringung einer Dämmung an Ihrem bestehenden Wohnhaus, die Zustimmung der Gemeinde Röthlein für die Überbauung der Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 574/41 der Gemarkung Heidenfeld mit maximal 10 cm zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Anträge von Gemeinderäten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Es sind keine Anträge von Gemeinderatsmitgliedern eingegangen.
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8. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Herr Reusch möchte vom 1. Bürgermeister wissen, wann mit der Fertigstellung des Mehrgenerationenplatzes zu rechnen ist. Dieser antwortet darauf, dass der Baubeginn noch in diesem Jahr und eine Fertigstellung im Jahr 2022 geplant ist. Nachdem Herr Kress vorgeschlagen hat, sich ein ähnliches Projekt in Oberschwarzach anzuschauen und im Anschluss daran noch einmal über Gestaltungsmöglichkeiten zu sprechen, erwidert Herr Gehring, dass das Grundgerüst mit dem Architekten besprochen ist, die einzelnen Geräte aber demnächst als Prototypen anzuschauen sind und man diese dann auswählen kann.
Als zweiten informativen Punkt weißt der 1. Bürgermeister das Gremium darauf hin, dass am Gasthaus „Rehberger“ ein Teilstück der Mauer an der Hauptstraße entfernt worden ist, damit dieses einsturzgefährdete Stück bei den Bauarbeiten nicht auf die Straße fallen kann.
Frau Lanz möchte wissen, wie es mit dem Bauprojekt Friedhof Röthlein vorangeht. Herr Gehring antwortet darauf, dass das Projekt vom Bauausschuss aufgenommen worden ist und aktuell ein Konzept erstellt wird. Die Fertigstellung wird aber nicht in einem Jahr vonstattengehen.
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8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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09.03.2021
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8.1 |
Sachverhalt
Es erfolgt keine Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung, da in der vergangenen Gemeinderatssitzung keine nichtöffentliche Sitzung stattgefunden hat.
Datenstand vom 06.05.2021 17:12 Uhr