Datum: 01.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Aufstellen eines SB-Containers mit einem Geldautomaten auf dem Grundstück Fl. Nr. 496/1, Mühlbach 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mühläcker-III. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.3 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vorstellung und Freigabe der Planungen für den Bürgerpark Röthlein (Mehrgenerationenplatz)
4 Vergabe der Kanalsanierung Dorfstr. mittels Inlinertechnik
5 Bericht über den aktuellen Stand der Gemeindeprojekte
6 Anträge von Gemeinderäten - Antrag Harald Fuchsberger
7 Informationen und Anfragen
7.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 10 vom 28.07.2020 unter TOP 3.1 wurde die formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld behandelt. Die vom Bauherren vorgelegten fünf Varianten wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Diese beinhalteten zwischen zwei und fünf Wohneinheiten. Den Gemeinderatsmitgliedern war vermehrt wichtig, dass auf die umliegenden Nachbarhäuser Rücksicht genommen wird. Da noch keine Dachform feststand, sollte diejenige ausgewählt werden, welche sich am besten in die Umgebung einfügt und die die meisten Wohneinheiten begünstigt. 

Das Gremium beschloss, für die formlose Bauvoranfrage bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne mit Nachbarunterschriften die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Baugrenze, der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der für Garagen vorgesehenen Fläche in Aussicht zu stellen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen / Garagen muss über die Schubertstraße erfolgen. Die Gebäudehöhe des Wohnhauses darf max. 9,50 m betragen. 
Da mehr als drei Wohnungen errichtet werden, ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz nachzuweisen. 

Nun hat der Bauherr den Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem o. g. Grundstück mit vier Wohneinheiten und sechs Stellplätzen eingereicht. Ebenfalls sollen vier Gartenhäuser errichtet und die bestehende Garage abgerissen werden. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Baumgärtlein“ (6. Änderung), Gt. Heidenfeld nicht überein. Das Mehrfamilienhaus sowie die vier Gartenhäuschen überschreiten die Baugrenze sowie die Geschossflächenzahl von 0,50. Diese beträgt 0,66. Die vorgeschriebene Dachform Satteldach sowie die Dachneigung 42°-48° werden nicht eingehalten. Das Mehrfamilienhaus soll mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 15° errichtet werden. Die Gartenhäuschen sollen ein Satteldach mit der Dachneigung von ca. 16° erhalten. Die Stellplätze halten die vom Bebauungsplan vorgesehene Fläche für Garagen nicht ein. Somit sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Der Bauherr wird den Gargenabbruch noch in der vorgeschriebenen Form anzeigen. Der Stellplatz Nr. 6 (4,80 m Länge) hält die laut § 4 Abs. 1 Satz 1 GaStellV vorgeschriebene Stellplatzlänge von 5 m nicht ein.  Die Nachbarunterschriften bzw. eine entsprechende Erklärung liegen vor. 

In den Planunterlagen wurde der nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO vorgeschriebene Kinderspielplatz auf dem Grundstück nachgetragen.

Das Gremium befindet, dass die Parkplätze nicht optimal angeordnet sind und diskutiert über eine andere Anordnung der Parkplätze. Da die Stellplätze den Parkraum an der Schillerstraße blockieren, wird wahrscheinlich der Feldweg als Parkplatz genutzt werden. Das wird als unproblematisch angesehen. Das Gremium diskutiert über die Möglichkeit, das Haus zu versetzten um eine andere Anordnung der Parkplätze zu ermöglichen. Da das Haus in seinen Ausmaßen sehr groß dimensioniert ist, gibt es dann wahrscheinlich Probleme mit der Umsetzung des Kinderspielplatzes. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung sowie der für Garagen vorgesehenen Fläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Der Stellplatz Nr. 6 hat die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GaStellV vorgeschriebene Stellplatzlänge von 5 m einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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2.2. Aufstellen eines SB-Containers mit einem Geldautomaten auf dem Grundstück Fl. Nr. 496/1, Mühlbach 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mühläcker-III. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mühläcker – III. Abschnitt“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 496/1, Mühläcker 1, Gemarkung Röthlein, das Aufstellen eines SB-Containers mit einem Geldautomaten zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze, auf einem der Parkplätze, errichtet werden. Auf dem Dach des SB-Container soll das Zeichen der Bank, auf einem an einer Stange befestigtem Würfel, angebracht werden. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Werbeanlagen nur in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden dürfen. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Auf Nachfrage des Gremiums wird erklärt, dass auch Raiffeisenbankkunden den Geldautomaten kostenlos nutzen können.   

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze sowie der Unzulässigkeit von Werbeanlagen, die nicht in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die folgenden Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/23, An der Sulz 31, Gemarkung Heidenfeld 

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Fertigteilgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/18 An der Sulz 28, Gemarkung Heidenfeld

  • Neubau einer Terrassenüberdachung in Stahlbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/12, Am Gern 16, Gemarkung Röthlein

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3. Vorstellung und Freigabe der Planungen für den Bürgerpark Röthlein (Mehrgenerationenplatz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Der aktuelle Planungsentwurf des Büros iF ideenFinden wird vorgestellt.
Mehrere Gremiumsmitglieder sind der Meinung, dass auf dem Platz etwas für Erwachsene fehlt.  Es wird vorgeschlagen nochmals andere Plätze, wie z.B. Gochsheim, anzuschauen. Die Räte sprechen sich für Fitnessgeräte, die von allen Altersgruppen genutzt werden können, aus.  Der Wunsch nach einem Kneipp-Becken wird nochmals diskutiert. Der Vorsitzende erläutert, dass an anderer Stelle ein Kneipp-Becken errichtet werden soll und bietet die Gremiumsmitglieder um Vorschläge. Weiterhin soll an den Bänken Lehnen vorgesehen werden. Die Beleuchtung des Platzes mit Mastleuchten könnte nochmals geprüft werden. Da die Wege als Schulwege genutzt werden sollen, wird vorgeschlagen Wegeleuchten einzusetzen und diese evtl. mit Bewegungsmeldern auszustatten.   

Beschluss 1

Die Gemeinde Röthlein stimmt der Errichtung des „Bürgerparks / Mehrgenerationenplatz Röthlein“ in der vorgelegten Form zu und beschließt, einen LEADER-Förderantrag gemäß LEADER-Förderrichtlinie des STMELF zu stellen. Die Gesamtkosten liegen bei 451.571,00 €. Die Planungen werden um drei Fitnessgeräte erweitert.
Die erforderlichen Eigenmittel werden gem. vorgelegter Kostenermittlung als Anteilsfinanzierung seitens der Gemeinde getragen. Die Gemeinde Röthlein übernimmt die Projektträgerschaft und die Antragstellung. Die Finanzierung des Gesamtprojekts wird zugesichert. Der Betrieb und der Unterhalt während der Zweckbindungsphase von 12 Jahren werden sichergestellt; auftretende Kosten oder Defizite werden durch den Antragsteller getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Abbrucharbeiten in Höhe von 49.919 € sind nicht Bestandteil des Projekts und werden vom Bauhof unter Einbeziehung von Lohnunternehmer als Vorbereitende Maßnahme durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vergabe der Kanalsanierung Dorfstr. mittels Inlinertechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Maßnahme war beschränkt ausgeschrieben worden. 11 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert., 8 Angebote sind eingegangen. Die Submission fand am 23.06.2021 statt. Das wirtschaftlich günstige Angebot hat die Fa. AKS Umwelttechnik GmbH aus Westerstetten mit 54.582,56 EUR abgegeben. Die weiteren Angebotspreise liegen bei 60.145,99 EUR, 60.370,13 EUR und 66.073,75 EUR.

Der Vergabevorschlag des Büros fmp sieht vor, den Auftrag für die Kanalsanierung mittels Inlinertechnik an die Fa. AKS Umwelttechnik GmbH zu vergeben. 

Die veranschlagten Kosten für die Kanalsanierung BA 1 werden eingehalten.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat Röthlein vergibt den Auftrag für die Kanalsanierung in der Dorfstraße mittels Inlinertechnik an die Fa. AKS Umwelttechnik GmbH, mit einer Bruttoauftragssumme von 54.582,26 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Außerdem genehmigt der Gemeinderat einen Nachtrag für das Verlängern der Drainageleitung im Kreuzungsbereich Dorfstraße/Weiher in Höhe von ca. 20.000 EUR. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bericht über den aktuellen Stand der Gemeindeprojekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Projekte der Gemeinde Röthlein, die im Herbst den Gremiumsmitgliedern vorgestellt wurden, werden anhand der beiliegenden Aufstellung erläutert. Der Vorsitzende gibt den aktuellen Stand an das Gremium weiter. Auf Nachfrage wird erläutert, dass die geplanten Wohnungen Senioren gerecht sein sollen. Außerdem werden die höheren Kosten für die Barthstraße erwähnt.  

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6. Anträge von Gemeinderäten - Antrag Harald Fuchsberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Harald Fuchsberger stellte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 unter TOP 6, Informationen und Anfragen, den Antrag auf Bildung eines Gesundheitsausschusses zur Prüfung und Bewertung der Test- und Hygienemaßnahmen in der Schule und in den Kindergärten. Die Kinder sind unser höchstes Gut unserer Zukunft. Er findet die Gefahr, die von den Masken und von den Tests ausgeht, die momentan verwendet werden, höher als den Nutzen. Er hat bereits einige Gespräche mit dem Kultusministerium und dem Bundesministerium für Arzneimittel geführt. Er bittet, sich darüber Gedanken zu machen. 

Es wird festgestellt, dass die Gemeinde nicht Vorgesetzter der Schule ist und somit dort nicht das Sagen hat. Das Gremium sieht das Problem, hat aber keine Handhabe. Der Vorsitzende sieht keine Möglichkeit vom Infektionsschutzgesetz abzuweichen. Die Gemeinde muss sich danach richten. Von mehreren Ratsmitgliedern kommt der Vorschlag auf die Schulleitung und den Elternbeirat zuzugehen. und die Eltern zu befragen, wer dafür oder dagegen ist.  Auf Wunsch des Gremiums soll ermittelt werden wie viele Kinder in der Grundschule getestet wurden und wie viele davon positiv waren. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Vom Gemeinderat Andreas Hetterich kommt die Frage nach den Kosten für eine Lüftungsanlage in der Grundschule. Da die Möglichkeit besteht die Fenster zum Lüften zu öffnen, besteht kein dringender Bedarf. Die Anschaffung wird deshalb auch nicht gefördert. Auf Nachfrage erläutert der Vorsitzende, dass Angebote vorhanden sind und ca. 8 Geräte benötigt werden. Der Vorsitzende wird den Architekten Kopperger beauftragen zu prüfen, ob die Lüftungsanlage ausgetauscht werden kann und wie hoch die Kosten hierfür sind.


Gemeinderat Harald Fuchsberger will wissen wann die Maskenpflicht während der Sitzung aufgehoben Der Vorsitzende verweist hier auf das Rathaus Röthlein. Solange dort die Mitarbeiter Masken tragen müssen, wird dies auch bei den Gemeinderatssitzungen beibehalten. 

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7.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 26.08.2021 13:38 Uhr