Datum: 21.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Heidenfeld
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Baugesuche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Wohneinheit WE 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Lichtplatten und einer Dachneigung von ca. 2° errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 42°-48° mit engobierter Ziegeleindeckung vor. Somit sind Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung einer Holzlege mit Unterstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Herzenberg", Gt. Hirschfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld, die Errichtung einer Holzlege mit Unterstand zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach aus Holz und einer Dachneigung von ca. 2° errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 42°-48° mit engobierter Ziegeleindeckung vor. Des Weiteren sind Nebengebäude für Geräte, außerhalb des Hauptgebäudes, in Verbindung mit Garagen zu erbauen und in gleicher Bauweise und Art auszuführen. Dabei soll der Nebenraum so bemessen und angeordnet werden, dass der Nebenraum im Bedarfsfall ohne Schwierigkeiten in einen Garagenraum umgewandelt werden kann. Somit ist die Erteilung von Befreiungen durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Eine Rätin merkt an, dass durch die Realisierung des Vorhabens die zulässige Grenzbebauung überschritten wird. Dies bestätigt der Geschäftsleiter unter der Ergänzung, dass die Bauherrin die isolierte Abweichung von den Abstandsflächen beim Landrastamt Schweinfurt beantragen muss.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung der Dacheindeckung sowie der Errichtung des Nebengebäudes nicht in Verbindung mit der Garage erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.3. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/9, Rheinfeldstraße 1, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß I. Abschnitt", Gt. Röthlein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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1.3 |
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/9, Rheinfeldstraße 1, Gemarkung Röthlein, die Errichtung eines Carports zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von ca. 5° zur Ausführung gelangen. Der Stauraum zwischen öffentlichem Grund und dem Carport beträgt ca. 2 m. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Garagen mit Satteldächern, die mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen gedeckt sind, und einer Dachneigung von 46°-53° errichtet werden müssen. Flachdächer sind unzulässig. Dies findet analog für Carports Anwendung. Analog ist darüber hinaus eine Befreiung von der identischen Ausführung der Dachform und der Dachneigung von Garagen, die in Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, wie das Hauptgebäude erforderlich. Des Weiteren schreibt der Bebauungsplan einen Stauraum von 5 m vor. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.
Der Geschäftsleiter führt aus, dass sich der Bauherr vor einigen Jahren die Verbreiterung seiner vorhanden, 6 m breiten Zufahrt wünschte. Der Bauausschuss inspizierte sodann die Situation vor Ort an und ein gemeindliches Gremium erteilte die Zustimmung für die Umsetzung der Maßnahme. Daraufhin wurde die ca. 3,50 m auf 3,50 m breite, unbefestigte Fläche, die unmittelbar an die bestehende Grundstückszufahrt und an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt durch die Gemeinde befestigt. Der Bauherr benutzt bereits die Fläche zwischen Garage und Wohnhaus, auf der nun das Carport entstehen soll, als Stellplatz.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in dem Bebauungsplangebiet erst kürzlich die Errichtung eines Carports in Aussicht gestellt wurde.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der Unzulässigkeit von Flachdächern, des Stauraums von mind. 5 m, der identischen Ausführung der Dachform und Dachneigung von Garagen, die in baulicher Verbindung mit dem Hauptgebäude errichtet werden, wie das Hauptgebäude nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Anträge von Gemeinderäten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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2 |
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2.1. Antrag auf weitere zusätzliche Obstpflücker in allen Gemeindeteilen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Der Antrag auf weitere zusätzliche Obstpflücker in allen Gemeindeteilen, wurde von den Gremiumsmitgliedern Petra Jakob, Detlev Reusch, Martina Braum und Martina Schneider gestellt. Dieser ist der Anlage zu entnehmen und war Bestandteil der Sitzungseinladung.
Die Antragssteller verzichten in der Sitzung darauf, den Antrag näher zu erläutern, da sie diesen bereits ausführlich, schriftlich formuliert haben.
Der Vorsitzende hat keine Einwände gegen die geplante Maßnahme. Er weist darauf hin, dass die bereits beschafften Obstpflücker, deren Anschaffungskosten je 50 bis 60 € betrugen, bereits größtenteils repariert werden mussten. Schon nach kurzem Gebrauch war der Teleskoparm defekt. Die Antragssteller teilen auf Nachfrage des Bürgermeisters mit, dass sie hinsichtlich der Beschaffenheit der Obstpflücker keine Vorgaben machen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, weitere Obstpflücker zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Erweiterung/Verjüngung der Baumbestände auf den Streuobstwiesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Der Antrag der Antragssteller Petra Jakob, Detlev Reusch, Martina Braum, Martina Schneider auf Erweiterung/Verjüngung der Baumbestände auf den Streuobstwiesen ist der Anlage zu entnehmen. Dieser war Bestandteil der Sitzungseinladung.
Martina Braum geht auf die vom 1. Bürgermeister gestellten Rückfragen ein. Sie erklärt, dass kranke oder alte Bäume entfernt werden sollen und entsprechend neue gepflanzt werden. Wenn möglich sollen auch neue Sorten eingesetzt werden. Der Vorsitzende hat vorab mit dem Bauhofleiter Rücksprache gehalten. Auf den Streuobstweisen sind durchweg alte Baumsorten vorhanden. Die Baumsorten werden in der Regel von der Fachberaterin, Frau Goss, vom Landratsamt Schweinfurt, vorgeschlagen. Die vorhandenen Bäume, die auf den Streuobstwiesen wachsen und als Totholz auf der Fläche verweilen, sind jeweils mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und sollen deshalb bestehen bleiben. Vor längerem wurde entschieden, dass die abgestorbenen Bäume nicht entfernt werden, da diese als Wohnraum für Spechte- und andere Insekten und Tiere dienen. Lediglich kranke Bäume werden beseitigt. Der Bürgermeister würde es auch befürworten, weitere Bienen-/Insektenhäuser anzulegen. Die Streuobstwiesen wurden damals vorwiegend aus dem Grund angelegt, dass diese als Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete dienen.
Martina Braum erklärt, dass es bei dem Antrag nicht um das alte Obst geht, sondern um das Alter der Bäume. Sie gibt den Denkanstoß, eine weitere Stelle mit besonderen Obstsorten zu schaffen.
Der Vorsitzende wird das Besprochene an den Bauhofleiter weitergeben. Er bittet die Antragssteller, Konkreteres direkt mit Roland Geis abzusprechen.
Der 1. Bürgermeister stellt anschließend die Erneuerung und möglichst auch die Erweiterung der Baumbestände, unter Ergänzung, in Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde, zur Aussprache und Entscheidung. Hiergegen gibt es keine Einwände.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit der Ergänzung, in Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021 wurde den Gemeinderäten zugestellt. Der Vorsitzende fragt, ob gegen die Niederschrift Einwendungen bestehen.
Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, lässt der Vorsitzende über die Genehmigung der Niederschrift abstimmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021 wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Mauer am Rehberger
Andreas Hetterich ist dafür, dass die Mauer am Rehberger im Zuge der Dorfsanierung, die nächstes Jahr erfolgt, abgerissen wird. Diese hat keinen Nutzen mehr und ist von Unkraut befallen. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Abbruch im zweiten Bauabschnitt geplant ist. Je nachdem, was mit dem Anwesen Rehberger erfolgen soll, kann die Maßnahme ggf. auch früher als angedacht durchgeführt werden.
Des Weiteren weißt der 1. Bürgermeister darauf hin, dass in der Dorfstraße in Heidenfeld das identische Pflaster verwendet wird, welches bereits in der Barthstraße in Röthlein gewählt wurde. Dieses kann vor Ort in Augenschein genommen werden.
Zum Ende der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung in diesem Jahr bedankt sich der 1. Bürgermeister Peter Gehring bei dem Gemeinderat, der Verwaltung, dem Bauhof und der Bücherei für die über das Jahr hinweg geleistete Arbeit und das große Engagement. Ein großer Dank gilt auch Frau Schneider vom Schweinfurter Tagblatt. Er freut sich auch über alle Zuhörer/Innen, die die Sitzungen verfolgten und den unermüdlichen Einsatz der Bürger in verschiedensten Bereichen.
Der Jahresrückblick wird traditionell am Neujahrsempfang erfolgen. Da dieser bereits im Jahr 2021 ausfallen musste und auch nächstes Jahr nicht wie üblich stattfinden kann, wird wohl im Sommer eine alternative gemeindliche Veranstaltung erfolgen.
Abschließend folgen Weihnachts- und Neujahrswünsche.
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4.1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in einer seiner letzten nichtöffentlichen Sitzungen der Asphaltierung der Fl. Nr. 382, Außenbereich, Am Kührasen, Gemarkung Röthlein, zustimmte. Die Verbindungsstraße (Fl. Nr. 382, Gemarkung Röthlein), die sich zischen der Staatsstraße 2277 und dem Bauernhof Café Götz befindet, wird aktuell schon asphaltiert.
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4.2. Information Neubestellung Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Nach erfolgter Ausschreibung der Gemeinde Sennfeld wurde die Firma actago GmbH mit dem Datenschutz- und der Informationssicherheit beauftragt und der Datenschutzbeauftragte sowie der externe Informationssicherheitsbeauftragten werden zum 01.01.2022 benannt. Diese Firma wurde auch zur Grundlagenermittlung herangezogen. Von den fünf angeschriebenen Firmen wurde kein Angebot abgegeben. Der Vorsitzende bestätigt, dass der Preisrahmen eingehalten wurde.
Datenstand vom 03.02.2022 07:37 Uhr