Datum: 31.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:04 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.08.2021
2 Baugesuche
2.1 Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1024, Außenbereich - Am Marbach, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Erweiterung einer Balkonanlage, Errichtung von überdachten Stellplätzen, Neubau eines Nebengebäudes mit Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 336, Schwebheimer Weg 5, Gemarkung Röthlein- Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Anbau einer Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Anträge von Gemeinderäten
3.1 Antrag Detlev Reusch auf Aufnahme GEK-Projekte für Röthlein und Hirschfeld in die Projektliste
3.2 Antrag Simon Stock auf Änderung zur Geschäftsordnung - Veränderung der Sitzungszeiten
4 Informationen und Anfragen
4.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.08.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö informativ 2
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2.1. Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1024, Außenbereich - Am Marbach, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1024, Außenbereich – Am Marbach, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Feldphotovoltaikanlage am Marbach“, Gt. Heidenfeld.

Der eingereichten Baubeschreibung ist folgendes zu entnehmen:
Der Bauherr plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 6,2 MWp Leistung auf einer Fläche von ca. 6 ha im landwirtschaftlich genutzten Außenraum östlich von Heidenfeld.
Konstruktiv wird die Photovoltaikanlage aus Stahl-Modultischen errichtet, auf denen aufgeständerte Solarmodule befestigt werden. Die Konstruktion besitzt eine max. Gesamthöhe von 3,50 m über Gelände. Diese Höhe setzt sich aus ca. 3,00 m für die Konstruktion und ca. 0,50 m für den Geländeausgleich zusammen. Die Modultische sind fest im Boden verankert. Die Gründung der Modulträger erfolgt über Rammfundamente, die einen minimalen Versiegelungsgrad des Bodens sicherstellen. Sie sind statisch so ausgelegt, dass maximale Wind- und Schneelasten jederzeit sicher eingehalten werden können. Die bauliche Anlage ist innerhalb der Grundstücksgrenzen geplant. 
Ferner ist innerhalb der Grundstücksgrenzen die Errichtung von eingeschossigen, notwendigen Betriebs- oder Trafogebäuden geplant. Die Höhe der Gebäude ist mit einer maximalen Traufhöhe von 3,50 m geplant, ab natürlicher Geländeoberkante. Die nötige Umspannung soll mit Wechselrichtern und Transformatoren innerhalb des Geltungsbereiches erfolgen, der Netzanschluss auf 20 KV Ebene kann am Umspannwerk Heidenfeld mittels Erdkabel realisiert werden. 

Der Bebauungsplan schreibt die GFZ 0,35 vor. Laut Planunterlagen beträgt diese 0,44. Somit ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.

Des Weiteren ergeben sich Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor allem aus naturschutzrechtlichen Anforderungen. Laut des Bauherrn bestanden zunächst Einwände der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Errichtung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Flächen innerhalb des Bebauungsplanes. Diese Einwände ergaben sich aus der Tatsache, dass sich die Hälfte der Baufläche auf dem Flurstück 1024 mittlerweile im SPA-Gebiet zum Schutz der Population des Ortolans befindet. Aufgrund dessen hat der Vorhabenträger ein naturschutzrechtliches Gutachten erstellen lassen.

Weiterhin hat der Vorhabenträger, zum Schutz der Ortolanpopulation und zur weiteren Entsprechung der Natura2000-Anforderungen geplant, einen Abstand von 100m im Radius zwischen baulicher Anlage und dem Waldrand einzuhalten. Hieraus ergibt sich eine geringere nutzbare Nettobaufläche für die Photovoltaik-Freiflächenanlage, als ursprünglich im vorhabenbezogenen B-Plan ausgewiesen.

Der Bauherr teilt in seinem Schreiben mit, dass gemäß von Seiten der unteren- und höheren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Naturschutzes mit der vorgelegten Planung Einverständnis besteht.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der GFZ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Erweiterung einer Balkonanlage, Errichtung von überdachten Stellplätzen, Neubau eines Nebengebäudes mit Freisitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 336, Schwebheimer Weg 5, Gemarkung Röthlein- Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Erweiterung einer Balkonanlage, Errichtung von überdachten Stellplätzen sowie Neubau eines Nebengebäudes mit Freisitz wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. mehrstöckige Wohnhäuser mit Balkonen, Garagen, Carports sowie Nebengebäude, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 

Die beiden Stellplatzüberdachungen sollen mit 0,25 m Abstand zur öffentlicher Verkehrsfläche errichtet werden. Gemäß § 2 Abs. 1 GaStellV müssen zwischen Garagen/Carports und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Anbau einer Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Bauherr hat für das Vorhaben bereits einen Bauantrag eingereicht, der in der Gemeinderatssitzung Nr. 8 vom 08.06.2021 unter TOP 2.1 behandelt wurde. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt, werden nicht eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben sowie die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung wurden nicht erteilt.

Daraufhin hat der Bauherr eine formlose Bauvoranfrage für das Vorhaben eingereicht, die in der Gemeinderatssitzung Nr. 11 vom 27.07.2021 unter TOP 3.4 behandelt wurde. Der Anbau der Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse soll laut Planunterlagen an einem anderen Standort realisiert werden. Dadurch wird die Baugrenze nur noch geringfügig überschritten. Nach wie vor ist die Erteilung von Befreiungen hinsichtlich des Daches notwendig. Nach Aussprache beschloss das Gremium, bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne den Anbau einer Wohnzimmererweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 2, Gemarkung Röthlein, sowie die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung in Aussicht zu stellen.

Nun hat der Bauherr für den Anbau einer Wohnraumerweiterung mit Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/37, Am Auwald 72, Gemarkung Röthlein, einen Bauantrag eingereicht. Es bedarf Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen. Die Nachbarunterschriften liegen unvollständig vor. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö informativ 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das folgende Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/21, An der Sulz 14, Gemarkung Heidenfeld

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3. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö 3
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3.1. Antrag Detlev Reusch auf Aufnahme GEK-Projekte für Röthlein und Hirschfeld in die Projektliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Auf die von Antragsteller bereits verteilten Unterlagen wird verwiesen (PDF im Anhang).

Antrag 1
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahme des GEK Röthlein in die Projektliste mit sofortiger Wiederaufnahme der Planungen insbesondere

1. Ausarbeitung der Anträge für Fördermittel
2. Vorbereitungen der Unterlagen für eine Vergabe
3. Einleitung Genehmigungsverfahren beim WWA

Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauhofs zu hören und einzubeziehen Die Ausführung der Arbeiten sollte dann schnellst möglich im Jahr 2022 erfolgen. Budget: Es kann oder sollte von 1 Mio Euro verteilt auf 2 Jahre ausgegangen werden Aktuell liegen mir keine Kostenschätzungen vor, aber wenn man von einem Aufwand von ca. 1 Mio Euro ausgeht und einer Förderquote von bis zu 90% dann sind die verbleibenden Kosten für die Gemeinde wirtschaftlich erträglich. Für unsere Lebensadern sollten uns auf 2 Jahre ca.1- 2 HTSD Euro wert sein (kostet so viel wie ein Stück Straße).

Antrag 2
Der Gemeinderat beschließt, zur Dokumentation der Wasserqualität die Installation von Messstellen. Sollten die Messstellen nicht vom WWA erfolgen, soll die Gemeinde auf eigene Kosten Messstellen errichten. Die Messergebnisse sind dann der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich zugänglich zu machen

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für Messgeräte einzuholen. 


Antrag 3
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahme des GEK HIRSCHFELD in die Projektliste mit sofortiger Wiederaufnahme der Planungen insbesondere

1. Ausarbeitung der Anträge für Fördermittel
2. Vorbereitungen der Unterlagen für eine Vergabe
3. Einleitung Genehmigungsverfahren beim WWA

Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter des Bauhofs zu hören und einzubeziehen Die Ausführung der Arbeiten sollte dann schnellst möglich im Jahr 2022 erfolgen. Budget: Es kann oder sollte von 0,4 Mio Euro verteilt auf 2 Jahre ausgegangen werden Aktuell liegen mir keine Kostenschätzungen vor aber wenn man von einem Aufwand von ca. 0,4 Mio Euro ausgeht und einer Förderquote von bis zu 90% dann sind die verbleibenden Kosten für die Gemeinde wirtschaftlich erträglich.

Der Antragsteller stellt sein Anliegen vor und bittet hierzu Beschlüsse zu fassen. Nach einer Pressemitteilung sind die Mittel für die Zuschüsse vom WWA erhöht worden. Nach seinen Ausführungen soll jetzt etwas unternommen werden und nicht auf die Genehmigung des Antrags gewartet werden. 

Der Vorsitzende führt aus, dass der Antrag für das GEK Röthlein schon dem WWA vorliegt und bislang keine Mittel frei gegeben wurden.  Detlev Reusch verweist auf andere Gemeinden, die hierfür bereits Zuschüsse erhalten haben sollen.  
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag einen Planer zu beauftragen um eine Prioritätenliste zu erstellen.  Der Vorsitzende möchte erst die bereits in Röthlein angestoßenen Projekte weiter verfolgt sehen.  Auf Nachfrage erläutert dieser, dass bei neuen Richtlinien die bereits beantragten Fördermittel nicht nochmals neu angefordert werden, sondern das Amt von sich aus tätig wird.  Es wird nachgefragt, wie der Sachstand des gestellten Antrages ist. Der Vorsitzende führt aus, dass vor drei Wochen nachgefragt wurde.  
Es wird festgestellt, dass es Aktivitäten gibt und der Gemeinde nicht vorgeworfen werden kann, dass nichts in dieser Hinsicht macht.  Der Antragsteller wird gebeten seine Verbindungen zu nutzen und mal nachzufragen woran der Stillstand liegt. 
Der Antragsteller moniert, dass in der Projektliste der Gemeinde Röthlein keine Gelder vorgesehen sind. Er möchte, dass der Bachlauf am Sportplatz in Röthlein in diese Liste wieder aufgenommen wird.  Ein Gremiumsmitglied verweist auf die Vorstellung des GEK durch Frau Glanz auf deren Ausführungen sich der jetzige Antrag bezieht.  Der Vorsitzende bestätigt die Begutachtung von Frau Glanz worauf hin dann die zwei Maßnahmen vorgeschlagen wurden.  Die Frage nach den Kosten kann spontan nicht beantwortet werden. Der Vorsitzende sieht die Möglichkeit Ausführungs- und Genehmigungsplanungen von Frau Glanz erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür werden gefördert, wenn der Zuschuß bewilligt würde.

Es wird angeregt in der Projektliste Mittel vorzusehen. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu bereits Beschlüsse gefasst wurden und die Mittel für Heidenfeld im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Der Vorsitzende schlägt zwei Möglichkeiten vor. Es können weitere Abschnitte herausgesucht werden und weitere Planungen gemacht werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin ohne Fremdförderung selbständig tätig zu werden.   Ein Gremiumsmitglied ist gegen weitere Planungen ohne Fördermittel.

Der Vorsitzende möchte im nächsten Haushaltsjahr und in die weiteren HHJahre Planungsmittel in den HHPlan mit aufnehmen. Die Anträge sollten in der Sitzung vom 05. Oktober aufgenommen und beschlossen werden. 

Es wird befürwortet an Frau Glanz einen Auftrag für die weitere Vorgehensweise zu erteilen.   Hierzu wird eingehend diskutiert und Vorschläge für mögliche Beschlüsse gemacht.  Der Antragsteller möchte zwei Projekte in die Projektliste mit aufgenommen sehen und in der Sitzung im Oktober darüber beschließen lassen. Nach Ansicht des Vorsitzenden stehen die Projekte schon in der Liste und scheitern im Moment daran, dass keine Zuschüsse fließen. 
Der Antragsteller schlägt vor die Planungen anzustoßen und auf die Fördermittel zu warten. Außerdem möchte er Geld für die Maßnahmen in den Haushaltsplan gestellt haben. Nach der Meinung eines Gremiumsmitglieds soll nochmals auf das WWA zugegangen werden   
Der Vorsitzend führt aus, dass in der Liste vom WWA beide Anträge der Gemeinde Röthlein priorisiert sind.  Des Weiteren stehen im Haushalt allgemeine Planungsmittel zur Verfügung um evtl. weiter Planungen in diese Richtung zu ermöglichen. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde keine eigenmächtigen Eingriffe vornehmen kann und darf. 

Ein Gremiumsmitglied gibt zu überlegen, ob den Anträgen in dieser Form zugestimmt werden kann. Falls keine Förderung fließt ist zu überlegen, was die Gemeinde dann machen kann oder will.  Hierfür sollen dann aber für die Zukunft Mittel in den Haushalt eingestellt werden. 
Es wird vorgeschlagen falls im nächsten Jahr keine Förderung geflossen ist selbst Geld in die Hand zu nehmen und selbst tätig zu werden.  Es wird festgestellt, dass im HHJ 2021 120.000 € eingestellt sind. 

zu Antrag 2:
Detlev Reusch führt aus, dass die gemessenen Werte am Unkenbach schlecht sind. Die aktuellen Werte sind noch viel schlechter. Es gibt nur eine chemische Messstelle und die Messstellen sind nicht in Ordnung. Es soll überlegt werden, ob die Gemeinde so eine Messstelle selbst einrichtet um ein Abbild des Zustandes von Gewässern zu haben. Die Höhe der Kosten hierfür kann nicht angegeben werden. Die Werte können anhand von Listen überwacht werden. Als Standort wird der Unkenbach vorgeschlagen. Eine Rücksprache mit WWA , welche Geräte dort eingesetzt werden, wird als sinnvoll erachtet. Die Frage wird gestellt, was passiert, wenn die Gemeinde eine Messstelle betreibt und erhöhte Werte feststellt.

Frau Braum stellt den Antrag die Verwaltung zu beauftragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt und im Wasserwirtschaftsamt nachzufragen, ob die Messstellen ab und zu überprüft werden können. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Anträge zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt die Fortschreibung des GEK 2014 vorzubereiten und die Planungskosten für Bachlauf Röthlein zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für Messgeräte einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt und im WWA nachzufragen, ob die Messstellen ab und zu überprüft werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Antrag Simon Stock auf Änderung zur Geschäftsordnung - Veränderung der Sitzungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Antrag vom Gemeinderatsmitglied Simon Stock:

Ich beantrage folgendes zur Geschäftsordnung soweit ich das richtig sehe.

Der Gemeinderat möge beschließen, dass Ausschusssitzung auch zu einem anderen angemessenen Zeitpunkt (evtl Vorschläge, Rahmenbedingungen) außer 19 Uhr einberufen werden können.

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Sitzungen nach der GO generell um 19.00 Uhr stattfinden. Wenn ein Sachgrund vorliegt, kann der Bürgermeister jede andere Uhrzeit festgelegen.
Der Bauausschuss hat festgelegt, dass er grundsätzlich um 18.00 Uhr geladen werden möchte.  Ein früherer Vorschlag generell alle Sitzungen früher beginnen zu lassen wurde damals abgelehnt.

Bei der anschließenden Diskussion wurde in Frage gestellt, ob dann nicht auch der Gemeinderat früher tagen soll.  Es wurde vorgeschlagen, die GO so zu gestalten, dass die Ausschussmitglieder jederzeit die Zeiten ändern können. 

Da der Antrag nicht konkret gestellt ist, kann so nicht darüber beschlossen werden. Der Antrag muss noch von der Verwaltung ausgearbeitet werden. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung der Gemeindeordnung vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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4. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 17.08.2021, TOP 7 – Informationen und Anfragen hat Detlev Reusch den Antrag gestellt, dass die Pläne des Gewässerentwicklungskonzeptes öffentlich zugänglich auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden. Des Weiteren soll ein Link zur Einsehung des Hochwassergebietes veröffentlicht werden. Dies soll dazu dienen, dass Bürger leichter an Informationen gelangen. Nachdem vom Büro Baur die Freigabe kam, wurde das GEK auf die gdl. Homepage gestellt


Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Schulausschuss beschlossen hat Luftfilter für die Klassenzimmer anzuschaffen und raumlufttechnische Anlagen durch ein Fachplanungsbüro planen zu lassen. Außerdem ist heute ein Bürgerantrag eingegangen, bei dem es um die Hochwassermaßnahmen in Hirschfeld geht. Dieser kommt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.

Martina Braum fragt auf Rückfrage von Bürgern nach, wie diese sich für den Lenkungsausschuss bewerben können. Sie fragt nach ob Name, Alter und welchen Beruf derjenige hat, genügt. Der Vorsitzende erklärt, dass die Angaben dazu dienen, dass die Verwaltung sich unter der Person etwas vorstellen kann. Bei Nachfragen soll eine Email an die Gemeinde geschickt werden. 
Außerdem möchte Martina Braum wissen, wie der Stand ist bei der Förderung Sondermittel für Sportstätten. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Röthlein nicht berücksichtigt wurde.

Der Vorsitzende informiert, dass für die MZH ein Angebot gemacht wurde um den Boden abzuschleifen. Es würde neue Farbe aufgetragen und versiegelt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich ungefähr auf die Hälfte der Kosten für einen neuen Boden. Außerdem wurde die Bestuhlung und die Tische ausgeschrieben. 

Weiterhin wurde mit den Sportvereinen vereinbart, dass diese den Mehrzweckraum (aktuell) für Gymnastik nutzen dürfen, da die Kapazität der Halle nicht ausreicht. Die Nachfrage nach dem barrierefreien Zugang wird dahingehend beantwortet, dass das in die Städtebauförderung mit aufgenommen wurde. Der Umbau soll sowieso erst nach der Nutzung des Kindergarten Heidenfeld in Angriff genommen werde.  

Petra Jakob wurde von Bürgern wegen der Streuobstwiesen angesprochen. Durch die Veröffentlichung im Amtsboten sind sehr viel Leute dort unterwegs. Das Problem ist aber, dass die Bäume zu groß sind und die Leute nicht an das Obst kommen. Es kommt der Vorschlag eine Leiter und Apfelpflücker bereit zu stellen, damit das Obst geerntet werden kann. Der Bürgermeister erklärt, dass eine Leiter nicht bereitgestellt werden kann, da hier die Unfallgefahr zu hoch ist. Apfelpflücker könnten angeschafft werden. 

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4.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 28.09.2021 13:40 Uhr