Datum: 25.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2016
2 Baugesuche
2.1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierfreien Mehrfamilienwohnhauses in Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2
2.2 Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6
2.3 Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vollzug des Haushalts 2016; Finanzbericht des Kämmerers
4 Abwasserbeseitigung
4.1 Verteilung des Betrag, der die Vorauszahlungen für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld übersteigt, auf Beiträge und Gebühren
4.2 Erlass einer Beitragssatzung der Gemeinde Röthlein für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet der Gemeindeteile Röthlein und Heidenfeld
4.3 Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Röthlein (EWS/BGS)
5 EDV-Wesen; Projekt KISIS 12 des Schweinfurter Mainbogen
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung der Gemeindestraße "An der Tränke"
7 Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende Martin Weth fragt ob es Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2016 gibt.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgebracht werden, ist das Protokoll hiermit genehmigt.

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierfreien Mehrfamilienwohnhauses in Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ein Interessent des Grundstücks Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2, hat bei der Gemeindeverwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierfreien Mehrfamilienwohnhauses eingereicht. Laut Schreiben des Investors ist ein barrierefreies Sechsfamilienwohnhaus mit Aufzug für alle Geschosse geplant. Die Abstandsflächen werden laut Investor eingehalten, aufgrund des vorgelagerten Aufzugsturms und den erforderlichen Dachgauben würde die Zahl der Vollgeschosse nicht eingehalten werden. Des Weiteren werden die im Bebauungsplan vorgeschriebene Baugrenze, GFZ und der Standort der Garagen nicht eingehalten. Hierfür bittet der Investor vorab um Mitteilung, ob der Gemeinderat Befreiungen in Aussicht stellen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stellt aufgrund des Schreibens vom 06.10.2016 für das Grundstück Heidenfeld, Am Weiher 19, Flur-Nr. 106/2, in Aussicht, Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Zahl der Vollgeschosse, Baugrenze, GFZ und Standort der Garagen zu erteilen.

Voraussetzung sind genehmigungsfähige Planunterlagen und die Nachbarunterschriften. Da mehr als drei Wohnungen errichtet werden, ist auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz nachzuweisen. Die Stellplatzpflicht nach der BayBO und der Garagen- und Stellplatzverordnung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2.2. Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage für das Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6, eingereicht. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“ des Gt. Röthlein. Das Bauvorhaben bedarf einer Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO bezüglich der mittleren Wandhöhe von Grenzgaragen. Über die Abweichung von den Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Schweinfurt. Da nach den eingereichten Plänen die Breite der Grundstückszufahrt mit 6,50 m angegeben ist, der Bebauungsplan nur 6 m Grundstückszufahrtsbreite zulässt, hat der Bauherr dies zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 618/8, Röthlein, An der Tränke 6. Die Breite der Grundstückszufahrt hat sich an den Bebauungsplan zu halten (ma ximal 6 m). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Gehring ist ab diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

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2.3. Information über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Folgende Bauvorhaben wurden im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Tränke" in Röthlein eingereicht:

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/9, An der Tränke 5 , Gemarkung Röthlein


Die Vorhaben wurden geprüft und stehen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang. Durch die Verwaltung wurde deshalb die Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Das Gremium nimmt dies informatorisch zur Kenntnis.

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3. Vollzug des Haushalts 2016; Finanzbericht des Kämmerers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Kämmerer Maximilian Nunn gibt in der Sitzung einen Überblick über den aktuellen Stand des Haushalts.

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4. Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö 4
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4.1. Verteilung des Betrag, der die Vorauszahlungen für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld übersteigt, auf Beiträge und Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld wurden im Jahr 2012 Vorauszahlungen für Verbesserungsbeiträge erhoben. Die Maßnahme ist nun abgeschlossen, sodass die Vorauszahlungen abrechnet werden müssen.
Im Jahr 2012 wurden 90 % der damals geschätzten Kosten als Vorauszahlungen von den Bürgern eingehoben. Die Gesamtkosten für die Gemeinde Röthlein, die in Form von Investitionsumlagen an den Zweckverband "Unterer Unkenbach" geleistet wurden, betrugen ca. 2,86 Mio. EUR. An Vorauszahlungen wurden insgesamt 2,16 Mio. EUR eingenommen. Somit müssen noch ca. 700.000 EUR finanziert werden.

Dies kann entweder durch einen abschließenden Verbesserungsbeitrag erfolgen. Oder der Betrag wird in die Gebührenkalkulation mit einberechnet und dort über den Zeitraum von 40 Jahren über die Kanalbenutzungsgebühren eingehoben.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass der für die Sanierung der Kläranlage Heidenfeld noch von den Bürgern einzuhebende Betrag, über die Kanalbenutzungsgebühren eingehoben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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4.2. Erlass einer Beitragssatzung der Gemeinde Röthlein für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet der Gemeindeteile Röthlein und Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Verbesserungsbeitragssatzung wird vom Kämmerer Maximilian Nunn vorgestellt.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende S atzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.3. Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Röthlein (EWS/BGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird vom Kämmerer Maximilian Nunn vorgestellt.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die als Anlage 2 dieser Niederschrift beiliegende S atzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. EDV-Wesen; Projekt KISIS 12 des Schweinfurter Mainbogen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch Information der EDV Dienstleister AKDB und Komuna wurden die EDV-Betreuer auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit in Behörden aufmerksam.

In zwei Arbeitskreissitzungen der Allianz Schweinfurter Mainbogen mit den beteiligten Datenschutzbeauftragen und EDV Verantwortlichen aus den Gemeinden wurde hierzu beraten und abgestimmt, wie die neuen gesetzlichen Anforderungen des E-Gouverment Gesetzes und die bestehenden Datenschutzrechtlichen Gesetzesvorgaben in den Kommunalverwaltungen eingebunden werden können.
Größte Veränderung ist die Pflicht zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts, (Hardwareinventarlisten, Softwareinventarlisten, Verfahrenverzeichnisse, …) das gefordert durch das E Gov G zum 01.01.2018 in Kraft tritt.
Dazu gehört auch, die bisherigen Prozesse des Datenschutzes entsprechend anzupassen. (Zugriffskontrolle, Datenträgerschutz, Benutzerkontrolle, …)

Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass die Anpassung der Systeme, Erstellung der Dokumentationen und Erfüllung der Aufgaben mit dem damit verbundenen Aufwand, in allen 6 Gemeinden nicht mit dem bestehenden Personal zu leisten ist.

Auf Mainbogenebene wurde mit der Koordinationsstelle und dem Arbeitskreis eine Projektidee KISIS 12 – Kommunales Informations Sicherheits System entwickelt.

Die Projektidee sieht folgende Vorgehensweise für praktikabel:
1.        Schritt – Einstellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
2.        Schritt -  Verbesserung der Datensicherheit und des Datenschutz Anpassung der Prozesse
3.        Schritt – Erstellung der Informationssicherheitskonzepte durch den Datenschutzbeauftragten der auch Informationssicherheitsbeauftragter wird
(geplant für 5 Jahre)
ab hier Visionen:
4. Schritt – evtl. Zertifizierung nach ISIS 12
5. Schritt – nachhaltige etablierte Prozesse zu Datensicherheit und Schutz
6. Schritt –Unterstützung durch EDV Systeme durch gemeinsame Betreuung von gleich geschalteten Prozessen durch den Informationssicherheitsbeauftragten bzw. Datenschutzbeauftragten
7. Schritt – gemeinsame Betreuung der Serverstandort e und oder des gemeinsamen Servers

Aufgrund der Personal und Sachkosten wird von einem Kostenaufwand bei 5 Jahren von 450 000 Euro gerechnet.
Die Regierung von Unterfranken würde für kommunale Zusammenarbeit eine Förderung von 85 % der Kosten maximal 90 000 Euro in Aussicht stellen.
Über die Verteilung der Kosten kann erst nach den Grundsatzbeschlüssen der Kommunen und der einzubeziehenden  Einrichtungen verhandelt werden.
Bei einem Anteil von 1/6 pro Gemeinde würde ein Kostenaufwand pro Gemeinde nach Abzug der maximalen Förderung von 15.000 Euro pro Jahr entstehen.

Die Gemeinderatsgremien sind aufgefordert bis Ende Oktober zu entscheiden.

Beschluss

1)        Die Gemeinde Röthlein der Allianz Schweinfurter Mainbogen beteiligt sich grundsätzlich an der Projektidee KISIS 12 und gibt den Auftrag, das Projekt weiter zu konkretisieren.

2)        Der Bürgermeister der Gemeinde Röthlein und die Geschäftsleitung werden ermächtigt, zu Leitlinie, Leistungen, Organisation, Personaleinstellung, und Vertraglichen Bedingungen zum Projekt, Verhandlungen in der Projektgruppe, für die Gemeinde zu führen und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

3)        Das Projekt wird bei Beteiligung, im Arbeitskreis ausgearbeitet und dem Gemeinderat bis zum Ende des Jahres zur Abstimmung vorgelegt.

4)        Der Gemeinderat entscheidet, dass die Kommune die Personalhoheit, die Projektleitung mit der Koordinationsstelle und die Abrechnung der Projektkosten, übernehmen würde.

Die Vision der gemeinsamen EDV-Betreuung durch den Datenschutzbeauftragen soll wegen der Unvereinbarkeit von EDV-Betreuung und Datenschutz aufgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung der Gemeindestraße "An der Tränke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass die in der Gemarkung Röthlein liegende Straße „An der Tränke“ der Widmung bedarf. Die von der Verwaltung erstellte Verfügung zur Widmung wird verlesen. Der Vorsitzende stellt sie zur Abstimmung.

Das Gremium beschließt die in der Anlage 3 zur dieser Niederschrift beiliegende Widmung der Straße „An der Tränke“.

Beschluss

Die Straße „An der Tränke“ Flur-Nr. 618/36 der Gemarkung Röthlein wird gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG als Gemeindestraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö 7
Datenstand vom 11.01.2018 08:52 Uhr