Datum: 27.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:07 Uhr bis 22:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 08.07.2021
3 Baugesuche
3.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/25, An der Sulz 33, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage
3.4 Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
3.5 Umgestaltung einer ehemaligen Tennisanlage zu einem Bürgerpark auf dem Grundstück Fl. Nr. 125, zwischen den Straßen "Am Sportplatz" und "Sportplatzweg", Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
4 Vollzug der Baugesetze; 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "MainCenter" der Gemeinde Grafenrheinfeld; Durchführung Behördenbeteiligung
5 Bürgerpark - Beschuss zur Anpassung der Kosten an den Leaderantrag
6 Berichterstattung nach § 3 Abs. 7 Gaskonzessionsvertrag
7 Kostenbefreiung von Feuerwehreinsätzen nach Starkregenereignissen 2021
8 Grundschule
8.1 Luftfilter, Luftaustauschgeräte für die Grundschule
9 Bericht über die Begehungen im Rahmen des ISEK
10 Behandlung Bürgerversammlungen 2021
11 Beschaffung eines Minibaggers
12 Informationen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Das Gremium beschließt die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 08.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 08.07.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Das Gremium beschließt die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 08.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 10 vom 28.07.2020 unter TOP 3.1 wurde die formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit zwei Garagen und sieben Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/40, Schubertstraße 12, Gemarkung Heidenfeld behandelt.

Der Bauherr hat bereits für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten auf dem o. g. Grundstück einen Bauantrag gestellt, der in der Gemeinderatssitzung Nr. 9 vom 01.07.2021 unter TOP 2.1. behandelt wurde. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Baumgärtlein“ (6. Änderung). Hinsichtlich des Mehrfamilienhauses sind Befreiungen von der vorgeschriebenen Baugrenze, GFZ von 0,50, Dachform Satteldach, Dachneigung 42°- 48° erforderlich. Das Mehrfamilienwohnhaus soll außerhalb der Baugrenze mit einer GFZ von 0,66, einem Walmdach sowie einer Dachneigung von 15° errichtet werden. Die Gartenhäuschen halten die Baugrenze sowie die Dachneigung nicht ein. Diese beträgt 16°. Die Stellplätze halten die vom Bebauungsplan vorgesehene Fläche für Garagen nicht ein. Der Garagenabbruch wird noch in vorgeschriebenen Form angezeigt werden. Der Stellplatz Nr. 6 (4,80 m Länge) hält die laut § 4 Abs. 1 Satz 1 GaStellV vorgeschriebene Stellplatzlänge von 5 m nicht ein.  

Das Gremium hielt die Anordnung der Parkplätze für nicht optimal und diskutierte über eine andere Anordnung der Parkplätze. Da die Stellplätze den Parkraum an der Schillerstraße blockieren, würde wahrscheinlich der Feldweg als Parkplatz genutzt werden. Dies wurde als unproblematisch angesehen. Eine Versetzung des geplanten Standorts für das Haus wurde für problematisch angesehen.

Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben sowie die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung sowie der für Garagen vorgesehenen Fläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht

Der Bauherr zog mit E-Mail vom 09.07.2021 den Bauantrag für das eingereichte Bauvorhaben zurück. 

Nun hat er einen neuen Bauantrag eingereicht. Aus den Planunterlagen geht die geänderte Stellplatzanordnung hervor. Die sieben nachgewiesenen Stellplätze werden mittels gemeinsamer Zufahrt auf dem Grundstück erreicht. Auf der einen Seite der Zufahrt sind vier Parkplätze und auf der anderen Seite drei. Fünf Parkplätze können direkt befahren werden. Die anderen beiden sollen als Reserveparkplätze, z. B. für Besucher, dienen. Die Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung sowie der für Garagen vorgesehenen Fläche sind weiterhin erforderlich. Des Weiteren wurde die Anbringung der Solaranlage auf dem Dach geändert. Dies bedarf aber keiner Befreiung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der Dachform, der Dachneigung sowie der für Garagen vorgesehenen Fläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Technikraum und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld, wurde in der Gemeinderatssitzung Nr. 16 vom 22.12.2015 unter TOP 2.1 der Vorbescheid behandelt. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat beschloss zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.  

Der vom Landratsamt Schweinfurt mittels Bescheid am 22.01.2016 erteile Vorbescheid wurde bereits zwei Mal verlängert, zuletzt bis zum 01.02.2022, da dieser eine 3-Jährige Gültigkeit hat (Art. 71 BayBO). 

Nun wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem o. g. Grundstück eingereicht. Im Gegensatz zum Vorbescheid, indem das Wohnhaus mit einem Walmdach geplant war, soll das Wohnhaus nun ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2° erhalten. Auf dem Dach soll außerdem eine Photovoltaikanlage installiert werden. Aus der Nord-Ost Ansicht geht hervor, dass das Wohnhaus ein Fenster weniger, als im Vorbescheid geplant, erhalten soll. Bis auf eine Nachbarunterschrift liegen alle Unterschriften vor.

Die eingereichten Planunterlagen werden erläutert und vorgestellt. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/25, An der Sulz 33, Gemarkung Heidenfeld - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/25, An der Sulz 33, Gemarkung Heidenfeld, wurde eine formlose Bauvoranfrage eingereicht. Das Bauvorhaben hält die vom Bebauungsplan „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, vorgeschriebene Geschossflächenzahl von 0,50 nicht ein. Diese beträgt 0,51. Somit sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.

Die Planunterlagen werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/25, An der Sulz 33, Gemarkung Heidenfeld, sowie die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Geschossflächenzahl in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

zum Seitenanfang

3.4. Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 8 vom 08.06.2021 unter TOP 2.1 wurde der Bauantrag für den Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein, behandelt. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Da das Vorhaben außerhalb der Baugrenze errichtet werden soll, ist eine Befreiung erforderlich. Des Weiteren sind aufgrund der geplanten Dachterrasse Befreiungen von der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen erforderlich. Die Nachbarunterschriften lagen unvollständig vor. 

Die fehlende Nachbarunterschrift wurde vom Gemeinderat als bedeutsam erachtet. Der Gemeinderat würde eine neue Richtung schaffen, wenn er zustimmt, dass die Wohnraumerweiterung außerhalb der Baugrenze errichtet werden darf. Des Weiteren wurde die Bauaufsichtsbehörde bereits wegen der unzulässigen Errichtung von Garagen mit Satteldächern eingeschalten.

Das Gremium beschloss, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben sowie die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nicht zu erteilt.

Der Bauherr hat nun eine formlose Bauvoranfrage für das geplante Vorhaben eingereicht. Aus den Planunterlagen geht hervor, dass die Wohnzimmererweiterung an einem anderen Standort realisiert werden soll. Diese soll in Angrenzung an den Versatz des Wohnhauses, in Richtung Straße, errichtet werden. Die Grundstücksgrenze sowie die Baugrenze verlaufen schräg. Dies führt dazu, dass die Baugrenze durch das Vorhaben nun nur noch in geringem Umfang überschritten wird. Aufgrund der nach wie vor geplanten Dachterrasse sind weiterhin Befreiungen von der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen erforderlich.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne den Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 2, Gemarkung Röthlein, sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.5. Umgestaltung einer ehemaligen Tennisanlage zu einem Bürgerpark auf dem Grundstück Fl. Nr. 125, zwischen den Straßen "Am Sportplatz" und "Sportplatzweg", Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Für die Umgestaltung einer ehemaligen Tennisanlage zu einem Bürgerpark auf dem Grundstück Fl. Nr. 125, das zwischen den Straßen „Am Sportplatz“ und „Sportplatzstraße“ der Gemarkung Röthlein liegt, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Anlagenteile bestehen aus Informationstafeln, vielen Baumgruppen, handelsüblichen Spielgeräten mit Zertifizierung, wie Seilbahn, Seilnetz-Klettergerüst, Schaukel, Wackel-Tieren und Bewegungsgeräten für Erwachsene. Des Weiteren wird es einen Weidenturm geben. Ebenfalls wird ein Fußgängersteg errichtet. Das Tennishaus wird im Zuge der Baumaßnahmen abgebrochen.

Bereits im Voraus wurde eine Bürgerbeteiligung hinsichtlich der geplanten Maßnahme durchgeführt.

Die Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug der Baugesetze; 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "MainCenter" der Gemeinde Grafenrheinfeld; Durchführung Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde darüber informiert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Grafenrheinfeld in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „MainCenter“ einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2021 sowie den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich textlicher Begründung in der Fassung vom 21.06.2021 gebilligt hat. Nun findet gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Die Gemeinde wird deshalb miteingebunden. Da die Sachlage bereits in einer vorangegangenen Gemeinderatsitzung erörtert worden ist, wurde hier auf eine erneute genaue Sachverhaltsdarstellung verzichtet.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die zuvor schon vorgebrachten Bedenken bezüglich der Abwanderung der eigenen gemeindlichen Kaufkraft nach Grafenrheinfeld erneut vorzubringen. Diese Abwanderung würde sich negativ auf mögliche neue Einkaufsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde Röthlein auswirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bürgerpark - Beschuss zur Anpassung der Kosten an den Leaderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Beim Beschluss wurden noch drei Fitnessgeräte in das Projekt integriert. Hierdurch hat sich der Betrag geringfügig auf 453.435 € (vorher 451.571€) geändert. Für die Antragstellung ist ein Beschluss über den exakten Betrag nötig. 

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein stimmt der Errichtung des „Bürgerparks / Mehrgenerationenplatz Röthlein“ in der vorgelegten Form zu und beschließt, einen LEADER-Förderantrag gemäß LEADER-Förderrichtlinie des STMELF zu stellen. Die Gesamtkosten liegen bei 453.435,00 €. Die erforderlichen Eigenmittel werden gem. vorgelegter Kostenermittlung als Anteilsfinanzierung seitens der Gemeinde getragen. Die Gemeinde Röthlein übernimmt die Projektträgerschaft und die Antragstellung. Die Finanzierung des Gesamtprojekts wird zugesichert. Der Betrieb und der Unterhalt während der Zweckbindungsphase von 12 Jahren werden sichergestellt; auftretende Kosten oder Defizite werden durch den Antragsteller getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Berichterstattung nach § 3 Abs. 7 Gaskonzessionsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH wurde am 19.10.2016 der aktuelle Konzessionsvertrag der Gemeinde Röthlein abgeschlossen. Dieser Vertrag trat zum 15.05.2018 in Kraft und läuft bis 15.05.2038 (20 Jahre). Gemäß § 3 Abs. 7 des Vertrages ist mindestens alle drei Jahre eine Berichterstattung vorgesehen. 

Der Bericht wird in Schriftform erstattet, da es im Gebiet der Gemeinde kaum Änderungen am Leitungsnetz gibt. Dieser ist in der Anlage enthalten.

Beschluss

Der Bericht der Gasversorgung Unterfranken GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Kostenbefreiung von Feuerwehreinsätzen nach Starkregenereignissen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 08.07.2021 sowie am 09.07.2021 waren die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde in allen drei Ortsteilen auf Grund des andauernden Starkregens im Einsatz. Für die technische Hilfeleistung sieht das Feuerwehrgesetz und die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einen Kostenersatz vor.

Der Vorsitzende teilt mir, dass es zu einem Feuerwehreinsatz in Röthlein, 4 in Heidenfeld und 15 in Hirschfeld gekommen ist. Des Weiteren wurde die Feuerwehr Röthlein zu einem Einsatz außerhalb des Gemeindegebietes gerufen. Die Gemeinde Grafenrheinfeld verzichtet auf Einsatzkostenerstattungen gegenüber der Gemeinde Röthlein hinsichtlich der Starkregeneinsätze.

Analog der früheren Unwettereinsätze der gemeindlichen Feuerwehren sollte hier ebenfalls auf einen Kostenersatz der betroffenen Bürger verzichtet werden.

Beschluss

Das Gremium beschließt von den Betroffenen der Unwettereinsätze für die Hilfe durch die Freiwilligen Feuerwehren am 08.07.2021 und dem 09.07.2021 keinen Kostenersatz zu verlangen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Luftfilter, Luftaustauschgeräte für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Die Verlautbarung des Ministerpräsidenten anlässlich des Impfgipfels am 28. Juni, die bereits eine Woche später durch Kabinettsbeschluss in die Tat umgesetzt worden ist besagt: In jedem bayerischen Klassenzimmer soll schon im September ein Luftreinigungsgerät vorhanden sein.

Die Kommunen sollen diese als Sachaufwandsträger umgehend beschaffen. Die Kommunen werden wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. 

Wenn die Luftreiniger einen wirklichen Beitrag zur Entspannung der Situation und zum Schutz der Gesundheit leisten würden, wäre dies alles leichter umzusetzen. Die Einschätzung des Umweltbundesamts hört sich jedenfalls anders an. Danach sind Luftreinigungsgeräte – so wörtlich auf dessen Internetseite nachzulesen – „in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Außerdem wälzen sie die Luft lediglich um, so dass sich CO2 und Feuchte mit der Zeit im Klassenraum anreichern können – das kann zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen führen und Schimmel begünstigen.“ Zitat Ende. 

Das Kultusministerium geht davon aus, dass die Klassenräume gelüftet werden müssen. Trotz Luftreinigungsgeräts und auch im Winter. 

Der Freistaat übernimmt nur 50% der Anschaffungskosten und stellt dafür 190 Mio. Euro zur Verfügung, bei geschätzt 60.000 Klassenräume und weitere 50.000 Räume in Kindertagesstätten. Die andere Hälfte zahlen die Kommunen. Für den Unterhalt der Geräte gibt es kein Geld. 
Die Konnexität greift nicht, da kein Zwang besteht. 

Die Beschaffung stellt uns Gemeinden vor die Fragen welche Geräte sind geeignet? Wie laut dürfen sie sein? Welche Filtermethode ist zulässig? Wo im Klassenzimmer sollen sie aufgestellt werden? Wer wartet die nicht Technik? 

Für die Gemeinde Röthlein ergeben Sich damit wie folgt folgende Optionen (8 Räume ca 55 m²)

  1. Ausstattung der Kassenzimmer mit Klimaanlagen mit Luftfilter
    Zusatznutzen: Kühlung/Heizung; 
    Kosten geschätzt 20.000 € plus Montage 
    Grenzen im Luftstrom

  2. Ausstattung der Klassenzimmer mit Dezentralen Belüftung über Fenster oder Oberlicht
Zusatznutzen: Sauerstoff austausch
Kosten: ab 9.000 + Montage, 
Grenze ca. 60 m³/h – Luftaustausch

  1. Ausstattung der Klassenzimmer mit Luftfilter
Kosten: ab 8.000 € keine Montage.

  1. Einbau eine Belüftungsanlage bei der Sanierung 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Ausstattung von 8 Räumen der Grundschule mit Luftfiltern. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Verträge bis zu 10.000 € zu schließen. Gleichzeitig wird der Betrag als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln für die Schulsanierung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Ausstattung von 8 Räumen der Grundschule mit dezentralen Lüftern mit Wärmetauscher. Die Installation erfolgt über Fenster, Oberlicht oder Nebenräume. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Verträge bis zu 30.000 € zu schließen. Gleichzeitig wird der Betrag als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln für die Schulsanierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, den Schulausschuss damit zu beauftragen die raumlufttechnischen Anlagen bereits jetzt zu planen und einen entsprechenden Fachplaner zu Hilfe zu nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

9. Bericht über die Begehungen im Rahmen des ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö informativ 9

Sachverhalt

Herr Böhringer stellt anhand einer PowerPoint Präsentation zunächst die Rahmenbedingungen des ISEKs vor. Im Anschluss daran geht er detaillierter auf die einzelnen Ortsteile und den Ergebnissen und Ideen aus den drei vorangegangenen Bürgerversammlungen ein. Die genauen Ausführungen sind in den Protokollen zu den Bürgerversammlungen zu finden. Abschließend gibt Herr Böhringer einen Ausblick über den weiteren Verlauf.

zum Seitenanfang

10. Behandlung Bürgerversammlungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Es wird auf die Protokolle der Bürgerversammlungen verwiesen, aus denen sich keine konkreten Erledigungsaufträge für den Gemeinderat ergeben.

zum Seitenanfang

11. Beschaffung eines Minibaggers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö 11

Sachverhalt

Ein Minibagger der Klasse 1,8 - 2,0 t mit Kabine und nicht mehr als 400 Betriebsstunden soll beschafft werden. Der Bauhofleiter wird den Bedarf in der Sitzung vorstellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird zur Beschaffung eines Minibaggers der Klasse 1,8 - 2,0 t mit Kabine ermächtigt. Die Summe wird auf 27.000 € begrenzt. Die überplanmäßige Ausgabe wird aus den erhöhten Einnahmen der Gewerbesteuer gedeckt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.07.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

Es sind keine Anfragen eingegangen. Weitere Informationen gibt es nicht.

Datenstand vom 26.08.2021 13:33 Uhr