Datum: 17.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:49 Uhr bis 22:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.07.2021
2 Baugesuche
2.1 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/57, Am Auwald 7a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein
2.2 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Umgestaltung Barthstraße / Ecke Hauptstraße - Vergabe der Tiefbauarbeiten
4 Friedhofswesen: Kostenbeteiligung bei der Verkleinerung bestehender Gräber
5 Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein; Übertrag von Grundstücksangelegenheiten aller Art bis zu einer Bagatellgrenze an den 1. Bürgermeister
6 Anträge von Gemeinderäten
6.1 Antrag Simon Stock auf Begrünungsverordnung für unbebaute Wohnflächen
7 Informationen und Anfragen
7.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.

Martina Braum bittet, folgende Änderungen im Protokoll vorzunehmen:

 -  TOP 8.1 Luftfilter, Luftaustauschgeräte für die Grundschule 

Diskussionsverlauf:
Diese haben jedoch das Problem, dass Sie vermutlich nicht die nötige Leistung aufbringen, damit die Klassenzimmer fachgerecht gereinigt werden oder weitere negative Aspekte aufweisen, wie die trotzdem dauerhaft durchzuführende Lüftung der Klassenzimmer auch in der kalten Jahreszeit.

    Das „dauerhaft“ soll herausgenommen werden. Dies bestätigt der Vorsitzende.

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt, den Schulausschuss damit zu beauftragen die raumlufttechnischen Anlagen bereits jetzt zu planen und einen entsprechenden Fachplaner zu Hilfe zu nehmen. 

Martina Braum ist der Meinung, dass der abschließende Beschluss nicht mit dem Beschlussvorschlag übereinstimmt. Dieser müsste wie folgt lauten:

Der Gemeinderat beschließt, den Schulausschuss zeitnah einzuberufen und zuständigkeitshalber mit der Entscheidung über die Beschaffung von Luftfilteranlagen oder Lüftungsanlagen zu beauftragen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass der ursprüngliche Beschluss nicht verändert wurde. Der Schriftführer hat bei der Erstellung des Protokolls auch die Tonaufzeichnung abgehört. Der 1. Bürgermeister schlägt die Ergänzung des Diskussionsverlaufs vor. Hinzugefügt wird die Äußerung, dass der Schulausschuss zeitnah einberufen werden soll. Von einem Ratsmitglied wird bestätigt, dass dies bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes vorgebracht wurde. Das Gremium ist mit der Protokolländerung einverstanden.        

Nachdem es keine weiteren Einwände gibt, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung von 27.07.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö informativ 2
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2.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/57, Am Auwald 7a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/57, Am Auwald 7a, Gemarkung Röthlein, die Errichtung einer Terrassenüberdachung zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze mit einem Pultdach, einer Dachneigung von ca.  5° - 12 ° sowie einem Glasdach errichtet werden. Somit sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich, da dieser eine Baugrenze, die Dachform Satteldach, die Dachneigung 46°-53° sowie die Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen vorschreibt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das folgende Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 408/10, Am Etzberg 12c, Gemarkung Röthlein

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3. Umgestaltung Barthstraße / Ecke Hauptstraße - Vergabe der Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt, die Einmündung der Barthstraße im Zuge eines Wohnhausabrisses umzugestalten. Die Barthstraße schließt an die Hauptstraße / Staatsstraße St 2277 an. Da eine Überquerungsinsel für Fußgänger errichtet werden soll, wird die Einmündung deshalb entsprechend vergrößert. Das Ingenieurbüro FMP hat dazu einen Plan ausgearbeitet. Die Kostenberechnung von fmp vom 26.06.2021 sieht eine Gesamtbausumme von 153.458,24 EUR inkl. MwSt. für die Umgestaltung der Barthstraße vor. 

Die Maßnahme war beschränkt ausgeschrieben, 15 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 27.07.2021 statt, 2 Angebote sind eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Fa. August Ullrich GmbH mit 185.565,45 EUR. Der Vergabevorschlag des Büros fmp sieht die Beauftragung der Fa. Ullrich für die Tiefbaumaßnahme vor. Der Baubeginn soll Ende August erfolgen. Die Bauzeit beträgt 2 Monate. 

Der Kostenanstieg wird als enorm angesehen. Deshalb kommt die Frage auf, ob trotz Ausschreibung auf die Beauftragung einer Firma verzichtet werden kann. Sofern das Angebot wirtschatschlich ist, würde sich die Gemeinde gegenüber dem entgangenen Gewinn der Firma Schadensersatzpflichtig machen. Das vorliegenden Angebot der Fa. Ullrich ist wirtschaftlich.  

Nun erfolgt zeitnah die Ausschreibung für Maler- und Verputzerarbeiten an der Fassade.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Fa. August Ullrich mit den Bauarbeiten zur Umgestaltung zur Einmündung „Barthstraße“ mit einer Bruttoauftragssumme von 185.565,45 EUR. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Friedhofswesen: Kostenbeteiligung bei der Verkleinerung bestehender Gräber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Im Friedhofskonzept für Röthlein ist vorgesehen, dass die Gräber im alten Teil des Friedhofs reihenweise verkleinert werden können. Dazu müssen die Einfassungen entfernt und Rasen angelegt werden. Als Abschluss zwischen bepflanzten Bereich und der Rasenfläche sind mit dem Rasenmäher überfahrbare Steine vorgesehen, wie bereits im Friedhof vorhanden.

Die Arbeiten werden durch den Bauhof ausgeführt, die Steine werden durch die Gemeinde beschafft und Kosten 368 € je Grabstelle. Die Grabnutzer, die sich eine Verkleinerung wünschen, müssten für die Materialkosten und die Kosten für die Arbeitszeit des Bauhofs sowie die Kosten der Rasenpflege aufkommen, da der Friedhof eine kostenrechnende Einrichtung ist.

Damit die Umgestaltung des Friedhofs gelingt, gewährt die Gemeinde einen Zuschuss. Dazu müssten die Nutzungsberechtigten eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Röthlein schließen. Die Grabnutzer müssten nach Vereinbarungsabschluss für die Kosten aufkommen. 

Die Verwaltung schlägt eine Pauschale von 400 Euro vor. 

Auf Nachfrage, wie sich die Kostenbeteiligung bei dem Erwerb neuer Gräber im neuen Teil des Friedhofs verhält, wird mitgeteilt, dass die Kosten bereits in die Friedhofsgebühren einkalkuliert sind.

Im Vorausblick auf die bevorstehende Änderung der Friedhofssatzung wird mitgeteilt, dass die bisher gesetzlich festgeschriebene Mindestruhefrist von 25 Jahre auf 20 Jahre reduziert wurde. Dadurch resultieren ggf. auch Grabauflösungen.

Alternativ könnten die Kosten auch anteilig mit 1/20 auf die Restlaufzeitjahre berechnet werden. Dies würde einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten. Harald Fuchsberger schlägt vor, dies so zu handhaben.

Martina Braum stellt den Antrag, über den Vorschlag von Harald Fuchsberger, dass die Kosten anteilig auf die Restlaufzeit berechnet und anteilig auf die neue Grablaufzeit aufgerechnet werden, abzustimmen. 

Die Grundsatzfrage lautet, mit wie viel Prozent die Kostendeckung des Friedhofs in Zukunft erfolgen soll. Bei den genannten 400 € wird mit rund 50 Prozent gerechnet. Je geringer der Betrag festgesetzt wird, umso mehr verringert sich auch die Kostendeckung. Dies wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Vielmehr wird empfohlen, dem überörtlichen Rechnungsprüfungsausschuss Sorge zu tragen und die Kosten nicht weiter zu senken.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, Vereinbarungen über die Verkleinerung der Grabflächen zu schließen. Es wird eine Pauschale von 400 € festgelegt, für alle, die sich jetzt bei der Sammelaktion beteiligen. Danach wird diese über die noch zu ändernde Gebührensatzung berechnet. Die Pauschale wird bei einer Grabverlängerung anteilig angerechnet (sobald die neue Gebührensatzung in Kraft ist). 

Aufgrund der erreichten Mehrheit des vorangegangenen Beschlusses entfällt die Beschlussfassung über den Antrag von Martina Braum.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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5. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein; Übertrag von Grundstücksangelegenheiten aller Art bis zu einer Bagatellgrenze an den 1. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö beratend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, dass die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein geändert und die Löschung von Rückauflassungsvormerkungen in den Geschäftsbereich des 1. Bürgermeisters übertragen werden soll. Eine Löschung kann vorgenommen werden, wenn ein Bauherr z.B. seiner Bauverpflichtung nachgekommen ist. Diese Fälle werden in nächster Zeit alleine durch die fortschreitende Bebauung im Baugebiet „An der Sulz“ gehäuft auftreten. 

Laut dem Notariat Dr. Dörnhofer ist in anderen Gemeinden eine solche Übertragung bereits erfolgt. Hierbei wurden dem 1. Bürgermeister „Grundstücksangelegenheiten aller Art“ bis zu einer gewissen Bagatellgrenze übertragen. Deshalb wird vorgeschlagen die Geschäftsordnung zu ergänzen und im § 13 Abs. 2 Nr.  2 den Buchstaben g) einzufügen:

„Grundstücksangelegenheiten aller Art (z.B. Veräußerung, Erwerb, Tausch, Vermessung, Eintragung und Löschung von Grundstücksbelastungen aller Art, etc.) bis zu einer Bagatellgrenze von XX €.“

Die Bagatellgrenze liegt laut Notariats-Information bei den meisten Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 EUR. Dies ist ein Orientierungswert. 

Martina Braum stellt den Antrag, nur Eintragungen und Löschungen von Grundstücksbelastungen aller Art in den Geschäftsbereich des 1. Bürgermeisters zu übertragen.

Des Weiteren stellt Andreas Hetterich den Antrag, dass die Bagatellgrenze auf 10.000 € festgelegt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, zuerst über den Antrag von Andreas Hetterich und anschließend über den Antrag von Martina Braum abzustimmen. Hiergegen werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

Beschluss: 1
Der Antrag von Andreas Hetterich wird zur Abstimmung gestellt:

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein wird im § 13 Abs. 2 Nr. 2 um den folgenden Buchstaben g) ergänzt:

„g) Grundstücksangelegenheiten aller Art (z. B. Veräußerung, Erwerb, Tausch, Vermessung, Eintragung und Löschung von Grundstücksbelastungen aller Art, etc.) bis zu einer Bagatellgrenze von 10.000 €.“


Aufgrund der erreichten Mehrheit des vorangegangenen Antrages entfällt die Beschlussfassung über den Antrag von Martina Braum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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6. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö 6
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6.1. Antrag Simon Stock auf Begrünungsverordnung für unbebaute Wohnflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Antrag vom Gemeinderatsmitglied Simon Stock:

Der Gemeinderat möge beschließen, eine Begrünungsverordnung für unbebaute Wohnflächen auf den Weg zu bringen.
Es soll eine Art Bebauungsplan für unbebaute Bauplätze erstellt werden, der der Natur die Möglichkeit gibt, der ihr entrissenen Flächen bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung, Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, was der mittragenden Allgemeinheit an Erschließungsgebühren, die Leerstände bewusst wahrnehmen und zur Verantwortung ziehen lässt.
Der Vorschlag zur konkreten Fassung lautet wie folgt: Der Eigentümer soll frei entscheiden können, oder in Abstimmung mit der Gemeinde, rechtsverbindlich dazu angehalten werden ... mind. 50 % der Fläche in Blühwiese zu verwandeln oder pro angefangene 70 m² einen Baum zu pflanzen.

Gruß Simon Stock


Das Gemeinderatsmitglied erläutert seinen Antrag in der Sitzung. 

Für jeden Satzungserlass ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich. Der Erlass der vorgeschlagenen Begrünungsverordnung könnte möglicherweise auf die Bayerische Bauordnung gestützt werden. Die Gemeinde wird sich von einem Anwalt diesbezüglich beraten lassen, sofern dem Antrag zugestimmt wird.

Einige Gemeinderäte äußern bedenken, da Blühwiesen ihren Erfahrungswerten nach viel Pflege benötigen. Des Weiteren wird die Pflanzung eines Baumes pro angefangenen 70 m² kritisiert. Übertrieben gesagt, würde so schon fast ein Acker entstehen. Die Setzung eines Baumes je 200 m² Grundstück wird als sinnvoll erachtet. 
Der Antragssteller erklärt, dass die Blumenwiese nur als möglicher Vorschlag dienen sollte.

Auf die Frage, wer die Ausführung der Verordnung überprüft und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen, wird mitgeteilt, dass dies durch die Gemeinde erfolgen muss. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden, dass in der Satzung festzulegen ist. Der Verwaltung würde viel Aufwand entstehen.

Zu Bedenken wird auch gegeben, dass durch den Erlass einer Begrünungsverordnung in das Privateigentum der Bürger eingegriffen werden würde.

Sollte dem Antrag zugestimmt werden, ist eine entsprechende Begrünungsverordnung von der Verwaltung auszuarbeiten.

Martina Braum stellt einen Antrag. Sie bittet die Gemeinde um Prüfung, welche rechtlich durchsetzbaren Möglichkeiten es für Begrünungen innerhalb der Gemeinde auf unbebauten Grundstücken gibt.

Beschluss

Beschluss 1
Das Gremium beschließt dem Antrag von Simon Stock zuzustimmen.


ja
2
nein
12
Abstimmungsergebnis:




Beschluss 2
Die Gemeinde soll prüfen, welche rechtlich durchsetzbaren Möglichkeiten es für Begrünungen innerhalb der Gemeinde auf unbebauten Grundstücken gibt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Rathausbesuche – Corona Regelungen
Harald Fuchsberger teilt mit, dass er von mehreren Bürgerinnen und Bürgern angesprochen wurde, ob das Rathaus ab 23.08.2021 nur noch von geimpften, genesenen oder getesteten Personen betreten werden darf. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass das Rathaus wie bisher auch unter Einhaltung der Maskenpflicht betreten werden darf.

Des Weiteren möchte er wissen, wie dies ab 11. Oktober 2021 gehandhabt wird. Der Vorsitzende kann hierzu keine Antwort geben, da die gesetzlichen Regelungen bislang noch nicht festgelegt worden sind.

Er bittet auch um Mitteilung, wie sich die Masken- und Testpflicht im neuen Schuljahr für Schulen und Kindergärten verhält. Herr Kröckel-Jung vom Ordnungsamt Schweinfurt wird ihm hierzu Auskunft geben können.

Marterle in Hirschfeld
Armin Götz fragt nach, wann die Aufstellung des Marterles in Hirschfeld erfolgen soll. Dieses wurde bereits fertiggestellt, wie der Vorsitzende mitteilt. Nun muss noch die Aufstellung durch den Steinmetz erfolgen.


Prüfungsergebnisse der Starkregenereignisse
Martina Braum erkundigt sich nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse der Starkregenereignisse in Bezug auf ihren Antrag, den sie in der Umwelt- und Klimaausschusssitzung gestellt hat.

Der 1. Bürgermeister teilt mit, dass dies im Laufen ist, jedoch der Straßenquerschnitt aktuell noch gemessen wird. Sobald diese Daten vorliegen, werden diese gemeinsam mit den Ergebnissen der Kanalbefahrung vom Büro fmp vorgestellt. Die Kanalbefahrung wurde vom Gemeinderat im Hinsicht auf die Eigenüberwachung der Kanäle beauftragt. Aktuell steht bereits fest, dass keine immensen Kanalerweiterungen erforderlich sind. Der verrohrte Bach in Hirschfeld wird noch befahren werden. Die angrenzenden Anwohner werden gefragt, ob deren Anschlüsse mitbefahren werden sollen, da die Vermutung besteht, dass viele der Anschlüsse nicht korrekt ausgeführt worden sind. Für die Anschlüsse an den Kanal sind die Bürger selbst zuständig. Teilweise verlaufen vier bis fünf Anschlüsse pro Grundstück an den Kanal. Normalerweise gibt es je Grundstück einen Kanalanschluss.
Halb Hirschfeld wurde ab der St.-Kilian-Straße aus, mit allen weiteren Straßen in Richtung Main, befahren. Anschließend stellt das Büro Köhl die Ergebnisse der Kanalbefahrung mit der Beurteilung vor, welche Maßnahmen durchzuführen sind.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Kanalisation für die Starkregenereignisse nicht ausgelegt ist.  

Veröffentlichung von Planunterlagen
Detlev Reusch stellt den Antrag, dass die Pläne des Gewässerentwicklungskonzeptes öffentlich zugänglich auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden. Des Weiteren soll ein Link zur Einsehung des Hochwassergebietes veröffentlicht werden. Dies soll dazu dienen, dass Bürger leichter an Informationen gelangen. Dies wird auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung aufgenommen.


Erstellung Gutachten über Starkregenereignis in Hirschfeld
Detlev Reusch fordert die zeitnahe Erstellung eines kleinen Gutachtens über die Starkregenereignisse für Hirschfeld, als Ergänzung zum bereits vorliegenden Gewässerentwicklungskonzept. Er verweist darauf, dass ein solches bereits für Röthlein erstellt wurde. So sollen die Schwachstellen des Bachs erkannt werden.   


Planungstag in der Grundschule 
Petra Jakob erkundigt sich, wann das Protokoll über den Planungstag in der Grundschule herausgegeben wird. Dieses wird mit der Einladung zur nächsten Schulausschusssitzung versendet.

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7.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 17.08.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 29.09.2021 10:16 Uhr