Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:57 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.
Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 26.08.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 26.08.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.
Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 26.08.2021 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der öffentliche Bauausschusssitzung vom 07.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 07.09.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.
Petra Jakob weist auf einen Fehler im Protokoll hin. Dort muss bei dem Satz hinsichtlich der Mülleimer das Wort Friedhof durch Spielplätze ersetzt werden.
Nachdem keine weiteren Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 07.09.2021 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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informativ
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Errichtung eines Pavillons auf dem Grundstück Fl. Nr. 672/7, Rheinfeldstraße 21, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - I. Abschnitt", Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – I. Abschnitt“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 672/7, Rheinfeldstraße 21, Gemarkung Röthlein, die Errichtung eines Pavillons zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach, das aus Well-Pvc besteht, errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt für Nebengebäude die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 46° - 53° vor. Die Dacheindeckung muss mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen erfolgen. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.2. Errichtung einer Einfriedung und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Im Ölgarten", Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, ein Geräteschuppen und eine Einfriedung errichtet werden. Die beiden Vorhaben halten die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein, deshalb sind entsprechende Befreiungen notwendig.
Die geplante Einfriedung mit einer Höhe von 1,90 m entspricht nicht dem Bebauungsplan, der an seitlichen und rückwertigen Grundstücksgrenzen eine maximale Höhe von 1,00 m vorsieht. An Garagenvorflächen sind Einfriedungen unzulässig.
Der geplante Geräteschuppen wird außerhalb der Baugrenze errichtet und nicht in direkter Verbindung mit der Garage. Des Weiteren hat dieser eine Dachneigung von 5°. Der Bebauungsplan schreibt für Flachdächer eine max. Dachneigung von 4° vor. Deshalb sind hier Befreiungen notwendig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Dies sind für die geplante Einfriedung die Höhe von 1,90 m und die Unzulässigkeit von Einfriedungen an Garagenvorflächen. Für den Gerätschuppen betrifft dies die Abweichung von der Baugrenze, der Unzulässigkeit von Nebengebäuden sowie der Dachneigung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Carport und PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/25, Am Auwald 48, Gemarkung Röthlein, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Carport und PV-Anlage zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans nicht ein und der Bauherr hat folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt:
- Geschoßhöhe max. 2,80 m, geplant sind 2,99 m
- Dachneigung Gebäude 46-53 Grad, Garage 46-52 Grad, geplant sind jeweils 42 Grad
- Kniestock 50 cm, geplant sind 75 cm
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen von der Geschoßhöhe, Dachneigung und Kniestock nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.4. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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informativ
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4.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die folgenden Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/29, An der Sulz 10, Gemarkung Heidenfeld
- Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/15, An der Tränke 20, Gemarkung Röthlein
- Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/15, An der Tränke 20a, Gemarkung Röthlein
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/4, Unterer Friedhofsweg 50, Gemarkung Heidenfeld
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5. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 31.08.2021 wegen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 31.08.2021 wurde durch Gemeindebürger ein Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung eingereicht mit folgendem Wortlaut:
„Nach Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beantragen die Bürger von Hirschfeld einen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse. Das Ziel muss sein, dass der Gewässer- und Bevölkerungsschutz für zukünftige Starkregenereignisse so optimal auszurichten ist, dass Haus, Grund und Bürger vor Schäden geschützt werden.“
Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags hat nach Art. 18b Abs. 4 GO der Gemeinderat zu entscheiden. Zulässig ist ein Bürgerantrag, wenn mindestens 1 % der Gemeindebürger den Antrag unterschrieben haben. Dieses Quorum wurde erreicht.
Zur weiteren Vorgehensweise:
Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt wurde, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten den Bürgerantrag zu behandeln (Art. 18b Abs. 5 GO).
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erklärt den am 31.08.2021 eingereichten Bürgerantrag mit dem Wortlaut
„Nach Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beantragen die Bürger von Hirschfeld einen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse. Das Ziel muss sein, dass der Gewässer- und Bevölkerungsschutz für zukünftige Starkregenereignisse so optimal auszurichten ist, dass Haus, Grund und Bürger vor Schäden geschützt werden.“
nach Art. 18b Abs. 4 GO für zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Feuerwehrwesen;
Einsatz eines zweiten stellvertretenden Kommandanten in den Wehren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Kommandanten der Feuerwehren der Großgemeinde haben aktuell jeweils einen Stellvertreter. In einer Dienstbesprechung mit den Feuerwehrkommandanten von Röthlein und Heidenfeld und der Kreisbrandinspektion wegen den derzeitigen Problemen bei der Besetzung der Kommandentestelle in Heidenfeld wurde die Empfehlung ausgesprochen, zwei Stellvertreterposten pro Kommandant zu schaffen.
Nach Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kann die Gemeinde im Ausnahmefall zwei Stellvertreter für den Kommandanten festlegen.
Die mtl. Entschädigung der Kommandanten /Stellvertreter liegt aktuell bei
Röthlein: 176,00 EUR (Kommandant), 88,00 EUR (Stellvertreter)
Heidenfeld: 98,40 EUR (Kommandant), 49,20 EUR (Stellvertreter)
Hirschfeld: 65,60 EUR (Kommandant), 32,80 EUR (Stellvertreter)
Der anwesende Feuerwehrkommandant Harald Marschall erläutert hierzu, dass die Aufgaben immer umfangreicher werden. Dazu wächst die Bürokratie, was dazu führt das immer weniger Freizeit bleibt. Er ist auch für einen zweiten Stellvertreter um die Aufgaben zu verteilen. Heidenfeld und Hirschfeld würden das ebenfalls befürworten. Die Stellvertreter werden nur gering entlohnt, sodass sich die Kosten für die Gemeinde in Grenzen halten.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zwei Stellvertreter für den Kommandanten festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" an Albrecht Hofmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Albrecht Hofmann war von 2008 bis 2020 der 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein. In seine Amtszeit fielen unter anderem der Neubau der Kinderkrippe Röthlein sowie Planung für den Kindergarten Heidenfeld, Ausweisung von Industriegebieten und Wohnbaugebieten in Röthlein und Heidenfeld, Errichtung einer Kanuanlegestelle in Hirschfeld, Neugestaltung der Dorfplätze in Heidenfeld, Ansiedelung eines Einkaufsmarktes mit Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes in Röthlein, energetische Sanierung Rathaus und Bibliothek in Röthlein, Sanierung des Gemeindebauhofs und der Turnhalle in Röthlein und der Mehrzweckhalle in Heidenfeld, Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Röthlein, Neugestaltung der drei gemeindlichen Friedhöfe, Neubau des Sportgeländes im Gt. Hirschfeld.
Nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) besteht die Möglichkeit, früheren kommunalen Wahlbeamten die ihrem früheren Amt entsprechende Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister zu verleihen. Martina Braum erläutert ihren Standpunkt, dass Herr Hofmann keinen Fußabdruck hinterlassen hat und sie deswegen nicht zustimmen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) dem früheren 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein, Herrn Albrecht Hofmann, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
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8. Ausschreibung externer Datenschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Der Datenschutz der Gemeinde Röthlein soll extern vergeben werden, da der Zeitaufwand hierfür erheblich ist.
Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass die Gemeinde Grafenrheinfeld den Datenschutz bereits extern vergeben hat. Es werden Markterkundungen hierfür vorgenommen und verschieden Kommunen befragt. Die Gemeinde Sennfeld erarbeitet die Ausschreibungsunterlagen.
Ein Gremiumsmitglied wollte wissen welche Firmen kontaktiert werden. Der Vorsitzende erläutert, dass IT-Firmen angesprochen werden, die nur im bayerischen Raum und nur für Kommunen im Einsatz sind. Die Frage eines Gremiumsmitglieds nach den Aufgaben wurden erläutert. Der Aufwand, den der Datenschutz erfordert, wird von einem Mitglied des Gemeinderates gesehen und
die Vergabe wird befürwortet.
Beschluss
Das Gremium beschließt den Datenschutz für die Gemeinde Röthlein extern auszuschreiben. Es werden mit Kosten von ca. 4000 € – 5000 € /p.a. gerechnet zuzüglich einmaliger Kosten in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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9. Ausschreibung externer Informationssicherheitsbeauftragter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt analog der Ausschreibung eines Datenschutzbeauftragten einen externen Informationssicherheitsbeauftragten auszuschreiben.
Der Vertrag des derzeit mit den Mainbogen-Gemeinden zusammen beschäftigten Informationssicherheitsbeauftragten läuft im nächsten Jahr aus.
Die Mainbogen-Gemeinden beabsichtigen nicht diesen Vertrag zu verlängern und die Ausschreibung zu forcieren.
Beschluss
Das Gremium beschließt den Informationssicherheitsbeauftragten für die Gemeinde Röthlein extern auszuschreiben. Es werden mit Kosten von ca. 4000 € – 5000 € /p.a. gerechnet zuzüglich einmaliger Kosten in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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10. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein;
Veränderung der Sitzungszeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, dass die Verwaltung eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein vorbereiten soll. Konkret geht es um die Änderung der in der Geschäftsordnung festgelegten Sitzungszeiten.
Aktuell sieht § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats folgendes vor:
„(2) 1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen in der Regel um 19:00 Uhr. 2Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. 3In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.“
Diskutiert wurde die Ausschusssitzungen um 18 Uhr beginnen zu lassen (siehe Alternative 1).
Weiter wurde diskutiert die Ausschusssitzungen und die Gemeinderatssitzungen um 18 Uhr beginnen zu lassen (siehe Alternative 2).
Beschluss 1
Der Gemeinderat Röthlein beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein:
„(2) 1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen in der Regel um 19:00 Uhr, Ausschusssitzungen um 18:00 Uhr. 2Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. 3In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Gemeinderat Röthlein beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Röthlein:
„(2) 1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen in der Regel um 18:00 Uhr. 2Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. 3In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
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11. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Gemeinderat Fuchsberger gibt die Anfrage eines Bürgers weiter, ob die Geschwindigkeitsmessgeräte in Röthlein Ausfahrt Richtung Heidenfeld eingesetzt werden könnten. Hierzu wird erläutert, dass dort öfters das Gerät steht.
Weiterhin werden die Toiletten in Hirschfeld angesprochen. Diese sind verschmutzt und werden nicht ausreichend gereinigt und mit Toilettenpapier u.s.w. bestückt. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass die Toiletten zweimal die Woche gereinigt werden, aber durch Vandalismus ständig verschmutzt sind. Des Weiteren wurde nachgefragt, wieso die Herrentoiletten nicht geöffnet sind. Dazu erläutert der Vorsitzende, dass die Toilettenanlage zu groß ist um beide Bereiche zu öffnen. Beide Anlagen werden nur bei Sportveranstaltungen benötigt, wobei diese dann vom Sportverein zu reinigen sind. Eine Änderung ist hier auch nicht geplant.
Harald Fuchsberger stellt die Frage, ob die Gemeinde Räumlichkeiten für Schulkinder bereitstellen kann, die privat unterrichtet werden sollen. Martina Braum fragt nach ob diese von der Schulpflicht befreit sind. Dies kann nicht geklärt werden. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass dazu eine Anfrage an das Rathaus kommen muss. Die Eltern sollen sich an den Bürgermeister direkt wenden.
Die Frage vom Gemeinderat Simon Stock, ob es noch die Grundstückspflegepflicht aus dem Jahr 2007 gibt wurde vom Geschäftsleiter verneint. Frau Schneider will wissen, ob dazu der Winterdienst zählt. Dies wird ebenfalls verneint
Bernd Wehner möchte wissen wie viele Wohnmobilstellplätze in Röthlein vorhanden sind, da es im Internet unterschiedliche Angaben dazu gibt. Dazu wird erläutert, dass drei Stellplätze vorhanden sind. Allerdings ist kein WLAN vorhanden. Die Mainbogen-Gemeinden sollen angesprochen werden, dass die Veröffentlichungen angepasst werden.
Simon Stock fragt nach dem Stand der Anschaffung von Defibrillatoren. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass drei Standorte vorhanden sind und kein weiterer Bedarf besteht. Zwei Geräte sind bestellt und werden noch geliefert. Sobald diese vor Ort sind, wird ein Termin mit der Presse vereinbart.
Armin Götz hätte gerne den Sandfallschutz auf den Spielplätzen besser gepflegt. Diese werden nach Aussage des Vorsitzenden einmal im Jahr bearbeitet und der Sand ausgetauscht. Dies soll jetzt nach der Sanierung des Friedhofes nochmals vorgenommen werden.
Martina Schneider fragt nach der Pflege der Gräben. Nach Aussage des Bürgermeisters werden die Gräben einmal jährlich halbseitig im Wechsel gepflegt. Bei einer Begutachtung durch die untere Naturschutzbehörde wurde diese erst vor kurzem als vorbildlich bezeichnet.
Datenstand vom 18.11.2021 09:09 Uhr