Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
2 Baugesuche
2.1 Errichtung von drei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/17, Sonnenstraße 1, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen-Am Thor", Gt. Hirschfeld
2.3 Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 44, Hauptstraße 64, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer auf dem Grundstück Fl. Nr. 450, Außenbereich, Lage: Eichholz, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid
2.6 Nutzungsänderung: Erdgeschoss: Einbau von 8 Wohnungen sowie Obergeschoss + Dachgeschoss: Anbau von Balkonen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 37 u. 34, Bäckertorstraße 2 + 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
2.7 Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
4 Beschaffung von Feuerwehreinsatzkleidung - Auftragserteilung
5 Vorstellung Breitbandausbau in der Großgemeinde
6 Vorstellung der Ergebnisse der Kamerabefahrung und des Sanierungskonzepts im GT Hirschfeld durch das Ing.-Büro Köhl
7 Kindergartenwesen
7.1 Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021
7.2 Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021
8 Feuerwehrwesen; Neuwahl der Kommandantin in Heidenfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung
9 Anträge von Gemeinderäten
10 Informationen und Anfragen
10.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Petra Jakob möchte, dass der Tagesordnungspunkt 7, Defizitanträge der Kindergärten, in den nichtöffentlichen Teil verschoben wird, damit zunächst der Sachverhalt ungestört eruiert werden kann. Der Vorsitzende lässt sodann darüber beschließen.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt 7 in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben.


ja
9
nein
1
Abstimmungsergebnis



Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö informativ 2
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2.1. Errichtung von drei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung Nr. 17 vom 01.12.2021, TOP 2.1, wurde der Vorbescheid für den Einbau von Dachgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1260/8, Raiffeisenweg 16, Gemarkung Röthlein, behandelt. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zu erteilen. Das Bauvorhaben stimmte mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein. Es waren Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl sowie von den Festsetzungen für Dachgauben notwendig. Die Nachbarunterschriften lagen vollständig vor.
Der Gemeinderat beschloss zum Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten in Aussicht zu stellen. 

Nun wurde für das oben genannte Bauvorhaben ein Bauantrag eingereicht. Die Planunterlagen des Bauantrages sind mit denen des Vorbescheides identisch. Durch die Errichtung der Gauben entsteht ein zweites Vollgeschoss. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Des Weiteren wird die max. Einzelgaubenbreite von 1,50 m und die Gesamtsummen der zulässigen Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, überschritten. Die Gauben sind 6,66 m, 3,75 m und 3,80 m lang. Somit sind Befreiungen von der Vollgeschosszahl, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten erforderlich. Die Nachbarunterschriften werden alle nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Vollgeschosszahl, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/17, Sonnenstraße 1, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Unterm Wasen-Am Thor", Gt. Hirschfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterm Wasen-Am Thor“, Gt. Hirschfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 687/17, Sonnenstraße 1, Gemarkung Hirschfeld, die Errichtung eines Carports zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben überschreitet die Baulinie und soll mit einer Stauraumtiefe von unter 3 m zur Ausführung gelangen. Der Bebauungsplan schreibt eine Stellplatztiefe vor Garagen mit 5 m vor. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baulinie sowie der Stellplatztiefe nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 44, Hauptstraße 64, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 44, Hauptstraße 64, Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befindet sich das Feuerwehrhaus und das Pfarrheim in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. 

Die bestehende Scheune, mit Zugang von der Landrat-Wolf-Straße in Röthlein, soll nun neben einer landwirtschaftlichen und privaten Nutzung (Reparaturen an Kraftfahrzeugen) auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Hierfür wird eine Nutzungsänderung beantragt. Für die angestrebte gewerbliche Nutzung sind keine baulichen Maßnahmen nötig. Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass bereits eine Hebebühne für KFZ bis 3,5 t aufgestellt ist. Im Rahmen einer Einzelunternehmung sollen nun auch minderhandwerklicher Arbeiten hauptsächlich an KFZ durchgeführt werden. Hierzu zählen der Räderwechsel von Sommer- auf Winterbereifung, Öl- und Filterwechsel, Zündkerzen- und Luftfilterwechsel und Pflegetätigkeiten. Bei diesen Tätigkeiten ist von geringer Lärmimmission auszugehen. Die Arbeiten sollen in der Regel werktags (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr bis 17 Uhr getätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Nutzung Montag bis Freitag nach 17 Uhr und samstags stattfinden. Angedacht ist eine Nutzung von ca. 30 Stunden pro Woche. 

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Von den Räten wird bemängelt, dass in der Baubeschreibung keine genaueren Zeitangaben aufgeführt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbeaufsichtsamt für diese Thematik zuständig ist.

Ebenfalls wird die Parksituation vor Ort angesprochen und für problematisch erachtet. Der Bauherr hat bisher noch keinen Stellplatznachweis erbracht und wird diesen noch nachreichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Bauvorhaben bis auf Weiteres, bis die Gespräche mit dem Bauherrn geführt sind, zurückzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer auf dem Grundstück Fl. Nr. 450, Außenbereich, Lage: Eichholz, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Errichtung einer temporären Unterkunft für betriebseigene Erntehelfer im Außenbereich der Gemarkung Röthlein realisiert werden soll. Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sind. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen.

Als temporärer Baukörper sollen Module aufgestellt werden, die als Fertigmodule mit integriertem Ausbau zu Wohnzwecken angeliefert werden. Zur Versorgung der max. 48 Bewohner, die die Wohnmodule temporär bewohnen, sind eigene Sanitärbereiche vorgesehen, die jeweils für ein gesamtes Geschoss zur Verfügung stehen. Eine temporäre Nutzung sieht dabei vor, voraussichtlich im April zu beginnen und im Oktober zu enden. In den Wintermonaten wären die Module unbewohnt und nicht genutzt.

Insgesamt sollen zwei Geschosse errichtet werden, wobei jedes Geschoss aus insgesamt 7 Modulen besteht. Bei den Modulen handelt es sich um sechs Wohnmodule und ein Gemeinschafts-Sanitärmodul. Diese Modulreihung soll insgesamt zweifach übereinandergestellt werden. Die Gesamtzahl der Module beträgt somit 14 Stück.

Die Module im EG und im OG werden über einen auf einer Seite vorgelagerten Laubengang erschlossen. Der Laubengang im OG ist über eine freie Außentreppe aus Stahl zu erreichen.

Bezüglich der Erschließung des Grundstücks hat der Bauherr eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.

Der Bauherr möchte im Vorbescheid den Brandschutz, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, die Ausführung der Module von 2 x (2x7Modulen) als Blockbebauung für die temporäre Unterkunftsnutzung sowie die Zustimmung der Anbringung einer Überdachung der Modulbaukörper und des Freiraums zwischen den Modulbaukörpern entsprechend der Beschreibung abklären. 

Das Bauvorhaben ist 5,6 m bis 7,6 m hoch und jeder Wohnblock ist 6 m breit. Die Fläche beläuft sich insgesamt auf 17,5 m x 17,5 m.

Der Geschäftsleiter teilt mit, dass das Amt für Landwirtschaft am heutigen Tag der Gemeinde telefonisch mitgeteilt hat, dass die Privilegierung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt wird. Er weist darauf hin, dass nach Aussage des Bauherrn die Anbindung an den Schmutzwasserkanal erfolgen kann. Der Bauherr müsste mit der Gemeinde, wie bereits auch in vergleichbaren Fällen, zur Sicherstellung eine Vereinbarung abschließen. Das Regenwasser wird zur Eigennutzung für die Bewässerung oder als Brauchwasser für die Toilettenspülung verwendet. Der Bauherr wird in den Planunterlagen des Bauantrages die Eingrünung nachweisen. Die Stellplatzfrage wird auch im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens abgeklärt werden. Die Abfallentsorgung erfolgt in Eigenregie, die Müllabfuhrt wird nicht beansprucht.

Auf Nachfrage teilt der Geschäftsleiter mit, dass die Mitarbeiter, die in den Containern wohnen, direkt vor Ort eingesetzt werden und nicht erst an einen anderen Einsatzort gefahren werden.

Einige Gemeinderäte finden die Unterbringung in den vorgestellten Räumlichkeiten moralisch nicht in Ordnung.

Da seitens des Gremiums weitere Fragen aufkommen, die am besten direkt vom Bauherrn beantwortet werden können, erteilt der Vorsitzende dem Bauherrn, Christian Knaup, das Wort. 

Dieser teilt mit, dass jedes Modul mit zwei Betten, einem Tisch, zwei Stühlen, zwei Schränken und mit einer kleinen Einbauküche ausgestattet ist. Die Küchen umfassen jeweils ein Kochfeld, eine Arbeitsplatte und einen Kühlschrank. Die vier Sanitärmodule bestehen jeweils aus fünf Toiletten, drei Duschen und zwei Waschmaschinen. 
Es gibt keine Gemeinschaftsräume. Die Module sind mit einem durchgezogenen Dach verbunden. Die Fläche kann als Gemeinschaftsbereich genutzt werden.  
Die Module haben alle eine Dämmung von 10 cm. Nachdem die Module relativ einfach und speziell auf die Saisonarbeitskräfte ausgelegt sind, werden dies auch nicht als Ferienwohnung genutzt werden. Diese dienen nur für Saisonarbeitskräfte. Die Module könnten schnell abgebaut und weiterverkauft werden. Der Bauherr versichert, dass dies kein Beginn einer Fortsetzung sein soll. Der Verkaufsladen bleibt weiterhin im Dorf bestehen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird. Mit der Gemeinde ist eine entsprechende Vereinbarung über die Erschließung abzuschließen. Die Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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2.6. Nutzungsänderung: Erdgeschoss: Einbau von 8 Wohnungen sowie Obergeschoss + Dachgeschoss: Anbau von Balkonen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 37 u. 34, Bäckertorstraße 2 + 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Nutzungsänderung des ehemaligen Einkaufmarktes in Röthlein zu Wohnungen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 37 u. 34, Bäckertorstraße 2 + 4, Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. Insgesamt sollen acht Wohnungen entstehen. Davon sollen fünf barrierefrei errichtet werden. Drei Wohnungen können aufgrund baulicher Probleme in den Bestandsgebäuden nicht barrierefrei ausgestattet werden. Der Bauherr wird hinsichtlich der Barrierefreiheit einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt stellen. 

Teilweise sollen einzelnen Gebäudeteile, wie z. B. Dächern, abgerissen werden. Des Weiteren werden acht Wohnungen im Gebäude errichtet. Ebenfalls sollen Terrassen und Balkone entstehen.

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Mehrfamilienhäuser mit Nebenanlagen, Scheunen und die Gemeindebibliothek. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Der Geschäftsleiter führt aus, dass das Bauherr mitteilte, dass dies der erste Bauabschnitt ist. Die Grundstücke sind mittlerweile zu einem Grundstück zusammengelegt worden. Im zweiten Bauabschnitt wird überlegt, was mit der Gastwirtschaft und dem vorderen Bereich, in dem sich aktuell die Versicherungsagentur befindet, geschehen soll. Die Realisierung soll ggf. im Jahr 2023 erfolgen.

Aus der vom Bauherrn vorgelegten Stellplatzberechnung geht hervor, dass insgesamt 37 Stellplätze auf dem Grundstück notwendig wären. Insgesamt werden auf dem Grundstück 26 Stellplätze nachgewiesen. Bei der Gemeinde hat der Bauherr bereits 10 Stellplätze abgelöst. 10 weitere Stellplätze wurden durch Sicherung auf dem Grundstück Fl. Nr. 115, Gemarkung Röthlein, vorgenommen. Die Gemeinde hat laut Aussage des Bauherrn in der Vergangenheit auf 8 Stellplätze verzichtet. Diese waren bereits für die frühere Nutzung erforderlich. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er bereits mit dem Bauherrn hinsichtlich der Festplatznutzung für die Kirchweih gesprochen hat. In der Zeit der Kirchweihdurchführung wurde bislang ein Parkverbot auf den Parkplätzen am Festplatz angeordnet. Der Bauherr sicherte zu, dass die Parkplätze nach wie vor für diese Zeit gesperrt werden können. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.7. Informationen über Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das folgende Bauvorhaben Planunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden:

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/25, An der Sulz 33, Gemarkung Heidenfeld

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3. Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung vom 26.10.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Hundesteuer um 10% auf 44 Euro pro Jahr und Hund zu erhöhen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, anstatt einer dritten Änderung der Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1993, die Aufhebung dieser Satzung und den Beschluss einer neuen Satzung, angelehnt an die Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration aus dem Jahr 2020.

Im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt ist die aktuelle Fassung der Hundesteuersatzung und das von der Verwaltung empfohlene Muster für eine neue Satzung einsehbar. In dieser ist sowohl die beschlossene Hundesteuererhöhung um 10% auf 44 Euro pro Jahr als auch eine empfohlene Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde um ebenfalls 10% auf 330 Euro pro Jahr und Hund enthalten.

Die farblichen Kennzeichnungen in der neuen Mustersatzung bedeuten:

  • Rot: Neu hinzugekommen im Vergleich zur aktuellen Satzung, bzw. Änderung der Steuerhöhe
  • Blau: Aus der aktuellen Satzung übernommener Passus, welcher nicht im Satzungsmuster des Ministeriums enthalten ist, bzw. der auf die Gemeinde angepasste Fälligkeit der Steuer

Der Kämmerer weist darauf hin, dass die letzte Hundesteuererhöhung im Jahr 2010 auf 40 € erfolgte. Unter Berücksichtigung der Inflation müsste die Hundesteuer auf fast 50 € erhöht werden. Der kürzlich beschlossene Betrag von 44 € liegt somit unter dem Steuerniveau von 2010. In den Nachbargemeinden Schwebheim und Grafenrheinfeld beträgt die Hundesteuer für Kampfhunde 500 € bzw. 600 €.

Eine Rätin stellt fest, dass in § 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer keine Polizeidiensthunde aufgeführt sind. Der Kämmerer weist darauf hin, dass der Passus aus der Mustersatzung entnommen wurde. Jedoch wird noch abgeklärt, ob ggf. eine Ergänzung vorzunehmen ist.

Simon Stock stellt den Antrag, die Hundesteuer auf 50 € zu erhöhen. Die Beschlussfassung über den Antrag soll auch die 10 %-ige Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde beinhaltet.

Ein anders Ratsmitglied erläutert, dass die Gemeinde bislang keine Hundesteuermarken ausgegeben hat. Somit soll dies seiner Meinung nach aus der Satzung herausgenommen werden. 
Ebenfalls möchte dieser, dass in § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer herausgenommen wird, dass der Tod eines Hundes mit entsprechender tierärztlicher Bescheinigung nachzuweisen ist. Der Kämmerer macht darauf aufmerksam, dass dies bereits Bestandteil der bisherigen Satzung ist und erläutert dessen Bedeutung. 

Bezüglich der Hundesteuermarken erläutert Alexander Wächter, dass diese bereits in der Gemeinde vorrätig sind und gemeinsam mit den neuen Hundesteuerbescheiden ausgegeben werden sollen. Ein Gemeinderatsmitglied befürwortet dies stark. Einzelne Räte äußern bedenken, wie eine Kontrolle der Marken sichergestellt werden kann. Dies unterliegt jedoch der Auskunftspflicht.

Armin Götz stellt den Antrag, dass das blau geschriebene in § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer „mit entsprechender tierärztlicher Bestätigung“ gestrichen wird und § 11 Abs. 3 der Satzung herausgenommen wird. In diesem Zug muss auch § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung entfallen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es in der Gemeinde derzeit keinen Kampfhund gibt. Auf die Möglichkeit eines Negativ-Zeugnisses wird hingewiesen.

Einem Gemeinderat liegt zum Thema Hunde am Herzen, dass im Rahmen des Ferienspaßprogrammes der Bibliothek ein Besuch im Tierheim angeboten werden soll. Dadurch sollen den Kindern Haustiere und der verantwortungsvolle Umgang mit den Tieren nähergerbacht werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, erfolgt die Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag von Simon Stock auf Erhöhung der Hundesteuer auf 50 €, analog dazu die Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhund prozentual zu den aktuellen 40 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass § 11 Abs. 3 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer bezüglich der Hundemarken herausgenommen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, den blauen Passus „mit entsprechender tierärztlicher Bestätigung“ in § 11 Abs. 4 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer herauszunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, dass die Hundesteuersatzung, unter Vornahme der beschlossenen Änderungen, ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, die aktuelle Hundesatzung aus dem Jahr 1993 mit den dazugehörigen Änderungen zum 31.12.2021 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Beschaffung von Feuerwehreinsatzkleidung - Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Beschaffung von jeweils 150 Feuerwehrhosen und -jacken wurde in einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Drei Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei weitere Firmen haben nach der Veröffentlichung der Ausschreibung um Aufnahme in das Bieterverfahren gebeten. Dies wurde berücksichtigt. Von den fünf Bietern sind drei Angebote eingegangen. Die Submission fand am 04.11.2021 statt. Die eingegangenen Angeboten wurden nach den vorgegebenen Parametern Preis (60%), Ausstattung (30%) und Design (10%) geprüft. Nach Durchsicht der angebotenen Hosen und Jacken mit dem Röthleiner Feuerwehrkommandanten konnte festgestellt werden, dass die Parameter Ausstattung und Design bei allen Angeboten gleichwertig sind und somit der Preis ausschlaggebend ist. Das wirtschaftlichste Angebot ging von der Firma Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH mit 96.390 Euro ein. Die weiteren Angebotspreise lagen bei 103.290 Euro und 101.745 Euro (abzüglich 2% gewährtem Skonto 99.710,10 Euro).
Der Vergabevorschlag der Verwaltung sieht vor, den Auftrag an die Firma Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH zu erteilen.

Eine Rätin erkundigt sich, ob es 150 aktive Feuerwehrleute in der Gemeinde gibt, da entsprechend viele Jacken beschafft werden sollen. Daraufhin wird mitgeteilt, dass in der Sammelbestellung auch eine Reserve eingerechnet ist. Die vorhandenen Feuerwehrhosen und Feuerwehrjacken haben mittlerweile ausgedient und werden teilweise entsorgt. Wenn möglich soll auch ein Teil der alten Bekleidung nach Ungarn abgegeben werden. Diese haben vergangenes Jahr auch ein altes Feuerwehrauto der Gemeinde erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag über die Beschaffung von Feuerwehreinsatzkleidung, jeweils 150 Hosen und Jacken, an die Firma Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH mit einer Bruttoauftragssumme von 96.390 Euro zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vorstellung Breitbandausbau in der Großgemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern erstmals gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download). 
Das Markterkundungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. 
Das beauftragte Büro Corwese hat das förderfähige Gebiet abgesteckt und die vorläufigen Kosten für die Maßnahme kalkuliert. Die Ausbaukosten belaufen sich auf ca. 4.921.013 €, dabei ist der Fördersatz bei 90 %. Der Eigenanteil der Gemeinde ist somit bei 492.101,30 €

Der Vorsitzende begrüßt den Projektleiter, Herrn Werb, vom Büro Corwese, der die Maßnahme im Detail vorstellt. Die Präsentation von Herrn Werb ist als Anlage beigefügt.

Die Gemeindeteile Heidenfeld und Hirschfeld sind bislang mit einer Übertragungsrate von ca. 30 Mbits/s (Supervectoring) ausgestattet. Röthlein verfügt über ein Kupfer-Koaxialkabel.

Herr Werb erklärt, was sich durch die Umstellung auf Glasfaser ändern würde. Dieses wird in der Regel in Leerrohre verlegt.

Eine Gemeinderätin erkundigt sich, was dies für die Bürger für Folgen hat. Sobald die Maßnahme in der Bauphase ist, schreiben die Anbieter die Hausbesitzer an und bitten, die Kabellegung in das Haus zu genehmigen. Das bedeutet nicht, dass diese dadurch Kunden werden. Die Maßnahme ergeht für sie kostenlos, da dies von der Förderung umfasst ist. Die Bürger werden dadurch noch keine Kunden. Die Maßnahme führt zur Aufwertung der betroffenen Immobilien. Im nächsten Schritt können die Eigentümer entscheiden, ob sie die höheren Bitraten kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchten und dadurch Kunde werden.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das Neubaugebiet in Heidenfeld bereits mit Glasfaser ausgestattet ist. 

Der Breitbandausbau führt zum Aufgraben der Straße. Die Hausanschlüsse werden meistens mittels Erdraketen geschafft. Die Maßnahme kann in Zusammenhang mit anderen Tiefbaumaßnahmen verknüpft werden. Die ÜZ hat bereits den Masterplan erhalten, um das Glasfaser im Zuge der Dorfstraßensanierung miteinzubauen. Aus dem vorgelegten Masterplan des Büros geht hervor, in welchen Bereichen komplett eine Leerrohrstruktur vorgeplant wurde und welches Material, i. d. R. Leerrohrbündel, zu verlegen ist. Herr Werb rät, dies in die Ausschreibung mitaufzunehmen.

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, wie schnell die Umsetzung erfolgt. Herr Werb erläutert, dass nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat die Ausschreibung relativ zügig erfolgen kann. Diese befindet sich im Unterschwellenwert EU. Der Ausschreibungszeitraum beläuft sich auf drei Monate. Ende Februar würden somit die Angebote vorliegen. Die Angebotsbewertung und Vergabeempfehlung erfolgt durch das Büro Corwese voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen, sprich Mitte März. Anschließend stellt das Büro bei der Regierung von Unterfranken den Förderantragantrag. Er geht hierbei von rund zwei Monaten aus. Im Mai könnte dann ein Kooperationsvertrag mit dem Sieger der Ausschreibung abgeschlossen werden. Sofern die Telekom den Auftrag erhält, dauert es weitere vier Jahre bis die Glasfaserinfrastruktur komplett ausgebaut ist. Die ersten beiden Jahre dienen der Planung.

Nachdem keine weiteren Fragen seitens des Gremiums auftreten, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Werb für sein Kommen und die Vorstellung des Projektes.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt, das beauftragte Büro Corwese mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur. Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses einzuholen und die Leistungen zu vergeben. Die Kosten sind im Haushalt einzuplanen. 
Der Gemeinderat beabsichtigt die weiteren Gebiete im Anschluss zu erschließen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vorstellung der Ergebnisse der Kamerabefahrung und des Sanierungskonzepts im GT Hirschfeld durch das Ing.-Büro Köhl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Köhl aus Würzburg ist mit dem Erstellen eines Sanierungskonzepts für die Kanalsanierung in Hirschfeld beauftragt. Die Firma Barthel Umweltdienste hat den Kanal bereits befahren. Die Ergebnisse der Kamerauntersuchung liegen dem Ingenieurbüro Köhl vor und wurden ausgewertet. 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Rapp vom Ingenieurbüro Köhl, dass er der Einladung zur Sitzung gefolgt ist und nun die Ergebnisse der Kamerabefahrung und das Sanierungskonzept mit Handlungsempfehlungen, das im Anhang zu finden ist, vorstellt. Auf Nachfrage teilt er mit, dass unter mittelfristig die nächsten fünf bis sechs Jahre gemeint sind. Gegen Ende seiner Erläuterungen wird das Befahrungsvideo Am Wasen / Sonnenstraße abgespielt und entsprechend von Herrn Rapp erklärt. Dieser ist ein Regenwasser-/Außengebietswasserkanal. In dessen Nähe befindet sich ein Schacht, der für Mischwasserkanal gerechnet ist. Jedoch ist dieser gleichzeitig ein Misch- und Regenwasserkanal. Das Mischwasser fließt durch den Schacht mit einem offenen Gerinne. Dieses läuft in der Regel auch seinen richtigen Weg. Durch einen Rückstau, wie es auch bei dem Starkregenereignis der Fall war, läuft der Kanal voll und das Regenwasser, dass eigentlich zum Main läuft, in den Mischwasserkanal. Dadurch fließt das Schmutzwasser auch in den Regenwasserkanal. Die vorgeschlagene Problemlösung ist in der Nr. 10 des Sanierungskonzeptes erfasst.

Herr Rapp erläutert, dass zusätzlich der verrohrte Graben, der unterirdisch durch Hirschfeld verläuft, mit der Kamera befahren wurde.  

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für die kurzfristigen Maßnahmen Kosten i. H. v. 350.00 € anfallen. Bis auf die Maßnahme Nr. 11 muss keine Maßnahme abrupt durchgeführt werden. Dies soll am besten in Verbindung mit einer andren Maßnahme erfolgen.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass der Kanal der Maßnahme 11 sanierbar ist. Der eine Schacht liegt auf Privatgrund und geht unter Gebäuden hervor.

Anschließend wird der verrohrte Graben thematisiert. Dieser ist kein Bach, wie von einigen vermutet wird. Der Kanal von der St.-Kilian-Straße zur Sonnenstraße wurde befahren. Die Rohre sind nach dem Stand von Herrn Rapp in Ordnung. Nur am breiten Schacht sind Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende erläutert die Sachlage des Starkregenereignisses. Das Wasser hätte normalerweise nicht aus dem Kanal gelangen dürfen. Zunächst soll am Kanal in Richtung Main eine Ablaufmöglichkeit geschaffen werden. Dadurch dürfte eigentlich kein Wasser mehr aus den Hausanschlüssen gelangen. Bei einem erneuten Starkregenereignis oder einer Verstopfung, was bei einem Dücker durchaus der Fall sein kann, könnte dies jedoch nochmal auftreten.

Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass der Sportverein wohl bereits dabei ist, zu prüfen, ob das Wasser anders geleitet oder zumindest gedrosselt werden kann. 

Unter den Zuhörern sind auch Hirschfelder Bürger. Auf Wunsch des Gemeinderates erteilt der Vorsitzende dem Gemeindebürger Matthias Schneider das Wort, um offene Fragen zu klären. Dieser erkundigt sich, ob nur ein Teilstück des Kanals von Herrn Rapp begutachtet wurde. Dies ist der Fall. Herr Schneider erklärt, dass sich zum einen das Oberflächenwasser vom Schorn und am Sportplatz angestaut hat und durch die Anwesen „Am Wasen“ und das Anwesen von Herrn Öchsner durchgeschossen ist und zum anderen lag ein Rückstau vor. Herr Schneider weist auf den gestellten Bürgerantrag hin. Er möchte gerne noch wissen, wie es mit dem Eingang des Rohrs, das von den Kleingärten abwärts in den verrohrten Bauchlauf fließt ausschaut und wie die Qualität des Kanals und des Rochlaufs bis hinunter zum Unkenbach ist. Es soll eine Aussage getroffen werden, ob der Kanal in Ordnung ist oder dieser Kanal komplett saniert werden muss und falls ja, was zu sanieren ist. 

Des Weiteren fragt er, wann die Umsetzung erfolgen soll. Herr Rapp kann diese Fragen aktuell nicht beantworten, da er vorher noch nicht mit der Thematik konfrontiert wurde. Er hat sich bisher nur auf die Lösung von dem Dücker konzentriert. Herr Rapp spielt deshalb das Kanalbefahrungsvideo ab und gibt Erklärungen dazu. Der Kanal ist sanierbar. Des Weiteren liegt er nicht ganz gerade. Ein paar Risse sind vorhanden. Die Kalkablagerungen und der Anschluss müssten freigefräst werden. 
Der Kanal ist im oberen Bereich, bei Hi_R17, Sonnenstraße, in einem nicht so guten Zustand und mit einem statischen Inliner sanierbar, der auch bei den Hausanschlüssen möglich ist. In dem betroffenen Bereich, an denen Bebauung vorhanden ist, kann keine Sanierung vorgenommen werden. Dort ist ein Inliner einzuziehen. 

Eine Rätin erkundigt sich, ob im Bereich der Sonnenstraße eine Abbiegung des Kanals vorgenommen werden kann, um den oberen Teil woanders anzuschließen. Herr Rapp meint, dass das Wasser von Oben kommt. Das Problem liegt im Außenwasserkanal. Das Wasser könnte zwar über die Straße „Am Wasen“ über ein 500er/600er Kanal umgeleitet werden, jedoch stellt sich das Problem, wo das Wasser hingeleitet werden soll. Nach jetzigem Stand kann das Problem nicht so einfach behoben werden. Es bestehen wenig Möglichkeiten, das Wasser woanders hinzuleiten. Die simpelste Lösungsmöglichkeit wäre, unten zunächst den Dücker zu bauen. Dann würden wohl für die nächsten dreißig Jahre die Starkregenereignisse in Griff bekommen werden. Bei einem 400er Rohre gehen bei der Leistungsfähigkeit mind. 200 Liter pro Sekunde durch. Das Wasser muss zunächst einmal in ein Gebiet hinkommen. Mit genaueren Berechnungen ließe sich das noch absichern.  

Der Außengebietskanal liegt zum größten Teil auf Privatgrund. Herr Rapp geht davon aus, dass dies sicher keine öffentlichen Anschlüsse sind. Somit wäre dies Sache des Privatmanns. Der Hauptkanal ist möglicherweise Sache der Gemeinde.

Das Gremium ist sich einig, dass die Maßnahme zeitnah vorgenommen werden muss. Die Kanalsanierung soll soweit wie möglich mit dem Breitbandausbau verbunden werden.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Rapp für seinen Vortrag und die Klärung der offenen Fragen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein stimmt dem von Herrn Rapp aufgestellten Sanierungskonzept zu. Eine Prioritätenliste ist noch auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Kindergartenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund des Antrags von Petra Jakob, den sie zu Sitzungsbeginn gestellt hat und der vom Gemeinderat befürwortet wurde, in die nächste nichtöffentliche Gemeinderatssitzung verschoben.

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7.1. Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Entfällt.

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7.2. Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Entfällt.

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8. Feuerwehrwesen; Neuwahl der Kommandantin in Heidenfeld - Bestätigung der Wahl und Bestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 23. Oktober 2021 die Neuwahl des Kommandanten / der Kommandantin und der Stellvertretung der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld für die nächsten 6 Jahre stattgefunden hat. Durch die aktiven Mitglieder wurde die bisherige 2. Kommandantin, Sandra Kaufmann, wohnhaft in Heidenfeld, Heidwiesen 14, zur 1. Kommandantin gewählt. Die Position der Stellvertretung bleibt vorerst unbesetzt, da sich niemand Freiwilliges gefunden hat. In Kürze wird es einen neuen Wahltermin für die Wahl der/s stellvertretenden Kommandantin/en geben. 

Das Ergebnis der Wahl wurde laut Feuerwehrgesetz dem Landratsamt mitgeteilt und durch den Kreisbrandrat Holger Strunk mit Schreiben vom 10. November 2021 bestätigt bzw. zugestimmt. Die Bestätigung der neu gewählten Kommandantin kann nun durch den Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, die neu gewählte Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Heidenfeld, Sandra Kaufmann, zum 01.12.2021 nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. FWG in ihrem Amt zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 9

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

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10. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Grabplatten in Hirschfeld
Simon Stock erkundigt sich, ob die Grabplatten in Hirschfeld schon vorhanden sind. Auf diese Frage kann leider keine Antwort gegeben werden.

30er-Zone im Unterer Friedhofsweg in Heidenfeld
Des Weiteren erkundigt er sich nach seinem Antrag, den er in der letzten Sitzung gestellt hat, um den Unteren Friedhofsweg in Heidenfeld als 30er Zone auszuweisen. Er bittet temporär Schilder aufzustellen, um die Geschwindigkeit des momentan anfallenden Bauverkehrs aufgrund des Baugebiets „An der Sulz“ zu drosseln. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde. Die Thematik wird in der nächsten Verkehrsschau behandelt. Der Vorsitzende wird mit dem 1. Bürgermeister diesbezüglich erneute Rücksprache halten.

Gemeindliche Veranstaltungen
Der Geschäftsleiter teilt mit, dass die Seniorennachmittage coronabedingt abgesagt wurden. Die Sitzung des erweiterten ISEK-Lenkungsausschusses am 24.11.2021 wurde vorerst gekänzelt. Ebenfalls entfällt die interkommunale Gemeinderatssitzung am 18.11.2021.  
Der Vorsitzende teilt mit, dass das geplante Wochenende vom Mainbogen ebenfalls nicht stattfindet.

Impfangebot
Der Geschäftsleiter teilt mit, dass der 1. Bürgermeister wieder in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Schott ein Impfangebot schaffen möchte. Die Nutzung der Räumlichkeiten muss jedoch noch mit dem TSV Röthlein abgesprochen werden. Eventuell können die Impfungen bereits ab Donnerstag der nächsten Woche wieder durchgeführt werden. 

Erweiterter ISEK-Lenkungsausschuss
Martina Braum bittet nachzufragen, ob die Sitzungen aufgrund der aktuellen Situation auch digital durchgeführt werden können. Der Geschäftsleiter teilt mit, dass dies bereits in Planung ist.

Weihnachtsmeile
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Weihnachtsmeile höchstwahrscheinlich nicht durchgeführt werden kann. Am Donnerstag treffen die Verantwortlichen die finale Entscheidung.

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10.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 09.12.2021 10:55 Uhr