Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
2 Baugesuche
2.1 Dachausbau und Errichtung eines Zwerggiebels auf dem Grundstück Fl. Nr. 183/3, Am Herzenberg 10, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Freisitzes mit Flachdach auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/36, Sonnenstraße 21, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor“, Gt. Hirschfeld
3 Vergabe der Arbeiten für die offene Kanalsanierung in der Dorfstraße in Heidenfeld
4 Festlegung des Vergabeverfahren für die Restbauplätze im Baugebiet "An der Sulz"
5 Anträge von Gemeinderäten
6 Informationen und Anfragen
6.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 09.03.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 2
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2.1. Dachausbau und Errichtung eines Zwerggiebels auf dem Grundstück Fl. Nr. 183/3, Am Herzenberg 10, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für den Dachausbau und der Errichtung eines Zwerggiebels auf dem Grundstück Fl. Nr. 183/3, Am Herzenberg 10, Gemarkung Hirschfeld ein Bauantrag eingereicht wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze und der Vollgeschosse erforderlich. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Durch die Errichtung des Quergiebels entsteht ein zweites Vollgeschoss. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze und der Vollgeschosszahl erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Freisitzes mit Flachdach auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/36, Sonnenstraße 21, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen - Am Thor“, Gt. Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Errichtung eines Freisitzes im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterm Wasen - Am Thor“, Gt. Hirschfeld auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/36, Sonnenstraße 21, Gemarkung Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden und stimmt deshalb nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein. Somit ist die Erteilung einer Befreiung durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Die Dachflächenentwässerung hat auf dem Baugrundstück zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vergabe der Arbeiten für die offene Kanalsanierung in der Dorfstraße in Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Maßnahme war beschränkt ausgeschrieben worden. 14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, 5 Angebote sind eingegangen. Die Submission fand am 15.03.2021 statt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat die Fa. G. Weeth, Schweinfurt mit 413.662,99 EUR abgegeben. Die weiteren Angebotspreise liegen bei 463.131,26 EUR, 485.525,21 EUR, 492.755,28 EUR und 622.673,85 EUR.

Die Kostenmitteilung von fmp vom 23.02.2021 sieht eine Gesamtbausumme von 418.900,83 EUR für die Kanalsanierung in offener Bauweise sowie die Schlauchliner und punktuelle Sanierung vor. Die Schlauchliner und punktuelle Sanierung müssen noch ausgeschrieben werden.  

Der Vergabevorschlag des Büros fmp sieht vor, den Auftrag für die offene Kanalsanierung an die Fa. G. Weeth zu vergeben.  

Die Gesamtkosten für die Kanalsanierung in offener Bauweise sowie die noch anfallenden Kosten für Schlauchliner und der punktuellen Sanierung werden zusammengenommen die Kostenmitteilung der fmp um voraussichtlich circa 50.000 Euro übersteigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein vergibt den Auftrag für die Kanalsanierung in der Dorfstraße in offener Bauweise an die Fa. G. Weeth, Schweinfurt, mit einer Bruttoauftragssumme von 413.662,99 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Festlegung des Vergabeverfahren für die Restbauplätze im Baugebiet "An der Sulz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Wie bereits im Gemeinderat informiert sind im Baugebiet „An der Sulz“ in Heidenfeld Bauplätze vor dem Verkauf an die Gemeinde zurückgegeben worden, bzw. nicht ausgewählt worden.
Nun muss über den Verkauf der 6 verbleibenden Grundstücke entschieden werden.
Es wird vorgeschlagen die die Innengrundstücke nach dem bisherigen und die Außengrundstücke nach einem Bieterverfahren zu vergeben, so hätten auch auswärtige die Chance ein Baugrundstück zu bekommen, was das Verfahren rechtssicherer macht.




Herr Hetterich möchte wissen, ob zwischenzeitlich Anfragen für die 6 übrigen Baugebiete eingegangen sind. Der 1. Bürgermeister antwortet, dass seit der Veröffentlichung im Amtsboten vergangene Woche mehrere Anfragen eingegangen sind.

Herr Hetterich teilt den Anwesenden mit, dass bei Ihm eine Anfrage eingegangen ist, ob die Möglichkeit besteht, dass Grundstückseigentümer aus diesem Baugebiet das eigene Baugebiet gegen eines der 2 übrigen, äußeren Bauplätze (Bauplatznummern 8 und 14) tauschen könnten. Diese bevorzugende Tauschaktion würde Eigentümern, welche im Losvergabeverfahren nicht den gewünschten Bauplatz bekommen haben, eine entgegenkommende Möglichkeit bieten, auf ein anderes Grundstück auszuweichen. Herr Gehring antwortet darauf, dass die bisherigen Eigentümer, wie alle anderen an einer Versteigerung der Außengrundstücke teilnehmen könnten und sollten sie den Zuschlag bekommen, könnte das bisherige Grundstück zurückgegeben werden. Diese würden dann im „Windhundverfahren“, zusammen mit den übrig gebliebenen 4 Innengrundstücken, vergeben werden. Er merkt weiter an, dass eine solche Bevorzugung unfair gegenüber den Bauherren wäre, welche auch nicht das gewünschte Grundstück über das Losverfahren bekommen hätten, aber mit dem Bau schon begonnen haben. Dieser Auffassung sind auch weitere Ratsmitglieder.

Auf Nachfrage von Herrn Stock, ob ein solches Tauschverfahren zu einem zu beachtenden Mehraufwand der Verwaltung führen würde, antwortete Herr Gehring, dass dieser Aufwand akzeptabel wäre.

Frau Braum stellt daraufhin fest, dass die äußeren Baugebiete die lukrativsten sind und dass auch sie der Meinung ist, dass die bestehenden Bauherren gerne an der Versteigerung teilnehmen können und eine Rückgabe in Ordnung wäre, eine bevorzugte Tauschaktion zu dem angesprochenen Unmut anderer Bauherren führen könnte.

Der 1. Bürgermeister führt daraufhin noch einmal aus, dass das Bieterverfahren für die beiden außenliegenden Bauplätze durch Blindgebote vergeben werden soll, da eine Präsenzveranstaltung nicht Pandemiekonform wäre.

Anschließend stellt Herr Gehring den ursprünglichen Antrag 1. sowie bei Ablehnung dieses Antrags, den Antrag 2. von Herrn Hetterich zur Abstimmung vor.


  1. Der Gemeinderat beschließt das bisherige Windhundverfahren ab dem 12.04.2021 unter gleichbleibenden Bedingungen unbefristet fortzuführen. Ausgenommen werden die Bauplätze An der Sulz 8 und an der Sulz 14. Diese werden an den Meistbietenden verkauft. Das Mindestgebot liegt bei 145 €, auch hier gilt das Baugebot innerhalb von 3 Jahren und der Erstbezug durch den Eigentümer. Sollte es so nicht zum Verkauf kommen gilt auch für diese Bauplätze das Windhundverfahren.

Alle Schritte werden über den Amtsboten und das Internet bekannt gemacht.


  1. Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschlussvorschlag 1 dahingehend erweitert wird, dass bestehenden Grundstücksbesitzern des Baugebiets „An der Sulz“, vor dem Bieterverfahren eine bevorzugte Tauschmöglichkeit auf die Bauplätze 8 und 14 eingeräumt wird.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt das bisherige Windhundverfahren ab dem 12.04.2021 unter gleichbleibenden Bedingungen unbefristet fortzuführen. Ausgenommen werden die Bauplätze An der Sulz 8 und an der Sulz 14. Diese werden an den Meistbietenden verkauft. Das Mindestgebot liegt bei 145 €, auch hier gilt das Baugebot innerhalb von 3 Jahren und der Erstbezug durch den Eigentümer. Sollte es so nicht zum Verkauf kommen gilt auch für diese Bauplätze das Windhundverfahren.

Alle Schritte werden über den Amtsboten und das Internet bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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5. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Es lagen keine Anträge von Gemeinderäten vor.

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister informiert das Gremium über einen offenen Brief des Gemeindetagspräsidenten Dr. Uwe Brandl bezüglich der Ablehnung der Grundsteuer C in Bayern. Diese verhindere den Wohnungsbau auf brachliegenden Grundstücken im Innenbereich der Gemeinden und ist seiner Meinung nach eine Kriegserklärung an die Gemeinden. Durch diese zusätzliche Steuer hätten die Gemeinden in ihrem Bemühen unterstützt werden können, die Innenbereiche der Gemeinden aufzuwerten. Der 1. Bürgermeister stellt die Frage in den Raum, ob sich die Gemeinde der Resolution des Gemeindetags anschließen soll.

Aus der Diskussion des Gremiums heraus wird deutlich, dass die Durchsetzung der Grundsteuer C Grundstückseigentümer, welche brachliegende Grundstücke nicht zum Wohnungsbau freigeben, mehr belastet und diese dadurch eventuell die Grundstücke eher verkaufen oder selbst bebauen. Dies würde dem Bestreben der Gemeinde entsprechen, ungenutztes Bauland aus den Innendörfern zur Bebauung zu bringen und etwaigen Grundstückspekulationen entgegenwirken. Da in der Gemeinde circa 40 solcher brachliegenden Bauplätze vorhanden sind, entspräche dies in etwa der Menge eines neu ausgeschriebenen Baugebietes.

Auf die Nachfrage, ob es einen Richtwert für den dadurch zusätzlich zu zahlenden Betrag gebe, antwortet Herr Gehring darauf, dass sich die Grundsteuer C aus dem Einheitswert sowie einem Hebesatz der Gemeinde berechnet, der aber auf Grund der Absage der Einführung auch noch nicht weiter ausgeführt wurde.

Zum Abschluss dieses Punktes gibt der 1. Bürgermeister bekannt, dass dies nur ein rein informatorischer Aspekt sei, man aber über eine Abstimmung verdeutlichen kann, dass man der Resolution des Gemeindetages beisteht und diesen unterstützt.

13 der 15 Gemeinderäte stimmen für eine Unterstützung der Resolution.


Herr Götz möchte im Anschluss daran wissen, warum das Ratsinformationssystem (RIS) zurzeit sehr spät aktualisiert wird und einige Beiträge erst kurz vor der Sitzung eingestellt werden. Der 1. Bürgermeister antwortet daraufhin, dass es in dieser Woche auf Grund der Submission und dem Urlaub der Sachbearbeiterin in manchen Fällen zu Verzögerungen gekommen ist und Informationen, welche erst kurz vor der Sitzung im Rathaus ankommen, auch nicht eher an die Räte weitergegeben werden konnten. Die Beiträge sind deshalb nur für das Protokoll eingestellt worden.


Auf die Frage von Herrn Stock, ob bei der Kanalsanierung auch an die Verlegung von Leerrohren gedacht worden ist, antwortet Herr Gehring, dass eine Absprache mit der ÜZ Lülsfeld und der Telekom läuft und diese im Zuge der Glasfaserverlegung bei der Gehsteigsanierung mit verlegt werden sollen.


Im Anschluss an diesen Punkt führt Herr Stock aus, dass er in der nun schon lange andauernden Zeit der Pandemie das soziale Miteinander in der Gemeinde weiter stärken möchte. Aus diesem Grund möchte das Gremiumsmitglied sein Sitzungsgeld an die Vereine der Gemeinde spenden und somit ein Zeichen für das Miteinander setzen.

Der 1. Bürgermeister nimmt diesen Aspekt auf und stellt fest, dass die Gemeinde unabhängig von der Pandemie die Vereine sowieso überdurchschnittlich unterstützt, er aber jederzeit für solche Punkte offen ist. Aus der Diskussion mit den anderen Mitgliedern wird deutlich, dass die Idee gut ist, man aber zunächst mit den Vereinen reden müsse, ob überhaupt ein dringender Bedarf bestehe, da vor kurzer Zeit erst eine Unterstützung an die Vereine ausgegeben worden ist.

Als Abschluss an diese Diskussion erklärt Herr Gehring, dass dieser Punkt in der nichtöffentlichen Sitzung weiter besprochen werden soll, eine Absprache mit den Vereinen aber in absehbarer Zeit sowieso ansteht. Hierbei soll die Notwendigkeit von weiteren Unterstützungen abgefragt werden.


Herr Hetterich möchte finalisierend zu diesem Tagesordnungspunkt wissen, wie es mit dem Wasser im Dorfbrunnen aussieht und ob weitere Maßnahmen unternommen worden sind. Der 1. Bürgermeister antwortet gemeinsam mit Herrn Kress zusammen, dass Schalter und Sprudler bestellt worden sind und die örtlichen Handwerker sich um den Einbau kümmern.

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6.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 6.1
Datenstand vom 06.05.2021 17:12 Uhr