Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 23.11.2021
3 Baugesuche
3.1 Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Beseitigung einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Anzeige der Beseitigung
3.3 Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten sowie Versetzen der Doppelgarage inkl. Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Umnutzung vom Archiv- und Putzraum im Dachgeschoss zu Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/20, Elmußweg 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
4 Behandlung des Bürgerantrags wegen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse
5 Vergabe Lieferleistung Erdgas
6 Kindergartenwesen
6.1 Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021
6.2 Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021
7 Anträge von Gemeinderäten
7.1 Antrag Gemeindeticket
7.2 Antrag „Bauen am Tännle und an der Sulz“
7.3 Antrag auf weitere zusätzliche Obstpflücker in allen Gemeindeteilen
7.4 Antrag auf Erweiterung/Verjüngung der Baumbestände auf den Streuobstwiesen
8 Informationen und Anfragen
8.1 Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 23.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 23.11.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen. 

Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Schulausschusssitzung vom 23.11.2021 wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 3
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3.1. Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat behandelte den Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein, bereits in der öffentlichen Sitzung Nr. 17 am 17.11.2021, TOP 2.4. Vom Gremium wurde bemängelt, dass in der Baubeschreibung keine genaueren Zeitangaben aufgeführt sind. Des Weiteren wurde die Parksituation vor Ort angesprochen und für problematisch erachtet. Der Bauherr hat im Bauantrag noch keinen Stellplatznachweis erbracht.  Der Gemeinderat beschloss, das Bauvorhaben bis auf Weiteres, bis ein Gespräch mit dem Bauherrn geführt wurde, zurückzustellen. 

Die Verwaltung hat daraufhin ein Gespräch mit dem Bauherrn geführt. Der Bauherr hat nun mehr mit angehängtem Schreiben vom 01.12.2021 Stellung genommen. Des Weiteren hat er einen Lageplan mit möglichen Stellplätzen sowie Fotos der Parksituation im Bereich des Bauvorhabens eingereicht, siehe Anhang.

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.


Simon Göbel erläutert, dass der Bauherr nach dem Gespräch mit der Verwaltung an ihn gestellten Fragen beantwortet hat. Zu der Frage nach den zusätzlichen Arbeitszeiten wird angegeben, dass diese montags bis freitags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 09.00 – 15.00 Uhr sind.   Die geforderten Stellplätze werden anhand eines Planes aufgezeigt. Die letzte Frage nach der Parksituation in der Landrat-Wolf-Straße wird vom Bauherrn anhand von Bildern zu verschiedenen Zeiten aufgenommen dargestellt. 

Die Frage nach der Grundwassersicherung ist nicht Aufgabe der Gemeinde. Weiterhin kommt der Einwand, dass die Einfahrt zur bestehenden Garage mit dem Stellplatz zugeparkt wird. Hier ist von Seiten der Bauaufsichtsbehörde noch nicht geklärt, wie viele Stellplätze vorhanden sein müssen. Es wird gefragt, ob die Gemeinde dem Bauherrn später noch zusätzliche Auflagen machen kann. Dies wird verneint. Allerdings kann gewerberechtlich nachgeschärft werden. Nachbarschaftliche Probleme sind nicht zu erwarten.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3.2. Beseitigung einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Anzeige der Beseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Beseitigung einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld, wird aufgezeigt und erläutert. Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten sowie Versetzen der Doppelgarage inkl. Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten sowie Versetzen der Doppelgarage inkl. Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld, eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen, Garagen, Scheunen und Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Der Bauherr wurde von der Verwaltung informiert, dass bei mehr als drei Wohneinheiten auf einem Grundstück ein Spielplatz geschaffen werden muss. Der Bauherr möchte diese Verpflichtung mittels eines Ablösevertrags mit der Gemeinde erfüllen. Dies ist nach Art. 7 Abs. 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 3 BayBO möglich. Vor ca. 30 Jahren wurden in einem vergleichbaren Fall 2.522 DM Ablöse vereinbart, dies wären unter Berücksichtigung der Preisentwicklung nun ca. 2.400 EUR. Mit diesem Betrag wäre der Bauherr einverstanden.  

Des Weiteren teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass die Durchfahrt des Grundstücks mittels Auflagen durch das Landratsamt Schweinfurt sichergestellt wird. Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Der Vorsitzende erläutert, dass für den notwendigen Kinderspielplatz ein Ablösevertrag abgeschlossen werden kann. Der letzte Vertrag wurde vor ca. 30 Jahren geschlossen. Damals wurden 2220 DM angesetzt. Das entspricht 2400 Euro. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Einwände. Für die 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück sind 7 Stellplätze vorgesehen. Es wird als wichtig angesehen, dass in der Nähe des Wohnraumes ein Kinderspielplatz ist, damit die Eltern ihrer Aufsichtspflicht einfacher nachkommen können.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der notwendige Kinderspielplatz nach Art. 7 Abs. 3 BayBO ist vom Bauherrn nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stellt einen Ablösevertrag zur Erfüllung der Kinderspielplatzpflicht nach Art. 7 Abs. 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 3 BayBO in Aussicht. Der Ablösebetrag wird auf 2.400 EUR festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Bauherrn abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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3.4. Umnutzung vom Archiv- und Putzraum im Dachgeschoss zu Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/20, Elmußweg 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Für die Umnutzung vom Archiv- und Putzraum im Dachgeschoss des Rathauses zu Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365/20, Elmußweg Röthlein, Gemarkung Röthlein, ist ein Bauantrag erforderlich. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gernäcker I. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Durch die Nutzungsänderungen werden nur geringe bauliche Änderungen am Bestandsgebäude vorgenommen. Die vorhandenen Dachfenster werden vergrößert, um mehr Tageslicht zu gewinnen. Befreiungen sind nicht erforderlich. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig eingeholt.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Behandlung des Bürgerantrags wegen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.09.2021 den eingereichten Bürgerantrag für zulässig erklärt. Nachdem die Zulässigkeit festgestellt wurde, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten den Bürgerantrag zu behandeln. 

Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Gemeinderat folgende Stellungnahme zum Bürgerantrag beschließt und die Verwaltung damit beauftragt, diese an die Vertreter des Bürgerantrags zu übermitteln. Der Bürgerantrag ist damit formal abgeschlossen, da die Angelegenheit behandelt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Antragsgegenstand durch das zuständige Gemeindeorgan erreicht wurde (Art. 18b Abs. 5 GO).

Stellungnahme des Gemeinderats:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der letzten Gemeinderatsitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem gestellten Bürgerantrag. Die Zulässigkeit des Antrags nach Art. 18b BayGO hatte der Gemeinderat am 21.09.2021 festgestellt.
.
Die Starkregenereignisse haben auf unterschiedliche Weise gewirkt. Zum einen hat der Graben, welcher ab dem Grundstück Flur-Nr. 687/49 bzw. 687/14 verrohrt verläuft, das Bachbett verlassen und ist dabei oberflächig durch das genannte Grundstück und die Sonnenstraße auf die Grundstücke Flur-Nrn. 687/13 und 687/7 geflossen. Zum anderen kam es zu einem Rückstückstau in zahlreichen Hausanschlüssen und Schächten im weiteren Verlauf dieses Kanals.

Zur Verhinderung von weiteren Schäden müssen sowohl die Anlieger als auch die Gemeinde tätig werden.

Auf Seiten der Gemeinde:

  • Der Kreuzungsschacht in der Sonnenstraße muss saniert werden und ein Übertritt des Wassers zwischen Oberflächenwasser und Schmutzwasser verhinderter werden.
  • Im Verlauf des verrohrten Bereichs müssen Hausanschlüsse saniert werden und die Schächte auf den Grundstücken nochmal im Detail untersucht werden.
  • Außerdem soll der Zulauf zum Graben durch Umleitungen des Wassers auf dem Graben nördlich von Hirschfeld verringert werden, hierzu erfolgte bereits die Vorstellung und Beschlussfassung in der Bauausschusssitzung. 
  • Der Ablauf des Grabens Richtung Main soll ertüchtigt werden, in dem z.B. ein Kanaldüker eingebaut wird. Hier ist bisher noch kein Planungsauftrag erfolgt, da das Leitungsrecht erst noch abgeklärt und die notwendigen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2022 bereitgestellt werden müssen. 
  • Im südöstlichen Bereich von Hirschfeld wird der Weg unterhalb der Spargeläcker durch eine Kiespackung unterbrochen und mit Drainagen in den vorhandenen Tagwasserkanal eingeleitet. 

Auf Seiten der Anwohner 

  • Die Anzahl der Hausanschlüsse in den Graben müssen auf einen Anschluss ggf. vorherigen Sammelschacht reduziert werden.
  • Der Einbau einer Rückstausicherung muss gemäß Entwässerungssatzung ausgeführt werden.
  • Alternativ zu den ersten beiden Punkten ist der obligatorische Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal zu bevorzugen 

Diese Maßnahmen stellen aus unserer Sicht einen wirksamen Schutz dar. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass damit der Eigenschutz mit wasserdichten Kellerwänden und satzungsgemäßen Rückstausicherungen nicht ersetzt werden kann, da es auch im Kanalnetz zu Rückstauungen kommen kann.  Außerdem kann durch die Lage des Ortes nicht jedes Risiko technisch abgesichert werden. 

Zu den im Bürgerantrag gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1):
Es ist einen Graben, welcher im Ortsbereich verrohrt wurde. Ein Kanal wird daraus sofern legal darauf angeschlossen werden durfte; hier sind uns aktuell keine Unterlagen aus der Altgemeinde Hirschfeld bekannt. Vom Zweck und Bedeutung her durfte maximal Dachwasser angeschlossen werden.

Zu 2):
Wie beim gemeinsamen Anruf mit Herrn Schneider bei der Firma Türpe geklärt, handelte es sich um eine Fehlinformation des Antragsstellers, sowohl was die Kosten als auch den zeitlichen Vorlauf zur Untersuchung angeht. Beim Einreichen des Bürgerantrags war die Befahrung bereits beauftragt und ist inzwischen durchgeführt.

Zu 3):
Die Eigenüberwachung der Gemeinde sieht in der Regel ein Intervall von 10-15 Jahren für das Befahren vor. Der Bachlauf ist 2007 ohne Beanstandungen befahren worden. Die Daten liegen dem Fachplanungsbüro FMP vor.

Zu 4):
Es gibt eine Verbindung zum Main. Diese muss aber wie oben beschrieben ertüchtig werden.

Zu 5):
Der Eigentümer ist für die Wassergräben verantwortlich. Da die Jagdgenossenschaft aber teilweise andere Interessen hat, gibt es hier Absprachen, dass Gräben durch diese gewartet und unterhalten werden. Diese Arbeiten unterliegen dem Naturschutz und dem Wasserrecht und werden im Einvernehmen mit den Unteren Behörden des staatlichen Landratsamtes und dem Wasserwirtschaftsamt durchgeführt. 

Der Gemeinderat hat diese Stellungnahme in der Sitzung am 07.12.2021 beschlossen und festgestellt, dass der Bürgerantrag damit abgeschlossen ist, da die Angelegenheit behandelt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Antragsgegenstand durch das zuständige Gemeindeorgan erreicht wurde (Art. 18b Abs. 5 GO). Im Rahmen der definierten Aufgaben wird natürlich weiterhin an den einzelnen Projekten gearbeitet. Die Anlieger der direkt betroffenen Grundstücke erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Sofern Planungen bzw. Arbeiten auf den jeweiligen Grundstücken erfolgen werden wir die Gemeinde sich mit dem jeweiligen Anlieger direkt in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung suchen oder eine Themenbezogene Bürgerversammlung einberufen.
+++

Auf Nachfrage bezüglich der Kosten wird erläutert, dass diese auf alle Bürger von Hirschfeld über die Kanalgebühren umgelegt wird. Die Arbeiten sollen im nächsten halben Jahr begonnen werden. Ein Gremiumsmitglied bemängelt die Entwässerung der Spargeläcker, die die Allgemeinheit zahlt. Um zu prüfen, ob die Grenzen der Äcker eingehalten werden sollen die Grenzsteine geprüft werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die vorgestellte Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, diese an die Vertreter des Bürgerantrags zu übermitteln. Der Bürgerantrag ist damit nach Art. 18b Abs. 5 GO abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vergabe Lieferleistung Erdgas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Lieferung von Erdgas für ihre Liegenschaften wie folgt ausgeschrieben, der Gemeinderat muss nun die Vergabe formal beschließen,
die Angebote können erst in der Sitzung dargestellt werden, da die Bindefrist nur ein bis drei Tage beträgt.

Ausschreibung
für die Belieferung der Abnahmestellen der Gemeinde Röthlein mit Erdgas

Geschätzter Auftragswert netto: 24.000 €
Vergabeverfahren: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

1. Lieferungszeitraum:
Beginn der Lieferung: 01.01.2022
Ende der Lieferung: 31.12.2022
Lieferdauer: 12 Monate

2. Unterlagen Ausschreibung:
Ansprechpartner für die Ausschreibung ist Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

3. Angebotsfristen:
Ablauf der Angebotsfrist: 07. Dezember 2021 um 11:00 Uhr 
Später eingehende oder unvollständige Angebote werden nicht gewertet.
Bindefrist der Angebote: 08. Dezember 2021 16:00 Uhr

4. Abgabe Angebote:
Das Angebot ist einzureichen
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, E-Mail: kaemmerei@roethlein.de

Die Angebotsabgabe kann formlos unter Beilage eines Musterliefervertrages erfolgen. 
Die Angebote sind schriftlich oder als PDF via Mail einzureichen und zu unterschreiben. Der Anbieter trägt die Verantwortung für die fehlerfreie Bearbeitung des Angebotes. Unvollständige und nicht unterschriebene Angebote werden nicht berücksichtigt.

5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

6. Auftrag gebende Stelle:
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein
Tel. (09723) 9111-0, E-Mail: gemeinde@roethlein.de
Auskünfte erteilt:
Herr Wächter, Tel.: (09723) 911-122 kaemmerei@roethlein.de

7a. Energiepreise:
Gefordert wird ein Arbeitspreis netto (ct/kWh)
zuzüglich aller Steuern und Abgaben, d.h. zzgl. der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe, der Erdgassteuer, der CO2-Abgabe nach BEHG und der Umsatzsteuer.
Grundpreise sind separat anzugeben.
7b. Vertragsmuster:
Dem Angebot ist ein Vertragsmuster beizufügen.

8. Leistungsbeschreibung:
Das Angebot umfasst die Belieferung der Verbrauchsstellen mit Gas.

9. Abnahmestellen:
Die Belieferung mit Gas hat an in folgenden Abnahmestellen zu erfolgen. Für Abnahmestellen, die während der Vertragslaufzeit seitens der Gemeinde Röthlein neu hinzukommen, gelten die Angebotspreise entsprechend.
Wegfallende Abnahmestellen, sowie Mehr- oder Mindermengen zum geschätzten Verbrauch begründen keine Ersatzansprüche.
Es handelt sich ausschließlich um SLP-Abnahmestellen.

Bezeichnung der Anlage
ca. Erdgasverbrauch in kWh
Schule
268.000
Feuerwehrhaus
73.000
Rathaus
32.000
Bauhof
41.000
Turnhalle
181.00
Bibliothek
29.000
Gesamt
624.000

10. Vergabe:
Die Gemeinde vergibt die Gesamtleistung an einen Bieter, d.h. die Vergabe erfolgt nicht an mehrere Bieter. Die Auswertung erfolgt nach dem niedrigsten Gesamtpreis.


Ergebnis der Ausschreibung 
Die Gemeinde hat 6 Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. 3 Bieter haben ein Angebot abgegeben. 

Nr.
Energiefestpreis je kWh
Anbieter
1
5,665 Cent
Gasuf
2
8,71 Cent
Stadtwerke Bad Kissingen
3
7,395 / 7,452 Cent
Vattenfall

zzgl.
0,550
Energiesteuer

1,223
Netzentgelt

0,546
CO2-Umlage

aktueller Satz
MwSt.






Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass es hier einen Preissprung um das Dreifache gegeben hat. Auf Nachfrage wird erläutert, dass die Firma MaingauEnegie  angefragt wurde, aber kein Angebot abgegeben hat.  Im nächsten Jahr soll die Belieferung nochmals ausgeschrieben werden. Ab dem Jahr 2023 wird die Gemeinde Röthlein an der Bündelausschreibung teilnehmen.

Beschluss

Die Gaslieferung für 2022 wird an den preisgünstigsten Anbieter Nr. 1 zu Energiefestpreis von 5,665 Cent je kW/h vergeben. Gesamttauftragsumme netto 50.010,46 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Kindergartenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 6
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6.1. Antrag des St. Johannisvereins Hirschfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Der der St. Johannisverein e. V. Hirschfeld stellt einen Antrag auf Übernahme des Kindergarten-Defizits für das Kalenderjahr 2021. Laut Antrag beläuft sich das Defizit auf 85.980 €. Von der Verwaltung wurde der Defizitantrag anhand der Wirtschaftlichkeitsprognose des Caritasverbandes geprüft. Die Prüfung ergab für 2021 als Gesamtergebnis einen Verlust in Höhe von 53.599,70 €. Eine Erhöhung des von der Caritas berechneten Defizits begründet sich nach Angaben des Antragstellers unter anderem auf einem längeren Krankheitsfall.

Alle Forderungen seitens der Gemeinde zur Übernahme eines Defizits wurden eingehalten.

Der genannte Betrag wird als Abschlagzahlung zur Erhaltung der Liquidität an den St. Johannisverein Hirschfeld e.V. ausgezahlt, eine Endabrechnung erfolgt im neuen Jahr nach Vorlage aller Unterlagen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem St. Johannisverein Hirschfeld e. V. das durch den Betrieb der Kindertagesstätte in Hirschfeld angefallene Defizit von voraussichtlich 85.980 Euro für das Jahr 2021 durch eine Abschlagszahlung zu übernehmen. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6.2. Antrag des St. Johannisvereins Heidenfeld e. V. auf Übernahme des Kindergartendefizits für das Kalenderjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der der St. Johannisverein e. V. Heidenfeld stellt einen Antrag auf Übernahme des Kindergarten-Defizits für das Kalenderjahr 2021. Laut Antrag beläuft sich das Defizit auf 89.000 €. Von der Verwaltung wurde der Defizitantrag anhand der Wirtschaftlichkeitsprognose des Caritasverbandes geprüft. Die Prüfung ergab für 2021 als Gesamtergebnis einen Verlust in Höhe von 69.415,78 €. Nach Angaben des Trägers sind diese Prognosen allerdings aus der ersten Jahreshälfte und weicht deshalb von der eigenen Hochrechnung ab, da diese auf aktuelleren Zahlen basiert.

Nach Prüfung der Unterlagen geht hervor, dass der Träger noch nicht wie gefordert die Beiträge (max. 10% Abweichung von den Beiträgen in Röthlein) angepasst hat. Dies führt dazu, dass einzelne Beträge bis zu 500 Euro im Jahr zu niedrig sind. Eine Anpassung sollte zeitnah erfolgen.

Der genannte Betrag wird als Abschlagzahlung zur Erhaltung der Liquidität an den St. Johannisverein Heidenfeld e.V. ausgezahlt, eine Endabrechnung erfolgt im neuen Jahr nach Vorlage aller Unterlagen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem St. Johannisverein Heidenfeld e. V. das durch den Betrieb der Kindertagesstätte in Heidenfeld angefallene Liquiditätsproblem von voraussichtlich 89.000 Euro für das Jahr 2021 durch eine Abschlagszahlung zu übernehmen. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2022 durch einen separaten Defizitübernahmebeschluss, da das tatsächliche Defizit noch nicht feststeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anträge von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 7
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7.1. Antrag Gemeindeticket

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Ich beantrage die Einführung eines 1€-ÖPNV-Ticket innerhalb der Ortsteile unserer Gemeinde für einen Zeitrahmen von 3 Stunden zum 1. Januar 2022. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt mit der Firma Metz aufzunehmen, um die genauen Modalitäten zu klären. 


Begründung
In den Ortsteilen Hirschfeld und Heidenfeld besteht keine Einkaufsmöglichkeit, mit einem solchen Ticket würden mehrere Aspekte Berücksichtigung finden:
  1. Einkaufsmöglichkeit für alle Bürger der Gemeinde, Steigerung der Attraktivität
  2. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, somit Unterstützung der Verkehrswende
  3. Steigerung des Umsatzes für unsere Gewerbetreibenden

Das Ticket soll für die Hin- und Rückfahrt innerhalb von 3 Stunden gelten, somit haben die Bürger genügend Zeit für Einkäufe beim Netto, Apotheke, Ingrids Blütengalerie, Hofläden der Bauern oder auch für eine Besuch Bäckerei Netto, Bauernhof Café. Ebenso besteht genügend Zeit bei der Firma Hümmer eine Reise zu buchen oder bei der Karosserie Rudloff das Fahrzeug abzugeben und vieles mehr….

Die Einführung eines solchen Tickets ist bereits in anderen Gemeinden des Landkreises erfolgt und dürfte jährlich den Haushalt zwischen 1.000, - bis 2.000, -€ belasten. Käuflich erworben werden diese Tickets direkt vom Bürger im Bus, so dass die Verwaltung auch keinen größeren Verwaltungsaufwand befürchten muss.


Mit freundlichen Grüßen


Martina Braum

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium über den vorliegenden Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.2. Antrag „Bauen am Tännle und an der Sulz“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Siehe Anhang

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium über den vorliegenden Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

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7.3. Antrag auf weitere zusätzliche Obstpflücker in allen Gemeindeteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 21.12.2021 verschoben.
Dagegen wurden keine Einwände erhoben.

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7.4. Antrag auf Erweiterung/Verjüngung der Baumbestände auf den Streuobstwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 7.4

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 21.12.2021 verschoben. Dagegen gab es keine Einwände. 

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Oliver Schmitt fragt nach ob es über die Einrichtung eines Wendeplatzes für die Schulbuslinien Fortschritte gibt.  Der Vorsitzende erläutert, dass der Vorgang an das Landratsamt Schweinfurt, Frau Wunderlich, weitergegeben wurde. 

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8.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

Datenstand vom 09.08.2022 10:44 Uhr