Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021
2 Baugesuche
2.1 Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Raffpavillon auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein
2.3 Errichtung von Werbeanlagen auf den Grundstücken Fl. Nr. 412/2, 412/3 sowie 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Sitzplatzerweiterung für Bauernhofcafe im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Röthlein - Grundsatzdiskussion
4 Anträge von Gemeinderäten
5 Zuschussantragstellung für den Austausch der Straßenbeleuchtung mit LED
6 Informationen und Anfragen
6.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 27.04.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderätin Martina Braum hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da sie an der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021 entschuldigt fehlte. Das Gremiumsmitglied Simon Stock war zum ersten Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö informativ 2
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2.1. Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für den Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Da das Vorhaben außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll, ist eine Befreiung erforderlich. Des Weiteren ist eine Befreiung von der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° und einer Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen vor. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die Begründung der Bauherren zur Befreiung sowie das Schreiben der angrenzenden Grundstückseigentümerin der Fl. Nr. 657/36, in dem sie die Gründe zur Nichterteilung Ihrer Unterschrift darlegt, werden verlesen.

Aus Sicht der Verwaltung könnte das Vorhaben ggf. im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn dieses im Norden an das bestehende Wohnhaus angrenzend, innerhalb der Baugrenze errichtet werden würde. 

Die Gremiumsmitglieder sind überwiegend der Meinung, dass die fehlende Nachbarunterschrift auf den Planunterlagen von Bedeutung ist. In der Vergangenheit war für den Gemeinderat die Unterschrifterteilung oder -verweigerung Beurteilungsgegenstand der Einvernehmens- und Befreiungserteilung.

Die Sichtweise der Nachbarin, die sie in ihrer Stellungnahme darstellt, können viele Räte nachvollziehen. 

Der Gemeinderat würde eine neue Richtung schaffen, wenn er zustimmt, dass die Wohnraumerweiterung außerhalb der Baugrenze errichtet werden darf. Des Weiteren hat der Gemeinderat bereits mehrfach moniert, dass in diesem Bebauungsplangebiet mehrere Garagen gegen die im Bebauungsplan festgelegte Dachform, Satteldach, errichtet wurden. Die Bauaufsichtsbehörde wurde deshalb eingeschalten.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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2.2. Errichtung eines Raffpavillon auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein, die Errichtung eines Raffpavillons zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden und stimmt deshalb nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein. Somit ist die Erteilung einer Befreiung durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung von Werbeanlagen auf den Grundstücken Fl. Nr. 412/2, 412/3 sowie 412/11, Am Etzberg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung Nr. 4 am 28.04.2020 unter TOP 2.3 behandelt wurde. Das Gremium beschloss das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nicht zu erteilen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg“, Gt. Röthlein.
Gemäß den Planunterlagen des Vorbescheides war an der nördlichen Gebäudefassade die Anbringung einer Werbeanlage angedacht, welche angestrahlt werden sollte und eventuell von der B 286 und der Staatsstraße aus sichtbar gewesen wäre. Deshalb hätte es einer Befreiung bezüglich der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen, die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken, bedürft.

Für den Neubau von Lager- und Logistikgallen und Büroflächen auf den o. g. Baugrundstücken erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB sowie die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB in der öffentlichen Sitzung Nr. 8 am 30.06.2020 unter TOP 6.1. Das Landratsamt Schweinfurt erteilte die Baugenehmigung am 26.10.2020. Der Bauantrag beinhaltete nicht die Anbringung von Werbeanlagen.

Nun wurde ein Bauantrag für die Errichtung von Werbeanlagen eingereicht. Insgesamt sollen vier Werbeanlagen, je Gebäudeseite eine, auf denen das Firmenlogo abgedruckt ist, errichtet werden. Diese sind laut Baubeschreibung selbstleuchtend/reflektierend und als Leuchtmittel werden LED-Leuchten verwendet. Bis auf die Werbeanlage an der südöstlichen Gebäudeseite weisen diese eine Länge von 10 m und Breite von 5 m auf. Die an der südöstlichen Gebäudeseite ist 12 m lang und 6 m breit. Da die nordwestliche Werbeanlage eventuell von der B 286 und der Staatsstraße aus sichtbar ist, bedarf es einer Befreiung bezüglich der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen, die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken.

Des Weiteren sollen an der südöstlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 412/3, Gemarkung Röthlein, vier Fahnenmasten aufgestellt werden. Drei Fahnenmasten weisen eine Höhe von drei 10 m auf, der andere ist 5 m hoch. Drei Werbetafeln sollen am Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 412/3, Gemarkung Röthlein errichtet werden. Dies hält die Vorgaben des Bebauungsplanes ein.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Die Verwaltung sieht das Anbringen der selbstleuchtenden Schilder sehr kritisch. Jedoch würde nichts gegen die Anbringung nicht angeleuchteter Schilder sprechen. Gegen die Montage des selbstleuchtenden/reflektierenden Schildes an der Fassade zum Innenhof, dass an das Grundstück Fl. Nr. 412/3, Gemarkung Röthlein, angrenzend, bestehen keine Bedenken.

Die meisten Gemeinderätinnen und –räte sind gleicher Meinung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Unzulässigkeit von der Errichtung von auffälligen Werbeanlagen, die auf Bereiche der Staatsstraße (St 2277) oder der Bundesstraße (B 286) wirken, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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2.4. Sitzplatzerweiterung für Bauernhofcafe im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Am 18.01.2018 wurde die Baugenehmigung vom Landratsamtes Schweinfurt für die Standortverschiebung und Nutzungsänderung des geplanten Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Am Kührasen, Gemarkung Röthlein erteilt. Den Bauherren ist es bislang gestattet auf 40 m² Fläche 40 Sitzplätze auszuweisen. Aktuell befinden sich 10 der Sitzplätze im Café, die übrigen vor dem Gebäude.

Die Bauherren beantragen nun mittels Bauantrag die Erweiterung der Sitzplatzanzahl und die dadurch verbundene Aufstellung von Tischen auf der bereits vorhandenen, gepflasterten Freiterrasse vom Bauernhofcafé auf 20 Tische (bzw. 80 Personen). Hierfür ist laut Planer und Bauherrn keine bauliche Änderung erforderlich, jedoch ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, da gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe d BayBO nur Freischankflächen bis zu 40 m² einschließlich einer damit verbundenen Nutzungsänderung einer Gaststätte oder einer Verkaufsstätte des Lebensmittelhandwerks verfahrensfrei sind. Hinsichtlich der gaststättenrechtlichen Erlaubnis läuft ein separates Verfahren.

Bis auf ein angrenzendes Nachbargrundstück, das auch im Eigentum des Bauherrn ist, sind die Grundstücke im Gemeindeeigentum. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Die Gremiumsmitglieder vertreten unterschiedliche Meinungen. 

Der Großteil der Räte äußert, dass das Bauernhofcafé zum Aushängeschild der Gemeinde zählt und gut angenommen wird. Sie sprechen sich deshalb für die Sitzplatzerweiterung aus. 

Hinsichtlich der Sitzplatzerweiterung werden aber auch Bedenken aufgrund der Parkplätze geäußert. Diese sind durch den großen Besucherstrom meist immer besetzt, sodass die Besucher auf dem landwirtschaftlichen Weg, der von der Staatsstraße zum Café verläuft, parken. Im Bauantrag ist hinsichtlich der Stellplätze keine Angabe enthalten. Dies soll nachträglich mit den Bauherren und der unteren Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden. Ebenfalls soll nach ggf. auszuweisenden Fahrradstellplätzen nachgefragt werden. 

Im Schreiben der Bauherren wird davon gesprochen, dass durch die Sitzplatzerweiterung auch Busse mit Schulklassen und Landfrauen zu Besuch kommen können. Einige Gemeinderäte sehen dies skeptisch, da keine Busparkplätze zur Verfügung stehen und befürchten deshalb, dass der landwirtschaftliche Weg hierfür nicht ausreichend ausgebaut ist. Hiergegen wird argumentiert, da die Busse die Fahrgäste auf dem Feldweg aussteigen lassen sollen und sich in der Gegend eine andere Parkmöglichkeit suchen müssen.

Des Weiteren wird die aktuelle, dort herrschende Verkehrssituation kritisiert. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes. 

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erteilt zu dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Außenbereich, Gemarkung Röthlein ihr planungsrechtliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich der Prüfung durch das Landratsamt Schweinfurt, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und dass die notwendigen Stellplätze für Pkw’s und ggf. Fahrräder nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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2.5. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö informativ 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die folgenden Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/17, An der Sulz 27, Gemarkung Heidenfeld 

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1001/7, An der Sulz 7, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/28, An der Sulz 9, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1001/10, An der Sulz 23, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/16, An der Sulz 26, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Technikraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/9, An der Sulz 16, Gemarkung Heidenfeld

  • Errichtung einer Glasüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein

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3. Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Röthlein - Grundsatzdiskussion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht zwei Themen an, die eine Änderung der Geschäftsordnung bedingen. Wenn der Gemeinderat die Änderung der Geschäftsordnung bejaht, wird durch die Verwaltung die formelle Änderung vorbereitet werden.

1. Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie vom 9. März 2021 ist die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung, also zu sog. Hybridsitzungen, ermöglicht worden. Dies muss der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung zulassen. Zur Vorbereitung auf das Thema wird auf die beiden IMS vom 16.03.2021 und 29.04.2021 verwiesen (siehe Anlage). 

Beschluss:
Das Gremium wünscht die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung in Zukunft zu ermöglichen.

ja
0
nein
14
Abstimmungsergebnis



2. Löschung von Rückauflassungsvormerkungen

Aktuell ist für die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Die Löschung kann vorgenommen werden, wenn ein Bauherr z. B. seiner Bauverpflichtung nachgekommen ist. Alleine durch das Baugebiet „An der Sulz“ werden diese Fälle in nächster Zeit gehäuft auftreten. Der erste ist als Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung, TOP 7, aufgenommen. Durch Änderung der Geschäftsordnung könnte diese Zuständigkeit auf den 1. Bürgermeister übertragen werden. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen in den Geschäftsbereich des Bürgermeisters vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Anträge vorliegen.

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5. Zuschussantragstellung für den Austausch der Straßenbeleuchtung mit LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilte zu Sitzungsbeginn mit, dass der Tagesordnungspunkt entfällt.

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Das Marterle in Hirschfeld ist fertig, sogar überfertig, wie der Vorsitzende mitteilt. Eine Hand wurde mehr restauriert als beauftragt wurde.

Harald Fuchsberger stellt den Antrag auf Bildung eines Gesundheitsausschusses zur Prüfung und Bewertung der Test- und Hygienemaßnahmen in der Schule und in den Kindergärten. Die Kinder sind unser höchstes Gut unserer Zukunft. Er findet die Gefahr, die von den Masken und von den Tests ausgeht, die momentan verwendet werden, höher als den Nutzen. Er hat bereits einige Gespräche mit dem Kultusministerium und dem Bundesministerium für Arzneimittel geführt. Er bittet, sich darüber Gedanken zu machen. Der Antrag wird als offener Punkt auf die nächste Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung gesetzt.

Martina Braum erkundigt sich nach der Pumpe am Dorfplatz, da Sie längere Zeit nicht an den Sitzungen teilnehmen konnte. Der Vorsitzende teilt mit, dass das Wasser nun angeschlossen ist. Der Spühlkopf wird noch ausgewechselt.

Elke Lanz fragt nach dem Stand des gemeindlichen Grundstücks Ecke Barthstraße/Hauptstraße in Röthlein. Die Vereinbarung ist vergangene Woche vom angrenzenden Grundstückseigentümer unterschrieben worden und an die Gemeinde übergeben worden, so dass nun die Firma beauftragt werden kann.

Simon Stock bittet, wie bereit schon in früheren Sitzungen angesprochen, um Überprüfung der Wartungsverträge für Flachdächer von gemeindlichen Grundstücken. Die gemeindlichen Einrichtungen haben kaum Flachdächer, wie der Vorsitzende entgegnet. Das Dach der Mehrzweckhalle wurde erst saniert und das Dach der Grundschule wird im Zuge der Generalsanierung mitgemacht.

Bernd Wehner erkundigt sich nach dem Baubeginn der Sportplatzstraße in Röthlein. Aufgrund der durch die Pflasterfirma bedingten Verzögerung konnte die Maßnahme nun beauftragt werden.

Elke Lanz macht darauf aufmerksam, dass bei einem Anwesen in der Sportplatzstraße bei Starkregen Wasser aus dem Grundstück austritt. Der 1. Bürgermeister wird dem Eigentümer ein Schreiben zukommen lassen, da die Entwässerung auf dem eigenen Grundstück vorgenommen werden muss. Der Eigentümer hat kürzlich auch einen Antrag auf Einleitung in den Bach gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.

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6.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 19.07.2021 16:09 Uhr