Datum: 05.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:59 Uhr bis 22:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021
2 Baugesuche
2.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/2, Elmußweg 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 974/7, Eichenweg 5, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Vorstellung Machbarstudie "Wohnen am Tännle"
4 Vorstellung und Diskussion über die Projektplanungsliste 2022 ff.
5 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2022 an die Regierung von Unterfranken
6 Informationen und Anfragen
6.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö informativ 2
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2.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/2, Elmußweg 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/2, Elmußweg 8, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Elmuß – I. Abschnitt“, Gt. Röthlein.

Auf die formlose Bauvoranfrage, die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 7 am 27.04.2021 unter TOP 2.2 behandelt wurde, wird Bezug genommen. So wurde das gemeindliche Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Errichtung des Wohnhauses mit einer Dachneigung von 45°, der Errichtung der zwingend vorgeschriebenen Winkelanbaute und der Errichtung eines Carports anstelle einer Garage bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne und der vollständigen Nachbarunterschriften in Aussicht gestellt.

Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, hält die Luftwärmepumpe die Baulinie nicht ein. Das Zweifamilienhaus wird jedoch auf der Baulinie errichtet. Das Wohnhaus soll mit einer Dachneigung von 45 ° errichtet werden (B-Plan: Satteldach, 46-53 °). Des Weiteren beträgt der traufseitige Dachvorsprung 0.83 m (B-Plan: max. 0,50 m). Die vom Bebauungsplan zwingend vorgeschriebene Winkelanbaute wird nicht errichtet. Anstelle der Garage werden zwei Stellplätze errichtet. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie durch die Luftwärmepumpe, der Dachneigung, des traufseitigen Dachüberstandes, der Errichtung einer Winkelanbaute sowie der Errichtung von zwei Stellplätzen anstelle einer Garage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 974/7, Eichenweg 5, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 974/7, Eichenweg 5, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von ca. 5° errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 35° +/- 3° sowie für Wohngebäude die Dacheindeckung mit rotbraunen oder engobiertem Eindeckungsmaterial vor. Somit sind Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind aktuell unvollständig. Die fehlende Unterschrift wird laut Bauherrn noch nachgereicht.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö informativ 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das folgende Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/26, An der Sulz 34, Gemarkung Heidenfeld

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3. Vorstellung Machbarstudie "Wohnen am Tännle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Franke vom Architekturbüro fmp sowie Herrn Rückert von der Firma Riedel Bau. Beide stellen sich zu Beginn kurz vor. Anschließend erfolgt die Vorstellung der Machbarkeitsstudie. Die entsprechende Präsentation im RIS abrufbar. 

Auf den beiden zusammenliegenden Grundstücke Fl. Nr. 3/1, Hauptstraße 3 sowie Fl. Nr. 236, Friedhofstraße 1, der Gemarkung Röthlein soll im Zuge der Nachverdichtung die Baulücke geschlossen und die vorliegende städtebauliche Störung beseitigt werden. 

Auf der rund 2.600 m² großen Fläche könnten bis zu zwei Mehrparteienhäuser entstehen. Aktuell ist nur die Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 3/1, Gemarkung Röthlein, angedacht. Die Erschließung würde über den Kreisel erfolgen. Herr Franke stellt drei Varianten vor, wie der Baukörper realisiert werden könnte. Das Gebäude könnte in Form eines „Z“, eines Vierecks mit Innenhof sowie eines gespiegelten „L“ errichtet werden. Die Vorteile der jeweiligen Ausführung werden erläutert. Die Dachform steht noch nicht fest. Die Verwaltung schlägt die Errichtung von 15-20 Wohnungen vor. Je Gebäudeform variieren die Wohnungsgrößen. Bei allen Varianten beträgt die gesamte Wohnfläche ca. 1.150 m². Die Wohnungen sollen im EG mit Gärten und im OG mit Balkonen ausgestattet werden. Bei allen Varianten sind in den OGs Laubengänge vorgesehen. Ebenfalls besteht die Überlegung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes. Die Wohnungen werden alle barrierefrei erbaut. Dementsprechend wird auch ein Aufzug installiert. 

Der Gemeinderat ist unterschiedlicher Meinung hinsichtlich der Gebäudeformen. Aus finanziellen Gründen soll der zweite Baukörper jedoch nicht zeitgleich zur Ausführung gelangen. Das Gremium ist sich einig, dass unterschiedliche Wohnungsgrößen entstehen sollen und diese für verschiedene Ziel- bzw. Altersgruppen ausgelegt werden sollen. Vorwiegend sollen Zwei-/Dreizimmerwohnungen errichtet werden. Eine Tagespflege könnte ebenfalls Platz im Haus finden. Wichtig ist den Räten auch die Errichtung von ausreichend vielen Nebengebäuden sowie Fahrradstellplätzen. 

Auf Nachfrage zu den Stellplätzen wird mitgeteilt, dass diese aus kostentechnischen Gründen zunächst oberirisch auf dem Grundstück nachgewiesen werden sollen. Sollte das weitere Haus errichtet werden, wird eine Tiefgarage erforderlich sein. Ein Ratsmitglied hält einen Parkplatz pro Wohneinheit als zu knapp bemessen. Die Frage, ob ein Keller oder eine Teilunterkellerung erfolgen soll, ist noch nicht geklärt. Dies würde eine Kostensteigerung von rund 1/3 bedeuten.

Ein Rat macht darauf aufmerksam, auch die Planungen aus der Perspektive der angrenzenden Nachbarn zu betrachten. Da sich das Gebäude an die Bauweise der vorhandenen Gebäude orientiert und mit Abstand zu den Grundstücksgrenzen errichtet wird, wird dies als unkritisch erachtet. 

Das Gremium muss im nächsten Schritt festlegen, ob der Bau als Eigentumswohnungen / Gemeinde eigenen Wohnungen / freier oder sozialer Wohnungsbau erfolgen soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei dem „Wohnen am Tännle“ soll der Bau von 15-20 Wohnungen weiterverfolgt werden. Die Wohnfläche soll ca. 1.200 m² betragen. Im nächsten Schritt soll entschieden werden, ob der Bau als Eigentumswohnungen / Gemeinde eigenen Wohnungen / freier oder sozialer Wohnungsbau erfolgen soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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4. Vorstellung und Diskussion über die Projektplanungsliste 2022 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt die Projektplanungsliste 2022 ff. mittels Beamer vor. Die Räte haben diese auch zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage erhalten. Sofern Projekte noch nicht beauftragt wurden, erfolgte eine Kostenschätzung durch die Verwaltung. 

Die Projekte werden der Reihe nach durchgegangen und die gewünschten Änderungen entsprechend eingepflegt. 

Der Vorsitzende geht auf einzelne Projekte tiefer ein. Zur Mittelschule Bergrheinfeld teilt er mit, dass ein Zweckverband mit den betroffenen Gemeinden im Zuge des Neubaus des Schulgebäudes gebildet werden soll. Die Projekte Skaterpark und Pumptrack werden diskutiert. Strittig ist noch, wie und wo die Realisierung erfolgen sollen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes unumgänglich ist. In der Projektliste sollen die Projekte zu einem Punkt zusammengefasst werden. Die Gesamtkosten werden auf 380.000 € geändert.

Bei dem Projekt Sanierung des Altgebäudes des Hirschfelder Kindergartens werden im Finanzplan für das Jahr 2022 25.000 € eingefügt. Die für die Dachsanierung des Röthleiner Kindergartens im Finanzplan für 2023 eingetragenen 250.000 € werden gestrichen. Der Gemeinderat bittet darum, den Kindergartenvorstand, Herrn Patzwald, zu einer Gemeinderatssitzung einzuladen, damit dieser nähere Informationen zur geplanten Baumaßnahme vorträgt.

Da für das Kloster im Finanzplan ein relativ hoher Betrag eingestellt wird, wird festgestellt, dass die Projekte in der Liste jeweils noch einzelne Beschlüsse im Gemeinderat benötigen und daher nur Planungscharakter haben, aber so Handlungsoptionen entstehen. 

Die Gesamtkosten für den Mehrgenerationenplatz werden auf 450.000 € berichtigt. Hier hat sich ein Tippfehler eingeschlichen.

Bei dem Projekt Grüne Achse inkl. Festplatz Kirche in Röthlein werden die Kosten im Finanzplan korrigiert. Die 2022 eingeplanten 300.000 € werden gestrichen. Stattdessen wird für 2023 300.000 €, für 2024 ebenfalls der gleiche Betrag und für das Jahr 2025 900.000 € eingetragen.

Hinsichtlich des Projekts Badesee wird ein Beschluss gefasst.

Beschluss: 
Der Gemeinderat beschließt, den Badesee als Planungsaufgabe für das nächste Jahr.


ja
15
nein
0
Abstimmungsergebnis:



In der aktualisierten Projektliste werden noch die Projekte der Verwaltung aufgeführt. Diese werden vom Bürgermeister kurz mittels Beamer vorgestellt. Ebenfalls wird die Projektüberschrift Kanal He zu Hi berichtigt.
Weitere Anmerkungen werden nicht vorgetragen. Die aktuelle Projektplanungsliste wird in das RIS hochgeladen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Projektplanungsliste, inklusive des Finanzplanes 2022-2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung 2022 an die Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein hat die jährliche Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2022 an die Regierung zu melden. 

Es wird auf die Zusammenstellung in der Anlage verwiesen. Diese wird noch angepasst werden, wenn über die Projekte unter TOP 4 entschieden wurde. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die vorgestellte „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2022“ anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese an die Regierung von Unterfranken zu melden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 bereitzustellen. Änderungen auf Grundlage der im TOP 4 beschlossenen Projektplanungsliste werden eingearbeitet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Parkplatz „Am Auwald“
Petra Jakob erkundigt sich nach dem Stand des Parkplatzes „Am Auwald“. Die Thematik ist ein Tagesordnungspunkt der nächsten Gemeinderatssitzung.

ISEK – erweiterter Planungsausschuss
Martina Braum war etwas verwundert, als sich zwei Bürger telefonisch bei ihr erkundigt haben, was unter dem erweiterten Planungsausschuss zu verstehen ist. Der Gemeinderat hat in der Sitzung nur über die Besetzung des ISEK-Lenkungsausschusses gesprochen. Der 1. Bürgermeister erläutert, dass die Verwaltung aufgrund der recht hohen Bewerberzahl entschieden hat, einen „Erweiterten ISEK-Lenkungsausschuss“ mit den Bewerbern zu bilden, die nicht für den „ISEK-Lenkungsausschuss“ ausgewählt wurden. 
Anstelle der angedachten „ISEK-Workshops“ wurde dieser „Erweiterte ISEK-Lenkungsausschuss“ gebildet. Coronabedingt und aufgrund der Räumlichkeiten können die „ISEK-Workshops“ nicht wie gedacht durchgeführt werden, sondern stattdessen nur mit begrenzter Teilnehmerzahl. Im Amtsboten erscheint in der kommenden Ausgabe ein Aufruf, dass an der Sitzung des Erweiterten ISEK-Lenkungsausschusses“, die am 27.10.2021 sowie am 24.11.221 stattfindet, gerne alle Bürgerinnen und Bürger mit vorheriger Anmeldung teilnehmen können.  

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6.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 18.11.2021 08:34 Uhr