Datum: 19.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.07.2016
2 Baugesuche
2.1 Errichtung eines Wintergartens auf Grundstück Flur-Nr. 166/31 der Gemarkung Röthlein, Am Tannle 6
2.2 Errichtung einer Lagerfläche für Container und Baustoffe sowie einer Einzäunung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Mühläcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein
3.1 Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der erneuten Offenlage des Planentwurfs
3.2 Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der erneuten Offenlage des Planentwurfs
3.3 Satzungsbeschluss
4 Gemeindestraßen - Baugebiet "Mühläcker III. Abschnitt" in Röthlein; Festlegung eines Straßennamens
5 Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2016
5.1 Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan
5.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen
5.3 Beschlussfassung über den Finanzplan
5.4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
6 Behandlung der Zuschussanträge der Vereine
6.1 Zuschuss Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld
6.2 Zuschuss Gesangverein Heidenfeld
6.3 Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein
6.4 Zuschuss TSV Röthlein
6.5 Zuschuss DJK Hirschfeld
6.6 Zuschuss Scharfes Eck Röthlein
7 BayernWLAN - Errichtung und Festlegung von Standorten für WLAN-Hotspots
8 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann fragt, ob gegen dieses Protokoll Einwände bestehen. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Wintergartens auf Grundstück Flur-Nr. 166/31 der Gemarkung Röthlein, Am Tannle 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll.

Das Vorhaben wird vom Geschäftsleiter Simon Göbel aufgezeigt und erläutert. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hab ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Lagerfläche für Container und Baustoffe sowie einer Einzäunung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, eine Lagerfläche für Container und Baustoffe sowie eine Einzäunung errichtet werden soll. Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein.

Die eingereichten Planunterlagen wurden bereits in der Sitzung am 05.07.2016 vorgestellt und erläutert. Aufgrund eines Antrags von Hilmar Kirch wurde das Baugesuch zurückgestellt und der Bauherr um die Beantwortung verschiedener Fragen gebeten. Die Antworten des Bauherrn wurden am 11.07.2016 geliefert:

1. Wie hoch sollen die Container sein, die auf dem Baugrundstück gelagert werden sollen? Ist geplant, die Container übereinander zu stapeln?
Zwischengelagert werden Baustellencontainer mit einer Höhe von ca. 2,60m. Diese werden nicht übereinander gestapelt.

2. Um was für Container handelt es sich, soll darin etwas gelagert werden?
Bei den Containern handelt es sich um Standard-Baustellencontainer, die zeitweise dort abgestellt werden, bis sie auf einer Baustelle zum Einsatz kommen. In den Containern werden keine Materialien o.ä. gelagert.

3. Mit welchem Mat erial soll die Auffüllung erfolgen?
Die Auffüllung erfolgt mit Z0-Bodenmaterial und ca. 35cm Schotter bzw. Recyclingmaterial

4. Was für Baustoffe sollen auf dem Baugrundstück gelagert werden?
Mineralbeton, Bruchsteine etc. Dabei handelt es sich um keine Abfälle und alle Stoffe sind unbelastet

Der Vorsitzende vertritt die Meinung, dass somit alle offenen Fragen beantwortet wurden. Er schlägt vor, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Mühläcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 3
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3.1. Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, vorgebracht während der erneuten Offenlage des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan in der Zeit vom 30.11. bis 14.12.2015 erneute öffentlich ausgelegen war. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind nun im Gemeinderat zu behandeln. Er verweist auf die mit der Sitzungsladung an die Gemeinderatsmitglieder zugestellten Beschlussvorlagen des Architekten Metz. Dieser geht sodann auf die Beschlussvorlagen ein.

1. Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

- Deutsche Post

- Bayer. Bauernverband

- Kreisbrandrat

- Kreisheimatpfleger

- ZV „Unterer Unkenbach

- Gesundheitsamt

- Vermessungsamt

- Gemeinde Schwebheim

- Gemeinde Grafenrheinfeld

- Gemeinde Kolitzheim

- Amt für Ländliche Entwicklung

- Unterfränkische Überlandzentrale

- ZV zur Wasserversorgung „Rhön-Maintal“


2. Keine Anregungen haben vorgebracht:


2.1        Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Schreiben vom 01.12.2015:

       Die Plandurchsicht hat ergeben, dass die Anregungen der unteren Naturschutzbehörde in der Stellungnahme vom 11.8.2015 vollständig in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Mit der aktuellen Planfassung besteht deshalb aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege das Einverständnis.


2.2        Ferngas Nordbayern (pledoc), Schreiben vom 30.11.2015:

Mit Bezug auf Ihr Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind.



2.3        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bamberg, Schreiben vom 15.12.2015:

       Zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mühläcker III. Abschnitt“ haben wir bereits mit

E-Mail vom 24.8.2015 fristgerecht Stellung genommen. Unsere Anregungen und Bedenken sind ausreichend berücksichtigt.


2.4        Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom 30.11.2015:

Zur erneuten Auslegung des oben genannten Bebauungsplans sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine ergänzenden Hinweise veranlasst.


2.5        Bayernwerk, Schreiben vom 11.12.2015:

Unsere im Geltungsbereich des Bebauungsplans verlaufende Gasleitung ist in den uns vorliegenden Bebauungsplan bereits eingezeichnet. Die Hinweise und Anträge aus unserer Stellungnahme vom 25.8.2015 wurden berücksichtigt und in die Niederschrift aufgenommen.
Somit bestehen unsererseits keine Einwände gegen die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Bitte beteiligen Sie uns auch weiterhin an Aufstellungen bzw. Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und wenden sie sich bezüglich einer Stellungnahme Strom auch an die örtlichen Energieversorger.


2.6        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt, Schreiben vom 12.12.2015:

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt erhebt keine Einwände gegen den o. g. Bebauungsplan.


2.7        Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 10.12.2015:

Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o. g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - wahrzunehmenden Aufgaben berührt.


2.8        Regierung von Unterfranken, Schreiben vom  10.12.2015:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat im Zuge der letzten Anhörung mit Schreiben vom 29.7.2015 zu dem Vorhaben Stellung genommen. Die vorgenommenen Änderungen haben auf unsere Stellungnahme keinen Einfluss daher wird auf die Stellungnahme vom 29.7.2015 verwiesen.

Stellungnahme vom 29. 07. 2015: Gegen die vorliegende Änderung des oben genannten Bebauungsplans werden keine Einwände erhoben.
Aufgrund unseres Raumordnungskatasters weisen wir darauf hin, dass evtl. eine Wasserleitung (Fernwasser RMG-Zweckverband-Rhön-Maintal-Gruppe/Poppenhausen) betroffen sein könnte.


2.9        Regionaler Planungsverband, Schreiben vom  11.12.2015:

Der vorliegende Bauleitplanentwurf wurde erneut nach regionalplanerischen Gesichtspunkten überprüft. Anregungen oder Einwendungen haben sich dabei weiterhin nicht ergeben.



3. Anregungen haben vorgebracht:


3.1        IHK, Schreiben vom 10.12.2015:

Vor dem Hintergrund der durch uns zu vertretenden Belange der gewerblichen Wirtschaft haben wir zu obigem Vorhaben folgende Anmerkungen.
Aus fachlicher Sicht ist die Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs unter Betrachtung der marktwirtschaftlichen Situation also unter Berücksichtigung der regionalen vorhandenen Kaufkraft- (Nachfrage) und Angebotspotenziale (Angebot) räumlich-funktional zu beurteilen. Aufgrund der Mobilität von Kundengruppen schließt dies die Marktpotenziale angrenzender Gemeinden ein.

Angebotssituation
Nach Schließung des Edeka-Marktes bietet in der Gemeinde Röthlein, im Altort des Ortsteiles Röthlein der Dorfladen Knödel & Trödel auf circa 300 m² Verkaufsfläche ein Grundsortiment an, Waren des täglichen Bedarfs sowie Wurst- und Fleischwaren incl. Mittagstisch einer ortsansässigen Metzgerei und Backwaren als Shop in Shop an. Metzgereiprodukte und Backwaren können an Stehtischen vor Ort verzehrt werden.
Weitere funktional bedeutsame Angebotsstandorte befinden sich in den Nachbargemeinden. Relevant ist vor allem der am nordwestlichen Ortsrand der östlich des Ortsteils Röthlein gelegenen Gemeinde Schwebheim befindliche Standort. Über die St 2277 ist der Ortsteil Röthlein direkt mit dieser  Agglomerationen zweier Märkte verbunden (Entfernung circa 1,5 km). Hier bieten ein Rewe-Markt (circa 1400 m² Verkaufsfläche) sowie ein Penny Discounter (circa 1100 m² Verkaufsfläche) ein qualitativ umfassendes Sortiment an.

Weitere Angebotsstandorte befinden sich in circa 2,5 km Entfernung von Röthlein in der ebenfalls durch die St 2277 angebundenen nordwestlichen Nachbargemeinde Grafenrheinfeld mit einem Edeka Markt (circa 750 m² Verkaufsfläche) sowie einen Norma-Discounter (circa 600 m² Verkaufsfläche).

Diesen regional ein Angebot stehen folgende Nachfrage gegenüber:

Nachfragesituation
Die Gemeinde Röthlein selbst weist im Jahr 2015 über alle Ortsteile hinweg ein Kaufkraftpotenzial für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren) von 10,91 Mio € auf. Für die Gemeinde Schwebheim wird ein diesbezüglicher Jahreswert von 10,33 Mio € für die Gemeinde Grafenrheinfeld von 8,31 Mio € ausgewiesen (Quelle: Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg 2015).
Zu berücksichtigen ist, dass ein Großteil des ortsansässigen Haushalte seine Einkäufe unter Nutzung des motorisierten Individualverkehres (IV) vor allem mit dem Pkw erledigt und dabei auch Angebotstandorte außerhalb der eigenen Gemeinde frequentiert.
Aufgrund der starken Pendlerverflechtungen in das Oberzentrum Schweinfurt findet die Versorgung der ortsansässigen Haushalte mit Gütern des täglichen Bedarfs häufig im Zuge der Berufspendelverkehre statt. Somit fließt ein Teil der lokal vorhandenen Kaufkrafzpotentialee regelhaft an verkehrsgünstig gelegene Angebotsstandorte mit großen Grundversorgungssortimenten entlang der Pendelstrecken ab.
Im Zuge dessen profitieren teilweise auch die oben genannten Angebotsstandorte, vor allem der verkehrsgünstig gelegene der Gemeinde Schwebheim, von Kaufkraftzuflüssen aus peripheren Ortschaften.

Neben den mobilen Kunden gibt es jedoch auch relativ immobile Menschen ohne Zugang zum IV. Diese sind auf ein hinreichendes, wohnstandortnahes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs angewiesen und versorgen sich lokal.

Für die Gemeinde Röthlein kann aufgrund von Zuzügen im Kontext der Errichtung neuen Wohnraumes (etwa im Neubaugebiet „An der Tränke“), bei sehr progressiver Betrachtungsweise mittelfristig ein zusätzliches Kaufkraftpotenzial von 0,38 Mio € p. a. für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs unterstellt werden.
Angesichts der demographischen Entwicklung ist darüber hinaus bis auf absehbare Zeit keine relevante Steigerung der regionalen Nachfrage in den betreffenden Einzelhandelssegmenten zu erwarten.

Bewertung
Der regionale Markt im Bereich des Einzelhandels mit Gütern des täglichen Bedarfs ist weitgehend konsolidiert.
Insgesamt steht dem oben dargelegten regionalen Nachfragepotenzial ein adäquates Angebot gegenüber. Den Ortsteil Röthlein betreffend deckt dieses, durch das Angebot des Dorfladens Knödel & Trödel auch die Nachfrage lokal ansässiger Kunden ab die über kein Zugang zum IV verfügen.

Das obige Planungsvorhaben der Gemeinde Röthlein sieht die Ansiedlung eines Nettomarktes mit einer Verkaufsfläche von 1040 m² zuzüglich eines Backshops/Cafe mit circa 79 qm vor.
Qualitativ ist dieses neue Angebotssortiment in der Schnittmenge des Rewe-Markts und des Penny-Discounters in Schwebheim einzuordnen.

Aufgrund der konsolidierten Marktsituation ergibt sich mit dem Hinzukommen der neuen Verkaufsfläche ein regionaler Angebotsüberhang, der einen Verdrängungswettbewerb zwischen den Anbietern nach sich zieht. Dies ist Teil marktwirtschaftlicher Dynamik und per se nicht zu beanstanden.
Darüber hinaus sind jedoch die Auswirkungen auf die zentralörtliche Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu betrachten.
Infolge des, mit Umsetzung des obigen Planvorhabens entstehenden Angebotsüberhanges ist kurz- und mittelfristig ein weitgehender Umsatzrückgang das nur ein Grundsortiment anbietenden Dorfladens Knödel & Trödel absehbar.
Zur Erlangung hinreichender Rentabilität ist der Umsatz durch lokale Kunden die den IV nicht nutzen ( Z. B. Senioren, Menschen mit Handikap, Bürger die sich keine eigenen PKW leisten können) für den Dorfladen nicht hinreichend.

Daher ist er auf einen Grundumsatz durch Kunden die mit dem IV kommen angewiesen. Im Zuge eines regionalen Verdrängungswettbewerbs um diese Kunden ist der Dorfladen deutlich in der strukturell schwächstem Marktposition aller Wettbewerber. Somit ist mittelfristig die Aufgabe des Dorfladens zu erwarten
Der Wegfall dieses Angebot wird sich nachhaltig negativ auf die Versorgungssituation der Bürger ohne Zugang zum IV auswirken.

In der langen Frist sind der bestehenden Agglomeration aus Rewe und Penny angesichts des relativ größten Sortiments und der besseren verkehrlichen der Erschließung strukturelle Vorteile im Zuge der Marktkonsolidierung zu unterstellen.

Wir hoffen den Mitgliedern des Rates der Gemeinde Röthlein mit unseren fachlichen Erläuterungen bei der Findung einer nachhaltigen Entscheidung für die weitere Ortsentwicklung behilflich zu sein.

Beschluss:

Wie der Träger ausführt, stehen langfristig den Standort in Schwebheim mit den Einkaufsmärkten Rewe und Penny wegen des größeren Sortiments die besseren Chancen zur Verfügung. Mittlerweile ist die Schließung des Versorgers Knödel & Trödel erfolgt. Somit erfolgt heute bereits die Versorgung der Ortsteile von Röthlein hauptsächlich durch Rewe/Penny in Schwebheim. Dann steht insb. Bürgern, die keinen Zugang zum motorisierten Individualverkehr haben keine wohnortnahe Versorgungseinrichtung mehr zur Verfügung.
Die Gemeinde weist deshalb diese neue Fläche für Einzelhandel aus, um dieser räumlichen Entwicklung entgegen zu treten und langfristig eine wettbewerbsfähige Nahversorgung im Gemeindeteil Röthlein aufrecht erhalten zu können.
Durch die Wahl eines ortsnahen integrierten Standortes mit Anbindung an den ÖPNV und fußläufiger Erreichbarkeit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass auch Bürger ohne Zugang zum motorisierten Individualverkehr dieses neue Angebot nutzen können.

       
       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0


3.2        Handwerkskammer für Unterfranken, Schreiben vom 08.12.2015:

Wir verweisen auf unsere ausführliche Stellungnahme zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24. Juli 2015. Die Beweggründe der Gemeinde Röthlein die Nahversorgung zu sichern sind nachvollziehbar. Aus der Sicht des Handwerks weisen wir jedoch auf die Gefahren hin, die wir in der Ansiedlung großflächigen Einzelhandels sehen. Großflächiger Einzelhandel steht - wie bereits ausführlich in der Stellungnahme vom 24. Juli 2015 dargelegt, zur direkten Konkurrenz des Lebensmittelhandwerks, da immer mehr großflächige Lebensmitteleinzelhändler ein breites Angebot Wurst-, Fleisch- und Backwaren innerhalb des Marktes in Frischetheken und Backstationen für die Kunden bereithält.
Vielerorts mussten wir bereits beobachten, dass dadurch kleine innerörtliche Strukturen nicht mehr lebensfähig waren und Betriebe schließen mussten. Die schwächt zum einen wieder die Versorgungsstruktur, zum anderen wird dadurch Leerstand erzeugt. Zudem konzentriert sich dadurch die Versorgung auf einen großflächigen Lebensmitteleinzelhändler. Besetzen die Kommunen im Umkreis ebenfalls ihre Nahversorgung durch großflächigen Lebensmitteleinzelhandel, konkurrieren diese Märkte innerhalb weniger Kilometer miteinander. Dadurch bedingt ziehen sich große Supermarkt- bzw. Discounterketten oft von einem Standort zurück, wenn er nicht mehr gewinnbringend ist. Dies ist bereits an Standorten geschehen und für die betroffene Kommune bedeutet dies wiederum eine gefährdete Nahversorgung mit großflächigem Leerstand. Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf die existenzielle Gefährdung des Lebensmittelhandwerks in der Gemeinde Röthlein hin, ebenso wie auf die Gefährdung einer nachhaltigen Nahversorgung für mobile und nicht mobile Bürger für die nächsten Jahrzehnte.


Peter Gehring nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage und ist der Meinung, die Formulierung „…wie Bäcker und Metzger in Röthlein nicht mehr wirtschaftlich arbeiten...“ Diese Formulierung ist seiner Meinung nach zu scharf formuliert. Er schlägt vor die Formulierung „kaum allein durch Ladengeschäft wirtschaftlich arbeiten“ stattdessen im Beschluss mit aufzunehmen.

Beschluss:

Wie die allgemeine Entwicklung der letzten Jahrzehnte auch in Röthlein zeigt, können die traditionellen Handwerksbetriebe wie Bäcker und Metzger in Röthlein kaum allein durch Ladengeschäft wirtschaftlich arbeiten. Auch der bestehende Lebensmitteleinzelhandel benötigt für ein wirtschaftliches Auskommen bestimmte Mindestverkaufsflächen die aber zur Zeit in Ortsmitte nicht zur Verfügung stehen. Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass diese Handwerksbetriebe mittlerweile innerhalb der Verkaufsstätten von Supermarkt- und Discounterketten ihre Leistungen und Produkte anbieten. Insofern erscheint der Fortbestand dieser Handwerkskünste nicht bedroht.
Mit der Wahl eines nahe am Ortsmittelpunkt gelegenen Standorts, der somit fußläufig erreichbar ist und auch eine nahegelegene Bushaltestelle aufweist, beabsichtigt die Gemeinde, den von der Handwerkskammer aufgezeigten Gefahren, insb. die Problematik der Versorgung von mobilen und nicht mobilen Bürgern zu begegnen. Wie der neue Einkaufsmarkt im Wettbewerb mit anderen Standorten bestehen kann, ist schwer vorhersehbar. Sicher ist die Gefahr eines späteren Leerstands nicht von der Hand zu weisen, doch bestehen durch die unmittelbare Nachbarschaft mit dem Gewerbegebiet „Mühläcker II“ in einem solchen Fall auch vielfältige Umnutzungsmöglichkeiten.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0


3.3        Wasser- und Schifffahrtsamt, Schreiben vom 26.11.2015:

Im Baubereich des geplanten Kreisverkehrs verläuft eine alte Leitungstrasse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die nicht mehr in Betrieb ist. Die Trasse ist aus den beiliegenden Unterlagen ersichtlich.

       Beschluss:

       Der Hinweis wird bei der Bauausführung beachtet.

       
       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0



3.4        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 27.11.2015:

Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben.
Wenn Sie  an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung:
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Neubaugebiete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Neubaugbiete@Kabeldeutschland.de
Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.

Beschluss:

Der Anregung wird gefolgt. Sie wird bei der Bauausführung beachtet.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0



3.5        Landratsamt Schweinfurt – Bauamt/Technik, Schreiben vom 03.12.2015:

Die Unterscheidung hinsichtlich des Immissionskontingentes erfolgt mit SO1 (Sondergebiet 1) und SO2 (Sondergebiet 2). Es wird um Überprüfung gebeten ob für SO1 die Nutzungsschablone erforderlich ist, da diese außerhalb des Baufensters mit Zuordnungslinie zum Grünstreifen irritiert.

Beschluss: 

Der Anregung wird gefolgt. Die Überprüfung zeigt dass auf die Nutzungsschablone verzichtet werden kann.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0


3.6        Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schreiben vom 11.12.2015:

3.6.1        Das staatliche Bauamt hat zu dem oben genannten Bebauungsplan bereits mit seinem Schreiben vom 7.8.2015 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt weiterhin. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch Ausführungspläne für die Kreisverkehrsanlage vorzulegen sind, die das Ergebnis des Sicherheitsaudits beinhalten.
Ferner ist für den Bau des Kreisverkehrsplatzes noch vor rechtskräftig werden des Bebauungsplanes mit dem staatlichen Bauamt eine Vereinbarung abzuschließen in der u. a. auch die Unterhaltsablösung zu behandeln ist (Bestandteil sind die noch vorzulegenden Planunterlagen).
Nach dem einschlägigen Straßen- und Wegerecht sind verschiedene Baubeschränkungen festgelegt.
Diese Baubeschränkungen (anbaufreie Zone, Sichtdreiecke usw.) sind im Entwurf kenntlich gemacht.
Allerdings ist in der Legende unter „B: Nachrichtliche Übernahme, Ziffer 2“ ein unnötiger Hinweis auf das Fernstraßengesetz. Wir bitten diesen zu streichen. Ferner besteht Einverständnis mit der Erweiterung dieses Punktes hinsichtlich bereits bestehender Gebäude entsprechend der beiliegenden Anlage.
Bauverbot in der anbaufreien Zone: „Dieses Verbot gilt nicht für bereits bestehende Gebäude“.

       Beschluss:

       Der Anregung wird gefolgt und der Textvorschlag in die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan übernommen.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0

3.6.2        Wir haben in unserer Stellungnahme vom 7.8.2015 gefordert, dass im Bereich des Baugebiets durch geeignete Maßnahmen in (z. B. geeignete Bepflanzung) ein ausreichender Blendschutz für den Verkehr auf der Staatsstraße sicherzustellen ist. Dies ist im nordwestlichen Bereich nicht verwirklicht. (Siehe beiliegenden Auszug aus Lageplan). Wir bitten um entsprechende Ergänzung.

       Beschluss: 

       Der Anregung wird nicht gefolgt da nach Rücksprache mit dem Träger auf diese Maßnahme verzichtet werden kann. Durch den entlang der seitlichen Grundstücksgrenze bereits vorhandenen Pflanzstreifen (Festsetzung im Bebauungsplan „Mühläcker II“) und seiner Weiterführung entlang der Staatsstraße, ist bereits ein ausreichender Blendschutz gegeben.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        14
                                                       nein        0


3.7        Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.12.2015:

Das vorliegende, als „Sondergebiet-Einzelhandel“ festgesetzte Planungsgebiet wurde erstmals mit Stellungnahme vom 20.8.2015 aus der Sicht des Immissionsschutzes beurteilt. Als Anlage 2 des Umweltberichtes wurden „Lärmschutzgutachten zum Verkehrslärm und zum Gewerbelärm vorgelegt. Diese werden als Bestandteil des Bebauungsplans bezeichnet. Bei dem Lärmschutzgutachten zum Verkehrslärm handelt es sich um die schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 8.10.2015. Das ebenfalls von der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH erstellte Lärmschutzgutachten zum Gewerbelärm vom 20.11.2015 ist die schalltechnische Untersuchung der Schallemissionskontingentierung nach DIN 45691. In der nun vorliegenden Planfassung wurden danach höchstzulässige Emissionskontingente für die Vorhaben in diesem Gebiet festgesetzt.
Das Lärmschutzgutachten zum Verkehrslärm bezieht sich auf den Umbau der Staatsstraße 2277 zu einem Kreisverkehr im Einmündungsbereich zu dem Sondergebiet. Diese geänderte Straßenführung befindet sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans. Wie bereits in der Erstbeurteilung ausgeführt wurde, wird der Lärmschutz im Rahmen der Bauleitplanung in der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - konkretisiert. Die Einhaltung der darin abhängig vom Schutzgrad der jeweiligen Baugebiete genannten Orientierungswerte wird empfohlen, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Dies ist somit auch auf die Umgestaltung der Straßenführung anwendbar. 
In der o.g. schalltechnischen Untersuchung zum Straßenverkehrslärm wird als Beurteilungsgrundlage für die Einwirkungen der Lärmimmissionen auf die vorhandene Wohnnutzung die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) herangezogen. Dies gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von Straßen. Die darin genannten zulässigen Lärmpegel sind als Imissionsgrenzwerte höher als die Orientierungswerte nach DIN 18005. In der schalltechnischen Untersuchung wird ausgeführt, dass es sich bei den baulichen Veränderung nicht um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV handelt, wodurch die Emissionsgrenzwerte nicht einschlägig sind. Es bleibt der Gemeinde jedoch im Rahmen der Planungshoheit unbenommen den Schutz der Anwohner entsprechend den Vorgaben der DIN 18005 sicherzustellen.
Zur möglichen auf die umliegende schutzbedürftige Bebauung durch das Plangebiet einwirkenden Luftverunreinigungen wird keine erkennbare Aussage getroffen.

Ingeborg Wegner möchte wissen, warum in anderen Gemeinde Flüsterasphalt eingesetzt werde und nicht bei diesem Bauprojekt. Weiter fragte sie, warum eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht möglich sei. Architekt Metz führt aus, dass Flüsterasphalt und eine Tempo-30-Zone nach Auskunft des Staatl. Bauamts Schweinfurt nicht möglich sei, da diese schallschutztechnisch keine wesentlichen Veränderungen brächten. Ingeborg Wegner vertrat die Meinung, dass es zwar keine wesentliche Änderung sei, die Straße jedoch 20 m näher an die Wohnbebauung rücken würde. Metz führt hierzu aus, dass sich die wesentliche Änderung lediglich auf den Lärm beziehe. Eine wesentliche Änderung nach der 16. BImSchV läge bei einer Erhöhung des Lärms um mehr als 3 Dezibel vor. Durch die Baumaßnahme ergebe sich eine Änderung von 1-2 Dezibel.

Auf Nachfrage von Ingeborg Wegner erklärte Architekt Metz, dass der Einbau von Splittmastix-Asphalt bei diesem Bauprojekt beabsichtigt sei und laut dem Umweltbundesamt bei Geschwindigkeiten von ca. 40 km/h - auf Pkw bezogen - eine Verbesserung um ca. 1 Dezibel brächte.

Peter Gehring regt an, Hecken oder anderen pflanzlichen Bewuchs anzupflanzen. Auch wenn dies nicht lärmmindernd sei, würde es trotzdem etwas bringen. Der Vorsitzende sichert zu, dies bei den Verhandlungen mit dem Staatl. Bauamt vorzubringen.
Ingeborg Wegner schlägt vor, die Überprüfung des Lärmschutzes zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu überprüfen. Peter Gehring vertritt die Meinung, dass dies im Beschluss nicht aufgenommen werden könne, da der Gemeinderat nach der aktuell vorliegenden Faktenlage zu entscheiden habe.


Beschluss:  

Den Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt. Zwar handelt es sich bei dem geplanten Neubau des Kreisverkehrs gemäß den Bestimmungen der 16. BImSchV nur um eine „nicht wesentliche Änderung“ der Verkehrsanlage , doch werden die Orientierungswerte der DIN 18005 (tags 55 d(B), nachts 45 dB(A)) bereits ohne Änderung der Verkehrsanlage an dem der Straße am nächsten stehenden Gebäude Schweinfurter Straße 2, Südost- und Südwestfassade) am Tag um 4 dB(A) und in der Nacht um 7 dB(A) überschritten.
Um im Zuge der Maßnahme eine weitere schalltechnische Verbesserung erzielen zu können hat die Gemeinde den Einbau von lärmminderndem Asphalt und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gutachterlich untersuchen lassen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in diesem Straßenabschnitt wird vom Staatl. Bauamt nicht zugelassen. Durch den Einbau des Kreisverkehrs findet jedoch eine Abminderung der Fahrgeschwindigkeiten statt.
Ebenso wird der Einbau eines lärmmindernden Asphaltes (DSH-V5) wird vom Staatl. Bauamt nicht gestattet. Dagegen soll ein Splittmastix-Asphalt (SMA) 0-11 mit einer Abstreuung eingebaut werden. Mittels einer solchen Abstreuung von 1-3mm Korngröße wird gemäß einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes im Geschwindigkeitsbereich von 40-50 km/h für Pkw eine Lärmreduzierung von 1 dB(A) erzeugt.
Eine 14-tägige Geschwindigkeitsmessung zum Jahreswechsel 2015/2016 zeigte, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten im Schnitt bei 61 km/h und damit deutlich über den zulässigen 50 km/h und somit auch die Lärmimmissionen an dem Gebäude Schweinfurter Weg 2 noch höher (tags +6 dB(A), nachts +8 dB(A)) liegen. Diese Emissionswerte entsprechen den Werten, die bei dem Neubau des Kreisverkehrs an der Südwestfassade des Gebäudes Schweinfurter Weg 2 ohne lärmmindernden Belag zu erwarten sind.
Die Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Grenzwerte der 16. BImSchV können nur mit Hilfe aktiver Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu müssten Wände von voraussichtlich ca. 4 m Höhe entlang der Ortseinfahrt errichtet werden. Dies dürfte zu Einbußen der Wohnqualität in den angrenzenden Häusern führen.
Der Gemeinderat beschließt deshalb in der Zusammenschau der Ergebnisse den Einbau eines Kreisverkehrs im Zuge der St 2277 zur Anbindung des geplanten Einkaufsmarktes, da es sich lärmtechnisch um eine nicht wesentliche Veränderung der Verkehrsanlage handelt und durch den Einbau des Asphalts SMA 0/11 mit einer Absplittung von 1-3mm Korngröße die Veränderung der Emissionen um ca. 0,5 -1 dB(A) für das menschliche Gehöhr nicht wahrnehmbar sind. In Anbetracht der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten wird zudem durch den Einbau des Kreisverkehrs eine Geschwindigkeitsdämpfung erzielt, so dass sich im Ergebnis zwar die Geräuschkulisse verändern, jedoch insgesamt eine Reduzie­rung bzw. keine Veränderung zu den tatsächlich vorhandenen Lärmemissionen einstellt. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Lärmsanierung sind unter den hier vorliegenden Voraussetzungen zudem erst bei Emissionen von tags 70 dB(A) bzw. nachts 60 dB(A) erforderlich. In der Abwägung wird deshalb die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lärmschutzwände negativer beurteilt als die Beeinträchtigung durch Lärm.

Weiterhin wird die Begründung um Aussagen zur Problematik der auf das Plangebiet einwirkenden Luftverunreinigungen ergänzt.

Die Gemeinde wird mit dem Staatl. Bauamt Schweinfurt abklären, ob weitere Begrünungsmaßnahmen gepflanzt werden können.


       Abstimmungsergebnis:                    ja        12
                                                       nein        2

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3.2. Behandlung der Stellungnahmen und Einwände von Bürgern, vorgebracht während der erneuten Offenlage des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan in der Zeit vom 30.11. bis 14.12.2015 erneute öffentlich ausgelegen war. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände von Bürgern sind nun im Gemeinderat zu behandeln. Eine Stellungnahme ging bei der Gemeinde ein. Er verweist auf die mit der Sitzungsladung an die Gemeinderatsmitglieder zugestellte Beschlussvorlage des Architekten Metz. Dieser geht sodann auf die Beschlussvorlage ein.



Wolfgang und Ingeborg Wegner, Stephan Wegner, Josef Lender, Lotte Lender, Evelin Brembs, Alma Brembs, Irmgard Wächter, Schreiben vom 14.12.2015:

In das auf Grund unseres Schreibens vom 8. August erstellte Emissionsgutachten haben wir Einsicht genommen. Dabei stellten wir fest dass lediglich die Lärmemissionen genannt waren, die „luftverunreinigenden Emissionen“ wurde nicht behandelt. Die Grundlage für das Lärmgutachten waren außerdem veraltete Zahlen eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2010. Berücksichtigt wurde dabei auch nicht das  Heranrücken der  Fahrbahn an die vorhandene Wohnbebauung um ca. 20 m.
Auch ein Gespräch mit dem Planer, Herrn Metz, am 11. Dezember konnte unsere Befürchtungen bezüglich erhöhter Lärm- und Abgasemissionen durch die Annäherung der  Kreiselfahrbahn nicht ausräumen.
Um wenigstens einen Teil der zusätzlichen Lärmbelästigungen aufzufangen, beantragen wir daher für die Fahrbahn die Verwendung von so genanntem Flüsterasphalt.

Beschluss

Der Anregung wird gefolgt. Die Gemeinde hat sowohl den Einbau von Lärm minderndem Asphalt als auch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h gutachterlich untersuchen lassen. Das Gutachten zeigt eine Verbesserung durch diese Maßnahmen. Das Staatl. Bauamt lehnt jedoch beide Maßnahmen ab. Die Lärmberechnungen des schalltechnischen Verkehrslärmgutachtens beruhen auf den Verkehrszählungen der staatl. Straßenbaubehörden, die alle 5 Jahre stattfinden. Die aktuell verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2010. Im Lärmgutachten wurden diese für eine Verkehrsprognose entsprechend hochgerechnet. Au dieser Basis wurden zwei Fälle untersucht, einmal der Fall der Verkehrslärmentwicklung ohne Veränderungen des Fahrbahnverlaufs und einmal mit der Fahrbahnveränderung durch die Neutrassierung im Zuge der Anlage eines Kreisverkehrs. In letzterem Fall ist auch das Heranrücken des Kreisels an die Wohnbebauung in die Lärmberechnungen eingeflossen. Die luftverunreinigenden Emissionen sind ein Konglomerat aus unterschiedlichen Quellen, nicht nur dem Straßenverkehr. Sie werden in der Feinstaubbelastung erfasst. Röthlein liegt nicht in einem feinstaubbelasteten Bereich. Zudem ist der in Frage stehende Straßenabschnitt gut durchlüftet. Die Beeinflussung der Luftqualität durch die Veränderung der Verkehrsführung liegt somit in einem nicht messbaren Bereich, weit unter den Grenzwerten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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3.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass nun nach der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger der Satzungsbeschluss gefasst werden könne. Er stellt deshalb diesen zur Abstimmung.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Mühläcker III. Abschnitt“, Gt. Röthlein in der Fassung vom 19.07.2016 wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „Mühläcker III. Abschnitt“ in der Fassung vom 19.07.2016 wird hiermit gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Gemeindestraßen - Baugebiet "Mühläcker III. Abschnitt" in Röthlein; Festlegung eines Straßennamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Anbindung des Einkaufsmarktes von der Staatsstraße 2277 ist für die zukünftige Gemeindestraße ein Straßennamen festzulegen.

Ingeborg Wegner schlägt den Namen „Am Kreisel“ vor.

Beschluss:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, die zukünftige Gemeindestraße, die noch aus Flur-Nr. 496 der Gemarkung Röthlein wegzumessen ist, den Straßenname „Am Kreisel“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:                ja     6
                                       nein 8


Nach ausgiebiger Diskussion im Gemeinderat stellt der Vorsitzende den Vorschlag von Florian Kress „Mühlbach“ zur Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, die zukünftige Gemeindestraße, die noch aus Flur-Nr. 496 der Gemarkung Röthlein wegzumessen ist, den Straßenname „Mühlbach“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Finanzwesen - Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 5
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5.1. Vorstellung des Gemeindehaushalts mit Haushaltsplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beratend 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Finanzausschuss in zwei Sitzungen den Haushalt vorberaten hat. Den Gemeinderäten wurden mit der Sitzungsladung Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Kämmerer wird nun den Haushalt vorstellen. Dabei wird er nicht Haushaltsstelle für Haushaltsstelle durchgehen, sondern die wichtigsten Positionen ansprechen. Zur Vorstellung des Zahlenwerks übergibt er das Wort an den Kämmerer Maximilian Nunn.

Der Kämmerer nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert die Haushaltsansätze, den Stellenplan und die Schulden. Desweiteren geht er auf die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde und die Investitionsschwerpunkte ein. Die Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden ebenfalls vom Kämmerer vorgestellt.

Nachdem die Fragen geklärt wurden, lässt die Vorsitzende über den Haushalt abstimmen.

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5.2. Beschlussfassung über den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2016 schließt wie folgt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit:        7.637.186 EUR und
im Vermögenshaushalt mit:        2.995.938 EUR

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.3. Beschlussfassung über den Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Die Finanzpläne der Jahre 2017 bis 2019 schließen folgendermaßen ab:
Finanzplan für 2017
Verwaltungshaushalt:                7.018.866 EUR
Vermögenshaushalt:                2.704.229 EUR

Finanzplan für 2018
Verwaltungshaushalt:                6.997.166 EUR
Vermögenshaushalt:                1.150.190 EUR

Finanzplan für 2019
Verwaltungshaushalt:                6.997.166 EUR
Vermögenshaushalt:                3.251.643 EUR

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Finanzplan der Jahre 2017 bis 2019 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Der Kämmerer verliest die Haushaltssatzung, die auch mit Folie gezeigt wird.

Beschluss

Im Anschluss beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Behandlung der Zuschussanträge der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 6
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6.1. Zuschuss Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.1
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld hat einen Antrag auf Bezuschussung für Gastgeschenke (Tonkrüge) zum Feuerwehrjubiläum gestellt. Es liegt allerdings kein Angebot vor, sondern nur ein Schätzbetrag von 15 EUR pro Krug. Es sollen 150 Krüge bestellt werden. Die Gesamtkosten betragen somit 2.250 EUR. 1/3 davon wären 750 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hirschfeld auf Bezuschussung von Gastgeschenken nicht zuzustimmen. Die Feuerwehr erhält wie die beiden anderen Feuerwehren auch einen Zuschuss von 300,-- EUR zu ihrem Jubiläum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6.2. Zuschuss Gesangverein Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.2
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Gesangverein Heidenfeld beantragt die Bezuschussung der Neubeschaffung einer Elektro-Orgel und 12 Notenständern. Es liegen jeweils zwei Angebote vor.
Orgel Thomann:        1.400 EUR
Orgel Kreuzinger:        1.579 EUR
Notenständer Amazon:        12*9,99= 119,88 EUR
1/3 vom günstigsten Gesamtpreis wären 506,63 EUR (max. 510 EUR)

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem Gesangverein Heidenfeld einen Zuschuss zur Beschaffung einer Elektro-Orgel von einem Drittel, maximal 470,-- EUR zu gewähren. Die Notenständer werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.3. Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.3
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Volkstrachtenverein Röthlein stellt einen Zuschussantrag die Sanierung der Decke im Vereinsheim. Für die Decke liegen zwei Angebote für Material vor. Ebenso für Elektromaterial. Die Arbeiten wurden in Eigenleistung durchgeführt.
Decke Popp:                        2.142,00 EUR
Decke Baustoffcenter:        1.985,13 EUR
Elektro Gollnick                930,40 EUR
Rastereinbauleuchten        357,00 EUR
Vorhänge (geschätzt)                350,00 EUR
1/3 vom günstigsten Gesamtpreis wären 1.207,51 (max. 1210 EUR)

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.100 EUR zu gewähren. Die Vorhänge werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Florian Kress ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6.4. Zuschuss TSV Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.6
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Der TSV Röthlein beantragt die Bezuschussung der Toilettenrenovierung im Sportheim. Für die sanitären Einrichtungen liegen zwei Angebote vor (eines mit Arbeitsstunden), für die Fliesen liegt nur ein Angebot über das Material vor.
Fliesen (Globus):        4.589,01 EUR
Sanitär (Globus):        2.572,92 EUR
Sanitär (Kress):        6.045,03 EUR (Material:3.511,21 EUR)
1/3 des Sanitärmaterials wären 857,64 EUR (max. 860 EUR)
1/3 des Gesamtbetrags wären 2387,31 EUR (max. 2.400 EUR)

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem TSV Röthlein ein Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 2.400 EUR als Zuschuss zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.5. Zuschuss DJK Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.7
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Die DJK Hirschfeld beantragt die Bezuschussung der Brunnenbohrmaßnahmen im Rahmen der Sportplatzverlegung. Diese waren nicht Bestandteil der Sportplatzverlegung. Es liegen drei Rechnungen mit dem Gesamtbetrag von 16.471,98 EUR vor. 1/3 der Kosten wären 5.490,66 EUR.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium die Brunnenbohrungen mit 5.490,66 EUR zu bezuschussen. Dieser Betrag wird auf den restlichen Zuschuss zum Sportplatzbau angerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.6. Zuschuss Scharfes Eck Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 1. Sitzung des Finanzausschusses 22.06.2016 beratend 1.2.8
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 6.6

Sachverhalt

Der SKK Röthlein beantrag einen Zuschuss für die Sanierung der Umkleidekabinen. Es liegen je zwei Angebote für Fliesenarbeiten und für neue Armaturen vor.
Fliesen Mauder:        5.369,87 EUR
Fliesen Rainbow Int.        5.532,39 EUR
Armaturen Mack:        4.357,78 EUR
Armaturen Ebert:        1.371,55 EUR
1/3 vom günstigsten Gesamtpreis wären 2.247,14 (max. 2.250 EUR)

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem SKK Röthlein einen Zuschuss von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal 2.250 EUR zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. BayernWLAN - Errichtung und Festlegung von Standorten für WLAN-Hotspots

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 7
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit BayernWLAN soll bis 2020 ein dichtes Netz kostenfreier Hotspotsim Freistaat geknüpft werden. Kommunen können Hotspots aus einemRahmenvertrag beziehen. Der Freistaat wird pro Kommune die Ersteinrichtungskosten für zwei kommunale Hotspots übernehmen.
Gefördert werden die Einrichtungskosten und laufenden Betriebskosten für die Hotspots (je 2.500 €/Hotspot).

Für die Kommunen fallen noch folgende Kosten an:
-Ortsbegehung mit Vodafone (299 € + MwSt)
-Verkabelung durch Elektriker
-monatliche Kosten für Internetanschluss (ca. 20 €, teilweise bereits vorhanden).

Monatliche Kosten 70 EUR

Als Standorte kommt jedes Gebäude mit einem Internetanschluss in Frage. Dort können dann Indoor und/oder Outdoor Hotspots errichtet werden. Die Bereiche sollen natürlich von Nutzern frequentiert werden.

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Grundschule hat auf Anregung des Bauausschusses zur Neugestaltung der Spielplätze geantwortet habe. Der Vorschlag lautet, dass der Gemeinderat 10 Spielgeräte aussuchen soll und erst anschließend eine Befragung der Kinder vorgenommen werden sollte. Florian Kress ist der Meinung, dass die Meinung der Kinder eingeholt werden sollte und nicht der Lehrer. Dies hat er auf einem Jugendbeauftragtenseminar so mitgenommen. Der Bürgermeister wird noch einmal auf die Schule zugehen. Die Unterstützung der Kommunalen Jugendarbeit wird von ihm zu diesem Thema ebenfalls angefordert werden.

Ingeborg Wegner vertritt die Meinung, dass die Beleuchtung am Fußgängerweg Landrat-Wolf-Str./Barthstraße zu schwach sei. Der Bürgermeister erläutert, dass im dortigen Bereich noch eine Lampe errichtet wird.

Simon Stock regt an, die Beleuchtung auf der Straße am neuen Sportgelände in Hirschfeld zu erweitern.

Jürgen Lorenz weist darauf hin, dass am Wochenende schon öfters eine Zugmaschine auf dem Rathaus-Parkplatz stehen würde.

Peter Gehring bittet zu klären, ob die Gemeinde Einfluss auf die Bepflanzung des Kreisels am Ortseingang von Schwebheim kommend nehmen kann.

Der Vorsitzende kündigt an, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 02.08.2016 stattfinden wird.

Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr