Datum: 26.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
2 Genehmigung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 28.09.2021
3 Baugesuche
3.1 Voranfrage zu Umbaumaßnahmen mit Nutzungsänderung für die Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld, Am Kirchplatz 3
3.2 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 978/1, Feldhofstraße 40, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Hopfengarten", Gt. Heidenfeld
3.3 Umbau und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses auf Grundstück Flur-Nr. 304/2 der Gemarkung Röthlein, Schleifweg 8
4 Grundschule Röthlein
4.1 Aufhebung der Ausschreibung für Ingenieurleistungen für die Lüftungsanlage
4.2 Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der gesamten Haustechnik
5 Anträge von Gemeinderäten
5.1 Antrag Simon Stock wegen der Verkehrssituation in Heidenfeld und Hirschfeld
5.2 Antrag Simon Stock zur Hundesteuer
5.3 Antrag Detlev Reusch zur Sand- und Kiesausbeute
6 Ausweisung weiterer Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich "Am Auwald"
7 Informationen und Anfragen
7.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 28.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Umweltausschusssitzung vom 28.09.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Umweltausschusssitzung vom 28.09.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö informativ 3
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3.1. Voranfrage zu Umbaumaßnahmen mit Nutzungsänderung für die Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld, Am Kirchplatz 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld hat mit Schreiben vom 29.09.2021 seine Umbaupläne erläutert und gebeten, sein Schreiben als Bauvoranfrage im Gemeinderat zu behandeln. Das Schreiben mit der Darstellung des Grundstücks auf Flur-Nr. 69/3 sowie ein Lageplan sind in der Anlage angefügt.


Der Vorsitzende erläutert, dass noch baurechtliche Sachen vor der Einreichung des Bauantrages zu klären sind. Das betrifft auch den Abriss des Kühlhauses. Es wird die Frage gestellt, ob etwas gegen den Abriss steht.   Hierzu wird mitgeteilt, dass das Kühlhaus zur Zeit an die Reservisten vermietet ist. Durch den Abriss des Kühlhauses kann der Platz um die Kirche verschönert werden.  Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das Kühlhaus nicht mit der Kirche verbunden ist. Für den Umbau muss eine Nutzungsänderung durchgeführt werden. Es ist vorgesehen durch einen Kniestock das Gebäude zu erhöhen. Der Vorsitzende spricht sich für einen Abriss des Kühlhauses aus. In diesem Zuge sollen die Grundstücksverhältnisse geklärt werden und eine Neuordnung in diesem Bereich vorgenommen werden, da der Kirche dort auch die Hälfte der Straße gehört. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Röthlein zeigt sich mit der Voranfrage des Eigentümers der Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld vom 29.09.2021 grundsätzlich einverstanden. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen sind genehmigungsfähige Planunterlagen mit den erforderlichen Nachbarunterschriften. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 69/2 befindliche Kühlhaus kann abgerissen werden, vorbehaltlich der Unterbringung der Reservisten an einem anderen Ort. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 978/1, Feldhofstraße 40, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Hopfengarten", Gt. Heidenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 978/1, Feldhofstraße 40, Gemarkung Heidenfeld, die Errichtung eines Carports zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Gemäß der 5. Änderung des Bebauungsplanes sind Garagen nicht nur auf den in den Planzeichnungen mit „Ga“ gekennzeichneten Flächen, sondern auch außerhalb dieser Flächen, allerdings innerhalb der Baugrenzen, zulässig. Dies wird somit nicht eingehalten. Des Weiteren ist zwischen Garagen/Carports eine Stellplatztiefe von mind. 5 m einzuhalten. Diese beträgt laut Planunterlagen 3 m. Die Dachform Flachdach, bzw. flachgeneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von max. 4° oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° +/-3 ° wird nicht eingehalten. Das Carport soll mit einem Tonnendach zur Ausführung gelangen und hält die vorgeschriebene Dachneigung nicht ein. Die Ausführung (Länge: vorhandene Garage: 6,0 m - geplantes Carport: 5,05 m; Stellplatztiefe: vorhandene Garage: zwischen 5,29 und 5,71 m – geplantes Carport: 3 m; Dachform und Dachneigung: vorhandene Garage: Satteldach mit 35 ° Dachneigung – geplantes Carport: Tonnendach) soll abweichend zu der bereits vorhandenen, direkt an das Vorhaben angrenzenden Garage erfolgen. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baugrenze und der damit verbundenen Errichtung außerhalb der für Garagen vorgesehenen Fläche, der Stellplatztiefe, der Dachform, der Dachneigung sowie der abweichenden Ausführung aneinandergebauter Garagen (Gestaltung: Länge, Stellplatztiefe, Dachform und Dachneigung) nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Jürgen Lorenz hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.

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3.3. Umbau und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses auf Grundstück Flur-Nr. 304/2 der Gemarkung Röthlein, Schleifweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für den Umbau und die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 304/2 der Gemarkung Röthlein wurde ein Bauantrag eingereicht. Aus den Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass der Wohnungszuschnitt und die Wohnungseinteilung verändert werden und im Rahmen der energetischen Sanierung ein vorhandener Wintergarten abgebrochen und ein Treppenaufgang mit Dachterrasse im rückwärtigen Bereich des Grundstücks entstehen soll. Geplant ist die Errichtung von vier Dachgauben und die Veränderung der Fenster. 

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein, die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Geschäftsleiter stellt das Bauvorhaben anhand der vorbereiteten Power Point Präsentation vor. Nachdem keine grundlegenden Fragen gestellt werden, lässt der Vorsitzende über das Bauvorhaben abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt sein planungsrechtliches Einvernehmen für den Umbau und die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 304/2 der Gemarkung Röthlein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Grundschule Röthlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö informativ 4
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4.1. Aufhebung der Ausschreibung für Ingenieurleistungen für die Lüftungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Für 8 Klassen der Grundschule Röthlein sollt vor der Generalsanierung eine zentrale Lüftungsanlage installiert werden. Herr Schander hat dazu zwei Angebote von Ingenieurbüros vorliegen, die die Planung der Lüftungsanlage übernehmen könnten. 

Die Lüftungsanlage sollte mit Födermittel der BAFA finanziert werden. 
Mittlerweile haben sich die Fördervoraussetzungen so geändert, dass die Lüftungsanlage in dem Fall nicht mehr förderfähig ist. Die Fördervoraussetzungen wurden wie folgt geändert: Die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren ist nur in Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Dies ist insbesondere anzunehmen für Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind (Räume der Kategorie 2).“

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Ausschreibung aufzuheben und eine Lüftungsanlage erst bei der Generalsanierung zu installieren. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt aufgrund der geänderten Fördervoraussetzungen die Ausschreibung aufzuheben. Die Verwaltung soll entsprechende Absageschreiben an die Ingenieurbüros verschicken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der gesamten Haustechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Für die Beauftragung der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ist vorgeschaltet ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchzuführen. Es wird vorgeschlagen, mit der Durchführung des Verfahrens das Büro gk Projektmanagement aus Kitzingen, zu beauftragen. 

Auf Nachfrage wird erläutert, dass dieses Verfahren wegen Überschreitung der Kosten durchgeführt werden muss. Der Vorsitzende stellt die Vorgaben für das VgV Verfahren vor. Nach Ansicht eines Gemeinderates soll ein Energiekonzept ausgearbeitet werden. Außerdem sollen Solarflächen berücksichtigt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach VgV für die Grundschule Röthlein, dass der Bürgermeister die Beauftragung des Büro gk Projektmanagement aus Kitzingen veranlasst.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö informativ 5
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5.1. Antrag Simon Stock wegen der Verkehrssituation in Heidenfeld und Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Werte Kollegen des Gemeinderates

hiermit beantrage ich: 

Der Gemeinderat Röthlein möge folgendes in einzelnen Abstimmungen beschließen:

___Die Verkehrssituation in Heidenfeld zu verbessern.  

1) An der Kreuzung WilderSee/Kloster soll der Fahrradüberweg  neu markiert werden, und wie zuvor an der Dorfstraße mit Zeichen vesehen werden, die die Vorfahrt deutlich regeln

2) Ein Verkehrszeichen an der Kreisstraße soll aufgestellt werden ( ähnlich wie in Hirschfeld zum Alten Sportplatz), das Verkehrsteilnehmer auf querende Personen hinweist

Begründung: der Weg dort über die Kreisstraße wird zunehmend zur Naherholung genutzt, ich sehe eine Aufmerksamkeitserhöhung durch Verkehrszeichen als wichtig an

3) Der untere Friedhofsweg soll in eine 30er Zone geändert werden

Begründung:
Die Bordsteine sind sehr schmal und werden gelegentlich noch durch Stromkästen, Laternen und Mülltonnen weiter verengt
Der Verkehr durch die Straße nimmt aktuell durch den Baustellenverkehr und in Zukunft durch die Anwohner an der Sulz weiter zu
(Beispiel Gochsheim)


 ___die Verkehrssituation in Hirschfeld zu verbessern. 

4) Es soll der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde befragt werden um die Situation am endenden Fahrradweg zu verbessern und es sollen Maßnahmen umgesetzt werden! 
Das Ende des Radweges, die Richtung ins Dorf bzw die vorherrschende Verkehrssituationsollen auf der Straße markiert werden, um zu verhindern, dass Fahrradfahrer auf die Kreisstraße, am angelegten Pflanzbeet vorbei, gelangen; und den Straßenverkehr achten. 

5) Es soll die Möglichkeit geprüft werden, die Vorfahrtsregelung in der St. Kilian Straße in Hirschfeld in eine Rechts vor Links Regelung anzupassen. Der Vorschlag wurde mit verschiedenen fachkundigen Personen abgesprochen, diese Möglichkeit wird in der Region wohl gelegentlich genutzt. 

Begründung: 
Die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer und das Bewusstsein für die Verantwortung im Straßenverkehr sollen erhöht werden. 
Das ist nötig da sich die moderne  Verkehrssituation wie folgt geändert hat, und damit gut ausgebaute Dorfstraßen zunehmend Gefahrenpotenzial durch folgende Punkte erschaffen: 

der zunehmend schnellere, motorisierte Fahrradverkehr 

die prikäre Situation in die Autos kommen beim Überholen dieser Fahrräder 

der zunehmend schnelle Verkehr durch große und großmotorisierte Fahrzeuge 

die schnelle Beschleunigung und leise Fortbewegung durch Elektrofahrzeuge 

Besondere Gefahrenstellen in Hirschfeld sind die Straße zum Wasen und die Kreuzung am Kindergarten, an der zudem Sportler zum Sportplatz gelangen müssen und sich Bushaltestellen für Linien- und Schulverkehr befinden 



Meine Bitte unabhängig zu den Anträgen

Ich habe mir viele Gedanken gemacht und versucht auf überzogene Regelungen und Bodenschwellen zu verzichten. Mir liegt es am Herzen dass meine Anträge rege Zustimmung finden und wir uns als Gemeinderäte bewusst machen, dass man in der momentan schnellebigen, oberflächlichen und hektischen Zeit nicht erst warten sollte bis etwas passiert sondern dem Glück auch auf die Sprünge helfen darf z.B. auch beim Thema Barrierefreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

 

Simon Stock

Beschluss 1

zu 1)
An der Kreuzung Wilder See/Kloster soll der Fahrradüberweg neu, wenn möglich farbig markiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

zu 2)
Die Aufstellung des Verkehrszeichens an der Kreisstraße wird in die nächste Verkehrsschau mit aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 3)
Der Gemeinderat beschließt die Straße „Unterer Friedhofsweg“ in eine  Tempo 30-Zone umzuwandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10

Beschluss 4

zu 3)
Der Gemeinderat beschließt die Straßen „Unterer Friedhofweg“ und „Feldhofstraße„ in die Verkehrsschau mit auf zu nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 5

zu 4)
Die Begutachtung des Fahrradweges und dessen weiteren Verlauf wird in die nächste Verkehrsschau mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

zu 5)
Der Gemeinderat beschließt die Vorfahrtsregelung in der St.-Kilian-Straße in die nächste Verkehrsschau mit auf zu nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Antrag Simon Stock zur Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Werte Kollegen des Gemeinderates

hiermit bantrage ich:

Der Gemeinderat Röthlein möge folgendes beschließen:

Die Verwaltung soll mit der Anpassung der Hundesteuer beauftragt werden

Antrag 1

Erhöung der Hundesteuer um 10%


Antrag 2

Staffelung der Hundesteuer bei mehreren Hunden pro Haushalt
- der 2te Hund kostet 50% extra zur eigentlichen Steuer
- jeder weitere nochmal 10% auf die 150%

Diskussion:

über die Einführung einer Katzensteuer, Dynamiken oder Hätefallregelungen kann auf Wunsch nach den beiden Anträgen evtl diskutiert und zusätzlich abgestimmt werden

Begründung: 

zu 1) Umsetzung verschiedener Maßnahmen bezüglich Hunden durch die GemeindeVerwaltung

zu 2) Die Belastung der Öffentlichkeit nimmt mit der Anzahl der Hunde pro Besitzer zu; 
Lärm, Verkehrsgeschehen, Verunreinigung, Gefahrenpotenzial durch Aufmerksammkeitsreduzierun, was durch Maßnahmen und Verwaltungsaufwand der Gemeinde zu Lasten fällt. 


Mit freundlichen Grüßen

 

Simon Stock

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hundesteuer um 10 % .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Staffelung der Hundesteuer. Die Höhe der Steuer wird für den ersten Hund auf 44 Euro für den zweiten auf 66 Euro und den dritte auf 72 Euro festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

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5.3. Antrag Detlev Reusch zur Sand- und Kiesausbeute

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Siehe beigefügte Unterlagen.

Der Antragsteller erläutert seinen Antrag. Auf die Nachfrage wann mit der Kiesausbeute begonnen wird, wird festgestellt, dass noch keine Genehmigungen erteilt wurden.  Auch muss die untere Naturschutzbehörde mit eingebunden werden.  Ein Gemeinderatsmitglied gibt zu bedenken, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird und erst einmal abgewartet werden soll, ob das Projekt überhaupt zum Tragen kommt.  Ein anderer Vorschlag geht dahin, dass die Gemeinde mit auf den Weg gibt, was hierzu gewünscht wird. Aus den Reihen kommt der Hinweis, dass der Gemeinderat beschlossen hat, dass Grundstücksangelegenheiten vom Bürgermeister bearbeitet werden. Der Vorsitzende erläutert, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan aufgenommen ist und die Gemeinde im Vorfeld schon geklärt hat, was gemacht werden darf.  Auch wird bereits nach eine sinnvolle Nachnutzung gesucht.  Aus den Reihen des Gremiums wird vorgeschlagen, wie im Antrag aufgeführt, nach einer sinnvollen ökologischen Nutzung nach erfolgter Ausbeute zu suchen. 

Beschluss

Der Antrag auf Vertagung bis zur Bearbeitung des Antrages auf Ausbeute wird gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Doris Gill ist während der Abstimmung nicht anwesend

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6. Ausweisung weiterer Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich "Am Auwald"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass 4 weitere Parkflächen in diesem Gebiet ausgewiesen werden sollen. Es wurde bereits eine Parkfläche ausgewiesen. Um diese Parkflächen auszuweisen ist ein zweistufiges Verfahren nötig. Als erstes muss das vorhergehende Verfahren für die einzelne Parkfläche aufgehoben werden. Als zweites kann dann ein neuer Beschluss über die Ausweisung der weiteren Parkflächen gefasst werden. 

Beschluss

Die Ausweisung des einzelnen Parkplatzes im Bereich der Hs. Nr. 7 und 7a in der Straße „Am Auwald“ wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Doris Gill ist während der Abstimmung abwesend.

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7. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemeinderat Simon Stock fragt nach, ob der Schaden an der St.-Kilian-Straße bei der Anfahrt zur Bushaltestelle bekannt ist und ob dort Handlungsbedarf besteht. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass der Bauhof bereits vor Ort war und keinen Handlungsbedarf erkannt hat. 

Gemeinderat Simon Stock gibt weiter, dass die Baustelle Barthstraße sehr unübersichtlich sein soll und fragt nach ob die Möglichkeit besteht eine Ampel aufzustellen. Hier wird keine Notwendigkeit gesehen, was auch von anderen Gremiumsmitgliedern bestätigt wird. Gemeinderat Florian Kress regt an in der Bäckertorstraße für die Zeit der Bauarbeiten ein absolutes Haltverbot anzuordnen. Der Vorsitzende wird dies weitergeben und anordnen. Er erläutert hierzu noch, dass die Baustelle bis zum Jahresende abgeschlossen sein wird. Es sind Anfragen gekommen, ob die Verkehrseinrichtungsstelle an einem anderen Standort gemacht werden kann. Momentan befindet sich diese im Gebiet Am Auwald, was am nähesten war. Die Gemeinde wurde von Anliegern hierzu angesprochen. Der Bürgermeister stellt klar, dass die Gemeinde sich nicht verpflichten lässt, dort nie wieder eine Stelle einzurichten, da es sich um temporäre Maßnahmen handelt und von Maßnahme zu Maßnahme die passende Stelle gesucht wird. 

Gemeinderat Oliver Schmitt wurde von Eltern angesprochen, wieso auf dem Korbballfeld auf dem TSV Gelände kein Fußball mehr gespielt werden darf. Die Frage soll an den TSV Vorsitzenden Bernd Wehner weitergegeben werden. Oliver Schmitt fragt an, ob an anderer Stelle ein Bolzplatz für die Kinder eingerichtet werden kann. Der Vorsitzende erläutert, dass auf einem der Spielplätze es erlaubt werden wird. 

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7.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 20.01.2022 11:42 Uhr