Datum: 11.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.09
.2016 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zugestellt. 1. Bürgermeister Albrecht Hofmann fragt, ob gegen dieses Protokoll Einwände bestehen.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.
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2. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/26, An der Tränke 17, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten. Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläuter. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass bezüglich der Geschossflächenzahl eine Befreiung erforderlich ist. In dem neuen Baugebiet wurden bisher noch keine Befreiungen erteilt, die Käufer wurden auch darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan einzuhalten sei.
Der Vorsitzende sc
hlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen und die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung von der Geschossflächenzahl nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10
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2.2. Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Bei der Gemeindeverwaltung wurde durch die Grundstückseigentümer Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, für die Errichtung einer Gartenhütte erneut ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplan eingereicht. Weiter wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, über den das Landratsamt Schweinfurt zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2016 behandelt und vom Gemeinderat wegen der fehlenden Nachbarunterschrift des Eigentümers Flur-Nr. 657/6 abgelehnt. Nunmehr liegt diese Nachbarunterschrift vor, so dass der Bauherr um nochmalige Behandlung im Gemeinderat bittet.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ und das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt dem Bauvorhaben Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, zu und erteilt die benötigten Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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2.3. Errichtung einer Terrassenüberdachung in Holzbauweise auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/6, Am Auwald 10, Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ zur Ausführung gelangen und hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. So sind Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung erforderlich, die der Bauherr mit Schreiben vom 20.09.2016 begründet hat. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Desweiteren werden Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.4. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Ein möglicher Käufer des Grundstücks Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68, hat bei der Gemeinde nachgefragt, ob der Gemeinderat Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht stellen würde. Zum einen möchte er die Einfahrt auf die östliche Seite verlegen und die Firstrichtung der Garage analog der umliegenden Bebauung gestalten und somit drehen. Des Weiteren möchte er einen Kniestock größer 50 cm errichten.
Die eingereichten Skizzen sowie Fotos von der Situation vor Ort wurden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt. Grundsätzlich spräche nichts gegen die Drehung des Gebäudes, da es ein Eckgrundstück sei und die neue Bebauung der Bebauung des anderen Straßenzugs entspräche. Die im Bebauungsplan vorgeschriebene Zufahrt ins Grundstück ist asphaltiert und die vom Interessenten gewünschte Zufahrt ist als Parkfläche ausgewiesen und gepflastert. Damit ist im verkehrsberuhigten Bereich diese Fläche als Parkfläche gekennzeichnet. Ohne Änderung der baulichen Gegebenheiten vor Ort könnte daher die Änderung der Zufahrt nicht genehmigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stellt aufgrund der Email-Anfrage vom 28.09.2016 für das Grundstück Flur-Nr. 657/35 der Gemarkung Röthlein, Am Auwald 68, in Aussicht, Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Grundstückseinfahrt und der Firstrichtung der Garage zu erteilen. Voraussetzung sind genehmigungsfähige Planunterlagen und die Nachbarunterschriften. Der Bauherr hat durch eine Fachfirma zu veranlassen, dass die Pflastersteine im Bereich der neuen Zufahrt entfernt werden und die Fläche asphaltiert wird. Bei der bisher als Zufahrt vorgesehenen Fläche in das Grundstück ist der Asphalt zu entfernen und als Parkfläche zu pflastern. Hierüber hat der Bauherr mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen.
Der Gemeinderat ist mit einem Kniestock von maximal 1 m einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.5. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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informativ
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2.5 |
Sachverhalt
Folgende Bauvorhaben wurden im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/17, An der Tränke 9, Gemarkung Röthlein
Die Vorhaben wurden geprüft und stehen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb die Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.
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3. Dorferneuerung Heidenfeld;
Umgestaltung des Lib.-Wagner-Platz und Kardinal-Faulhaber-Platz;
Vorstellung des endgültigen Planungskonzepts durch den Planer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat am 23.08.2016 beschlossen, das Projekt „Dorferneuerung Heidenfeld - Umgestaltung des Lib.-Wagner-Platz und Kardinal-Faulhaber-Platz“ umzusetzen. Der Gemeinderat hatte festgelegt, dass der Planer wegen den Versorgungsanschlüssen für Festlichkeiten eine Abstimmung mit den Heidenfelder Vereinen vornehmen soll. Bevor die Ausschreibungen gestartet werden, soll des Weiteren das endgültige Planungskonzept dem Gemeinderat vorgestellt werden.
Die Abstimmung mit den Heidenfelder Vereinsvertretern erfolgte am 28.09.2016. Herr Dietz vom Planungsbüro stellte in der Sitzung das endgültige Konzept für die Umgestaltung des Lib.-Wagner-Platzes und Kardinal-Faulhaber-Platzes vor. Die Versorgungsstationen konnten im Randbereich der Plätze angebracht werden, so dass sie das Platzensemble nicht stören. Die Versorgungstation am Lib.-Wagner-Platz wird auch den neuen Brunnen und die Christbaumbeleuchtung bedienen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein billigt das vom Planungsbüro Dietz und Partner entworfene und in der Sitzung vorgestellte Konzept für die Umgestaltung des Lib.-Wagner-Platzes und Kardinal-Faulhaber-Platzes in Heidenfeld. Der Planer wird beauftragt, die Ausschreibung für das Projekt vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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11.10.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass am 25.10.2016 ein nichtöffentlicher Erörterungstermin zum Rückbau des KKW Grafenrheinfeld stattfinden wird. Mit der beauftragten Rechtsanwältin findet am 20.10.2016 eine Vorbesprechung statt.
Ingeborg Wegner hat festgestellt, dass auf den neuen Infokarten an den Ortseingängen in Röthlein noch eine Sonderschule und in Heidenfeld und Röthlein Postsymbole eingezeichneten sind, die so nicht richtig sind. Dies sollte korrigiert werden.
Peter Gehring spricht den Brief des Rektors der Grundschule Röthlein vom 11.10.2016 an, mit dem dieser auf die derzeit nicht mögliche Nutzung der Turnhalle des TSV Röthlein für den Schulsport hinweist. 1. Bürgermeister Hofmann führt aus, dass am 13.10.2016 die Lüftungsrohre gereinigt werden würden und am 14.10.2016 eine Raumluftmessung durch ein Labor erfolgen würde. 2. Bürgermeister Weth fragt nach einem Wartungsvertrag für die Lüftung, was von Florian Kress bejaht wird. In der Diskussion wird vorgeschlagen, die Schüler für die Zeit der Arbeiten in der Röthleiner Turnhalle
zum Schulsport nach Heidenfeld in die Turnhalle fahren zu lassen.
Simon Stock erklärt, dass das Halteverbot im Bereich des Kindergartens Hirschfeld von den Hirschfeldern positiv aufgenommen wird. Er fragt nach der Beleuchtung bei der Bushaltestelle am Ortsausgang Röthleins in Richtung Heidenfeld. Laut Bürgermeister Hofmann ist die Lampe bestellt, das Wartehaus würde beim Landratsamt beantragt werden.
Armin Götz hat gelesen, dass die Stadt Gerolzhofen Bußgelder für Schwarzbauten verhängen würde. Er bittet zu recherchieren, ob dies Röthlein auch machen könnte.
Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr